Es geht doch nichts über unfähige Arbeitgeber
Folgende 2 Fälle:
Aushilfsfahrer bei nem Busunternehmen, seit 1999 beschäftigt, Arbeit auf Abruf, wurde eben seit 3 Jahren einfach nicht mehr eingesetzt, laut Vertrag kein Anspruch auf Arbeitsstunden. Ach ja? Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz muss man einen Abruf-Arbeitnehmer aber mindestens 10 Stunden/Woche einsetzen, sonst ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss trotzdem zahlen Haben also mal Lohnrückstände eingeklagt. Im Gerichtstermin haben die schonmal 10.000 € angedeutet. Eben ruft der gegnerische Anwalt an: 12.900 € zahlen sie wohl Na, das nimmt man doch gerne dafür, dass der Arbeitgeber verpennt hat, zu kündigen, ohne dafür arbeiten zu müssen
Und: Krankenschwester bei der Caritas. Befristeter Vertrag läuft aus. 2 Jahre kann man ohne Sachgrund befristen. Also Pech gehabt? Nö Ebenfalls nach TzBfG muss eine BEfristung schriftlich sein, und schriftlich heißt, im Voraus. Arbeitsbeginn 16.3.13, Vertrag vom 1.3.13. Also hat der Chef alles richtig gemacht? Natürlich nicht. Zwar hat er den Vertrag schön zurück datiert, um bloß keinen BEweis zu schaffen, dass er erst nachträglich abgeschlossen wurde, dummerweise hatte er die Krankenschwester am 21.3.13 angeschrieben, dass sie die Stelle sicher hat, nur der Betriebsrat noch zustimmen muss
Wie blöd können manche Chefs eigentlich sein???