A N Z E I G E

Verarscht... oder der Schatz des Jahrhunderts!?

  • :lol:
    Ich ahne ein Schloß bevor das Foto kommt. Aber momentan hat man echt wieder Spaß im Free & Fun. Wenn jetzt noch ein Thread kommt "UNFASSBAR! Aliens schmuggeln falsche Hitler-Euros in unsere deutschen Kassen! Kommt die D-Mark wieder??" dann geht hier nix mehr. ^^

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Stingray:
    Und gerade eben kam: Miley Cyrus löscht ihren "Twitter"-Account mit über einer Million Followern"


    Sowas krieg ich jetzt ein Jahr lang jeden Tag für 99,95 EUR.


    Na danke Jesse!

    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Ich hab soeben mein persönliches "Posting des Jahres" entdeckt! ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von Das Spiel:
    Da ja bereits ein Gewahrsamsbruch vorliegt, wäre selbst wenn man den Fall irgendwie unter § 263a Variante 4 StGB quetschen würde, für einen Betrugstatbestand ohnehin kein Platz mehr.


    Wir haben gerade keinen Gewahrsamsbruch, deswegen müssen wir da rein. M.E. ist die Lehre vom bedingten Einverständnis in diesem Fall absolut systemwidrig und kaum vertretbar. Ersetz den Automat durch die Burger-King-Kassierin im Ausgangsfall. Angenommen sie nimmt die 100 Baht als Gegenleistung für das Cheeseburger-Menü an. Betrug oder Diebstahl? Beim Automat ganz analog, hier erkennt der Sensor (an Stelle der Kassierin) die Münze nicht und gibt dann die Schachtel Zigaretten heraus. Das ist keine Wegnahme, sondern eine Verfügung und damit sind wir im Betrugsbereich. Man kann sich einen Realakt nicht beliebig komplex bedingen. Ansonsten bedingt sich die Burger-King-Kassierin die Herausgabe des Cheeseburger-Menüs auch dahingehend, nicht über die Gegenleistung getäuscht zu sein. Im Ergebnis können wir den Betrug dann aus dem StGB streichen und alles unter den Diebstahl subsumieren. Wenn wir's in §263a nicht unterkriegen (worüber man reden kann), bleibt eben nur der Auffangtatbestand §265a. Wir haben auch im Falle des Verwendes ausländischer Münzen keinen Tesafilm-Fall und selbst im Rahmen der abzulehnenden Lehre vom bedingten Einverständnis, kann ich nicht so weit gehen und es auf diesen Fall ausdehnen (Es wird echtes Geld eingeworfen, woraufhin der (irrende) Automat die Zigaretten freigibt), da kann ich nicht mehr von einer nicht ordnungsgemäßen Bedienung sprechen. Das ist eine Täuschung, das ist ein "Irrtum" und eine Verfügung - da komm ich nicht in den §242.


    Aber du hast natürlich insofern Recht, dass er im Falle einer Anklage wohl wegen §242 dran wäre - da er aber ja wie oben gesagt, die Zigaretten dann ordnungsgemäß bezahlt hat, spielt das ja keine Rolle. ;)



    Und Stingray: Ich hab dir nicht gesagt, du sollst dir den Premium-Account holen. Du hättest auch einfach bei imdb nach "Raiders of the Lost Mark" suchen können, da steht die Meldung darunter im Forum. :P

  • Soll ich mich in diese Paragraphenreiterei die Tage mal einklinken? Weil eins weiß ich auf alle Fälle: Automat ungleich Burger King Kassiererin. Rechtlich gesehen zumindest. Einen Automaten kann man nicht täuschen.

  • Wenn ich wissentlich eine Münze mit niedriegerem Wert als dem, den der Automat fordert, einwerfe, dann tue ich das ja in einer gewissen Absicht. Geld zu sparen, mir eine Leistung (Parkuhr) oder eine Sache (Zigaretten) anzueignen oder mir da sonst irgendeinen unfairen Vorteil gegenüber meinen ehrlichen Mitmenschen zu verschaffen.
    Wenn ich einfach keine Münze in die Parkuhr einwerfe, weil ich nachlässig bin oder meinentwegen auch, weil ich die Parkgebühren in der Stadt für zu hoch erachte, dann ist das eben ne Ordnungswidrigkeit. Aber wenn ich mir absichtlich nen Sack voll 2,5 Portugiesische Peseten-Stücke anschaffe, um für die nächsten 2 Jahre kostensparend in der City zu parken, oder mir Unterlegscheiben flachklopfe, um günstiger an ein Snickers zu kommen, dann steckt da doch ne ganz andere Energie dahinter. Das ist doch schon irgendwie Vorsatz oder Betrug oder Leistungserschleichung oder irgendsowas.

  • @ Jesse:


    Aus dem Diskussionsverlauf hat sich die Frage ergeben, welche Straftatbestände für das "Überlisten" eines Fahrkartenautomaten mit einer ausländischen Münze einschlägig wären. Was nicht anders zu verstehen ist, als die Frage, was denn tatsächlich dabei rum käme, wenn man vor Gericht landet. Und nicht was irgendwelche - wenn auch dogmatisch vertretbare - Mindermeinungen dazu sagen. Von daher war deine lapidare Antwort, "§ 263a StGB sonst nix", im Kontext der Frage falsch. Zumal du auf die herrschende Meinung in Literatur und Rechtssprechung ja gar nicht eingingst. Nur deswegen habe ich dich "korrigiert" :)


    Dogmatisch/Rechtspolitisch ließe sich sicherlich über Falschgeld in Automaten eine endlose Diskussion führen und wird ja auch in der Literatur getan, aber darauf wollte ich gar nicht hinaus. Denn dies einzeln aufzubröseln, würde hier ohnhein kaum jemanden interessieren. Unterm Strich könnte ich mich mit dem § 263a Var.4 StGB sogar anfreunden, da er die gleichen Strafschärfungen wie der Betrug und damit wie der Diebstahl hat und letztlich der Täter nach jeder Meinung fast gleich schlecht/gut wegkommt. Den § 265a StGB, der ja nach fast ausschließlicher Meinung auch nur für Leistungen und eben nicht Waren vorgesehen ist, fänd ich weniger sinnvoll, da dieser mit seinem geringen Strafmaß der kriminellen Energie meines Erachtens nicht gerecht wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    ... und selbst im Rahmen der abzulehnenden Lehre vom bedingten Einverständnis, kann ich nicht so weit gehen und es auf diesen Fall ausdehnen (Es wird echtes Geld eingeworfen, woraufhin der (irrende) Automat die Zigaretten freigibt), da kann ich nicht mehr von einer nicht ordnungsgemäßen Bedienung sprechen.


    Wenn man die Lehre vom bedingten Einverständnis akzeptiert, dann finde ich schon, dass der diskutierte Fall genau darunter fällt. Denn ausländische Geldstücke sollen eben nicht eingeworfen werden. Das ist doch eindeutig die herrschende Verkehrsaufassung und steht in 90% aller Fällen auch explizit auf dem Automaten drauf (die erlaubten Münzen sind ja abgebildet).

  • A N Z E I G E
  • Ich bin genauso angepisst. Aber die Freundin lässt nix von sich hören, is auch ned Online und das is sie sonst den ganzen Tag *grummel* Ich werd morgen einfach hinfahren. Langsam will ichs ja selbst wissen.

  • Zitat

    Original geschrieben von CM Sandman~!:
    Ich bin genauso angepisst. Aber die Freundin lässt nix von sich hören, is auch ned Online und das is sie sonst den ganzen Tag *grummel* Ich werd morgen einfach hinfahren. Langsam will ichs ja selbst wissen.


    Tja, freu dich auf ihre Postkarte aus der Südsee :P

  • Zitat

    Original geschrieben von CM Sandman~!:
    Ich bin genauso angepisst. Aber die Freundin lässt nix von sich hören, is auch ned Online und das is sie sonst den ganzen Tag *grummel* Ich werd morgen einfach hinfahren. Langsam will ichs ja selbst wissen.

    Welch Wunder.. die ominöse Freundin löst sich mitsamt der Wundermünze in Luft auf.


    So ganz versteh ich die Moderation ja nicht, spricht jemand den Sandman auf seine Wichtigtuerspammereien an, gibts Ermahnungen, aber sowas bleibt über Tage offen und wird auch noch gefördert.
    Gebt ihm halt einen Hofnarren oder Dorftrottel Status mit Narrenfreiheit fürs Cyboard geltend oder unterbindet den Blödsinn konsequent.

  • Wir können ja gerne um einen 1000er drum wetten das alles wahr ist, würd ich ja sowieso gern immer bei meinem Erzählungen machen weil sie nunmal alle wahr sind ;)


    Ich stell mich auch daneben falls euch ein normales Bild ned reicht ;)

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