A N Z E I G E

Lauter Nachbar - meine Rechte?

  • Hi


    Ich wohne seit ca einem Jahr mit meiner Freundin in einem komplett neuen Haus (2-stöckig, steht erst seit 1,5 Jahren). Es wohnen insgesamt 15 Parteien dort und wir hatten bis vor kurzem mit niemanden irgendwelche Probleme.


    Nun ist vor 2 Monaten in der Wohnung direkt neben an jemand neues eingezogen. Problem: lauter Fernseher. Die Wohnungen sind durch Stahlwände (!) abgetrennt und Anfangs konnte man jedes Wort (!!!) vom Fernseher durchhören und verstehen (abends von ca 8 - ?). Wir wohnen im zweiten Stock und sogar die Partei im Erdgeschoss (!!!!) hat sich schon mehrfach beschwert. Ich war auch schon zwei Mal drüben, aber der Typ ist anscheinend jeden Abend besoffen. Er macht zwar dann leiser, aber am nächsten Tag ist wieder genau das selbe.


    Es haben sich auch schon mehrere beim Hausverwalter beschwert, und seit der beim Mieter war, ist etwas besser, aber trotzdem ist der Fernseher noch zu hören und auch viele Mieter beschweren sich immer noch.


    Aber jeden Tag zu klingeln und sich bei einem Besoffenen zu beschweren ist nicht die Lösung. Der Mieter benimmt sich auch sonst total rücksichtslos, trampelt in der Wohnung rum, schmeißt Zigarettenkippen von seinem Balkon in den Garten der Leute im Erdgeschoss, hat schon Fahrräder anderer Leute beschädigt. Aber das größte Problem ist der Fernseher.


    Wie sehen da meine/unsere Rechte in diesem Fall aus? Was kann ich bzw. auch die anderen aufgeregten Parteien dagegen tun?

  • A N Z E I G E
  • Nope. Wie gesagt, zwischen den Wohnungen sind Stahlwände, man kann dagegen schlagen, aber auf der anderen Seite ist rein garnichts zu hören. Von allen anderen Parteien haben wir noch nie (!!!) etwas gehört, sei es Fernseher, getrampel, usw. Die Partei auf der anderen Seite neben uns, hat ein kleines Kind. Noch nie war geschrei zu hören.
    Außerdem war der Fernseher (als ich drüben war und mich beschwerte) mind. auf Kinolautstärke (das war nachts um 2).

  • Naja, da würd ich einfach die Polizei rufen bei dieser 2 Uhr nachts Geschichte wenn es mich so stören würde. Das ist ja einfach nur Ruhestörung.


    Aber ansonsten fällt mir auch nichts ein, außer vielleicht das wirklich nochmal alle Parteien die sich gestört fühlen bei der Hausverwaltung sagen das es sich immer noch nicht gebessert hätte.

  • Ich denke, der beste Weg dürfte über den Vermieter gehen. Als Hausgemeinschaft oder auch Einzelperson entsprechend auf ihn zugehen und ihn dazu bringen, den Mieter wieder rauszuwerfen. Das wäre mal ein erster Schritt. Da fangen dann zwar die Probleme bei der schlechten rechtlichen Stellung des Vermieters dann erst richtig an und es kann auch dann noch Monate und länger dauern bis man ihn im Extremfall draußen hätte, aber es ist wohl der sinnvollste Schritt.


    Rein rechtlich gesehen, kann natürlich jede betroffene Partei direkt eine Unterlassungsklage gegen den Ruhestörer führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2. Vorsitzende:
    Nur mal ne Anmerkung am Rande: Wohnungstrennwände bestehen normal aus 36,5cm dickem Stein oder StahlBETON, nicht jedoch aus Stahl.


    Meine natürlich Stahlbeton, ist schon klar, das bei uns nicht der Stahl aus der Wand herausragt :rolleyes:



    Also ich hab gehört, dass der Vermieter den Mieter wegen Lärm nicht einfach so rauswerfen kann, stimmt das?


    Mietminderung ist eine gute Idee, aber ich zahl lieber den vollen Preis und kann wieder ohne Probleme schlafen. Heute vormittag hat mir erst jemand im Haus erzählt, dass seit er eingezogen ist, die Zigarettenkippen sogar im Treppenhaus herumliegen...


    Jesse: Wie sieht dass mit der Unterlassungsklage aus?


    Der Hausverwalter kommt eh demnächst wegen einer anderen Sache zu uns, da werd ich wohl nochmal mit ihm über das Thema sprechen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pedigree:
    Also ich hab gehört, dass der Vermieter den Mieter wegen Lärm nicht einfach so rauswerfen kann, stimmt das?


    Von der Rechtsstellung her gibt es kaum jemanden der schlechter gestellt ist als der Vermieter. Von daher ist es für einen Vermieter ganz schwierig einen Mieter wieder loszukriegen. Selbst bei Mietern die keine Miete zahlen und anderweitig negativ auffallen, sind Zeiträume von einem Jahr keine Seltenheit bis der Mieter draußen ist.


    Zitat

    Jesse: Wie sieht dass mit der Unterlassungsklage aus?


    Man kann natürlich immer nachbarschaftsrechtlich direkt gegen andere Mieter vorgehen. Möglich ist das v.a. im Wege der klassischen Unterlassungsklage (§1004 BGB analog). Du kannst ein Gericht anrufen, die übermäßigen Lärmemissionen zu verbieten unter entsprechender Androhung eines Bußgeld im Falle des Zuwiderhandelns. Nachteil ist abgesehen vom recht drastischen Mittel, dass auch das natürlich nicht von heute auf morgen geht und dass wenn der Beklagte kein Geld hat, ihm evtl. die Bußgeldandrohung egal ist. Daneben gibt es natürlich bei einem nachträglichen mündlichen Prozess immer Beweisprobleme (vielleicht aber durch entsprechende Zeugen aus dem Haus einfach auflösbar). Aber die Möglichkeit besteht natürlich.

  • A N Z E I G E

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

A N Z E I G E