Ich beschäftige mich aktuell mit dem sogenannten "Taschengeldparagraphen" §110 BGB und würde mit seiner Hilfe gerne folgendes Problem lösen:
Eine 15-Jährige geht zu einem Maler (wie man sie vom Montmartre kennt) und lässt sich portraitieren, was sie am Ende 50€ kosten soll. Ihr Taschengeld beträgt monatlich 20€. Die Eltern finden das Bild aber nicht toll und wollen es daher zurückgeben. Geht das so einfach?
Laut §110 BGB ist das Mädchen geschäftsfähig, da sie ihr Taschengeld zum Kauf des Bildes einsetzt. Andererseits soll der §110 BGB als "Heranführen an die volle Geschäftsfähigkeit" verstanden werden. Zudem kann der Maler kaum nachweisen, ob sich das Mädchen die 50€ überhaupt leisten kann.
Wie verfährt man also in diesem Fall?
edit: Ich möchte auch gleich eine Frage aus dem Alltag nachschieben: Ich gebe ein Gerät zur Reparatur, welches laut Händler bis zum 20.01. abholbereit sein soll. Am 20.01. ist es aber noch nicht fertig,sodass ich am 22.01. noch einmal vorbeikommen muss. Kann ich in dem Fall Anreisekosten geltend machen?