A N Z E I G E

*Rechtsfrage* Frage zum Verkauf von Schreckschusswaffen

  • Ich hab auf den ersten 8 Seiten jetzt kein Thread gefunden wo ich mein Anliegen posten kann, daher mach ich einen selbst auf. Es geht um folgendes:


    Ich arbeite in einem Raiffeisen Markt (letztes Ausbildungsjahr, brauch nur noch 7 Monate) und zu dieser Zeit bieten wir auch den Verkauf von Feuerwerk und wie es der Threadtitel vermuten lässt, Schreckschusswaffen. Mit dem Verkauf von den Waffen habe ich ungern zu tun und so habe ich mich letztes Jahr auch für den Lagerdienst entschieden, was ich dieses Jahr nicht konnte.


    Jetzt zum eigentlichen Problem. Mit den Verkauf von den Feuerwerken habe ich kein Problem, nur mit den der Waffen. Bis dato hat sich darum immer der Chef gekümmert, doch heute ist er dann aus dem Bereich wo wir die Sachen verkaufen verschwunden und hat jeden Kunden, der ihn nach Schreckschusswaffen gefragt hat, an mich verwiesen. Ich, der absolut keine Ahnung von den Waffen hatte, wusste mir nicht richtig zu helfen und habe die Waffen dann auch verkauft und die Kunden nach besten Wissen (was wie gesagt so gut wie nicht vorhanden ist) beraten, da ich Druck vom Chef befürchtete. Mir war die ganze Sache sowieso etwas komisch, da ich sowohl die Schreckschusswaffen als auch die Patronen immer aus einem versteckten Bereich im Lager holen musste, den selbst ich nur schwer finden konnte.


    Ich muss dazu sagen das mein Chef mir nie direkt befohlen hat die Waffen zu verkaufen, nur habe ich es dann gehört wie er zu einem Kunden sagte das er ins Obergeschoss gehen soll (wo der Verkauf von Feuerwerk stattfindet) und der Kunde mir vom Chef ausrichten soll, das ich die Schreckschusswaffen an ihn verkaufen soll. (Man konnte das Gespräch überall im Laden hören, ein Kollege hat es auch mitbekommen wie er es mir erzählte)


    Meine Frage ist da: Darf ich mich da überhaupt weigern die Waffen zu verkaufen, oder habe ich irgendeine Möglichkeit die mich davon befreit?

  • A N Z E I G E
  • Wenn dein Chef die Anweisung gibt die Waffen legal an den Mann zu bringen (also an Volljährige zu verkaufen), wirst du dich wohl kaum weigern können. Der Erwerb solcher Waffen ist m.E. für mindestens 18jährige legal.


    Zu einer illegalen Handlung kannst du natürlich nicht gezwungen werden, aber die sehe ich i.A. hier auch nicht.

  • Wenn sie Legal wären, hätte ich damit kein Problem. Aber ich hab heute Morgen dann mitbekommen, das ein Markt in der Umgebung, welcher auch Feuerwerk verkauft, von der Polizei hochgenommen wurde und da eine Razzia stattfand. Als mein Chef das mitbekommen hat, sind die Waffen und Munition (welche sich unter dem Tresen oder im Falle der Munition hinter dem Tresen, wo sie für jeden frei sichtbar gewesen ist) umgehend hinter einigen Kartons und anderen Sachen versteckt ins Lager verschwunden, was mich misstrauisch machte. Kollege mit dem ich auch heute gearbeitet habe machte dann auch die Andeutung das die Sache nicht ganz legal zu sein scheint.

  • Habe ich dazu gefunden:


    Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen


    Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!


    Führen einer erlaubnisfreien Waffe: Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.


    CO

  • Kann natürlich auch nur eine Vorsichtsmaßnahme vom Chef sein.

  • A N Z E I G E

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