unglaublich, dieser Frequenz an Kundenbewertungen kann wahrscheinlich nicht mal das iphone das Wasser reichen...
http://www.amazon.de/gp/produc…IN=B003UESJPG&tag=md08-21
Wer innerhalb von fünf Minuten einmal aktualisiert, kann davon ausgehen, dass wieder zwei mehr schlechte Bewertungen da sind.
Eine fand ich übrigens besonders schön, da ich momentan das UWG am Rande gezwungermaßen mitlernen muss:
Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG:
"Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
5. Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen."
Es ist aber wohl davon auszugehen, dass amazon's Rechtsberatung sich auch darüber Gedanken gemacht hat, schätze ich.
Viel Erfolg noch bei den anderen Angeboten (ich find den Mini-Beamer von Samsung ja ganz charmant, muss ich sagen)