A N Z E I G E

Verarscht... oder der Schatz des Jahrhunderts!?

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  • Zitat

    Original geschrieben von CM Sandman~!:

    und wahrscheinlich aufhören zu trinken wohl gleich auch ^^


    Das haben wir schon öfter gelesen um dann, ne handvoll Tage später, wieder was von der fettesten Party ever~! zu hören, auf der du so voll warst wie noch nie :)


  • :lol: Nicht schlecht.


    Nach dem Lesen dieses Thread ist man wirklich mehr als gespannt auf Bildmaterial vom potenziellen Jahrhundertschatz. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Mysteriöse Münzfunde


    Im Internet kursieren in den letzten Wochen immer wieder Berichte von mysteriösen Münzen, die angeblich im Geldbeutel rund um den Globus gefunden wurden. Es soll sich dabei um eine dem 2-Euro-Stück ähnelnde Münze handeln, die meist nur vage beschrieben wird und sich nicht mehr im Besitz des Finders befindet. Sie soll auf der einen Seite das Brandenburger Tor in Berlin zeigen. Auf der anderen Seite befindet sich ein Konterfei, angeblich ein Abbildung von Adolf Hitler.


    Holy Shit :lol: Das trifft ja wirklich auf meine Beschreibung zu ^^ Jetzt bin ich selbst heiß meine Münze endlich wieder zu sehen ^^

  • Doch, doch! Dieser Jesse liegt richtig. Ich selbst habe beim Dreh natürlich mitgespielt und bin selbst im Besitz dieser Münzen. Ich mach mal ein Foto, aber momentan hab ich leider weder Kamera noch Münzen da, weil ich äh... Morgen mach ich Fotos!

  • Zitat

    Original geschrieben von 2. Vorsitzende:
    Jesse wird sicher gleich aus dem Hut zaubern, welche straftatbestände das alles erfüllt...;)


    Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Die Liste ist nicht lang. Das ist Computerbetrug, §263a StGB. Das war's dann auch schon.


    Da hat der gute Jesse aber mal ordentlich in den falschen Hut gegriffen. Die Erlangung von Waren bei einem Automaten durch die Benutzung von Münzen, die nicht den Wert haben, der für die Waren verlangt wird, ist nämlich nach ganz herrschender Meinung in der Literatur und - viel wichtiger - nach Ansicht der oberen Gerichte ein Diebstahl nach § 242 StGB. Der Warenautomataufsteller erklärt sich mit einem Gewahrsamswechsel bzw. einem Eigentumsübergang nur bei ordnungsgemäßer Nutzung des Automaten bereit. Eine ordnungsgemäße Nutzung ist das Einwerfen von Münzen aus anderen Ländern mit einem geringeren Wert natürlich nicht. Daher liegt ein Gewahrsamsbruch vor. Die anderen Tatbestandsvoraussetzungen sind dir ja sicherlich geläufig, daher schenke ich mir mal eine genaue Subsumtion ;)


    Einen § 263a StGB im Zusammenhang mit solchen Fällen hab ich außerdem noch nie gehört. Da ja bereits ein Gewahrsamsbruch vorliegt, wäre selbst wenn man den Fall irgendwie unter § 263a Variante 4 StGB quetschen würde, für einen Betrugstatbestand ohnehin kein Platz mehr.

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