A N Z E I G E

Der ebay Sammelthread - Part 4

  • Zitat

    Original geschrieben von Clowpapier:
    Noch einmal:
    "Hinweis: Verkäufern ist es nicht erlaubt, während des Einstellens im Verkaufsformular oder in anderen Verkäufertools falsche, zu geringe oder keine Angaben über Verpackungs- und Versandkosten zu machen, um dann die tatsächlichen Versandkosten erst in der Artikelbeschreibung aufzuführen."


    Fein du Schlaumeier!. "Nur Abholung" ist auch für Ebay eine völlig legitime Versandoption, so lange der Kunde den Artikel auch wirklich abholen kann und der Verkäufer nicht auf den Postversand besteht. Wenn ich einen Artikel mit der Option "nur Abholung" einstelle, dann bin ich nicht verpflichtet den Artikel mit der Post zu verschicken (stelle ich mir bei einem Auto gerade sehr lustig vor). Wenn der Kunde in München wohnt, und mich fragt ob ich ihm den Artikel schicken kann, weil er keine 1600km mit dem Auto fahren möchte, dann ist das eine Zusatzleistung von mir.


    Eine falsche Angabe wäre nur, wenn ich sage "kostenloser Versand" und dann in die Beschreibung reinschreibe "Versand kostet x €"

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Fein du Schlaumeier!. "Nur Abholung" ist auch für Ebay eine völlig legitime Versandoption, so lange der Kunde den Artikel auch wirklich abholen kann und der Verkäufer nicht auf den Postversand besteht.


    Die Begriffe "Abholung" und "Versand" schließen sich doch schon von selbst aus. Abholung kann vielleicht eine (Abwicklungs-)Option, niemals aber eine Versandoption sein. Versandweg: Vom Speicher durch die Wohnung an die Haustür oder wie?


    Selbstverständlich ist es grundsätzlich erlaubt nur die Abholung und keinen Versand anzubieten.


    In zwar meist schwer nachvollziehbaren, aber durchaus erlaubten Fällen, ist es auch nachvollziehbar, dass der Verkäufer nur Versand und keine Abholung anbietet.



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Wenn ich einen Artikel mit der Option "nur Abholung" einstelle, dann bin ich nicht verpflichtet den Artikel mit der Post zu verschicken (stelle ich mir bei einem Auto gerade sehr lustig vor).


    Der angeführte Grundsatz beschränkt sich auf Kategorien, die von maximalen Versandkosten und kostenlosem Versand betroffen sind. Das ist in der Kategorie, der Autos angeboten werden, selbstverständlich nicht der Fall!


    Das sagt der entsprechende eBay.de-Grundsatz zu kostemlosen Versand aus:
    "Seit dem 19. Oktober 2009 müssen Verkäufer in einigen Kategorien kostenlosen Versand als erste nationale Versandart anbieten."
    Quelle: http://pages.ebay.de/help/pay/…ppingcosts.html#free_cats


    Ich würde aus dieser Formulierung eigentlich fast schon ableiten, dass allein die Beschränkung auf "nur Abholung" in den betroffenen Kategorien ausgeschlossen ist. Aber diese Frage möchte ich mal ungeklärt lassen.


    In jedem Fall sagt dieser Satz aus, dass die 1. nationale Versandart kostenlos sein muss. Ob Du den Versand nun nachträglich anbietest, in der Artikelbeschreibung was davon schreibst oder Dir die Versandkosten auf den Rücken tätowieren lässt ist vollkommen egal. Abholung ist keine Versandart und geht daher auch nicht als 1. nationale Versandart durch.


    Erste Versandart (egal auf welchem Wege angeboten) muss in den betroffenen Kategorien kostenlos sein.




    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Eine falsche Angabe wäre nur, wenn ich sage "kostenloser Versand" und dann in die Beschreibung reinschreibe "Versand kostet x €" [/B]


    eBay weist genau auf diesen Fall noch einmal gesondert hin (wie bereits mehrfach zitiert und scheinbar nicht richtig gelesen):


    "Verkäufern ist es nicht erlaubt, während des Einstellens im Verkaufsformular oder in anderen Verkäufertools falsche, zu geringe oder keine Angaben über Verpackungs- und Versandkosten zu machen, um dann die tatsächlichen Versandkosten erst in der Artikelbeschreibung aufzuführen."
    Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html


    "Nur Abholung" anbieten ist eine Form von "keine Angaben über Verpackungs- und Versandkosten" machen. Das alleine ist natürlich noch nicht regelwidrig.


    Denn zusätzlich muss noch der Umstand "um dann die tatsächlichen Versandkosten erst in der Artikelbeschreibung aufzuführen" noch erfüllt werden. Und der ist ganz klar erfüllt, wenn da jemand ins Angebot reinschreibt "Nur Abholung, Versand möglich für 5,- Euro".




    Der hier zitierte Grundsatz ist nur als Ergänzung zur ersten ganz klaren Aussage von eBay anzusehen. Diese klare Aussage lautet (wie oben bereits angegeben): "Seit dem 19. Oktober 2009 müssen Verkäufer in einigen Kategorien kostenlosen Versand als erste nationale Versandart anbieten."

  • Es soll Leute geben für die es eine Unzumutbarkeit darstellt zur Post zu gehen, z.B Rollstuhlfahrer. Im übrigen hebelt eBay sein "müssen" mit dem Aktuellen Zusatzangebot aus. Dort heißt es "Diese Preisaktion gilt nur für Kategorien, in denen ein kostenloser Versand angeboten werden muss. Sie gilt nicht für Angebote, welche keine Versandmethode, sondern nur eine Selbstabholung anbieten. Wenn Ebay "Abholer" ausschließt obwohl die Aktion nur für die Kat mit kostenlosen Versand gilt, dann bestätigen sie somit das "Abholung" möglich ist.


    Es heiß dass kostenloser Versand als erste Versandart gewählt werden muss, es heißt aber nicht dass ich überhaupt einen Versand wählen muss und wenn eBay "nur Abholung" für bestimmte Kat. ausschließen würde, dann würden sie es techn. erst gar nicht möglich machen.

    Einmal editiert, zuletzt von ()

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Es soll Leute geben für die es eine Unzumutbarkeit darstellt zur Post zur gehen, z.B Rollstuhlfahrer.


    Hochinteressant.! Und was hat das mit dem Thema zu tun?



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Im übrigen hebelt eBay sein "müssen" mit dem Aktuellen Zusatzangebot aus. Dort heißt es "Diese Preisaktion gilt nur für Kategorien, in denen ein kostenloser Versand angeboten werden muss. Sie gilt nicht für Angebote, welche keine Versandmethode, sondern nur eine Selbstabholung anbieten.


    Welches Zusatzangebot? Quelle?


    Wenn als Antwort das kommt, was ich erwarte, frage ich gleich noch dazu: "Welches aktuelle Zusatzangebot?"


    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Wenn Ebay "Abholer" ausschließt obwohl die Aktion nur für die Kat mit kostenlosen Versand gilt, dann bestätigen sie somit das "Abholung" möglich ist.


    Die Tatsache, dass "nur Abholung" grundsätzlich angeboten werden darf, hatte ich geklärt.


    Die Frage, ob "nur Abholung" in Kategorien angeboten werden darf, in denen die Pflicht zu kostemlosen Versand besteht, hatte ich außen vor gelassen.



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Im übrigen stelle ich meine Artikel alle mit dem Turbolister ein, der mir Abholung gestattet, mir in der gleichen Kat. aber auch anzeigt dass ich keinen Versand berechnen darf.


    Seit wann begründen Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten im Turbo Lister eBay-Grundsätze und eBay-AGB?


    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Es heiß dass kostenloser Versand als erste Versandart gewählt werden muss, es heißt aber nicht dass ich überhaupt einen Versand wählen muss und wenn eBay "nur Abholung" für bestimmte Kat. ausschließen würde, dann würden sie es techn. erst gar nicht möglich machen.


    Seit wann erklärt "technisch möglich machen" eBay-Grundsätze und eBay-AGB? Das Cyboard macht es technisch auch möglich Videos und Streams zu WWE-Media zu posten. Trotzdem ist es nicht gestattet.


    Deine anderen Ausführungen richten sich erneut ausschließlich dem Thema "nur Abholung". Wolltest Du nicht eigentlich begründen wieso man bei "nur Abholung" zusätzlich noch kostenpflichten Versand anbieten darf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Nein, eigentlich wollte ich begründen dass man nicht verpflichtet ist überhaupt einen Versand anzubieten, auch nicht in den Kategorien bei denen die erste Versandart kostenlos sein muss.


    Womit wir dann wohl oder übel die Behauptung vom Tisch hätten, dass "nur Abholung" anbieten und dann in der Artikelbeschreibung kostenpflichtichtigen Versand anbieten NICHT eBay-Grundsatz-konform ist.



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Und Ebay-Angebot meine ich dieses hier: http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1382


    "Aktuell" deshalb, weil es zur Zeit gültig ist.


    Gut, eine aktuelle Sonderaktion, aber:


    Auch hieraus geht natürlich nicht hervor, dass die Kombination "nur Abholung" + "kostenpflichter Versand in der Artikelbeschreibung anbieten" erlaubt ist.


    Es wird lediglich klargemacht, dass für die betreffenden Kategorien auch "nur Abholung" angeboten werden darf. Mehr nicht! Finde ich allerdings gut, dass Du das postest, denn diese Frage hatte ich ja bislang mangels klarer Aussage von eBay außen vor gelassen.


    Somit hätten wir eigentlich alle Fälle durch und geklärt.

  • Es klang von dir nur so dass "nur Abholung" in den entsprechenden Kat. nicht erlaubt ist, und das stimmt ja nicht.


    Im übrigen habe ich in meinem Versanddisclaimer zu Abholungsautkionen nicht mal einen Preis drin stehen. Da steht ganz simple das der Käufer die Versandart zu wählen und die Kosten zu tragen hat. Es steht dem Käufer ja frei den Artikel an meiner Haustür abzuholen. Luftpolster-Zuschlag ist explizit angegeben, aber den hätte ich selbst bei "kostenlosem Versand" weil ich ihn auch dort nur als Zusatzoption angeben würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Im übrigen habe ich in meinem Versanddisclaimer zu Abholungsautkionen nicht mal einen Preis drin stehen. Da steht ganz simple das der Käufer die Versandart zu wählen und die Kosten zu tragen hat.


    Da würd ich aus Perversität aber schon etwas Kompliziertes wie UPS Paket wählen.


    Ich bleibe bei der Meinung, dass die Umschiffung mit eBay.at die einfachere, sichere und auch für den Käufer eindeutigere Variante ist. Den Versand nach Österreich anzugeben ist ja nun wirklich nicht schwer. Und für den seltenen Fall, dass ein Österreicher kauft, auch problemlos organisierbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    wie sieht denn das mit dem Versandkostenlimit in ö aus? Gibt es dort eine Sperre?


    Nein, gibt es nicht (auch nicht für den Versand nach Österreich)! Steht auch überall bei den Grundsätzen zu kostenlosem Versand und max. Versandkosten drin: "Diese Regeln gelten nicht für eBay.at und eBay.ch." Versandkostenabzocke wird aber natürlich auch dort geahndet. Als Deutscher bist Du da aber auf eBay.at und eBay.ch kaum in der Schusslinie. Technische Blockaden gibt es da für eBay.at- und eBay.ch-Artikel nicht (auch nicht im Turbo Lister).


    Hab selber schon schwere Artikel gehabt, die nicht mit den max. 7 Euro Versand in der betroffenen Kategorie auf eBay.de vereinbar waren. Versand nach Österreich (und EU) war sogar nur für 35 Euro machbar (ohne abzuzocken). Protest gab es da aber nie.


    Wichtig für's Einstellen auf eBay.at: Dort sind die anzugebenden Inlandsversandkosten natürlich die für Österreich! Deutschland muss im Bereich "internationale Versandkosten" angegeben werden.


    Im Turbo Lister kannste beim Artikel rechts oben ne weitere Plattform hinzufügen. eBay.at- und eBay.de-Artikel würde ich nie gleichzeitig in einem Vorgang hochladen. Außerdem musst Du bei Umstellung auf eBay.at noch einmal alles neu im Turbo Lister angeben (wenn Du z.B. einen ähnlichen eBay.de-Artikel als Vorlage verwendest und den auf eBay.at-switcht). Da muss dann nebst dem Versand auch angebotene Zahlungsmethoden, Startpreis, und ganz wichtig: Rückgabeoption noch einmal neu eingestellt werden. Wenn Du dann einen eBay.at-Artikel erstellt hast, kannste den natürlich für weitere eBay.at-Artikel immer als Vorlage (ähnliche Artikel erstellen) nehmen, ohne jedesmal den ganzen Käse neu einstellen zu müssen. Zu erwähnen ist noch, dass eBay.at keinen Besucherzähler für die Artikelseite hat (hab ich zumindest bislang weder mit TurboLister, noch mit AfterBuy-Lister geschafft beizufügen).




    Problematisch für Versandlimits ist nur der umgekehrte Fall:
    Wer hergeht und aus dem Ausland bei eBay.de listet, der muss die 1. Versandart nach Deutschland kostenlos haben.

  • A N Z E I G E
  • Danke! Ich hab vor Jahren diverse TV Highlights über Ebay USA eingestellt, weil das mein Zielmarkt war, und Suchergebnisse im Ausland ja nicht automatisch mit angezeigt wurden. Wollte ebay.at vorhin zum Turbolister hinzufügen, aber mir ist das Programm beim update abgestürzt ("timeout"), danach hatte ich erstmal keine Lust mehr.


    Werde es mir die Tage trotzdem mal anschauen, wobei ich momentan eher versuche meine Diversen Ü-Eier los zu werden, aber ich glaube da ist Ebay aufgrund der Masse schon der falsche Markt.

  • Ich bin von einem Kunden gerade darum gebeten worden ihn bei zukünftigen Auktionen auszuschließen.... mir sind seine Beweggründe dafür ja egal, aber ist das technisch überhaupt machbar?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Wollte ebay.at vorhin zum Turbolister hinzufügen, aber mir ist das Programm beim update abgestürzt ("timeout"), danach hatte ich erstmal keine Lust mehr.


    TurboLister ist manchmal etwas Problematisch. Weitere eBay-Seiten (eBay.at, eBay.nl, usw.) hinzufügen ist aber eigentlich kein Problem.


    Bei diesen allgemeinen Systemupdates solltest Du allerdings auf diese Sicherungskopien verzichten. Mir ist bei solchen Sicherungskopien schon 2x die Datenbank abgestürzt und war daraufhin nicht mehr abrufbar und auch nicht reparierbar. Alle Artikel, die ich als Vorlage (ähnliche Artikel erstellen) hätte verwenden können waren futsch. Ich konnte aber natürlich noch die aktuellen eBay-Angebote und die der vergangenen 60 Tage importieren.



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Werde es mir die Tage trotzdem mal anschauen, wobei ich momentan eher versuche meine Diversen Ü-Eier los zu werden, aber ich glaube da ist Ebay aufgrund der Masse schon der falsche Markt. [/B]


    Toter Markt. Geld gibt's nur auf einzelne Raritäten wie den Regenbogenkobold und die 70er/80er Jahre Schlümpfe mit Originalzubehör. Wenn Du davon einen hast solltest Du Dir die Echtheit von irgendeiner Fachstelle bescheinigen lassen und dann mit Zertifikat verkaufen.


    O-Ei-A-Preise sind natürlich Fantasie-Preise. Auf die meisten Sachen ab 1990 bekommst Du kaum noch was. Von Bastelzeugs ganz zu schweigen.



    Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Ich bin von einem Kunden gerade darum gebeten worden ihn bei zukünftigen Auktionen auszuschließen.... mir sind seine Beweggründe dafür ja egal, aber ist das technisch überhaupt machbar?


    Der 1. Tipp an den Kunden: Nicht mehr mitbieten.


    Einzelne Mitglieder sperren kann man unter:
    Mein eBay --> Mitgliedskonto --> Einstellungen ---> Eingeschränkter Käuferkreis

  • Ah, danke! Ja, nicht bieten war auch mein Gedanke, vor allem weil es eine dieser besagten 1€ Ü-Ei Figuren war. Für mein 83er Schlümpfe hab ich auch nicht viel bekommen, 6 Schlümpfe, 7€. Ich hab sie jetzt alle gesammelt eingestellt. Wenn ich sie los werde ist gut, und wenn nicht, dann warte ich auf den nächsten Flohmarkt. Bei 1€ macht ja das einstellen schon mehr arbeit als das was man am Ende gewinnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jess:
    Für mein 83er Schlümpfe hab ich auch nicht viel bekommen, 6 Schlümpfe, 7€.


    Geld gibt es natürlich auch hier nur auf die Figuren mit aufsteckbarem oder losem Original-Zubehör (Schlumpfine mit Spring-Seil, Stelzenschlumpf, der mit der Trompete, usw.). Gled für Figuren ohne Zubehör gibt es kaum.

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