A N Z E I G E

Corona-Virus #17

  • Eine Inzidenz von 200, ja - die Folgen daraus sind aber deutlich geringer.

    Vergleicht man beispielsweise die Anzahl der Patienten (je 100.000) welche auf die Intensivstationen eingeliefert werden müssen, erhält man für Portugal einen Wert von 0,87, für Deutschland 5,2. Das heißt der Wert in Deutschland ist fast 6x so groß.


    Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de

    Die interessanten Zahlen kommen dazu doch erst in ein paar Wochen. Die Inzidenz ist noch nicht so lange so hoch.

  • A N Z E I G E
  • Naja, wenn man sich an dem Wortlaut der Entscheidung und im besonderen an den durch das Gericht formulierten Leitsätzen orientiert, ist m.E. schon klar erkennbar, wo das Gericht eine allgemeingültige rechtschaffende Feststellung treffen will und sogar eine neue Definition des Rechts auf schulische Bildung schafft und wo das Gericht aufgrund der besonderen Situation einzelfallartig eine Entscheidung getroffen hat. Diese Differenzierung sehe ich auch nicht als willkürlich an, sondern ich meine schon, dass das Urteil so zu interpretieren ist.


    Das könnten natürlich fortentwickelt werden, aber es gibt zu genau dieser Thematik ja auch schon bereits mehrere Entscheidungen, mit deren Rechtssätzen die neuen Regelungen in Einklang zu bringen wären. Dass das Gericht beabsichtigen würde, dass aus der Entscheidung zu den Corona-Regelungen nun herzuleiten wäre, dass die eigene, teilweise erst wenige Jahre alte Rechtsprechung zur Überwachung zum Zwecke der Terrorismusabwehr überholt wäre und plötzlich von deutlich weitergehenden Befugnissen auszugehen ist, halte ich doch für ziemlich unwahrscheinlich.


    Gerade bezüglich deines letzten Punktes machen mir da die ständigen Reformationen von Versammlungsgesetzen ehrlich gesagt deutlich mehr Sorgen als diese Entscheidung des BVerfG.

    Wenn ich richtig informiert bin, muss der neue Bundestag relativ bald ein neues Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Bei der Beurteilung wird das BVerfG sicher nicht darum herumkommen, auf dieses Urteil einzugehen. Ob es sich - wieder erstmals - traut, seine Kategorien nicht anzuwerfen, ist fraglich. Ob der Gesetzgeber/die Exekutive nicht jetzt versucht sein wird, einiges "mehr" durchzubekommen ist auch wahrscheinlich.


    Ich wende Dein Argument gegen Dich; es gab Rechtsregime, die ähnliche Sachverhalte abdecken - weder der Gesetzgeber, noch das BVerfG haben sich in der Bewertung daran orientiert. Das spricht für eine Weiterentwicklung des Gefahren- und Gefahrenabwehrbegriffs.


    Den Verweis auf Australien habe ich aufgeführt, um einen mE wahrnehmbaren, bedenklichen Trend aufzuzeigen. Dazu gehören die Novellierungen Versammlungsgesetze. Aber, zumindest meines Erachtens, auch dieses Urteil.


    Zitat

    Karlsruhe hat auch mit der "drohenden Gefahr" in der Terrorismusbekämpfung schon ähnliche arg unbestimmte Formulierungen geschaffen, die gerade durch alle möglichen Gesetzesentwürfe mäandern und ein Eigenleben entwickeln. Daher finde ich durchaus auch, dass man das hier nicht voreilig ausschließen sollte, dass sowas ungeplante Folgen produziert. Ich hätte auch sehr gut mit einer Einschränkung bestimmter Maßnahmen leben können - vorsichtig gesagt. Auch weil ich denke, dass es andere sowie effektivere Mittel der Pandemie-Bekämpfung gibt als z.B. eine Ausgangssperre für alle.

    Exakt. Ich verstehe, gerade mit Blick auf die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik, wirklich nicht, wie gutgläubig dieses Urteil teilw. kommentiert wird. Freiheitsrechte mussten bislang immer verteidigt werden - und plötzlich soll dieses Kontinuum brechen, just, wenn wir über die Legitimation der stärksten Eingriffe überhaupt sprechen? Das ist mE nicht plausibel.

  • Hauptsache es gibt dieses Jahr nicht wieder so ein groteskes F2-Feuerwerksverkauf und Überlassungsverbot, begründet durch irgendwelche Pseudozusammenhänge.

    Ja, das halte ich auch grade für unfassbar wichtig. Diese Frage sollte erstmal geklärt werden bevor wir weiter über solch einen Unsinn wie Lockdowns, Gesundheitschutz und 2G sprechen.

  • Man kann den Schwachsinn natürlich noch tausend mal posten nur wird er dann nicht richtiger. Es geht eben nicht darum vor der Ansteckung zu schützen sondern vor dem schweren Verlauf. Und den hast du in Portugal halt kaum genau wie in Deutschland komischerweise in Bundesländer mir hohen impfquoten.

  • Ja, das halte ich auch grade für unfassbar wichtig. Diese Frage sollte erstmal geklärt werden bevor wir weiter über solch einen Unsinn wie Lockdowns, Gesundheitschutz und 2G sprechen.

    Völlig richtig, ein Feuerwerksverkaufs- und Überlassungsverbot hat keinerlei Einfluss auf die Corona-Zahlen und sollte deshalb niemals zur Debatte stehen. Es ist eine Scheinmaßnahme, die nicht eingesetzt werden sollte. Stattdessen sollte was gemacht werden was wirklich beiträgt die Zahlen zu senken und das Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen.

  • Ich wende Dein Argument gegen Dich; es gab Rechtsregime, die ähnliche Sachverhalte abdecken - weder der Gesetzgeber, noch das BVerfG haben sich in der Bewertung daran orientiert. Das spricht für eine Weiterentwicklung des Gefahren- und Gefahrenabwehrbegriffs.

    Gehe jetzt nur noch hierauf im Besonderen ein, weil das einfach der größte Dissens ist. Ich sehe die Analogie eines Terrorabwehrgesetzes zur aktuellen Entscheidung einfach nicht, weil die spezielle Argumentation des BVerfG, die sich auf die unklare Faktenlage bezüglich eines neuartigen Virus bezieht, aus meiner Sicht nicht auf grundsätzliche Fragen der Terrorismusabwehr übertragbar ist und umgekehrt die Rechtsprechung zur Terrorismusabwehr nicht auf einen neuartigen Virus anwendbar ist.

    Für mich sind das zwei paar Schuhe und somit eine konsequente Entscheidung, der ich keine Allgemeingültigkeit beimesse.

    Nach deiner Argumentation wohnt der Entscheidung eine größere Allgemeingültigkeit inne, das heißt, dass Karlsruhe eigene Entscheidungen, die kaum ein paar Jahre alt sind, bewusst überholen wollte.

    Wer da am Ende Recht hat, wird ohnehin erst die Zukunft zeigen.

  • In Hessen gilt ab Sonntag dann auch 2G im Einzelhandel. Ich frag mich wie man das so genau kontrollieren soll.


    Da musst du ja immer einen an die Tür stellen der jeden der rein will kontrolliert. Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

    Möchte nicht in derern Haut stecken.


    Außerdem soll es eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte im öffentlichen Raum geben (maximal zwei Hausstände, maximal 10 Personen).

    Auch hier die Frage wer das kontrolliert. Gerade auf sowas wie Weihnachtsmärkten wenn es Abends voll wird.


    Clubs und Bars bleiben wohl auf weil um das zu schließen erstmal wieder ein Gesetz geändert werden muss wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Außerdem soll es eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte im öffentlichen Raum geben (maximal zwei Hausstände, maximal 10 Personen).

    Auch hier die Frage wer das kontrolliert. Gerade auf sowas wie Weihnachtsmärkten wenn es Abends voll wird.

    Sind Weihnachtsmärkte nicht auch 2G inzwischen? War die Auflage von der Stadt für unseren.

  • A N Z E I G E
  • Völlig richtig, ein Feuerwerksverkaufs- und Überlassungsverbot hat keinerlei Einfluss auf die Corona-Zahlen und sollte deshalb niemals zur Debatte stehen. Es ist eine Scheinmaßnahme, die nicht eingesetzt werden sollte. Stattdessen sollte was gemacht werden was wirklich beiträgt die Zahlen zu senken und das Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen.

    Hatte das Verbot nicht sogar etwas mit dem Gesundheitswesen zu tun?

    Kann mich auch irren, aber ich meine in Erinnerung zu haben, dass es beim Verbot darum ging Notfälle in den Kliniken am Silvesterabend weitgehend zu minimieren um nicht noch zusätzliche Überlastung zu schaffen.

    Statistisch gesehen gibt es wohl auch jährlich viele Verletzungen durch Knaller.

  • Sind Weihnachtsmärkte nicht auch 2G inzwischen? War die Auflage von der Stadt für unseren.

    Hier in Saarbrücken auch, war nur einmal da bisher aber da wurde sehr genau kontrolliert samt Ausweis. Danach bekam man dann einen Stempel der dann für alle Buden zählt um es nicht überall machen zu müssen. Also egal wo man zuerst hingeht, die kontrollieren und man ist damit für alle anderen auch freigeschaltet.


    Und bin mir auch sicher das man das sehr genau weitermachen wird weil sich da wohl jeder bewusst ist wie sehr da ein Auge drauf liegt und wie schnell sie sonst geschlossen werden


    Und man darf an den Buden dann auch nur in handelsüblichen Mengen kaufen wenn man den Umkreis der Buden verlassen will.

  • Man kann den Schwachsinn natürlich noch tausend mal posten nur wird er dann nicht richtiger. Es geht eben nicht darum vor der Ansteckung zu schützen sondern vor dem schweren Verlauf. Und den hast du in Portugal halt kaum genau wie in Deutschland komischerweise in Bundesländer mir hohen impfquoten.

    Schwachsinn. Sehr sachlich. In diesem Land herrscht in der Theorie permanent 2G und es kommt zu einer Inzidenz von 200 und jeder weiß das es dann auch automatisch zu Corona-Intensivpatienten und Corona-Tote kommt obwohl die genesen oder geimpft sind. Das ist Fakt ! Wenn man nun nicht akut die Pflege aufbaut wird sich an dieser Situation nie was ändern! Das muss doch jedem bewusst sein!

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