A N Z E I G E
  • Hallo wollte mal fragen ob sich hier jemand mit den GEMA Richtlinien ein wenig auskennt.
    Ich wollte auf einem Gig das Lied "Carmina Burana - O Fortuna" verwenden. Um die GEMA-Gebühren zu umgehen, kam ich nun auf die Idee, dass man doch einfach eine fremde Version nutzen könnte. Als Beispiel von einem Chor (der ja somit nicht der Urheber und Komponist ist).
    Die Frage ist nun geht das? Kann ich so diese Richtlinien austricksen?


    Würde mich über eure Hilfe freuen.

  • A N Z E I G E
  • Selbst wenn du ein Orchester hinstellst, und das vor Ort "covern" lässt, musst du Gebühren dafür abdrücken, denn das geistige Eigentum wird ja in jedem Fall in Anspruch genommen.

  • Ich versteh noch nicht ganz, was du damit genau machen willst. Die einzige Möglichkeit wäre ein Zitat. Aber wie gesagt, ich müsste erstmal genauer wissen, was du damit machen willst. Wenn du es ganz normal von CD abspielen oder von einem Chor vortragen lassen willst, fallen natürlich GEMA-Gebühren an.


    Ansonsten bleibt natürlich auch noch, ein anderes, gemeinfreies Stück zu wählen. O Fortuna ist doch sowieso schon ausgelutscht bis zum geht nicht mehr. Gibt genügend andere dramatische Chorale.

  • Die Lieder aus der Carmina Burana dürften doch eigentlich nicht GEMA-geschützt sein, da es sich um Liedgut aus dem Mittelalter handelt und der Verfasser daher schon seit mehreren hundert Jahren tot sein dürfte?... oder meinst du speziell die Interpretation von Carl Orff?

  • A N Z E I G E
  • Sobald irgendwer das neu interpretiert, ist es wieder geschützt bis etliche Jahre nach seinem Tod.
    Vor dem gleichen Problem stehen dieses Jahr die Kindergärten, die für Textkopien zum heimlernen von Martinsliedern 1000e von Euros hinblättern sollen, weil irgendein völlig unwichtiger Depp eine CD mit "Ich gehe mit meiner Laterne" auf den Markt geworfen und vermutlich 13 mal verkauft hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von kaaos-23:
    Die Lieder aus der Carmina Burana dürften doch eigentlich nicht GEMA-geschützt sein, da es sich um Liedgut aus dem Mittelalter handelt und der Verfasser daher schon seit mehreren hundert Jahren tot sein dürfte?... oder meinst du speziell die Interpretation von Carl Orff?


    Natürlich meint er das, was auch sonst? Das hier kann man natürlich frei verwenden. Was in der Carmina Burana überliefert ist, sind aber ja meistens nur die Texte und vielleicht hie und da eine Sequenz. Insofern Orff auch die Texte bearbeitet hat, kann man die Texte wiederum nur in der Originalfassung oder einer selbstständigen Bearbeitung verwenden. Wobei im Falle von "Fortuna Imperatrix Mundi" der Originaltext aus Carmina Burana Nr. 17 unverändert übernommen wurde. Aber das ist eben nur der Text und das wird ihm wohl nicht viel weiterhelfen.



    Zitat

    Original geschrieben von Evil-D:
    Sobald irgendwer das neu interpretiert, ist es wieder geschützt bis etliche Jahre nach seinem Tod.
    Vor dem gleichen Problem stehen dieses Jahr die Kindergärten, die für Textkopien zum heimlernen von Martinsliedern 1000e von Euros hinblättern sollen, weil irgendein völlig unwichtiger Depp eine CD mit "Ich gehe mit meiner Laterne" auf den Markt geworfen und vermutlich 13 mal verkauft hat.


    Das ist in jeder Hinsicht so übertrieben, dass nun wirklich nichts richtiges mehr dran ist.
    Wenn ich heute z.B. Beethovens Ode an die Freude einspiele und aufnehme, kriege ich nicht von der EU plötzlich jedes Mal Tantiemen, wenn sie ihre Hymne spielen. Ich habe dann nicht mal Urheberrechte an meiner Version erworben, insoweit sie dem Original entspricht. Was ich erwerbe sind Leistungsschutzrechte als ausübender Künstler, also als derjenige der das Stück interpretiert. Das heißt, wenn meine Aufnahme dann im Radio gespielt wird, bekomme ich Geld dafür, aber eben nur dann wenn genau die Aufnahme gespielt wird, die ich auch eingespielt habe. Und für das Einspielen bekomme ich auch den Schutz. Am Urheberrecht ändert das gar nichts. Das liegt weiterhin bei Beethoven.


    Erst wenn ich das Stück bearbeite, also wenn ich neue Teile hinzufüge oder bestehende Teile deutlich verändere, entsteht bei mir ein neues Urheberrecht für die Bearbeitung. Deswegen ist nicht plötzlich An die Freude wieder Jahrzehnte lang geschützt. Was dann geschützt ist, sind genau die Teile die ich neu hinzugefügt habe bzw. die Teile, die ich verändert habe, genau so wie ich sie verändert habe. Die Teile, die ich unverändert übernommen habe sowie die veränderten Teile in der Ursprungsfassung bleiben davon unberührt und können von jedermann frei benutzt werden.


    Und entsprechend hat dein "völlig unwichtiger Depp", der sein Martinslied aufnimmt auch keinerlei Einfluss auf die Kindergartengruppe, die das Lied singen will.
    Wenn ich jetzt natürlich hergehe und eine neue Strophe dichte, die vom Original abweicht, sieht es anders aus.
    Wenn ich jetzt z.B. dichte: "Ich geh mit meiner Bierflasche und meine Bierflasche mit mir, da oben blau ist der Himmel, da unten blau sind auch wir, das Bier ist aus, wir gehn nach Haus, rabimmel, rabammel, rabumm" ist das wohl an der Grenze zur Schöpfungshöhe, aber nehmen wir mal an es reicht aus. Dann habe ich ein entsprechendes Urheberrecht daran und wenn jemand das dann so in sein Liederbuch aufnimmt und verkauft, braucht er mein Einverständnis. Das gilt aber nur für genau die Strophe bzw. den Teil der Strophe, also z.B. "da oben blau ist der Himmel, da unten blau sind auch wir", nicht jedoch für "wir gehn nach Haus, rabimmel, rabammel, rabumm". Das betrifft also meine Kindergartengruppe, die von ihrer Laterne singt, gar nicht.


    In der Kindergartengruppe kann ich also grundsätzlich mal bedenkenlos den überlieferten Text verteilen ohne irgendwas bezahlen zu müssen. Singen kann ich sowieso alles, auch Geschütztes.


    Bei "1000e von Euros" die du nennst, handelt es sich übrigens um eine Jahresgebühr von ca. 50 EUR. Dafür kann der Kindergarten dann beliebig viele Notenkopien an alle Kinder verteilen und zwar nicht nur für die Originalfassung von "Ich geh mit meiner Laterne" (die ich kostenlos verteilen kann), sondern auch von den aktuellen neuen Strophen dazu, von Schnappi, dem kleinen Krokodil und von Rolf Zukowskis Weihnachtsbäckerei. Da reden wir selbst bei nur 20-30 Kopien im Jahr pro Kind von einem Betrag unter dem Materialwert der Kopie und nicht von tausenden Euros. Und da hab ich als Kindergarten auch die freie Wahl, ob ich eben auch aktuelles verteilen will und dafür ein günstige pauschale Lizenz der VG Musikedition erwerbe, oder ob ich mich mit gemeinfreiem Material wie "Ich geh mit meiner Laterne" zufrieden gebe und dann nichts bezahlen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Natürlich meint er das, was auch sonst?


    Gibt ja auch noch andere Interpretationen der Carmina Burana oder von Liedern daraus (z.B. Corvus Corax, wobei diese dann auch wieder in der GEMA sind).

  • Zitat

    Original geschrieben von kaaos-23:
    Gibt ja auch noch andere Interpretationen der Carmina Burana oder von Liedern daraus (z.B. Corvus Corax, wobei diese dann auch wieder in der GEMA sind).


    Eben. Zumal Corvus Corax CB 17 (O Fortuna) gar nicht vertont haben. Die, die das haben (Therion z.B.) haben sich meistens bei Orff bedient. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und weiß es nicht, aber ich glaube, dass es vor Orffs Version von CB 17 keine andere gab, die heute noch bekannt ist. Die Popularität von Carmina Burana geht auf Orff zurück. Zuvor war vielleicht hin und wieder ein Sauflied daraus bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es gemeinfreie Versionen von O Fortuna gibt, halte ich für eher gering. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass hier die Version von Orff gemeint ist.


    Ich gehe davon aus, dass es einfach um den dramatischen Choral geht und auf den Text an und für sich weniger ankommt. Dann gäbe es einige gemeinfreie Alternativen, wie z.B. das "Dies Irae" aus Verdis Messa da Requiem.

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