Der Spiegel hat die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zusammengefasst:
ZitatAlles anzeigenWorauf haben sich Bund und Länder geeinigt? Der Überblick:
Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.
Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet werden. Der Schulbetrieb soll mit Abschlussklassen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, beginnen. Bis zum 29. April soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht mit reduzierten Klassengrößen sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Auch "Pausengeschehen" und Schulbusbetrieb sollen dabei berücksichtigt werden.
An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. Bibliotheken und Archive können geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.
Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.
Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.
Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es aber nicht.
Weitere Geschäfte im Einzelhandel sollen ab der kommenden Woche öffnen dürfen. Dies gilt für Geschäfte mit Verkaufsräumen von bis zu 800 Quadratmetern. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen unabhängig von der Größe wieder öffnen dürfen.
Friseursalons sollen öffnen dürfen, wenn sie Auflagen zur Hygiene beachten und Warteschlangen vermeiden. Zudem sollen die Angestellten Schutzausrüstung tragen.