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Gewerbeanmeldung

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    Original geschrieben von Sonnenwirt:
    Aber son bissi die Eier haste dir schon abgeschnürt beim Lesen dieses Threads, oder?;)


    Naja, es stört mich einfach, wenn hier Umstände falsch dargestellt werden. Vielleicht hab ich etwas zu sehr übertrieben und bin zu stark ins Detail gegangen. Nur was bleibt einem anders übrig, wenn es manche einfach nicht kappieren wollen?

  • Was du dabei nicht kapieren willst ist, dass er rechtlich gar nicht die Wahl hat zu optionieren, wann und ob überhaupt er sein Gewerbe nun anmeldet. Wenn er es so macht, wie er die Situation dagestellt hat, dann muss er es anmelden und kann nicht erst warten bis er irgendwann mal arbeitslos wird, um dann den Gründungszuschuß zu kassieren.


    Und auch wenn der zuständige Mann beim Amt gerne den Antrag bewilligen würde, muss doch die Tragfähigkeit des Unternehmens gegeben sein. Dazu muss eine fachkundige Stelle den Antrag prüfen. Wenn der Shop so klein ist, dass er nur ein paar Euro im Jahr verdienen wird und nicht über das Existenzminimum kommt, dann wird das Amt den Antrag auf Gründungszuschuss wohl ablehnen. Solche Fälle habe wir in der Praxis auch schon tatsächlich erlebt, also behaupte hier nicht sturr, dass dies nie passieren würde.

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    Original geschrieben von Sebulon:
    Was du dabei nicht kapieren willst ist, dass er rechtlich gar nicht die Wahl hat zu optionieren, wann und ob überhaupt er sein Gewerbe nun anmeldet. Wenn er es so macht, wie er die Situation dagestellt hat, dann muss er es anmelden und kann nicht erst warten bis er irgendwann mal arbeitslos wird, um dann den Gründungszuschuß zu kassieren.


    Ne, er muss jetzt nen Gewerbe anmelden. Er darf nicht erst mal überprüfen und rechnen ob es sich auf offziell gewerblichem Wege lohnt und ggf. das "Privatgeschäft" an den Nagel hängen. Wenn er in 6 Monaten arbeitslos wird, dann darf er nicht den Trikotverkauf bis dahin dran geben. Nein, all dies darf er nicht. Er ist von Sebulon und Co. offiziell dazu verurteilt worden sofort ein Gewerbe anzumelden. :blabla:


    Zitat

    Original geschrieben von Sebulon:
    Und auch wenn der zuständige Mann beim Amt gerne den Antrag bewilligen würde, muss doch die Tragfähigkeit des Unternehmens gegeben sein. Dazu muss eine fachkundige Stelle den Antrag prüfen. Wenn der Shop so klein ist, dass er nur ein paar Euro im Jahr verdienen wird und nicht über das Existenzminimum kommt, dann wird das Amt den Antrag auf Gründungszuschuss wohl ablehnen. Solche Fälle habe wir in der Praxis auch schon tatsächlich erlebt, also behaupte hier nicht sturr, dass dies nie passieren würde.


    An diesem Punkt demonstrierst Du mal wieder besonders eindrucksvoll Dein bewundernswertes Halbwissen. Du hast doch wirklich keine Erfahrung mit diesen Dingen und spielst trotzdem den Schlauberger.


    Mit dem Unternehmenskonzept will die Arbeitsagentur überprüfen, ob man sich Gedanken gemacht hat. Was darin inhalts- und wertemäßig enthalten ist, interessiert die in weiten Teilen einen Dreck. Meinst Du, die setzen sich da hin, und überprüfen alles pro Kunde in stundenlanger Arbeit? Woher sollen die denn wissen, wieviele Trikots, Hosen oder was auch immer der monatlich für welchen Preis ankaufen und verkaufen wird? Woher wollen die wissen wieviel Gewinn der macht und wieviel Stunden der in der Woche er da arbeitet? Wer überprüft das?


    Faktisch kann man da fast jegliche fiktiven Inhalte mit reinbringen, insofern es nicht all zu bekloppt wird. Es soll nur nach viel aussehen und sich mit dem Thema beschäftigen. In der Kalkulation des Unternehmenskonzeptes sorgt man für einen Umsatz von weniger als 17500 Euro im ersten Jahr (wenn man Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG beantragt hat). Ferner schaut man zu, dass die restlichen Werte halbwegs reell ausfallen und dass am Ende ein glaubwürdiger und ausreichender Gewinn rauskommt.


    Dann noch ein Bekannter aus dem Kreis "Steuerberatung, IHK, Banken, Wirtschaftsverbänden", der den ganzen Wisch unterzeichnet und schon sind wir mit dem Unternehmenskonzept, das die Arbeitsagentur bekommt, fertig. Antrag abgeben, Bewilligung erfolgt dann entweder sofort bei Abgabe oder in spätestens 1-2 Tagen. Bewilligt werden dann erst einmal die 9 Moante Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro (jedoch ohne Sozialversicherung versteht sich).


    Ich würde sogar behaupten, dass 95% der Vermittler einen Antrag bewilligen würden, in den unauffällig folgender Satz eingebaut wurde: "Das Unternehmen soll eigentlich nur zur Verdeckung eines Betriebes dienen, in dem Frauen zur Prostitution gezwungen werden."


    Ob sich das nun im Geschäftsbetrieb alles so zuträgt wie kalkuliert, kann doch keiner vorhersagen. Folglich gibt es weder jemanden, der im Anschluss an die Bewilligung kontrolliert, was für Zahlen erreicht werden und was gemacht wird. Letztendlich kann man sich auch die ganzen 9 Monate auf die faule Haut legen und gar nichts machen, um es hier mal ganz klar zu sagen.


    Nach den 9 Monaten Förderung in o.g. Höhe kann man dann noch 6 Moante lang 300 Euro bekommen. Dazu muss man einen Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit mit Ausblick auf die kommenden Monate vorlegen. Legt man diesen nicht vor, dann endet der Gründungszuschuss nach 9 Monaten und die Sache ist ohne weitere Rückfragen erledigt.


    Der Bericht über die vergangene Tätigkeit bietet im Gegensatz zum oben erklärten Unternehmenskonzept natürlich geringere Möglichkeiten daran herum zu doktern. Schließlich müssen hier dann auch konkrete und korrekte Zahlen aus der Buchführung genannt werden. Die im Unternehmenskonzept angegebenen Planungen berührt dies jedoch nicht. Denn wie gesagt: Es muss sich ja nicht alles so zutragen wie im Konzept geplant.


    Die Ausblicke in die Zukunft in dem Bericht sind dann wieder "Planung", die sich nicht so zutragen muss.

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    Original geschrieben von Mrrrrrr. Kennedy:
    Ne, er muss jetzt nen Gewerbe anmelden. Er darf nicht erst mal überprüfen und rechnen ob es sich auf offziell gewerblichem Wege lohnt und ggf. das "Privatgeschäft" an den Nagel hängen. Wenn er in 6 Monaten arbeitslos wird, dann darf er nicht den Trikotverkauf bis dahin dran geben. Nein, all dies darf er nicht. Er ist von Sebulon und Co. offiziell dazu verurteilt worden sofort ein Gewerbe anzumelden. :blabla:

    Du verstehst das wirklich nicht. Wenn es ist wie dargestellt, dann betreibt er bereits ein Gewerbe, hat es aber einfach noch nicht angemeldet. Deswegen muss er es entweder tun oder seine Tätigkeiten einstellen. Dass Du ihm jetzt im kleinsten Detail erklären möchtest, dass das alles vielleicht gar keine gute Idee ist (und das Einstellen der Tätigkeit vielleicht die bessere Option ist), ist ja ansich ganz löblich, aber das macht zum einen die Aussagen, dass der unter den gegeben Aktivitäten ein Gewerbe anmelden muss nicht falsch und zum anderen berechtigt Dich das auch nicht, hier so einen Ton anzuschlagen. Äußerungen wie "dummes Kind" sind jedenfalls völlig inakzeptabel.

  • Wieso tu ich das denn bereits?


    Ich kaufe nicht bei eBay und verkaufe es ein paar Tage später direkt wieder. Ihr seht die Situation völlig falsch. Ich verkaufe mehr Flohmarktsachen die somit auch aus meinem privaten Besitz stammen könnten. Ich kaufe auch keine Restposten um sie wieder zu verkaufen oder sonst was.


    Was ich momentan betreibe ist kein Gewerbe. Ich plane aber sowas mal zu machen, weil ich dort mehr Möglichkeiten habe !


    So wie Mrrrrrrrrrrrrr. Kennedy das schildert ist es schon richtig.

  • Auch der Ankauf auf dem Flohmarkt mit anschließendem Verkauf erfordert eigentlich einen Gewerbeschein. Hast Du den nicht, machst Du Dich strafbar. Wenn Du nur hin und wieder was verkaufst, dann wird man Dir das in der Tat schwer nachweisen können (kann ja auch sein, dass Du nur Deine private Sammlung auflöst), aber vorsichtig solltest Du da trotzdem sein, denn ab einer gewissen Menge wird das dann doch schnell unglaubwürdig, das alles Privatkram war. Vor allem, wenn der Abmahnwahn da wirklich so groß ist, wie von Kennedy behauptet.


    Übrigens sehe ich nicht das Problem, sich auch dann einen Gewerbeschein zu besorgen, wenn Du alles so weiter machst wie bisher. Ein Kleingewerbe kann man umkompliziert anmelden und dann bist Du auf der sicheren Seite. Abmahnungen werden dadurch auch nicht wahrscheinlicher, denn es kann ja niemand sehen, ob Du das nun mit Schein oder ohne verkaufst. Es wäre halt nur einfach alles etwas legaler. Denn momentan erzählst Du uns hier von einer offenkundig illegalen Aktivität.

  • Ich glaub wir schließen hier mal besser, denn zu einem Ergebnis kommen wir hier wohl nicht - werde mich mit den Betreffenden mal kurz schließen.



    edit sagt: So wie du es schilderst, Stingray, ist es schon ganz richtig. Und nun will ich mir einen Gewerbeschein besorgen um das in einem größeren Maße (größer als die angesprochene "Privatsammlung") und auch legal zu betreiben.


    Davon leben kann ich sowieso nicht, es wird auch lange nicht auf einen 5-stelligen Betrag rauslaufen, was Reingewinn angeht. Wenn es zwischen 1500 - 3000 Euro geben würde wäre das schon gut, um dir das Ausmaß mal zu verdeutlichen.

  • Wie gesagt spricht da aus meine Sicht nichts gegen ein Kleingewerbe. So ein Schein kostet unter 20 Euro, kann an einem Tag beantragt werden und die daraus resultierenden Pflichten halten sich in Grenzen (ich habe übrigens selbst auch einen, da ich mal eine Zeit auf diesem Wege Beratungsleistungen in Rechnung gestellt habe).

  • Was bei mir halt auch nen Problem ist, soweit ich weiß, müsste ich Sachen dann auch mit Rechnung anfertigen etc.


    Nachweisen was ich wann, wo und wie teuer gekauft habe muss ich doch auch?
    Wenn ich bspw. auf dem Flohmarkt o.Ä. was kaufe kriege ich ja keine Quittung ?! Wie weise ich das nach?


    Auch wenn ich im Internet bei privat was kaufe muss ich das doch auch nachweisen?


    Das sind so meine größten "Risiken" derzeit - mit dem Rest bin ich schon einigermaßen vertraut.

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  • Was die Belege beim Ankauf angeht:


    Es geht da in der erster Linie ja nur darum, dass Du am Ende Deine Gewinne der Steuererklärung zufügen musst (d.h. so lange Dein Gewerbe läuft wirst Du die jetzt auch immer machen müssen). Dabei sollen Deine Ausgaben (d.h. auch den Ankauf) ja berechnet werden. Jetzt kann es theoretisch passieren, dass das Finanzamt mal nachfragt, ob das denn alles so stimmt. Und dann musst Du das auch nachweisen können.


    Was schlimmstenfalls passiert wenn Du das nicht kannst - da musst Du einen Steuerfachmann fragen.


    Belege zu sammeln ist insofern keine Pflicht, aber da man ja von seinem Umsatz gerne noch ein paar Kosten abziehen würde, ist es schon zu empfehlen, die zu sammeln. Ob da eine formlose Quittung auf dem Flohmarkt reicht, weiß ich nicht. Allerdings wird es da wohl Regelungen geben, denn Second Hand Läden kaufen ja z.B. immer von privat und werden diese Ausgaben bei der Steuer auch nachweisen. Da wirds also eine Möglichkeit geben. Ich kenne die nur nicht ;)


    Was Rechungen schreiben angeht wäre es doch eigentlich kein großes Problem, welche zu schreiben, oder? Da gibts doch Vorlagen. Ich kann Dir mal eine schicken, wenn Du willst. Ich hab ja wie gesagt mal auf so einem Weg Beratungsleistungen berechnet.

  • Komisch, dass der einzige, der mich hier versteht, der Threadersteller ist. Woher das wohl kommen mag? Weil ich die Situation kenne, in der er sich befindet. Weil ich täglich damit zu tun habe. Auch Stingray scheint an einigen stellen zu kappieren, worauf ich eigentlich hinaus will.


    Dennoch muss ich hier noch einmal auf einige Punkte eingehen!


    Zitat

    Original geschrieben von Stingray:
    Auch der Ankauf auf dem Flohmarkt mit anschließendem Verkauf erfordert eigentlich einen Gewerbeschein. Hast Du den nicht, machst Du Dich strafbar. Wenn Du nur hin und wieder was verkaufst, dann wird man Dir das in der Tat schwer nachweisen können (kann ja auch sein, dass Du nur Deine private Sammlung auflöst), aber vorsichtig solltest Du da trotzdem sein, denn ab einer gewissen Menge wird das dann doch schnell unglaubwürdig, das alles Privatkram war. Vor allem, wenn der Abmahnwahn da wirklich so groß ist, wie von Kennedy behauptet.


    Das ist die Theorie. Nur wenn wir so sehr das Recht verfolgen wollen, dann können wir um Deutschland auch der Einfachheit halber eine große Mauer als Gefängnisersatz bauen, da dann wohl jeder deutsche Bürger ein Straftäter wäre.


    Der Punkt "schwer nachzuweisen" überwiegt aber gegenüber dem Abmahnwahn. Wo keine Belege vorhanden sind, da auf Flohmärkten, über Zweitaccounts oder gar über V-Männer eingekauft wird, da ist dies schwer nachzuweisen. Oder meint ihr, dem wird jetzt ein verdeckter Ermittler auf den Hals gehetzt, der ihn auf jeden Flohmarkt verfolgt?


    Einzig eine hohe Abverkaufszahl könnte da noch zum Problem werden. Gegen die ließe sich der Kram ja noch über mehrere Accounts verkaufen und auf mehrere Bankkonten oder gar auf derer anderer Personen überweisen. Wer macht sich die Arbeit, solch ein Konstrukt zu sprengen? Richtig! Niemand! Denn es ist kaum nachzuweisen.


    Ich fordere an dieser Stelle nicht zu illegalem Verhalten auf, sondern will lediglich demonstrieren, welche Not zur Gewerbeanmeldung aktuell besteht. Es ist offensichtlich ein kleiner Privatverkauf. Wegen den 20 Trikots, die er da vermeintlich im Monat verkauft, sagt niemand was.


    Die Gefahren entstehend durch eine Gewerbeanmeldung übersteigen die Gefahren wenn er es derzeit noch nicht macht bei weitem. Zumindest bei dem kleinen Rahmen, in dem das aktuell geschieht.


    Fakt ist hier nicht, dass man auch im kleinen Rahmen ein Gewerbe anmelden sollte, sondern dass so ein Konstrukt (wenn es denn überhaupt aufgespürt wird) beinahe unmöglich nachzuweisen ist.




    Zitat

    Original geschrieben von Stingray:
    Übrigens sehe ich nicht das Problem, sich auch dann einen Gewerbeschein zu besorgen, wenn Du alles so weiter machst wie bisher. Ein Kleingewerbe kann man umkompliziert anmelden und dann bist Du auf der sicheren Seite. Abmahnungen werden dadurch auch nicht wahrscheinlicher, denn es kann ja niemand sehen, ob Du das nun mit Schein oder ohne verkaufst. Es wäre halt nur einfach alles etwas legaler. Denn momentan erzählst Du uns hier von einer offenkundig illegalen Aktivität.


    Sorry, aber das ist kompletter Unsinn:


    Wieso soll keiner sehen können, ob er einen Gewerbeschein besitzt oder nicht? Schon mal was von Kennzeichnungs- und Informationspflichten als gewerblicher Verkäufer gehört?


    Wenn er sich einen Gewerbeschein besorgt und ansonsten weiter macht wie bisher, dann reißen die dem den Arsch auf. Was meinst Du eigentlich geschieht, wenn er sein angemeldetes Gewerbe bei eBay als Privatverkäufer betreibt? Wenn er dann auffällig mit einer hohen Anzahl an Artikeln wird, dann mahnt die "massenabmahnende" Konkurenz nicht nur ab.


    Denn wenn rauskommt, dass er trotz vorhandenem Gewerbeschein die betreffenden Artikel unter einem Privataccount vertreibt, dann fahren die mit dem MonsterShopper Achterbahn - soviel darf ich versprechen!


    Auch das Finanzamt schlägt den MonsterShopper kurz und klein, wenn er sich Rechnungsbeträge auf sein privates Bankkonto überweisen lässt. Die wären übrigens ebenfalls höchstbegeistert davon, wenn rauskommt, dass er seine gewerblichen Aktivitäten unter dem Deckmantel eines Privataccounts bei eBay betreibt.






    Da sind wir dann schon bei den Problemen angelangt, über die sich die Herren keine Gedanken machen, die den Fokus darauf legen, "dass man ja unbedingt und unverzüglich ein Gewerbe anmelden muss". Darauf wissen die schlauen Herren dann nämlich mangels Erfahrung keine Antwort! Darüber macht sich keiner von den Einfallspinseln Gedanken!



    Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann musst Du ab dem ersten Verkauf:


    - sämtlichen rechtlich vorgegebenen Kennzeichnungs- und Informationspflichten nachkommen (jeglicher auch nur noch so kleine Verstoß ist abmahnfähig - ob ihr es glaubt oder nicht)
    - Dich einem dualen System anschließen (machst Du das nicht, verpasst Dir Vater Staat ein Bußgeld, das Deine gesammelten Ersparnisse bei weitem übersteigt; zudem ist die fehlende Lizensierung der Verpackung hochgradig abmahnfähig)
    - über jegliche gewerbliche Verkäufe Buch führen inkl. den vollständigen und korrekten Angaben in der Rechnung


    Zudem würdest Du Dir wie bereits erwähnt jegliche Chancen auf eine spätere Beantragung von Gründungszuschuss verbauen (wenn Du arbeitslos werden solltest). Sind ja nur läppische 10000 Euro, die es da innerhalb von 15 Monaten steuerfrei gäbe.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Mrrrrrr. Kennedy:
    Der Punkt "schwer nachzuweisen" überwiegt aber gegenüber dem Abmahnwahn. Wo keine Belege vorhanden sind, da auf Flohmärkten, über Zweitaccounts oder gar über V-Männer eingekauft wird, da ist dies schwer nachzuweisen. Oder meint ihr, dem wird jetzt ein verdeckter Ermittler auf den Hals gehetzt, der ihn auf jeden Flohmarkt verfolgt?


    Einzig eine hohe Abverkaufszahl könnte da noch zum Problem werden. Gegen die ließe sich der Kram ja noch über mehrere Accounts verkaufen und auf mehrere Bankkonten oder gar auf derer anderer Personen überweisen. Wer macht sich die Arbeit, solch ein Konstrukt zu sprengen? Richtig! Niemand! Denn es ist kaum nachzuweisen.

    Das ist jetzt schon ziemlich hart an der Grenze zu der Aufforderung zu illegalem Verhalten. Wenn hier rechtliche Hilfe gegeben wird (mit der Einschränkung, dass das hier ohnehin kein Fachforum ist), dann bitte immer nur im legalen Rahmen. Das heißt, hier sollte dem User nur das geraten werden, was im Rahmen des Gesetzes in Ordnung ist. So wie Du Dich ausgedrückt hast, ist es noch eine Grauzone - deswegen habe ich es jetzt auch stehen lassen - aber wie gesagt ist auch das schon hart an der Grenze.


    Deswegen ist es auch einfach falsch, ihm dazu zu raten, den Gewerbeschein nicht zu beantragen, aber so weiter zu machen wie bisher. Das ist ganz einfach illegal - und hier öffentlich zu illegalen Handlungen zu raten kann es irgendwie auch nicht sein.


    Ich schrieb ohnehin selbst davon, dass der Nachweis schwer zu führen ist, aber wenn er bspw. 20 mal das gleiche Trikot verkauft, dann ist wohl ziemlich offensichtlich, dass das nicht aus einer Privatsammlung stammt. Und jetzt hier Möglichkeiten zu diskutieren, wie man das schön verschleiern kann, kann ich als Admin nicht tolerieren (denn der Abmahnwahn trifft eben auch hin und wieder unser Forum wegen solchen Sachen).


    Ansonsten glaube ich übrigens, dass Du hier von den falschen Dimensionen ausgehst. Der Mann will ein Kleingewerbe betreiben - und da ist es z.B., soweit ich weiß, auch noch über ein Privatkonto möglich das alles abzuwickeln. Einen Steuerberater braucht man da auch nicht unbedingt, wenn man eh nur in ganz geringem Stil zu Werke geht. Sollte es sich bei dem Monstershopper zum Beispiel noch um einen Schüler oder Studenten handeln, so kann er auch einfach den gesamten Umsatz seines Shops als Gewinn in der Erklärung abgeben (bzw. keine Kosten geltend machen), was keine negativen Folge hätte, so lange das ganze eh unter der einkommenssteuerpflichtigen Grenze bleibt.


    Eins aber noch: Es ist generell absolut lobenswert, dass Du Monstershopper vor einem finanziellen Fehler bewahren möchtest und Dir deswegen hier sehr viel Mühe gibst. Nur bitte ich Dich eben, Dich auf legale Ratschläge zu beschränken und den Ton zu wahren. Nichts für ungut.

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    Original geschrieben von Stingray:


    Ich schrieb ohnehin selbst davon, dass der Nachweis schwer zu führen ist, aber wenn er bspw. 20 mal das gleiche Trikot verkauft, dann ist wohl ziemlich offensichtlich, dass das nicht aus einer Privatsammlung stammt. Und jetzt hier Möglichkeiten zu diskutieren, wie man das schön verschleiern kann, kann ich als Admin nicht tolerieren (denn der Abmahnwahn trifft eben auch hin und wieder unser Forum wegen solchen Sachen).


    Genau das ist es ja nicht, was ich mache. Ich verkaufe keine Sachen mehr als einmal, ich verkaufe momentan auch nur ganz ganz selten neue Sachen. Hauptsächlich verkaufe ich gebrauchte Ware, und die dann auch nicht doppelt.


    Ich verkaufe auch nicht wirklich viele Sachen im Monat, da ich mir irgendwann denke "Ja war den Monat schon genug, schaust nächsten Monat mal weiter". Die Möglichkeiten das im größeren Rahmen fortzuführen sind mir durchaus gegeben und diese will ich nutzen indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde.


    Das mit den 2 Accounts mache ich natürlich nicht und auch melde ich kein Gewerbe an um danach als Privatverkäufer zu fungieren ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Stingray:
    Ansonsten glaube ich übrigens, dass Du hier von den falschen Dimensionen ausgehst. Der Mann will ein Kleingewerbe betreiben - und da ist es z.B., soweit ich weiß, auch noch über ein Privatkonto möglich das alles abzuwickeln. Einen Steuerberater braucht man da auch nicht unbedingt, wenn man eh nur in ganz geringem Stil zu Werke geht. Sollte es sich bei dem Monstershopper zum Beispiel noch um einen Schüler oder Studenten handeln, so kann er auch einfach den gesamten Umsatz seines Shops als Gewinn in der Erklärung abgeben (bzw. keine Kosten geltend machen), was keine negativen Folge hätte, so lange das ganze eh unter der einkommenssteuerpflichtigen Grenze bleibt.


    Zunächst zum 1. Teil: Hab ja schrieben, dass Du eine der Ausnahmen bist, die es ansatzweise kappieren. Ebenso, dass ich dort nicht zu illegalem Handeln aufrufen wollte.



    Jetzt zum zitierten Teil:


    Das ist es eben, was mich hier schon zahlreich zum Kotzen gebracht hat und es auch diesmal wieder tut: Hier wird von den meisten mit dem Glauben und mit dem Gefühl argumentiert.


    Das wäre ja zu schön, wenn man sein Kleingewerbe als Privatperson tarnen könnte. Würde dann mit Sicherheit jeder machen um die stetige Abmahngefahr auf einen Schlag drastisch zu senken. Das würde den unlauteren Wettbewerb in eine neue Dimension befördern!


    Es gelten für JEDEN Gewerbetreibenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Wer denen nicht nachkommt, ist in akuter Abmahngefahr!

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