ZitatOriginal geschrieben von 2. Vorsitzende:
Während Du krankgeschrieben bist, können Sie dich nicht einfach feuern.
Das stimmt leider nicht. Wenn sie einen Grund haben, und der kann im Prinzip sogar die Krankheit sein, kann man auch während der AU gekündigt werden. Es muss halt grundsätzlich nur ein Grund (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt) vorliegen. Dieser Grund muss vom Arbeitgeber auch bewiesen werden, (und eine AU von der Dauer einer Schulter OP und evtl Reha gehört sicher nicht dazu) aber es ist ein Irrglaube, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann. Da habe ich leider gerade so meine eigenen Erfahrungen mit gemacht.
In der Probezeit sieht es allerdings schlechter aus, da man dort keinen Grund braucht.
Ich denke auch, dass ein Gespräch mit dem Chef das beste wäre, und wenn dieser eine Kündigung vorzieht, kann man erstmal auch mit Krankengeld ganz ordentlich überbrücken.