Nicht gerichtlich, weil die mehr als erdrückenden Beweismittel nicht verwertbar sind. Er konnte bei der Beweislage nicht strafrechtlich belangt werden (was auch so richtig ist). Die Beweislage deutet dennoch sehr eindeutig darauf hin, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.
War es nicht so, dass das Opfer, Schweigegeld von ihm angenommen hat?