ZitatOriginal geschrieben von Leipziger:
Wenn ich aber appeliere, dass die Menschen zu Hause bleiben sollen, kann ich nicht sagen, dass man im Restaurant sich trotzdem treffen darf.
Aber das ist halt immer so mit Regeln und Grenzen. Warum darf ich das und das, aber das nicht. Warum darf ich bis 49/100k draußen trinken, aber bei 50/100k nicht mehr? Warum dürfen Kirchen aufmachen, Restaurants aber nicht und warum dürfen Polizisten bei Ruhestörung in die Wohnung, bei dem Verdacht auf mehr als 10 Personen und/oder mehr als 2 Familien nicht?
Nur müssen alle Regeln gerechtfertigt sein, ganz unabhängig vom Apell. Insoweit trägt die Argumentation nicht.
Bei einer Ruhestörung ist der Verdacht der der unmittelbaren Gefährdung der öff. Sicherheit verwirklicht und evident zuzuordnen. Bei einer normalen Zusammenkunft eben gerade nicht, sodass der Eingriff im das Schutzgut nicht gerechtfertigt wäre. Das ist auch gut so; ein Blick auf deutsche Staaten, in denen das nicht entsprechend restriktiv behandelt wurde, zeigt den Wert der GR rel. gut an.