A N Z E I G E

Fragen, die ich immer schon mal beantwortet haben wollte #2

  • A N Z E I G E
  • Das mit der Tablette ist "reine Übungssache". Geht ja auch bei Tieren, wobei man dort, gerade bei Katzen, eben auch die Speiseröhre massieren sollte.


    Ganz anders Thema:


    Kennt jemand einen guten Kleiderversandhandel (darf auch gerne etwas teurer sein), bei denen man Buisnessklamotten in kleinen Größen für relativ schlanke Menschen bekommt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kapitän Ahab:
    Das mit der Tablette ist "reine Übungssache". Geht ja auch bei Tieren, wobei man dort, gerade bei Katzen, eben auch die Speiseröhre massieren sollte.


    Ich finde ja, man sollte generell keine Katzen schlucken.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Main Train Event:
    Aus Jugendschutzgründen, behalte ich da mal meine Gedanken für mich.


    Höhöhö

  • Moin,


    ich habe einige Fragen. Dazu erläutere ich mal kurz den Sachverhalt.


    Gestern bin ich ganz normal durch die Stadt gefahren. Vollkommen verkehrsgerecht und auch nicht schnell (also schön unter 50 km/h). Als ich in einer Ampelkreuzung (mit Fußgängerstreifen) nach rechts abbog und dann noch ca. 20m weiter weiterfuhr, lief plötzlich ein Mann mit Bierflaschen vor mir und wollte die Straße überqueren. Ich konnte noch rechtzeitig vollbremsen und niemand ist zu schaden gekommen.


    Nun meine Frage: Wie ist die Schuldfrage geklärt, wenn ich den Idioten erwischt hätte, trotz Vollbremsung? Ich bin ja verkehrsgerecht gefahren und wenn jemand direkt ohne weiteres vor meinem Auto die Straße überquert, dann braucht er nicht zu wundern warum er erfasst werden könnte. Welche Faktoren spielen da eine Rolle? Kann ich von der Schuld durch Zeugenaussagen befreit werden? Wie sieht es aus wenn Alkohol beim Fußgänger im Spiel steht?


    In meinem Fall könnte ich doch komplett schuldfrei sein, mit der Begründung. Dass dieser Passant die Fußgängerampel an der Kreuzung hätte nutzen sollen (die ca. 20 m entfernt ist) oder?


    Ein Kumpel meint zudem, dass bei Kinder (unter 8 Jahren) die Schuld komplett beim Autofahrer liegt, wenn das Kind erfasst wird, auch wenn man vollkommen verkehrsgerecht gefahren ist, was ich aber meiner Meinung nach nicht nachvollziehen kann. Wenn z.b. das Kind in einem Busch sich versteckt und in dem Moment wo ich vorbeifahre direkt rausspringt und ich das Kind erfasse?


    Wie sieht also generell die Schuldfrage bei solchen Fällen aus?

  • Glaube, dass du dann Schuld bist, wenn der Fußgänger zu viel getrunken hat. Dazu müsste man halt wissen, ob der nüchtern war und nur Bierflaschen für zuhause gekauft hat. Sonst ist afaik er schuld, wenn er die Fußgängerampel nicht nutzt (vor allem: wieso zur Hölle gehe ich nicht die 20m weiter?!)


  • Zunächst mal muss man da 2 Sachen trennen. Die Haftung wegen Verschuldens und die Haftung wegen Gefährdung. Das erste ist eben wirklich die Frage, wer Schuld an dem Unfall ist. Wenn jemand Schuld an einem Unfall ist, dann haftet er deswegen. Das zweite aber ist etwas ganz anderes. Da haftet man dafür, dass man eine abstrakte Gefahr schafft. Und das ist erstmal komplett verschuldensunabhängig. In dem Fall ist das die sogenannte Betriebsgefahr beim Auto, geregelt in § 7 StVG. Sobald jemand ein Auto betreibt, gefährdet er damit potentiell andere. Was dir also bei einer Haftung wegen Betriebsgefahr "vorgeworfen" wird, ist nicht, dass du in irgendeiner Form Schuld an einem Schaden bist, sondern dass du ein Auto betreibst. Und das erklärt deine Haftung bei einem Unfall mit einem Kind. Die Schuld liegt nicht, wie du sagst, komplett beim Autofahrer. Wenn der Unfall für ihn bei regelkonformem Verkehrsverhalten unvermeidbar war, dann liegt überhaupt keine Schuld bei ihm. Er haftet nur trotzdem wegen der Betriebsgefahr.


    Sobald ein Verschulden einer Seite dazu kommt, spielt das natürlich eine größere Rolle. Und auch für die Betriebsgefahr gilt, dass ein Verschulden, die reduzieren kann (§9 StVG). Die Schuldfrage hängt immer von allen Faktoren ab. Jedes fahrlässige Verhalten, dass zu dem Unfall geführt hat wird berücksichtigt und gegenander aufgewogen. Das von dir genannte Nicht-Benutzen einer Ampel kann da z.B. so ein Faktor sein. Das ist zum einen eine kleine Fahrlässigkeit seitens des Fußgängers und zum anderen, muss der Autofahrer bei einer nahegelegenen Ampel auch weniger damit rechnen, dass ein Fußgänger an einer solchen Stelle die Fahrgang überquert.


    Allgemein: Wenn ich mit gebotener Geschwindigkeit aufmerksam fahre und ein Fußgänger tritt unvermittelt auf die Fahrbahn (insbesondere auf der rechten Fahrbahnseite), trifft mich keine Schuld. Die Frage ist dann nur noch, ob mich eine Betriebsgefahr trifft. Wenn der Fußgänger grob fahrlässig handelt, kann sein Verschulden sogar so groß sein, dass meine Betriebsgefahr komplett in den Hintergrund rückt, dass also der Fußgänger 100% des Schadens tragen muss. Wenn der Fußgänger bloß leicht fahrlässig gehandelt hat, greift die Betriebsgefahr noch und je nach Gesamtumständen trägt der Autofahrer dann im Normalfall zwischen 10% und 25% des Schadens.


    Wenn der Fußgänger betrunken ist, hat das erstmal wenig Auswirkungen. Man kann nicht so einfach sagen, ab einem gewissen Punkt ist der Betrunkene einem Kind gleichzustellen, weil er nicht mehr die entsprechende Einsichtsfähigkeit hat. In einem solche Fall kann man das schuldhafte Verhalten auch immer vorverlagern. Selbst wenn der Betrunkene zum Unfallzeitpunkt tatsächlich komplett deliktsunfähig ist, kann man ihm immer noch vorwerfen, dass er als er noch deliktsfähig war, so viel getrunken hat, obwohl er hätte wissen müssen, dass er damit andere später gefährden könnte, wenn er dann heimläuft bzw. wenn er sich in der Nähe des Straßenverkehrs entsprechend alkoholisiert. Eine Alkolisierung führt tendenziell eher zu einem erhöhten Schuldvorwurf, was die Fahrlässigkeit betrifft, auch wenn die Schuldfähigkeit geringer wird.


    Für den Autofahrer kann die Alkoholisierung des Fußgängers aber umgekehrt auch zu einem erhöhten Schuldvorwurf führen, nämlich dann, wenn er erkannt hat, dass da ein stark alkoholisierter Fußgänger läuft oder es bei gebotener Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen. Wenn ich sehe, dass da einer auf dem Gehweg wild umherschwankt, muss ich natürlich als Autofahrer entsprechend meine Geschwindigkeit anpassen, weil ich damit rechnen muss, dass der vielleicht auch auf die Fahrbahn gerät. Wenn ich das also als Autofahrer rechtzeitig erkennen kann, kann das mein Verschulden erhöhen, wenn nicht, spielt es keine Rolle.


    Angenommen ich kann nicht erkennen, dass der Fußgänger alkoholisiert ist, ich fahre vorschriftsgemäß und situationsabhängig ausreichend vorsichtig und dann tritt der betrunkene Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn, ich reagiere so schnell ich kann, es kommt trotzdem zum Unfall, dann ist die Schuld an dem Unfall zu 100% beim Fußgänger. Die Frage ist dann nur noch, ob meine Betriebsgefahr noch zu einem geringen Teil greift, ich also trotzdem noch einen geringen Anteil am Schaden tragen muss, oder ob meine Betriebsgefahr angesichts des grob verkehrswidrigen Verhaltens des Fußgängers komplett zurücktritt. Das muss man dann im Einzelfall entscheiden, gerade auch anhand des Fehlverhaltens des Fußgängers. Tendenziell dürfte sie in einem solchen Fall komplett entfallen.

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