Bei meinem gewählten Act muss ich dann eh noch mal nachfragen was erlaubt ist und was nicht. Wenn ich mich nicht irre, gab es über diesen Act schon mal eine kleine Diskussion darüber. Ich weiß aber nicht, wie man sich letztendlich geeinigt hat. Da werde ich einfach am Freitag noch mal nachhaken.
Meine 2 Cents dazu:
Würde mich nach seiner Discografie richten. Wenn du Spotify oder einen anderen Streaming Anbieter nutzt dann halt alles was unter dem jeweiligen Namen veröffentlicht wurde. Ansonsten würde ich mich nach dem Video Titel richten, wenn da Project steht ( ) und du ihn solo genommen hast, dann wäre das für mich nicht der gleiche Künstler.