A N Z E I G E

Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten + Rechtsfragen aller Art

  • A N Z E I G E
  • Auch mal ne blöde frage meinerseits..


    War 2 1/2 jahre in ner Mietwohnung mit meiner Exfreundin.


    Bin dort anfang februar nach der trennung ausgezogen, ex wohnte noch bis ende märz dort.


    Jetzt moniert der Vermieter einen schaden am boden ( 2 x ca 30cm tiefe kratzer ) , als ich ausgezogen bin waren diese definitiv noch nicht da, selbst der vermieter sagt die kratzer sind aufjedenfall frisch.


    Der schaden entstand durch ein verschobenes sideboard an der stelle welche meine ex abgebaut & mitgenommen hat, ich hab das ding nie bewegt.


    Im Mietvertrag standen beide drin. Ich kümmer mich derzeit um das beseitigen der Schäden an der Wohnung ( Übergabe nächste Woche ). Da der Schaden am Boden offensichtlich durch Sie passiert ist weil ich auch nicht mehr dort gelebt habe kann ich Sie hierfür komplett zur rechenschaft ziehen falls der vermieter schadensersatz will ? Oder 50/50 weil beide im Mietvertrag standen?

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag beinhaltet im Normalfall eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, dass ihr beide im vollem Umfang gegenüber dem Vermieter haftet. Wenn sie den Schaden verursacht hat, kann der Vermieter dennoch von dir einen Schadensersatz verlangen. Er kann ihn aber auch von ihr verlangen. Am einfachsten für dich wäre es daher, wenn du den Vermieter davon überzeugst, das er das mit ihr ausmacht und den Schadensersatz bei ihr geltend macht. Solltest du es bezahlen müssen, kannst du das Geld von ihr zurückverlangen, wenn sie den Schaden verursacht hat. Eine 50/50-Verteilung käme nur in Frage, wenn beide kein Verschulden oder das gleiche Verschulden am Schaden trifft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Ein gemeinsamer Mietvertrag beinhaltet im Normalfall eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, dass ihr beide im vollem Umfang gegenüber dem Vermieter haftet. Wenn sie den Schaden verursacht hat, kann der Vermieter dennoch von dir einen Schadensersatz verlangen. Er kann ihn aber auch von ihr verlangen. Am einfachsten für dich wäre es daher, wenn du den Vermieter davon überzeugst, das er das mit ihr ausmacht und den Schadensersatz bei ihr geltend macht. Solltest du es bezahlen müssen, kannst du das Geld von ihr zurückverlangen, wenn sie den Schaden verursacht hat. Eine 50/50-Verteilung käme nur in Frage, wenn beide kein Verschulden oder das gleiche Verschulden am Schaden trifft.


    Danke für die Antwort,


    jetzt aber noch die Frage, wenn ich in vorleistung gehe damit ich mit dem Vermieter in Ruhe auseinander gehe, käme das einem Schuldanerkenntnis gleich? Oder kann ich dennoch das bei meiner ex einfordern?

  • Das betrifft nur das Schuldverhältnis zum Vermieter. Wenn, dann erkennst du nur die Forderung des Vermieters an, also letztlich, dass ihr einen Schaden verursacht habt durch euer Verschulden, der über das normale Abwohnen hinausgeht. Das sagt erstmal nichts über das Innenverhältnis aus. Der Vermieter kann (wenn es nicht vertraglich anders festgelegt ist) von dir auch dann den vollen Schadensersatz verlangen, wenn er weiß, dass der Schaden von ihr verursacht wurde. Es geht hier um eine vertragliche Forderung (eine deliktische könnte er nur gegenüber ihr geltend machen). Und da hast du deine Pflicht nun einmal verletzt, die Mietsache nach Ende des Vertrags in einem unbeschädigten Zustand wieder zurückzugeben. Was dann zwischen euch ist, hat damit erstmal noch gar nichts zu tun. In eurem Schuldverhältnis hat sie dir einen Schaden verursacht. Den kannst du von ihr wiederum ersetzt verlangen. Der Schaden besteht in dem Fall darin, dass du gegenüber dem Vermieter eine Zahlung leisten musstest, weil sie die Mietsache beschädigt hatte und du sie dadurch nicht pflichtgemäß unbeschädigt zurückgeben konntest.


    Gegenüber dem Vermieter haftet ihr gemeinsam gesamtschuldnerisch. D.h. der Vermieter kann sich schlicht aussuchen, von wem er den Schaden ersetzt haben möchte. Das sagt nichts über das tatsächliche Verschulden aus, sondern nur dass ihr beide gegenüber ihm pflicht- bzw. vertragswidrig gehandelt habt.

  • Achtung, ist ne längere Frage:


    Ich bin mit meiner Freundin Anfang April zusammen gezogen. Wir haben eine super schöne Wohnung und haben uns auch beide mega darauf gefreut. Vom Balkon aus blicken wir in einen Innenhof, welcher auch mit anderen Häusern umgeben ist. Unter dem Innenhof befindet sich quasi die Tiefgarage.


    Jetzt, 4 Wochen nach unserem Einzug müssen wir feststellen, dass der Eigentümer des Grundstücks und der Häuser (eine Immobilienfirma, gleichzeitig unser Vermieter) scheinbar ein Wohnhaus in diesem Innenhof hochziehen will. Die Bauarbeiten begannen vor gut 2 Wochen in der Tiefgarage. Dort werden wohl Stahlträger eingesetzt. Das dies für ein Wohnhaus geschehen soll war nicht ersichtlich und ich habe das nur durch Zufall herausgefunden, da in der Tiefgarage Baustellenpläne mit der Beschreibung der Baustelle hingen. Zum einen sieht mein Auto jetzt jeden Tag aus, wie die Sau, da natürlich Stemmarbeiten durchgeführt werden. Daran lässt sich vielleicht nix machen, das sehe ich ein.


    Zum anderen aber, bin ich einfach nur sauer, weil wir meiner Ansicht nach bei der Besichtigung der Wohnung getäuscht wurden. Niemals war von einer großen Baustelle die Rede, welche 5m von meinem Balkon (Wohnung ist im EG) für Lärm und Dreck sorgen wird. Zusätzlich dazu werden sich die Lichtverhältnisse im Wohnzimmer drastisch ändern, weil wir dann komplett von allen Seiten zugebaut sind. Dies war natürlich so bei der Besichtigung der Wohnung auch nicht ersichtlich. Ich habe keine Lust, die nächsten 2, 3 Jahre eine fette Baustelle direkt vor meinem Balkon zu haben und wäre dies bei der Besichtigung kommuniziert worden, hätten wir die Wohnung auch niemals genommen. Egal wie toll sie ist. Im Mietvertrag befindet sich ein beidseitiger Kündigungausschluss für 1 Jahr. Da kommen wir wahrscheinlich nicht drum herum, das sehe ich ein.


    Welchen Rat habt ihr für mich? Ich will jetzt erstmal am Montag beim Vermieter anrufen und meinen Ärger kundtun. Danach will ich entweder dem Mieterschutzverein beitreten oder direkt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Letztere greift natürlich erst nach 3 Monaten.


    In meinen Augen stellt die Baustelle einen erheblichen Mangel an der Mietsache da und der Zustand danach (andere Lichtverhältnisse, neues Wohnhaus direkt 5m vom Balkon weg, etc.) ebenso.

  • 5m Entfernung wären nur schwer genehmigungsfähig, aber ja, natürlich musst Du das nicht hinnehmen. Die Verschmutzung des Autos könnte mit entsprechenden Maßnahmen (Staubschutzwand) verhindert werden. Für die anderen Dinge bist Du berechtigt, die Miete zu mindern. Auch über Belichtung gibt es Richtwerte.

  • Schon mal vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich aber tatsächlich um einen Abstand von gut 5m zu meinem Balkon bzw. zur Hauswand. Gibt es dafür irgendwelche festgelegten Richtlinien?


    Zumindest scheint die ganze Geschichte ja genehmigt worden zu sein, ansonsten hätten die Arbeiten in der Tiefgarage nicht begonnen.


    Natürlich habe ich jetzt das Problem, dass eine Rechtschutzversicherung diesen Fall auf Grund der 3-monatigen Wartezeit wohl nicht übernehmen wird. Also kann ich mir überlegen, eine Beratung beim Mieterschutzbund oder eben einem Anwalt einzuholen. Fakt ist aber, dass ich etwas tun muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayley:
    Und dein Vermieter lässt nicht ohne Anwalt/ Miterschutzbund mit sich reden?


    Meinen Vermieter habe ich noch nicht angerufen, aber es soll der mir schon sagen? Die Baumaßnahmen werden sicher nicht gestoppt und von sich aus wird der sicher keine Mietminderung anbieten. Es ist in meinen Augen einfach eine asoziale Frechheit, dass ein solches Bauvorhaben bei der Besichtigung der Wohnung nicht erwähnt wurde. Evtl. wäre es auch schlauer, zuerst mal eine Beratung bei einem Anwalt auszumachen und dann mit dem Vermieter zu sprechen.


    Man hört ja bei gekipptem Fenster sogar die Stemmarbeiten in der TG. Ich will mir nicht ausmalen, wie laut und dreckig das wird, wenn die Arbeiten im Innenhof mal begonnen haben und dann 6 Tage die Woche von morgens bis abends andauern.

  • A N Z E I G E
  • Abgesehen von der Wartezeit zur Vermeidung von Zweckabschlüssen in der Rechtsschutzversicherung dürfte es auch passieren, dass der Rechtsschutzversicherer für dieses Anliegen auch deswegen eine Deckungszusage verweigert, da der Grund für die Rechtsstreitigkeit (die Bauarbeiten) bereits vor Vertragsabschluss liegt und der Versicherer sich auf den vorvertraglichen Eintritt des Rechtsfalls wohl berufen wird.

  • Das denke ich mir halt leider auch. Das heißt, wir werden entweder die Kosten für einen Anwalt selbst tragen müssen oder wir werden in der Sache überhaupt nicht tätig und letzteres kommt nicht in die Frage. Wie gesagt, wir fühlen uns einfach hinters Licht geführt und die Wohnung ist nicht gerade günstig.


    Es geht ja nicht darum, dass wir in ein Neubaugebiet gezogen sind, wo so etwas abzusehen war. Ich hätte im Leben nicht damit gerechnet, dass hier im Innenhof ein Haus hochgezogen wird und es sind tatsächlich gerade mal grob 7m vom Hauseingang zur Außenkante des neuen Hauses. Wie gesagt, wäre dies bei der Besichtigung so kommuniziert worden, dann wären wir hier niemals eingezogen.


    Es gab genügend andere Besichtigungen, bei denen im Vorfeld direkt gesagt wurde "Hey, das Objekt ist ein Neubau, es wird die nächsten 1, 2 Jahre noch Baulärm geben". Das ist dann auch fair und daher fielen diese Wohnungen komplett raus. Auf der anderen Seite unserer Wohnnung verläuft ne Straße inkl. Straßenbahn. Ist völlig okay, weil das bei der Besichtigung vollkommen klar war, dass eben mit Lärm durch Verkehr zu rechnen ist. Würden dort jetzt die Schienen oder eben die Straße saniert, dann ist das auch ne Sache, mit der man halt rechnen muss. Aber so ist das halt einfach nur, zumindest in meinen Augen, eine riesengroße Sauerei.

  • Was sagen denn deine Nachbarn um den Innenhof herum dazu dass die ein Haus im Innen/Hinterhof reinbauen ? ,denke aber in einer Stadt wie Frankfurt ist Bauland extrem knapp ,da sind die Bedingungen für Neubauten sicherlich auch anders als in einer kleineren Stadt wo noch mehr freiflächen zum Bauen vorhanden sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian Vander:
    Schon mal vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich aber tatsächlich um einen Abstand von gut 5m zu meinem Balkon bzw. zur Hauswand. Gibt es dafür irgendwelche festgelegten Richtlinien?


    http://www.lexsoft.de/normensammlung/169492,7
    Selbstverständlich ist sowas geregelt, aus verschiedenen Gründen, vor allem aus Brandschutzgründen (damit Feuer nicht von einem Gebäude auf das nächste übergreift (Ausnahme: Brandwand dazwischen), vor allem aber, weil Hausbewohner ja Licht und Luft brauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von RavenHawk999:
    Was sagen denn deine Nachbarn um den Innenhof herum dazu dass die ein Haus im Innen/Hinterhof reinbauen ? ,denke aber in einer Stadt wie Frankfurt ist Bauland extrem knapp ,da sind die Bedingungen für Neubauten sicherlich auch anders als in einer kleineren Stadt wo noch mehr freiflächen zum Bauen vorhanden sind.


    Die habe ich dazu noch nicht befragt, wollte das heute aber mal tun.


    2. Vorsitzende: Danke für den Link auf jeden Fall. Auch wenn ich nur so halb durchblicke. ^^ Es sind übrigens grob 7m von der Eingangstür zur Außenkante des neuen Hauses. Habe ich ausgemessen.


    Wie gesagt, die Lichtverhältnisse würden sich durch ein neues Wohnhaus (welches sicher dann auch 4 oder 5 Stockwerke hat) bei uns im EG drastisch ändern. Irgendwie muss der Eigentümer die Geschichte ja aber genehmight bekommen haben. Wir haben ja nen beidseitigen Kündigungsausschluss über 12 Monate im Mietvertrag. Im Moment könnten wir ja sowieso nirgends hin aber die einzige Maßnahme wäre, dann in einem Jahr wieder auszuziehen. Ich hab da keinen Bock drauf, meine Freundin noch weniger aber das wäre der letzte Ausweg.


    Ist zwar Schade, weil die Wohnung echt toll ist und alles gerade so eingerichtet wurde, wie wir uns das vorstellen aber dann ist das eben so... ne andere Möglichkeit sehe ich nicht.


    Das Ding ist halt, selbst wenn ich zu nem Anwalt gehe, steht doch am Ende Aussag gegen Aussage oder nicht? Der Mitarbeiter des Vermieters kann ja behaupten, er hätte bei der Besichtigung der Wohnung auf die kommende Baustelle aufmerksam gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

A N Z E I G E