A N Z E I G E

Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten und Rechtsfragen aller Art #2

  • Update: heute hat die komplett Kranke gebeichtet. Zwei Jahre schon keinen Führerschein mehr zu besitzen. Die Firma am Telefon meinte zu ihr mache dir keine Sorgen.


    Wie kann man eigentlich so Panne sein und noch erstmal mit Insassen im Fahrzeug weiterfahren. Nach der Aktion und privat auch noch mit dem PKW unterwegs sein.

  • A N Z E I G E
  • Im Zuge meiner Personenstands- und Vornamensänderung muss ich mehrere 100 Euro nachzahlen, da meine Gutachter einen nach meinem Eindruck sehr hohen Betrag veranschlagen. Kann ich bei Gericht eine detaillierte Aufstellung der Kosten beantragen?

    Die Auflistung habe ich jetzt bekommen und laut beiden Gutachter-Rechnungen wurden 500 € weniger fällig als in der Rechnung der Justizkasse angegeben. Sofern ich da keinen zusätzlichen Kostennehmer übersehe: Kann ich das Geld zurückverlangen, muss ich ggf zum Anwalt oder ist das Geld weg, da ich auf Grund der kurzen Zahlfrist schon bezahlt habe?

  • Die Auflistung habe ich jetzt bekommen und laut beiden Gutachter-Rechnungen wurden 500 € weniger fällig als in der Rechnung der Justizkasse angegeben. Sofern ich da keinen zusätzlichen Kostennehmer übersehe: Kann ich das Geld zurückverlangen, muss ich ggf zum Anwalt oder ist das Geld weg, da ich auf Grund der kurzen Zahlfrist schon bezahlt habe?

    Wenn du zuviel gezahlt hast, kannst du das Geld natürlich auch zurück verlangen. Ob du einen Anwalt dafür brauchst hängt ggf. davon ab, wie die Gegenseite reagiert. Ich würde einfach erst mal in Kontakt treten und um Klärung der 500 € - Differenz bitten. Wenn es sich dabei tatsächlich um einen Fehler handelt - was immer mal vorkommen kann - wird dir ein seriöser Geschäftspartner das Geld dann i.d.R. von sich aus zurück überweisen.

  • Wenn du zuviel gezahlt hast, kannst du das Geld natürlich auch zurück verlangen. Ob du einen Anwalt dafür brauchst hängt ggf. davon ab, wie die Gegenseite reagiert. Ich würde einfach erst mal in Kontakt treten und um Klärung der 500 € - Differenz bitten. Wenn es sich dabei tatsächlich um einen Fehler handelt - was immer mal vorkommen kann - wird dir ein seriöser Geschäftspartner das Geld dann i.d.R. von sich aus zurück überweisen.

    Ich hoffe mal da erreiche ich jemanden, der "Geschäftsparner" ist in dem Fall das Amtsgericht, aber die zuständige Person war gestern im Urlaub und heute ist dann Freitag...

  • hab mal ne frage zum Arbeitsrecht.


    wir haben hier in der firma einen kollegen der schon mit jedem in der Werkstatt aneinander geraten ist, die Provokationen gingen immer von ihm aus.

    es stand schon mehrfach kurz davor handgreiflich zu werden.

    er hat wohl auch schon mehrere Abmahnung wegen seinem verhalten bekommen.

    so wie ich das mitbekommen habe hat chefe ihm gesagt es hätte schon einige Gelegenheiten gege ihn zu kündigen aber chefe gibt gerne 2. Chancen.


    heute gabs die nächste nummer. er hat einen neuen kollegen provoziert, wenn man es großzügig auslegt könnte man heute mit "diskriminieren" argumentieren.


    meister meinte vorhi als ich fragte ob da jetzt endlich was passiert.

    " selbst mit 3 Abmahnung kann man heute keinen mehr rausschmeißen, da müsste er schon jemandem aufs maul hauen. alles andere kassiert das Arbeitsgericht"


    er stört hier massiv den betriebsfrieden mit seinem verhalten,seine arbeit ist unter aller sau ect.


    gibt da echt keine möglichkeit das der die Kündigung bekommt und weg?

  • Wenn es mehrere dokumentierte Verstöße und vor allem schriftliche Abmahnungen gibt UND dazu seine Leistungen ungenügend sind, hat die Firma sehr wohl das Recht dazu und auch hinreichende Gründe, eine Kündigung auszusprechen. Man muss ja bedenken, dass wenn es soweit ist, dass schon EINE offizielle Abmahnung ausgesprochen wird, es im Grunde schon 5 vor 12 ist. Dann hat es i.d.R. schon im Vorfeld klärende Gespräche gegeben, die nicht gefruchtet haben. Wenn der Mitarbeiter dann in einem angemessenen Zeitraum weiterhin keine Besserung zeigt, ist bereits die Voraussetzung für eine Kündigung erfüllt. Diese Mär mit den 3 Abmahnungen ist Blödsinn.

    Es geht ja hier auch nicht um Fahrlässigkeit oder ähnliches, sondern um grobes und absichtliches Fehlverhalten, dass wie du sagst den Betriebsfrieden massiv stört, und das offensichtlich auch ohne Einsicht seinerseits und ohne Aussicht auf Besserung. Und selbst wenn er das vors AG trägt, wird es maximal auf einen Vergleich hinauslaufen. Womit ihr ihn dann letztlich aber auch los seid.

  • ah danke für die info.


    hast du da ne offizielle quelle die man dem meister oder der Geschäftsleitung vorlegen kann?


    ne Besserung wird es von seiner seite nicht geben.

    er fühlt sich ja im recht und behauptet wir würden ihn provozieren.

  • Irgendeine offizielle Einzelquelle habe ich leider nicht parat, ist nur mein "fundiertes Halbwissen", was ich mir aus verschiedenen Quellen angelesen habe und die Erfahrungen, die ich in meinem Arbeitsleben so gemacht habe. Außerdem hatte ich meiner Ausbildung das Glück, einen Berufsschullehrer zu haben, der Wert drauf gelegt hat, uns was übers Arbeitsrecht beizubringen inkl. Besuche beim Arbeitsgericht. Aber wenn ihr ne Personalabteilung, oder besser noch einen Betriebsrat habt frag dort mal nach, die sollten sich mit dem Arbeitsrecht ja halbwegs auskennen.


    Sonst gäbe z.B. Seiten wie diese, auf der man sich informieren kann:

    https://www.arbeitsrechte.de/

  • A N Z E I G E
  • Habe mal ne Frage, was Mietrecht betrifft:


    Ich habe eine neue Wohnung gefunden, die ich zum 15.11. beziehen kann. Jetzt war es mit der Kündigungsfrist für meine derzeitige Wohnung natürlich sehr knapp. Bin heute zu denen ans Büro gefahren, habe geklingelt und wurde aber nicht rein gelassen. Ich soll den Brief einfach in den Briefkasten werfen und dann würde der Eingangsstempel mit dem heutigen Datum drauf gesetzt. Zusätzlich habe ich die Kündigung nochmal per Express an die Postadresse meines Vermieters (ist eine Wohnbaugesellschaft) verschickt.


    Demnach müsste ich doch wohl also die Kündigungsfrist eingehalten haben und der Vertrag müsste am 30.11. enden oder nicht? Telefonisch ist da leider nie ein Sachbearbeiter zu erreichen und man kann nur die allgemeine Hotline anrufen, bei der man dann ewig in der Warteschleife hängt. Meiner Sachbearbeiterin habe ich heute zusätzlich eine Mail geschrieben und den Sachverhalt geschildert. Da kam aber noch keine Antwort.

  • Was steht denn in deinem alten Mietvertrag drin zur Kündigungsfrist? Bei 3 Monaten (wie üblich) hätte für mich die Kündigung bis zum 31.08. eingehen müssen (also Mittwoch) und nicht heute am 02.09.

    Oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Was steht denn in deinem alten Mietvertrag drin zur Kündigungsfrist? Bei 3 Monaten (wie üblich) hätte für mich die Kündigung bis zum 31.08. eingehen müssen (also Mittwoch) und nicht heute am 02.09.

    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Man kann die Kündigung bis zum dritten Werktag des Folgemonats einreichen. Soviel hab ich gelesen. Und ja, es sind drei Monate.

  • Man kann die Kündigung bis zum dritten Werktag des Folgemonats einreichen. Soviel hab ich gelesen. Und ja, es sind drei Monate.

    Danke, das mit den 3 Tagen hatte ich so nicht auf dem Schirm. Stimmt, so steht es auch in Par. 573c BGB.

    Hast du denn einen Zeugen oder sonstigen Nachweis, dass du den Brief heute eingeworfen hast? Bei den meisten Vermietern dürfte das kein Problem sein, aber wie überall gibt es auch dort schwarze Schafe und letztendlich bist du in der Beweislast, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.


    Und wie schon geschrieben: es wäre auch gut zu wissen, was im Mietvertrag steht oder ob dieser nur auf das BGB verweist.

  • Danke, das mit den 3 Tagen hatte ich so nicht auf dem Schirm. Stimmt, so steht es auch in Par. 573c BGB.

    Hast du denn einen Zeugen oder sonstigen Nachweis, dass du den Brief heute eingeworfen hast? Bei den meisten Vermietern dürfte das kein Problem sein, aber wie überall gibt es auch dort schwarze Schafe und letztendlich bist du in der Beweislast, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.


    Und wie schon geschrieben: es wäre auch gut zu wissen, was im Mietvertrag steht oder ob dieser nur auf das BGB verweist.


    Hab jetzt nachgelesen. Es steht in meinem MV sogar explizit drin, dass die Kündigung shriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein muss. Das sollte dann ja wohl in meinem Fall so sein. Einen Zeugen habe ich "offiziell" nicht.


    Da ich jetzt gerade gesehen habe, dass mein Express Brief erst am Montag ankommt, muss ich wohl hoffen, dass die am Freitag noch den Briefkasten geleert haben.

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