A N Z E I G E

Corona-Virus #9

  • Zitat

    Original geschrieben von Leipziger:
    Wenn ich aber appeliere, dass die Menschen zu Hause bleiben sollen, kann ich nicht sagen, dass man im Restaurant sich trotzdem treffen darf.
    Aber das ist halt immer so mit Regeln und Grenzen. Warum darf ich das und das, aber das nicht. Warum darf ich bis 49/100k draußen trinken, aber bei 50/100k nicht mehr? Warum dürfen Kirchen aufmachen, Restaurants aber nicht und warum dürfen Polizisten bei Ruhestörung in die Wohnung, bei dem Verdacht auf mehr als 10 Personen und/oder mehr als 2 Familien nicht?


    Nur müssen alle Regeln gerechtfertigt sein, ganz unabhängig vom Apell. Insoweit trägt die Argumentation nicht.


    Bei einer Ruhestörung ist der Verdacht der der unmittelbaren Gefährdung der öff. Sicherheit verwirklicht und evident zuzuordnen. Bei einer normalen Zusammenkunft eben gerade nicht, sodass der Eingriff im das Schutzgut nicht gerechtfertigt wäre. Das ist auch gut so; ein Blick auf deutsche Staaten, in denen das nicht entsprechend restriktiv behandelt wurde, zeigt den Wert der GR rel. gut an.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von ron-cober:


    Der Mann legt während der gesamten Pandemie einen ganz fürchterlichen Auftritt hin.


    Der Mann ist auch sonst nicht immer einfach. Er mag vielleicht Experte im Gesundheitswesen sein, übertreibt aber häufiger. Und das schon seit Jahren, auch wenn da öfter mal vernünftige Ansätze hinter stecken.
    Er hätte halt gern Spahns Posten.

  • Weiß jemand von euch vielleicht eine Antwort?


    Wir haben über AirBnb eine Wohnung gemietet.
    Unsere Reise soll heute beginnen und seit Donnerstag ist der Landkreis ein Risikogebiet.
    Wir sind mehr als zwei Haushalte.
    Zählt die zwei Haushaltsregelung bei der Beherbergung?

  • Zitat

    Original geschrieben von KuuhDeeGraaaas:
    Wohin soll es denn gehen? Habt ihr negative Tests?


    An die Nordsee.
    Sowie der Vermieter sagte, braucht es keinen Test.
    Aber wie es mit der Haushaltsregelung aussieht konnte er uns auch nicht genau sagen.

  • . Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden voraussichtlich ab dem 02.11.2020 nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.


    Reisende, die bereits Ihre Reise gebucht haben und vor dem 02. November in Ihrem Hotel eingecheckt haben bzw. bereits jetzt schon touristisch vor Ort sind, dürfen auch über den Montag hinaus bleiben.




    https://www.niedersachsen.de/C…-fur-reisende-185450.html


  • Wir machen uns gerade nur Gedanken darüber, weil die Regelungen bei einem RKI über 50 besagen, nur 2 Haushalte.
    Zählt diese Regelung bei Beherbergungen nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Cryme Tyme:
    Wir machen uns gerade nur Gedanken darüber, weil die Regelungen bei einem RKI über 50 besagen, nur 2 Haushalte.
    Zählt diese Regelung bei Beherbergungen nicht?

    Nur mal so als Beispiel, wie es soweit kommen konnte...und weiter kommt...

  • Touristische Beherbungen sind ab Montag komplett verboten..egal wieviele Haushalte oder welche Inzidenz der Ort hat. Es stand ja schon auf den News Seiten das Bundesländer den Touristen Fristen gesetzt haben wann sie abreisen müssen..
    Bayern und Schleswig Holstein 2 November
    Brandenburg 4 November
    Meck Pomm 5 November usw..

  • A N Z E I G E
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab dem 2. November 2020 nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal 10 Personen. Generell soll auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichtet werden.Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale, tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.


    Und gilt im großen und ganzen natürlich auch im privaten Raum...

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