A N Z E I G E

Frage wegen Problem mit der Autowerkstatt

  • Habe folgendes Problem. Vor einigen Wochen hatte ich mein Auto zum TÜV gebracht und heute bekam ich von der Werstatt eine Rechnung. Dabei wurde aufgelistet das man für den TÜV neue Reifen montiert. Zudem wurden die Scheibenwischerblätter ausgetauscht. Zudem wird auf der Rechnung etwas aufgelistet was sich "Sensor/Sauerstoffgeh" bezechnet. Mit der bezeichnung kann ich gar nichts anfangen. Bevor ich mich aber an die Werkstatt wende wollte ich mal hier nachfragen ob die überhaupt das Recht dazu hatten. Ich hatte ihnen ja nie einen Auftrag erteilt sondern wollte lediglich den TÜV machen lassen. Den die Reifen hätte ich woanders gekauft und sie dann auch selber montiert (kann das :) ) und Scheibenwischerblätter wechseln hätte ich auch selbst gemacht.
    Wie seht ihr das? Hatten die überhaupt das Recht dazu und können das Geld von mir verlangen?

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  • A N Z E I G E
  • Klingt alles etwas komisch. Wüsste nicht wieso die Reifen automatisch gewechselt werden müssen. Wenn du bei der Beauftragung nicht unbewusst irgendwas eingewilligt hast, würde ich das auf jeden Fall ansprechen.

  • Hi!


    War das eine Vertragswerkstatt (Opel, VW-Händler...) oder eine freie Werkstatt? Die Vertragswerkstätten verwenden nämlich gern mal Abrechnungssysteme bei denen pauschal auf jeder Werkstattrechnung sowas wie Wischwasser usw. mit aufgeführt wird.


    Und selbst wenn das nicht der Fall ist, würde ich in der Werkstatt mal kritisch nachfragen was das soll, dass einfach konstenpflichtig Dinge gemacht werden, ohne dass du vorher danach gefragt wurdest, bzw. ohne dass man soetwas mit dir abspricht.


    Persönlich würde ich sagen, wenn man mit deiner Werkstatt vernünftig reden kann, kannst du da sicherlich am Preis soviel machen dass du nicht mehr zahlen musst als du selbst für Scheinbenwischer und Reifen anderswo ausgegeben hättest.


    Viel Glück.
    Gruß

  • Ne es aber gar nichts abgesprochen außer das die den TÜV machen. Ich finde das ganz schön dreist einfach neue Reifen zu montieren ohne das mit mir abzusprechen. Werde dort mal anrufen. Ärgert mich schon sehr. Wie ich das Auto wieder abholte hatten die auch nichts von erwähnt.


    Die Werkstatt ist ne kleine Toyota Werkstatt. Ich nehme also an das sie unter Vertragserkstatt fällt.

  • "Bringen Sie mir den Wagen durch den TÜV" ist sowas wie ein Blankoscheck für jede Werkstatt...
    Die Wischerblätter stehen quasi schon auf dem Standard-Vordruck, bevor man überhaupt in die Halle gefahren ist. Mit "Wischerblättern, mit denen Sie sicher nicht mehr durch den TÜV kommen" fahre ich seit 4 Jahren, ohne dass der TÜV daran etwas bemängelt hätte. Das gleiche gilt für den "das sieht nach Ölverlust aus, lassen Sie das besser mal machen", wenn vom Nachfüllen etwas danebengelaufen ist, bis zum "das rostet durch" am Endschalldämpfer, wo der Werkstattmensch gerne mal mit Werkzeug Roststellen in fingergroße Löcher vergrößert, wenn ich danebenstehe.
    Beliebte Masche nach dem Motto: "Kunde hat keine Ahnung, vorhandene Mängel übertreiben, etwas Angst einjagen vor dem TÜV und dann mal reparieren was geht".
    Ohne schriftlichen Auftrag haben die gar nichts zu reparieren. Man sollte grundsätzlich vereinbaren, dass Mängel, die sie während des Reparaturvorgangs angeblich irgendwo finden, erst nach Rücksprache inklusive Kostenvoranschlag repariert werden - oder eben auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Original_Madman:
    Wie soll ich mich jetzt da verhalten? Einen schriftlichen Auftrag habe ich ihnen nicht gegeben.

    Brauchst du auch gar nicht, per Handschlag oder mündlich reicht vollkommen. Ist halt die Frage eher die Frage wie der genaue Wortlaut war, also welchen Auftrag du gegeben hast.


    Wie es die 2. Vorsitzende schon so schön sagte, ist halt eine Art Blankocheck ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von space1980a:
    Brauchst du auch gar nicht, per Handschlag oder mündlich reicht vollkommen. Ist halt die Frage eher die Frage wie der genaue Wortlaut war, also welchen Auftrag du gegeben hast.


    Wobei es eigentlich immer besser ist wenn man etwas schriftlich in der Hand damit man wenn irgendwas ist immer darauf verweisen kann.

  • A N Z E I G E
  • Und ich kenn keine Werkstatt die mir jemals einen Kundenauftrag mitgegeben hat, weder AUDI Vertragshändler, noch ATU und von der kleinen Werkstatt an der Tanke gar nicht erst gesprochen.


    Und einen Abholschein für ein Auto, da sag ich spontan, WTF?

  • Keinen Kundenauftrag mitgegeben? Ich habe schon bei 3-4 Vertragshändlern gearbeitet. Kann man ja mal bei einem Testkunden vom Hersteller versuchen. Keine Dialogannahme? Nicht durchgesprochen was gemacht werden muss? Oh ha...

  • Um solchen Problemen hinsichtlich TÜV und Werkstätten aus dem Weg zu gehen, würde ich mit meinem Auto immer zuerst zum normalen TÜV gehen und den Wagen entsprechend zur Abnahme vorstellen. Wenn es dann etwas zu bemängeln gibt, kann ich immer noch konkret diesen Mangel durch eine Werkstatt beheben lassen und den Wagen anschließend nochmal beim TÜV vorstellen, kostet glaube ich keine 15 Euro. Muss auch nächsten Monat mit meinem 7 Jahre alten MIni hin und werde so verfahren.

  • Zitat


    Auch ohne erteilten Auftrag müssen Werkstattkunden ordnungsgemäß gleistete Reparaturarbeiten an ihrem Fahrzeug bezahlen.
    Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Sachsen-Anhalt hervor.


    Im dem entschiedenen Fall reparierte eine Kfz-Werkstatt ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ein defektes Auto. Der Fahrzeugbesitzer weigerte sich jedoch die Reparatur zu bezahlen, weil er dafür keinen offiziellen Auftrag erteilt habe. Daraufhin verklagte die Werkstatt den Autofahrer auf Zahlung der angefallenene Reparatur- und Materialkosten und bekam Recht. Laut „kfz-betrieb“ verurteilten die Richter den Autofahrer zur Zahlung des Werklohns. Der Anspruch der klagenden Werkstatt ergebe sich aus der „ungerechtfertigter Bereicherung“ des Beklagten. Das Gericht bezog sich dabei auf § 818 Abs. 2 BGB, nachdem ist bei Werk- und Dienstleistungen, die ohne vertragliche Grundlage ausgeführt werden, eine „übliche oder angemessene Vergütung“ als Wertersatz zu leisten.


    Dennoch betonte das OLG in seiner Urteilsverkündung, wie wichtig es für Kfz-Betriebe und Werkstätten sei, sich einen Reparaturauftrag vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen. Nur so könnten eventuelle Schwierigkeiten wie im vorliegenden Fall vermieden werden (OLG Sachsen-Anhalt, Az.: 1 U 84/09).


    http://www.focus.de/auto/news/…-bezahlen_aid_512783.html

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