A N Z E I G E

Frage zum Mahnbescheid

  • Leider ist mein Wissen über dieses Thema schon einige Jahre alt, und grade bei offiziellen Verfahren will ich da keinen Verfahrensfehler begehen.


    Fall:
    Eine Person der ich ein Auto verkauft habe hat dieses erst verspätet umgemeldet. Dadurch sind mir Kosten für KFZ Versicherung und Steuer entstanden. Da die Person per Kaufvertrag verpflichtet war das KFZ innerhalb von 3 Tagen umzumelden und dies nich getan hat sollte die Forderung unstrittig sein.


    Soweit mir bekann kann ich doch nun einen Mahnbescheid beim Amtsgericht über den mir entstandnen Schaden aufsetzen und verschicken um somit mein Geld zu erhalten.


    dennoch würde mich der Ablauf des Mahnverfahrens mal interessiern, vor allem welche Fristen ich wahren muss und welche Gelegenheiten ich dem Gläubiger noch geben muss damit der Titel rechtens ist. Auch interessiert mich ob ich bzgl des mir entstandenn Schadens und der Unkosten möglichkeiten habe diese weiterzugeben. Sprich die Kosten für den Mahnbescheid etc. Es handelt sich zwar nur um eine Summe von 47€, aber dennoch.


    Also Kaufleute und Juristen, klärt mich auf und vervollständigt mein Halbwissen.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von CM Matrix3DR:
    dennoch würde mich der Ablauf des Mahnverfahrens mal interessiern


    Der Mahnbescheid wird beantragt, vom Gericht geprüft (formell, nicht materiell) und zugestellt. Legt der Gegner Widerspruch ein, geht es auf Antrag mit dem Hauptverfahren weiter. Reagiert der Gegner nicht wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, der dann entweder rechtskräftig wird oder bei Widerspruch ins Hauptverfahren führt.


    Zitat

    vor allem welche Fristen ich wahren muss und welche Gelegenheiten ich dem Gläubiger noch geben muss damit der Titel rechtens ist.


    Also zur Einleitung des Mahnverfahrens gibt es keine speziellen Fristen. Du kannst den nicht gezahlten fälligen Anspruch, sofern sich der Gegner in Verzug befindet (hier ist natürlich eine angemessene Frist zu wahren, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass sich der Gegner bereits im Verzug bedindet), natürlich jederzeit gerichtlich eintreiben. Der rechtskräftige Titel entsteht erst mit Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheids (Hergang, s.o. - der Mahnbescheid selbst setzt erstmal eine 14-Tages-Frist für die Zahlung).


    Zitat

    Auch interessiert mich ob ich bzgl des mir entstandenn Schadens und der Unkosten möglichkeiten habe diese weiterzugeben.


    Sämtlichen materiellen Schaden kannst du geltend machen, insbesondere natürlich auch Verfahrenskosten. Das gilt für alle Schäden die dir entstanden sind, ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Gegners.

  • Du selbst hast nur eine Frist zu beachten.


    Nachdem der Mahnbescheid dem Gegner zugestellt ist, hat dieser 14 Tage für den Widerspruch Zeit. Wie Jesse schon sagte, kann er hiergegen einen Widerspruch einlegen. Dann liegt es an dir, ob du vor das Gericht ziehst, oder es bleiben lässt. Auf dem Mahnbescheid selber kannst du aber ankreuzen, dass es direkt an das zuständige Gericht weitergeleitet werden soll.


    Legt der Gegner keinen Widerspruch innerhalb der 14 Tage ein, würde ich direkt den Vollstreckungsbescheid beantragen. Hier hat der Gegner aber auch wieder 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen, was auch gleichzeitig ein verspäteter Widerspruch ist. Falls er dies auch nicht machen sollte, dann direkt vollstrecken.
    Natürlich kannst du auch schon vorher vollstrecken, aber das ist auch nur vorläufig und du weißt ja nicht, was der Gegner noch so aus dem Ärmel schüttelt. ;)


    Falls es zu nem Gerichtsverahren kommt, musst du zuerst die Kosten vorstrecken. Bei einem positiven Spruch für dich, werden dem Gegner die Kosten auferlegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von nice2k:
    Kannst du den Käufer nicht erstmal so um die Kohle bitten?

    Die Frage würde mich auch mal interessieren. Hat er aber sicherlich schon gemacht, auch wenn er es uns nicht mitteilt.

    Vielleicht ist er aber mit dem schon so verstritten, dass er den Händler / Verkäufer gar nicht mehr ansprechen möchte. ;)

    viel erfolg auf jeden Fall CM Matrix3DR

  • das problem an der sache ist aber folgendes:


    wenn der schuldner pleite ist, also eine ev abgelegt hat dann hat man alle kosten an der backe und man kann nix holen!


    man sollte deswegen schon aufpassen ob man in dem fall nicht mit kanonen auf spatzen schießt!


    wenn man das ganze voll durchzieht mit anwalt usw dann kostet das einiges!


    wenn am schluß der schuldner pleite ist dann bleibt man auf allem sitzen!

  • Zitat

    Original geschrieben von obione:
    man sollte deswegen schon aufpassen ob man in dem fall nicht mit kanonen auf spatzen schießt!


    naja, es ist nunmal die einzige Möglichkeit eine Forderung entsprechend durchzusetzen.


    Zitat

    wenn man das ganze voll durchzieht mit anwalt usw dann kostet das einiges!


    Ich muss ja nicht zwingend einen Anwalt einschalten. Wenn ich eine Forderung habe die unstrittig ist, dann kann ich eben selbst versuchen einen Vollstreckungstitel zu kriegen. Die Kosten für das Mahnverfahren halten sich in dem Fall ja auch in Grenzen.




    Übrigens noch wichtig; habe ich in meinem ersten Posting vergessen. Unter einem gewissen Streitwert vor dem Amtsgericht ist es in vielen Bundesländern mittlerweile so, dass zuerst ein Güteverfahren vor einer Gütestelle nötig ist, damit eine Klage zulässig ist. Inwiefern dass auch für das Mahnverfahren und anschließendem Verfahren gilt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es ist also wichtig, dass du dich vor dem Beginn des Mahnverfahren darüber informierst, ob in deinem Bundesland zu einem Zeitpunkt des Verfahrens ein Güteversuch unternommen werden muss.


  • naja man redet hier von einer forderung von 50 euro...


    ich würde mich vorher schlau machen ob der schuldner überhaupt zahlungsfähig ist.


    ansonsten schmeißt man gutes geld dem dem schlechten hinterher.

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