A N Z E I G E

Rapidsharedownload strafbar?

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Aquarel1000:
    nicht zwingend - n Kumpel von mir wurde erwischt, weil er über Torrent Rush Hour 3 runtergeladen hat, als der aktuell im Kino war. Groß vertickt hat der nie, trotzdem erwischt.


    Verteilt man bei Torrent überhaupt?


    Tut man, kann aber auch ausschalten.


    Allerdings..wegen Torrent..der Torrent ist dann von der Polizei gewesen oder? Ansonsten kommen die doch gar nit an die IP?!

  • jo irgendwie sowas hat er gemeint; Sprich, die würden teilweise selber DAten zum Download anbieten, und sobald du von ihnen lädst haben sie dich. Hab da nicht so die Ahnung von.


    Kann mir allerdings vorstellen, dass sowas nur bei bekannteren Filmen/CD's passiert und man da bei unbekannten Bands wie zb. Seether recht sicher sein kann

  • Es gibt beim Torrent einstellungen die verhindern das du was uploadest geht aber meist auf kosten der Downloadgeschwindigkeit.


    Ich uploade nie allerdings downloade ich sehr wenig bis gar nix in moment ausser ein paar lieder .


    Und ich habe eine staendig wechselnde IP also wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch.Manchmal habe ich auch IP Blogger drin aber ist sehr selten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Aquarel1000:
    jo irgendwie sowas hat er gemeint; Sprich, die würden teilweise selber DAten zum Download anbieten, und sobald du von ihnen lädst haben sie dich. Hab da nicht so die Ahnung von.


    Kann mir allerdings vorstellen, dass sowas nur bei bekannteren Filmen/CD's passiert und man da bei unbekannten Bands wie zb. Seether recht sicher sein kann


    Das heißt wenn man WWE Shows loadet sollten die wohl zumindest nicht von der Polizei sein aber trotzdem können sie eine ja dran kriegen.

  • Also ich find es quatsch, dass Download generell strafbar werden soll. Wer denkt sich immer solche Gesetze aus? Wäre es nicht besser, sich auf wahre Kriminalität zu stürzen? Härtere Strafen für Kinderschänder, Herabsetzung des Alters für straffällige Kinder wegen Bestrafung etc.


    Aber vielleicht solltet Ihr in Zukunft von Rapidshare.COM downloaden, denn die sitzen nicht in Deutschland und haben auch kein Interesse an deutschen Gesetzen. ;)

  • Klar, sehe ich auch so, aber es entsteht ein großer Schaden für die Betroffenen.


    Tjo, andere sind Tod, oder fürs restliche Leben gekennzeichnet, bzw. werden es nie vergessen.



    Edit:// Ach, wir reden von nit von .COM?

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Pegasus:
    Aber vielleicht solltet Ihr in Zukunft von Rapidshare.COM downloaden, denn die sitzen nicht in Deutschland und haben auch kein Interesse an deutschen Gesetzen. ;)


    Es geht ja nicht darum ob der Server ne Strafe kriegt, sondern der Downloader!

  • Kurz zusammengefasst: Für Rapidshare gilt im Prinzip das gleiche wie für P2P-Filesharing. D.h. der Upload ist in jedem Falle strafbar und kann auch zivilrechtlich entsprechend verfolgt werden. Problematisch ist, dass bei vielen Filesharing-Systemen nach einem Download automatisch auch hochgeladen wird, was also in jedem Fall deaktiviert werden muss.


    Der Download war bei klarem Sachverhalt bisher ebenfalls rechtswidrig. Das war bisher dann der Fall, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig war. Da die Frage ist, wann etwas offensichtlich rechtswidrig ist, ergab sich daraus zumindest in der Praxis bisher weitgehen eine praktische Legalität des Downloads. Wann muss der Benutzer erkennen, dass der andere in der P2P-Verbindung die Vorlange rechtswidrig hergestellt hat?


    Vorraussichtlich zum 1.1. wird der sogenannte "zweite Korb" des Urheberrechts verkündigt. Da wurde der bisherige Paragraph ergänzt um "öffentlich zugänglich gemachte" Vorlagen - öffentlich zugänglich gemacht ist Gesetzessprache für ins Internet gestellt. Wie diese Neufassung jetzt aber eigenlich zu interpretieren ist, ist schon im Grunde noch unklar. Die neue Formulierung lautet "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." - jetzt geht hier schon der Streit auseinander ob das Kriterium "offensichtlich rechtswidrig" eben auch für "öffentlich zugänglich gemachte" Vorlagen gilt oder sich nur auf das "hergestellte" bezieht. Wäre eine riesiger Unterschied. M.E. muss man nach Wortlaut das Kriterium "offensichtlich rechtswidrig" auch auf die Internetvorlagen übertragen.


    Somit bliebe dieses völlig offene Kriterium "offensichtlich rechtswidrig". Ist ein Song von Bon Jovi den ich auf einer Seite eines Anbeiters Namens "mp3god" finde dort rechtswidrig zum Download angeboten? Oder hat vielleicht der Anbieter das Recht dazu erworben? Und auch wenn das die unwahrscheinlichere Variante ist, ab wann ist es "offensichtlich", dass er es rechtswidrig eingestellt hat? Ist es bei YouTube nicht offensichtlich, weil auch Künstler diese Plattform zur Promo nutzen? Ist es bei einem unbekannten Künstler nicht offensichtlich da der evtl. die Rechte zur kostenlosen Verteilung erteilt hat? und ist es eben bei großen Acts wie Bon Jovi oder Metallica offensichtlich, weil sie das nicht tun? Was ist dann mit Künstlern wie Radiohead und anderen die ihre Musik erstmal (teilweise eingeschränkt) frei anbieten? Was ist mit einzelnen Songs jedenfalls die Künstler als Album-Promo frei verteilen? Sollte also das Kriterium der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" bestehen bleiben, wird es im Einzelfall ganz, ganz schwierig festzustellen, ob ein Download legal oder illegal war, was zu einer erneuten Duldung führen könnte. Natürlich ist es eher offensichtlich, dass eine Vorlage rechtswidrig online gestellt wurde als dass es offensichtlich ist, dass diese Vorlage auch noch offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Wenn ein Privatmann einen Song per P2P anbietet, dann ist es vielleicht offensichtlich, dass er den Song nicht anbieten darf, aber er kann ja die (kopierschutzfreie) CD gekauft haben und eine Kopie davon gemacht haben und die dann eingestellt haben, damit wäre die Vorlage nicht rechtswidrig hergestellt. Also eine Unterschied besteht schon, aber ob das ein praxiswirksames Instrument zur grundsätzlichen Illegalisierung von Downloads ist steht erheblich in Frage.


    Wenn das "offensichtlich rechtswidrig"-Kriterium nicht als Einschränkung für Online-Vorlagen gilt, ist die Sache klar. Dann sind Downloads grundsätzlich illegal. Aber dann würden sich daraus ganz erhebliche andere Probleme ergeben. Dann wäre die ganze Internetnutzung letztlich auf die Beine konkludenter Einwilligungen durch die Urheber gestellt. Und dann ist eh mal wieder Sodom und Gomorrha bei Legalität des Internets.


    Heißt also ein Stück weit abwarten, was die Gerichte aus dem neuen §53 UrhG machen. Gesichert sagen kann man nur, dass Uplaods immer verboten sind, Downloads ab Umsetzung des Gesetzes mindestens eher verboten sind als bisher. Absolutes lässt sich glaube ich noch nicht prophezeien.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pegasus:
    Also ich find es quatsch, dass Download generell strafbar werden soll.


    Aber vielleicht solltet Ihr in Zukunft von Rapidshare.COM downloaden, denn die sitzen nicht in Deutschland und haben auch kein Interesse an deutschen Gesetzen. ;)


    Es ist Quatsch, wenn Leute ihr Eigentum schützen wollen? Wenn sie vom Urheberrechtsgesetz gebrauch machen? Oh God. Es ist schwachsinn, dass die Musik sowie Filmindustrie die Downloader für die zurückgehenden Zahlen verantwortlicht macht und so hohe Strafen es dafür gibt. Aber es ist kein "Quatsch", dass man das Saugen solcher verbietet.


    Und ob nun Schweiz, Österreich oder Deutschland. Rapidshare speichert Daten, das ist Fakt - Rapidshare hat schon öfter Daten raus gegeben, dieses aber nur, als es sich um Kinderpornografie drehte. Außerdem sind Urheberrechtsgesetze in fast jedem Land neuerdings gleich hart. Da ist es relativ egal wo Rapidshare steckt bzw. die Server(!) stehen .. wenn ein Gericht die Rausgabe von Daten erzwingt, gibt es auch nur bedingt Möglichkeit von Rapidshare aus dagegen vorzugehen. Und irgendwann wird es soweit kommen, spätestens wenn nicht nur der Upload sondern auch der Download von Urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist, dass Rapidshare aussterben wird und man solche Daten rausgeben muss.

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