Berlin (dpa) - Beim Absturz eines Bundeswehr-Tornados über der Schweiz ist am Donnerstag ein Soldat ums Leben gekommen. Das zweite Besatzungsmitglied wurde mit Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, sagte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin.
Zur Unglücksursache konnte der Sprecher zunächst keine konkreten Angaben machen. Der Tornado stammte aus dem Jagdbombergeschwader 32 in Lagerlechfeld bei Augsburg, wie die «Bild»-Zeitung und die «Augsburger Allgemeine» (Freitag) berichteten. Das Geschwader gehört den Angaben zufolge zu den Krisenreaktionskräften der Bundeswehr.
Nach Angaben der Schweizer Luftwaffe ereignete sich der Absturz kurz nach 15.00 Uhr in der Nähe von Stechelberg im Berner Oberland. Der Kampfjet befand sich von Korsika her kommend auf einem Übungsflug über der Schweiz. Kurz vor dem Absturz war er zum Auftanken in Emmen zwischengelandet. Die beiden Piloten hatten sich nach Informationen der Schweizer Nachrichtenagentur SDA offenbar mit dem Schleudersitz aus dem Flugzeug katapultieren können. Ein Suchflugzeug habe sie in einem Gletschergebiet gesichtet. Ihre Maschine sei beim Aufprall in eine Felswand «praktisch pulverisiert» worden, sagte ein Sprecher der Kantonspolizei dem Radio DRS.
Ein Augenzeuge sagte der SDA, das Flugzeug sei relativ tief in etwa 1200 bis 1300 Meter Höhe durch das Lauterbrunnental geflogen und ohne anzusteigen auf den Abschluss des engen Tals zugesteuert. Das hintere Lauterbrunnental wird von den Nordwänden mächtiger Gebirgszüge mit bis zu viertausend Metern Höhe abgeschlossen.
Nach den Schilderungen des Augenzeugen zog der Pilot den Tornado stark nach oben. Danach sei das Flugzeug hinter dem Berg Schwarzmönch verschwunden, und er habe es aus den Augen verloren. Vom eigentlichen Absturz habe man im Tal nichts mitbekommen.
Bei dem Übungsflug handelte es sich nach Angaben der Schweizer Luftwaffe um einen so genannten Navigationsflug, bei dem vom Pilot verschiedene Ziele angeflogen werden müssen. Solche Flüge ausländischer Militärmaschinen über der Schweiz seien bewilligt und nicht außergewöhnlich.
Quelle: http://www.msn.de