Im Zweifelsfall dann vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hier stellt sich für mich zunächst die Frage, ob es eine rückwirkende Gebührenerhöhung ist und wenn ja, ob diese zulässig ist.
Steht denn in dem ersten Bescheid mit den 162 Euro schon etwas drin, inwieweit ein weiterer Bescheid folgen könnte?