bei uns weis stand jetzt auch noch niemand, ob das nun ein ganz normaler Arbeitstag ist und der bestehende Dienstplan gilt
oder ob es wie ein Sonntag zählt und damit die im Tarifvertrag aufgeführten Zuschläge für Sonntags gelten
oder ob es wie ein Feiertag zählt und damit die im Tarifvertrag aufgeführten Zuschläge für Feiertage gelten
sollte es wie ein Sonntag gelten gibt es verpflichtend auch noch einen Ersatzruhetag
der in einen Zeitraum von zwei Woche zu gewähren wäre.
sollte es wie ein Feiertag gelten, gibt es zumindest bei uns die Wahl ob man die Zuschläge mit Freizeitausgleich nimmt. d.h Zuschlag - 30% + Ersatzruhetag oder Zuschlag ohne Freizeitausgleich was eben den Maximal Zuschlag bedeutet
sehr verwirrend das ganze