A N Z E I G E

Gewährleistung beim Saturn (wegen einem TV)

  • Wusste net wohin damit, soooo.


    Allsssooo, und zwar hab ich mir anfang November einen Toshiba 37X3000P bei Saturn gekauft, mitte Dezember ist mir aufgefallen das der Fernseher einen "Spiegel Doppel Fehler" hat, was soviel bedeutet wie, bei schnellen bild bewegungen speziell bei Kamera bewegungen wird wird der umriss doppelt angezeigt, ich weiss auch ehrlich nicht wie ich diesen fehler genau erklären kann, hmmm stellt euch ne person vor die euch frontal anschaut, bei schnelen bewegungen würde die person neben dem umriss eine durchsichtige spiegelung haben, sorry besser kann ichs net erklären.


    Ich hab mich im Internet erkundigt wegen Gewährleistung, und da steht, das ich in den ersten 6 Monaten das recht habe darauf OB Saturn den TV repariert oder OB ich einen neuen von dennen bekomme, ich möchte natürlich einen neuen, Saturn will das aber nicht machen und besteht auf die reperatur, wollte einen Abteilungsleiter sprecher, der war "nicht da".


    Was kann ich jetzt machen, bei Wikipedia steht. *unter nacherfüllung schauen*


    Soweit ich das verstehe, hab ICH Das recht auf ein Neu Gerät, wenn sie dem nicht nach kommen, könnte ich mir das Gerät woanders kaufen, und die müssten die Kosten tragen, richtig?


    Wie gesagt, den TV hab ich am 6.11.07 gekauft.
    Helft mir mal, will morgen zum Saturn persönlich gehen, per Telefon wird man nur weiter geleitet.

  • A N Z E I G E
  • Hm, also wenn du auf:

    Zitat

    Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).


    bestehst, solltest du recht haben. Kommt wahrscheinlich nur darauf an, ob du dich durchsetzen kannst.

  • Der Anspruch auf ein neues Gerät besteht erst dann, wenn Saturn den Fernseher nicht reparieren kann. Vorher musst dem Anbieter die Chance auf die Reparatur geben.


    So ist es mir jedenfalls bekannt. Inwiefern man sich da durchsetzen kann, will ich mir nicht anmaßen zu beurteilen.

  • Zitat

    Original geschrieben von saito`:
    Der Anspruch auf ein neues Gerät besteht erst dann, wenn Saturn den Fernseher nicht reparieren kann. Vorher musst dem Anbieter die Chance auf die Reparatur geben.


    Wie Speddy es gesagt hat, ich hab das recht darauf das sie damit machen was ICH will, und ICH will einen neuen TV.


    Und ich hab den TV 200€ billiger gekriegt, dann schaff ich wohl auch das.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Paul*:
    Wie Speddy es gesagt hat, ich hab das recht darauf das sie damit machen was ICH will, und ICH will einen neuen TV.


    Und ich hab den TV 200€ billiger gekriegt, dann schaff ich wohl auch das.


    Und wegen was wenn ich Fragen darf?

  • Zitat

    Original geschrieben von renol2007:
    Und wegen was wenn ich Fragen darf?


    Wegen was ich den billiger gekriegt hab?
    Puuuhhh, so genau weiss ich das net mehr, ich hab aufjedenfall gesagt das ich das geld CASH dabei hab, ich es auch billiger wo anders kriegen kann, das waren die 100€, dann musste ich runter lager und darauf warten das der TV kommt, nach 40 min wartens, bin ich hoch, stink sauer und gefragt wo mein TV den ist, tja "vergessen" haben die mich wohl, dann hab ich gesagt das ich den jetzt nicht mehr will....hat er versucht mich doch noch davon zuüberzeugen den zunehmen, hab ich gesagt das ich den nur nehme wenn er nochmal 100€ runter geht, hat er seinen abteilungsleiter angerufen und es ging klar.


    Ich muss zugeben, das ich auch etwas lauter wurde, und morgen werde ich erst recht auf die kacke hauen wenn ich den TV nicht neu bekomme.

  • Wie Speddy geschrieben hat, bestimmt gem. § 439 BGB der Kunde selbst, welche Form der Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) er möchte. Sprich: *Paul* will keine Reparatur sondern einen neuen TV - dann hat er diesen auch zu bekommen.


    Dazu zitiere ich mal eben § 439 Abs. 1 Nr.1 BGB:


    "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    War mir vorher auch noch nicht so bewußt, aber meine Ausbildung, in der ich dieses Thema behandelt habe, ist leider auch schon etwas länger her. Oder wurde dieser Paragraf zwischenzeitlich geändert? ;)


  • Also hab ich recht, das ich das Recht (:D) habe, einen neuen TV zubekommen, richtig?
    Saturn kann jetzt schonmal einpacken, bin sowas von stinkig, werd dennen noch erzählen das ich krank bin, ins bett gehöre, aber weil die so unfähig sind, ich jetzt hier stehen muss um ihnen zusagen was für rechte ist als Käufer habe, ich glaub ich spinne, vielleicht krieg ich ja was umsonst dafür.:D

  • War grad Saturn, wollen den gegen einen neuen nicht so einfach umtauschen, vorher soll jemand kommen und sich den fehler ansehen, dann wird entschieden was die machen, dazu sag ich nur eins, bullshit, kennt sich jemand mit dem ganzen aus?


    Die können doch nicht einfach meine Rechte nicht akzeptieren.

  • Dazu Artikel 3, §439 BGB:


    Zitat

    Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    Ergo, können sie dir deinen Wunsch auf einen neuen TV verweigern.

  • A N Z E I G E
  • Du musst Saturn Chance zur Nachbesserung geben. Du kannst zwar zwischen einem neuen Gerät oder Reparatur entscheiden. Wenn du nen neuen willst, kann Saturn aber trotzdem deine Wahl ablehnen, wenn die Kosten einer Reparatur in keinem Verhältnis zu einem Neugerät stehen.. d.h. wenn sie bei ner Reparatur billiger bei weg kommen (und das wird der Fall sein, da das der Hersteller übernimmt, ein Neugerät nicht), musst du ihn reparieren lassen...


    edit:
    Zu spät ^^

  • Tolle wurst, man da hab ich nochmal glück gehabt das ich da nicht ausfallend wurde heute, fühle mich schlapp seit paar tagen, blutdruck ist nicht gut, muss zum Herz Arzt die woche mal, und mein rechtes Knie auch kaputt, innen und außen meniskus risse wurden im Oktober 2007 festegestellt, hab seit dem kein Sport gemacht, tut aber immer noch weh von tag zu tag, steht wohl ne OP im weg.


    Mutter hat auch etwas ernstes, manno meter und jetzt so ne ficke mit dem TV.


    Trotzdem danke jungs für die hilfe, also ihr meint jetzt das ich den zur Reperatur geben soll, richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Peter Zwegat:
    Meine Fresse, was hast du denn zu verlieren?
    Entweder, die reparieren den. Wenns nicht geht, bekommste nen neuen. Ist doch Jacke wie Hose.


    Peter, der Paul wird schon seine gründe haben.:p

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