A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Spunke:
    Genau das ist doch die große scheiße.


    Ich sage ja nicht das ich es gut heisse :) nur das dies wohl die Konzequenz ist.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von fireburner:
    Man muss es halt differenziert betrachten, mit Sicherheit geht das Gesetz zu weit und ist nicht gut ausgearbeitet worden, in manchen DIngen muss man aber auch das Urheberrecht evrstehen. Es gibt Gruppierungen und PArteien die gerne Bilder etc fuer Memes benutzen um politische Stimmung zu machen, dies kann jetzt nicht mehr so einfach getan werden wie bisher.


    Natuerlich schraenkt es ein, aber ich moechte zum Beispiel auch nicht, dass vielleicht Materialien aus unseren Games fuer irgendwelche Propaganda in Videos oder Memes etc benutzt werden, also von daher ist das in dem Sinne schon verstaendlich. Das man ueber das Ziel hinausgeschossen ist klar.


    Und das in Zeiten von VPN's und nicht EU Laendern wo es teilweise gar kein Copyright gibt bzw nicht beachtet wird so wie hier, sich da auch nicht komplett alles aendert ist auch klar. Ja es ist eine Einschraenkung und man muss sehen in wie weit das kleineren News-Firmen schadet und auch den unabhaengigen Content Creatoren. Wird auf jeden Fall spannend zu sehen sein. Das allerdings manche Plattformen wie Youtube genauer kontrolliert werden und auch zur Verantwortung gezogen ist per se eigentlich nichts negatives, wie gesagt geht der Artikel nur zu weit und wird es auch dafuer sorgen dass Plattformen wie Youtube noch restriktiver sind als vorher. Aber trotzdem man wird sehen wie es sich entwickelt jetzt dadurch.


    Nimm es nicht persönlich, aber: bist du hier im Deluxe nicht derjenige, der panische Angst davor hat, dass die AfD auch nur einen Fuß breit Macht gewinnen könnte, und dies mit teilweise sehr guten Argumenten auch darlegst? Nach dem Motto "Wehret den Anfängen"?
    Und ausgerechnet DU sagst dann sinngemäß, dass es zwar zu weit geht, aber man ja mal schauen kann, was so ein "klein wenig" Zensur bewirkt und entwickelt? Hab ich das so richtig verstanden?
    Dass ein Uploadfilter definitiv Begehrlichkeiten weckt und wecken wird und am Ende nicht nur zum Schutze des Copyrights dient, das dürfte jedem normal denkenden Menschen, für den das Internet schon lange kein Neuland mehr ist, durchaus klar sein.

    Zitat

    Original geschrieben von fireburner:
    Deswegen hatte Nintendo ja schon vor laengerer Zeit ihr Partnerprogramm gestartet, da man schon immer Let's Plays Copyright striken konnte als Firma, haben nur die meisten nicht gemacht. Jetzt geht es halt darum dass auch Ausschnitte unter Copyright fallen, die Frage ist eben wie Firmen damit umgehen.


    Richtig...Nintendo hatte die glorreiche Idee, Let's Player zur Kasse zu bitten und sind damit granatenmäßig auf die Nase gefallen, weil sich nur um wenige Spiele ein Hype entwickelt hat...ein Hype, dem man unter anderem den LPlern verdankt hätte. Daher hat Big N das absolut beliebte "Creator's Program" auch zum Dezember 2018 eingestellt bzw. alle Videos freigegeben, mit der einzigen Bedingung "Nicht nur reine Videos, auch Eigenarbeit in Form von Kommentaren u.ä."
    Aber:
    Man stelle sich vor: ICH empfehle DIR einen Film/ein Spiel und soll dann an den Rechteinhaber des Filmes/Spiels Geld dafür zahlen, dass ich dir den Film/das Spiel empfohlen und beschrieben habe...mal irrelevant, woher ich die Infos habe. Selbes Prinzip.

    Zitat

    Original geschrieben von fireburner:
    (klagen kann nur der Copyright Holder und wenn der dem zustimmt das dieser Lets Player es zeigen darf gibt es auch keine Klage).


    Öhm...naja. Als Copyright Holder kann sich erstmal jeder eintragen lassen; ich bezweifle, dass google dann erstmal prüft, ob Szene X aus Film Y auch tatsächlich von Publisher Z stammt. Man stelle sich vor, jemand erhebt Ansprüche auf die wikipedia...der Schaden wäre erst nach langem Hickhack wieder gutzumachen

    Zitat

    Original geschrieben von fireburner:
    Das wird eher die kleinen Lets Player treffen, die grossen Namen werden wie vorher auch weiter Lets Plays zeigen koennen nur dann eben noch klarer als Partner der Firmen.


    Richtig...die Großen könnten, die Kleinen und Heranwachsenden werden von vornherein mundtot gemacht, weil sie gar nicht die Reichweite erreichen und wachsen können. Super System mit Artikel 13, geil
    :thumbup:

    Zitat

    Original geschrieben von Cyberwarrior:
    Das wird nicht passieren !!!


    Google hat unmissverständlich gesagt und das auch schon regional gemacht, wenn man dafür zahlen muss wird der Dienst in der EU komplett eingestellt. Am Ende kommen so weniger Leute zu den einzelnen Verlagsseiten und das Geheule ist groß ... oder kleinere Verlage ergreifen die Chance und schließen Verträge über kostenlose Nutzung durch Google ab und von Springer wird nix mehr geziegt. Dann ist das Geschrei noch größer, aber das würde mich freue ...


    Richtig, hat google gesagt und in Spanien auch schon so gemacht...aber solange der Springer-Verlag sein Ex-Tittenheftchen mit den vier Buchstaben auch als Druckversion verkauft, werden die weiter heulen und trotzdem Geld verdienen, aber gleichzeitig den Großteil ihrer Konkurrenz los, weil kleinere Verlage angewiesen sind auf die Reichweite von google.news.
    Und: so einfach mit "kostenlose Nutzung seitens google" ist das nicht...ich hab in diversen Artikeln (muss ich mal suchen) zu dem Thema mal gelesen, dass die Nutzungsgebühren "angemessen" sein sollen...das heißt: selbst wenn Verlag X seine Medien kostenlos durch google verbreiten lassen könnte, ginge das nicht, weil Verlag Y auf ihre Z% pocht, die angemessen erscheinen; also muss auch Verlag X diese Anteile einstreichen, ob sie wollen oder nicht.
    Ob das so kommt, weiß ich nicht, aber ich hab das nicht nur einmal gelesen.

    Zitat

    Original geschrieben von Skyclad:
    Heute weiß doch eigentlich jeder über Proxies und VPN Bescheid, oder?
    Also jeder außer den Trotteln, die ein solches Gesetz beschließen ...


    Naja, die Generation U40 weiß das mit Sicherheit...aber der Komfort bleibt ja doch meistens auf der Strecke...und für nen gescheiten Proxy und nen VPN, bei dem man kaum bis keine Geschwindigkeitseinbußen hat, darf man dann auch wieder löhnen...bis dann in der .htaccess der diversen Seiten steht, dass gewisse IP-Adressen (nämlich die der Proxies) die Seite nicht besuchen können, weil: zuviel Traffic, zuviel europäische Nutzer, Eigenzensur.


    Also nein: Artikel 11 und 13 ziehen in dieser Form einen Rattenschwanz hinter sich her, den tatsächlich nur Lobbyisten gut finden können...und wie gesagt: die Korken bei Springer knallen gerade.

  • Alao mal drei Schritte zurück ich finde den Artikel nicht gut und damit es nicht mehr missverstanden wird: mit ich meine man wird sehen was pasisert: wenn auf einmal es solch hohe Einschraenkungen gibt wird man sehen ob sich die Menschen dagegen wehren. Ala hier Vucic anfing das Staatsfernsehen zu beschraenken und zensieren gingen immer mehr Leute auf die Strasse (auch dank des freien Internets hier moeglich). Aehnliches kann man hoffentlich in EU-Europa erwarten wenn die Zensur so stark um.sich schlaegt. Ich sehe jeden tag wie Zensur aussieht also nein ich finde das nicht gut.

  • Zitat

    Original geschrieben von fireburner:
    Alao mal drei Schritte zurück ich finde den Artikel nicht gut und damit es nicht mehr missverstanden wird: mit ich meine man wird sehen was pasisert: wenn auf einmal es solch hohe Einschraenkungen gibt wird man sehen ob sich die Menschen dagegen wehren. Ala hier Vucic anfing das Staatsfernsehen zu beschraenken und zensieren gingen immer mehr Leute auf die Strasse (auch dank des freien Internets hier moeglich). Aehnliches kann man hoffentlich in EU-Europa erwarten wenn die Zensur so stark um.sich schlaegt. Ich sehe jeden tag wie Zensur aussieht also nein ich finde das nicht gut.


    Ok, dann sind wir in dem Punkt auf der selben Seite. :)


    Problem: mir würden spontan nur die Franzosen einfallen, bei denen bei Bedarf auch mal ganze Straßenzüge brennen...Deutschland und Demonstration ist ein zwiespältiges Schwert, WEIL: sobald rechte Kader mitmischen, ob gemäßigt oder nicht, ob es nur 10 von 10.000 sind oder 1000...dann heißt es gleich (mit Schnappatmung): Nazis. Wir müssen gegen die Nazis demonstrieren...das Kernthema wird damit leider verfehlt.
    Dann wird lieber gegen die paar Faschos demonstriert anstatt gegen das, worum es wirklich geht.

  • Mal kurz und einfach zusammenfassen bitte: was genau ändert sich mit Artikel 13 dann für jeden einzelnen (wenn überhaupt) oder ab wann wäre die Sache gültig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Peyton's Royce:
    Mal kurz und einfach zusammenfassen bitte: was genau ändert sich mit Artikel 13 dann für jeden einzelnen (wenn überhaupt) oder ab wann wäre die Sache gültig?


    Lies mich, das ist so die ziemlich kürzeste Fassung.


    Empfehlenswert auch das Interview mit Voss...wer gedacht hatte, dass Merkel ein sich windender Aal ist, hat diesen Mann noch nicht erlebt...seine Kommentare auf Twitter tun grad ihr Übriges.


    Gültig wäre die Sache spätestens ab April...es sei denn, es wird doch noch dagegen gestimmt.
    Aber die Linie ihrer Partei wurde von Frau Faltengesicht/Rautenhand vorgegeben: wir sind dafür.
    Pfeif auf Koalitionsvertrag, pfeif auf 5 Millionen Unterschriften: wir machen das.

  • Also gilt das insbesondere für Uploadplattformen? Sagen wir ein Forum wie das Moonsault hier, wäre nicht betroffen, da man ja eh nichts reinstellen darf.


    So schnell? Muss das Gesetz dann nicht erst verabschiedet werden? Hatte die Hoffnung das es dann noch Monate dauert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Peyton's Royce:
    Also gilt das insbesondere für Uploadplattformen? Sagen wir ein Forum wie das Moonsault hier, wäre nicht betroffen, da man ja eh nichts reinstellen darf.


    So schnell? Muss das Gesetz dann nicht erst verabschiedet werden? Hatte die Hoffnung das es dann noch Monate dauert.


    Naja...bzgl. Artikel 11 (dem Zitieren von Überschriften, wie bspw. bei google News) könnte man ne Brücke zu Foren schlagen. Auch hier geht es ja um das Teilen von Links oder das Diskutieren von Artikeln. Selbst Überschriften sollen schützenswert sein...


    Ja. So schnell.
    a: machen die da schon ne Weile rum (seit letztem Jahr ist das Thema eigentlich Dauergespräch in den kleineren Medien, und es gab immer wieder Hoffnung, dass es einfach vom Tisch ist...nee, es wurde nur noch schlimmer) UND
    b: im Mai sind die Europa-Wahlen. Und da man Panik hat, dass sich das Wahlergebnis dann durchaus als negativ für solche Beschlüsse erweisen könnte (so hat es Herr Voss angedeutet), muss das Ganze am Besten noch schnell schnell durchgewunken werden.

  • Müssen denn dann auch normale Firmenseiten oder Vereinsseiten solche Filter haben? Sagen wir mal ne Seite von nem Fußballverein. Oder einem Unternehmen. Die stellen ja nur eigenes auf die Seite. Ist das selbst für die dann Pflicht?


    Wenn ich das verstehe dann sind Privatpersonen davon ja ausgenommen solche Filter installieren zu müssen?


    Ich hab das erst durch den Thread hier mitbekommen. Erschreckend wie solche Sachen wieder durchgewunken werden, ohne das alle es mitbekommen und darüber kaum berichtet wird.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Peyton's Royce:
    Mal kurz und einfach zusammenfassen bitte: was genau ändert sich mit Artikel 13 dann für jeden einzelnen (wenn überhaupt) oder ab wann wäre die Sache gültig?


    Beides kann man noch nicht wirklich sagen. Bei "gültig" muss man im Zusammenhang mit einer EU-Richtlinie unterscheiden. Eine Richtlinie hat nur eine Wirkung gegenüber den Mitgliedsstaaten. D.h. wenn die Richtlinie irgendwann im Sommer offiziell in Kraft tritt, entfaltet sie noch keine unmittelbare Wirkung in der Realität, nachdem z.B. in Deutschland erst der Bundestag entsprechende nationale Gesetze beschließen muss. D.h Deutschland hätte dann bis Sommer 2021 Zeit entsprechende Gesetze zu erlassen. Erst dann kommt die Wirkung beim Bürger und bei den Unternehmen an. Es steht dem Mitgliedsstaat aber natürlich frei, es auch früher umzusetzen. Also realistischerweise könnte man damit rechnen, dass die ersten Mitgliedsstaaten die Richtlinie gegen Ende des Jahres umsetzen und die meisten irgendwann im Laufe von 2020 und 2021.


    Was sich für den einzelnen ändert, ist nicht so wirklich absehbar. Zwischen dem Einzelnen und der Richtlinie steht erstmal noch die Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber und dann die Umsetzung durch Unternehmen. Und man hat ja erst kürzlich bei der DSGVO gesehen, dass Unternehmen auch irrationale Entscheidungen treffen. Was passieren kann, ist das einzelne Webseiten, die betroffen sind oder sich betroffen glauben, ihren Dienst einstellen oder den Upload in irgendeiner Form einschränken. Denkbar ist außerdem, dass Google sein Content-ID-System bzw. Facebook seinen Rights Manager verschärft, was zur Folge haben könnte, dass die Uploads bei YouTube und Instagram einer stärkeren Vorabkontrolle unterzogen werden. Aber das ist alles Spekulation. Wie genau sich das auswirkt, wie die Richtlinie in der Praxis ausgelegt wird, welche Maßnahmen die Unternehmen treffen, das lässt sich im Detail nur schwer vorausahnen. Die beiden wesentlichen Pflichten, die die Richtlinie für die betroffenen Unternehmen vorsieht, sind beide ziemlich unklar. (Die betroffenen Unternehmen sind die, die Webseiten betreiben, deren Zweck es ist, große Mengen von durch User hochgeladene geschützten Inhalten darzustellen und damit Geld zu verdienen.) Das eine ist zunächst einmal die verpflichtende Einigung mit den Rechteinhabern, wo völlig unklar ist, wer das am Ende sein soll. Das Gesetz meint wahrscheinlich einfach die Verwertungsgesellschaften. Aber wirklich klar ist das nicht. Klar ist nur, dass unmöglich alle gemeint sein können. Und was im Musikbereich für z.B. YouTube noch in der Praxis relativ klar sein mag, wo es flächendeckend große Verwertungsgesellschaften, stößt schon bei Fotos auf Instagram auf seine Grenzen. Wer sind die Rechteinhaber, von denen Facebook hier die Genehmigung für von Usern hochgeladene Fotos einholen soll? So lange das nicht klar ist, ist es schwer überhaupt irgendetwas zu sagen. Und wenn die Richtlinie so verabschiedet wird, wird das auch unklar bleiben. Wenn jetzt der deutsche Gesetzgeber einfach den Wortlaut der Richtlinie übernehmen würde, würde ihm sehr wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht sagen: Euer Gesetz ist nicht hinreichend bestimmt und ungültig. Also muss man abwarten, wie der nationale Gesetzgeber dann genau formuliert, was die Anforderung an die Unternehmen betrifft, sich Genehmigungen von den Rechteinhabern zu holen. Und dann kommt noch die zweite Pflicht, dass der Rechteinhaber außerdem das in seiner Macht stehende tun muss, um die Verbreitung von angezeigtem geschütztem Material zu verhindern soll. Das ist auch relativ vage. Juristisch zwar weniger problematisch, weil es schon in der Richtlinie als Einzelfallabwägung angelegt ist, die praktische Probleme berücksichtigt und auf die individuelle Zumutbarkeit explizit abstellt. Aber auch da gibt es natürlich Unklarheiten. Ist Facebooks Rights Manager z.B. schon genug oder nicht? Ab wann tut ein kleineres Unternehmen, das sich soetwas wie einen Uploadfilter nicht leisten kann, genug? Und wer soll bei sowas wie Content-ID überhaupt beurteilen, was jetzt möglich und zumutbar ist? Hätte Google Content-ID nie entwickelt, müssten sie es dann nicht mehr haben und wenn sie es nicht hätten, wer will sagen, dass sie es eigentlich könnten und haben müssten? Und wenn Facebooks Rights Manager besser wird als Googles Content-ID, muss Google dann Content-ID wiederum verbessern? Alles wie gesagt ziemlich unklar.


    Was der Gesetzgeber anscheinend im Blick hatte war vor allem YouTube. Google hat Lizenzvereinbarungen mit allen großen Verwertungsgesellschaften und hat Content-ID. Und man hat sich wohl gedacht, das sollen künftig alle so machen, wie es jetzt bei YouTube ist. Aber das ist halt nicht besonders weit gedacht. Und das fängt eben schon gleich beim nächstgrößeren mit Facebook an, wo ziemlich unklar ist, was die dann bei Facebook und Instagram tun sollen und ob sie überhaupt etwas tun müssen. Und kleinere Rechteinhaber und kleinere Anbieter, hatte man überhaupt nicht wirklich im Blick, was für alle Seiten zusätzliche Unklarheiten mit sich bringt.


    Bei so vielen Unklarheiten und dem noch ausstehenden Schritt der nationalen Umsetzung, kann man am Ende nur spekulieren. Man sollte es damit aber natürlich auch nicht übertreiben. Es geht mal wieder nicht um das Ende des Internets, dem Verbot von Memes oder Sonstigem. Aber es geht um ein gefährliches Spiel mit der Einschränkung des Grundsatzes der Haftung ab Kenntnis, bei dem vieles gut gemeint, aber leider Weniges gut gemacht ist. Es geht um einen schlechten, unklaren Gesetzesentwurf. Es geht zwar nicht um eine generelle Pflicht zu Uploadfiltern, aber um die Förderung der weiteren Etablierung und Stärkung von fehler- und missbrauchsanfälligen Systemen wie Googles Content-ID.


    Die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass sich für den durchschnittlichen einzelnen Verbraucher gar nichts ändert. Unmittelbar ist er ohnehin nicht betroffen und Content-ID hat ihn bisher auch nicht davon abgehalten YouTube zu nutzen und er wird es auch nicht bei der Instagram-Nutzung merken, wenn Facebook seinen Rights Manager überarbeitet. Vielleicht verschwindet Google News und vielleicht seine kleine Lieblings-Fotosharing-Seite, deren Betreiberin irrigerweise annimmt, dass sie einen Upload-Filter bräuchte. Spürbare Auswirkungen im Alltag würde ich ansonsten eher ausschließen.



    An der Stelle will ich dann noch die aktuelle Kompromissfassung von Artikel 13 nach dem Trilog verlinken. Es ist natürlich wie immer bei diesen Sachen viel Blödsinn im Umlauf und auch hier im Thread steht schon wieder einiges, was völlig falsch ist. Dazu hier noch Artikel 11, das Leistungsschutzrecht für die Presse.

  • Wieder ein extrem ausführlicher und erklärender Post von Jesse. Danke :thumbup:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    ...


    Erst mal: Danke, Jesse. Wobei ursprünglich nach einer "Kurzzusammenfassung" gefragt wurde, aber gut. ^^
    Aber auf ein paar Punkte würde ich doch gern eingehen:


    Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Das eine ist zunächst einmal die verpflichtende Einigung mit den Rechteinhabern, wo völlig unklar ist, wer das am Ende sein soll. Das Gesetz meint wahrscheinlich einfach die Verwertungsgesellschaften. Aber wirklich klar ist das nicht. Klar ist nur, dass unmöglich alle gemeint sein können.


    Defininiere "Verwertungsgesellschaften". Im Endeffekt kann jeder kleine Provinz-Regisseur aus Hintertupfingen ein Copyright-Claim stecken bzw. sich als Rechteinhaber hinstellen. Wohin das dann führt, wissen wir alle (ich erinnere an das Schneegestöber-Rauschen auf Youtube, welches einer in die Content-ID eingetragen hatte); und das Gesetz ist so schwammig drumherum formuliert, dass eben doch "alle" damit gemeint sein könnten. Jedenfalls ist als Konsequent der Job "Abmahnanwalt" wohl der Beruf der Wahl die nächsten Jahre; siehe DSGVO.

    Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Und dann kommt noch die zweite Pflicht, dass der Rechteinhaber außerdem das in seiner Macht stehende tun muss, um die Verbreitung von angezeigtem geschütztem Material zu verhindern soll.


    Nicht der Rechteinhaber, der Betreiber der Webseite (einfach: eben Youtube).
    Wie soll Youtube denn verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird? Sie haben ihren Content-ID Filter; was nichts anderes als ein Upload-Filter ist. Dessen Entwicklung Unsummen vernichtet hat, aber auch oftmals weit übers Ziel hinausschießt (siehe: Schneegestöber-Rauschen).
    Kennt einer von euch das Video "Star Wars Virales Marketing"? Im Endeffekt eine Szene aus "New Hope", von Schwaben synchronisiert...sowas wäre dann doch - wenn Artikel 13 so kommt - nicht mehr möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass sich für den durchschnittlichen einzelnen Verbraucher gar nichts ändert. Unmittelbar ist er ohnehin nicht betroffen und Content-ID hat ihn bisher auch nicht davon abgehalten YouTube zu nutzen und er wird es auch nicht bei der Instagram-Nutzung merken, wenn Facebook seinen Rights Manager überarbeitet. Vielleicht verschwindet Google News und vielleicht seine kleine Lieblings-Fotosharing-Seite, deren Betreiberin irrigerweise annimmt, dass sie einen Upload-Filter bräuchte. Spürbare Auswirkungen im Alltag würde ich ansonsten eher ausschließen.


    Ähm, vielleicht leicht am Thema vorbei; aber habt ihr den ewig geführten Streit zwischen Youtube und unserer GEMA vergessen? Und da sagst du, für den Durchschnittsverbraucher ändere sich nichts?
    Die werden jetzt beispielsweise erst recht gierig, und sollte diese Richtlinie Gesetz werden, dann wird YT wieder von Stoppschildern regiert bzw. Musik wird es dann nicht mehr wirklich geben. Ist zwar ne Sache zwischen YT und dem Rechteverwerter (schnöder Mammon), aber zu sagen, dass sich für den Durchschnittsverbraucher nichts ändert, würde ich so nicht sagen.
    Ich hab - bereits vor einigen Jahren - ein paar Videos vom Schattentanz auf YT hochgeladen. Der Tanz ist hier ein Event in meinem Stammclub. Was war das Ende vom Lied? Trotz miserabelster Soundqualität - danke Samsung ^^ - wurden sämtliche Videos gesperrt, Content-ID sei Dank.
    Und das ist jetzt nur auf YT bezogen...wenn dann alle Betreiber mitziehen, bei denen man eigenen Content hochladen/zeigen kann...also nein: ich kann da nicht ruhig bleiben und denken "ach, das wird schon nicht so schlimm werden".
    Naja, man hat ja gesehen, was die DSGVO angerichtet hat....also auf den Partys, auf die ich gehe, werden überhaupt keine Bilder mehr gemacht, aus Angst vor der Abmahnindustrie bzw. den Auswirkungen der DSGVO...


    Zitat

    Original geschrieben von BigCountry:

    Wie wird das denn voraussichtlich mit dem zitieren von Artikeln hier im Froum laufen (vorausgesetzt, es kommt alles wie beschrieben, inkl. einem deutschen Gesetz)?


    Das würde mich auch interessieren; bzw. wie die Sachlage bei Foren generell ist. Wobei man davon ausgehen kann, dass es in die schlimmste Richtung geht, die man sich vorstellen kann.


    Ach, übrigens, bzgl. Artikel 11:

    Zitat


    LOL


    Internationaler Journalistenverband, der von Springer & co vorgeschickt wurde, um im September das Parlament vom #Leistungsschutzrecht zu überzeugen, stellt fest, dass Journalist*innen nichts davon haben & ruft jetzt zur Ablehnung des Deals auf: https://twitter.com/IFJGlobal/status/1096054675361722368 … #Artikel11


    Und bzgl. Kritik des Artikel 13 reagiert man gerne so:


    Zitat


    Sven Schulze/1096445520770404352
    Jetzt kommen wieder sekündlich Mails zum Thema #uploadfilter & #Artikel13 rein. Mal ganz davon abgesehen, dass diese inhaltlich nicht richtig sind, stammen ALLE von #Gmail Konten.🤔 Mensch #google, ich weiß doch das ihr sauer seid, aber habt ihr diese #fake Aktion wirklich nötig?


    EDIT:
    Apropos Julia Reda, die hat der TAZ ein Interview gegeben:
    Link


    Zitat

    Der Kompromiss ist Augenwischerei. Deutschland tut so, als hätten sie eine Ausnahme für Start-ups bei Uploadfiltern rausverhandelt. Tatsächlich sind die Voraussetzungen, davon zu profitieren so eng, dass sie niemandem helfen. Es reicht nicht, dass man ein kleines Unternehmen ist, man muss auch eine geringe Reichweite haben und jünger als drei Jahre sein. Selbst Ein-Personen-Unternehmen, die keine Ambitionen haben, groß zu werden, sind in diesem Entwurf nach drei Jahren verpflichtet, Uploadfilter einzusetzen.


    Dazu zählen auch Diskussionsforen oder kleine Plattformen, die urheberrechtlich gar nicht relevant sind.

    Einmal editiert, zuletzt von ()

  • Zitat

    Original geschrieben von BigCountry:
    Danke Jesse!


    Wie wird das denn voraussichtlich mit dem zitieren von Artikeln hier im Froum laufen (vorausgesetzt, es kommt alles wie beschrieben, inkl. einem deutschen Gesetz)?


    Auch da gilt, dass man dann erstmal abwarten muss, wie das ganze dann national umgesetzt wird. Es gibt ja schon ein entsprechendes Leistungsschutzrecht im deutschen Recht, das nur spezieller ist. Was die Richtlinie umgekehrt nicht verlangt ist ein absolutes ausnahmsloses Leistungsschutzrecht. Das wird sich also irgendwo zwischen dem was wir jetzt schon haben und einem absoluten Leistungsschutzrecht bewegen. Wo, das muss man abwarten und da hat der deutsche Gesetzgeber auch noch Spielraum.


    Generell muss man erstmal verstehen, um was es allgemein bei diesem Leistungsschutzrecht geht. Was die Vervielfältigung durch Dritte dann betrifft, gibt es nämlich prinzipiell gar keinen Unterschied. Wenn ich einen Zeitungsartikel kopiere, dann verstoße ich gegen das Urhebergesetz, denn so ein Artikel ist im Regelfall urheberrechtlich geschützt. Ich darf trotzdem gewisse Dinge damit tun ohne Genehmigung, u.a. in einem eigenen Werk daraus zitieren, jedenfalls solange ich die Voraussetzungen des Zitatrechts erfülle. Ein zusätzliches Leistungsschutzrecht ändert daran nichts. Es gibt drei wesentliche Unterschiede zwischen einem Leistungsschutzrecht und einem Urheberrecht. Das Urheberrecht hat erstmal nur der, der selbst der Schöpfer des Werks ist, während beim Leistungsschutz eine andere nicht-schöpferische Leistung eines anderen Beteiligten geschützt wird. Das Urheberrecht hat der Songschreiber, aber daneben wird auch der Sänger als ausübender Künstler mit einem Leistungsschutzrecht geschützt und der Hersteller des Tonträgers dafür. In der Praxis macht das für Drittnutzer kaum einen Unterschied, weil alle Rechte über Übertragungen meistens sowieso an einer Stelle konzentriert sind. Die Plattenfirma hat originär das eigene Leistungsschutzrecht aus der Tonträgerherstellung, hat sich aber im Regelfall die urheberrechtlichen bzw. leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte des Komponisten bzw. des Sängers übertragen lassen. Der zweite Unterschied ist, dass Leistungsschutzrechte geringerer Schutzfristen haben. Bei den beispielshaft genannten Leistungsschutzrechten im Musikbereich z.B. 50 Jahre nach Veröffentlichung gegenüber 70 Jahren nach Tod des Urhebers beim Urheberrecht. Beim Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse aus der Richtlinie sind es 2 Jahre nach Veröffentlichung. Aber wie gesagt, das bedeutet nicht, dass ich den Artikel dann 3 Jahre danach frei kopieren darf, denn die Urheberrechte bestehen unabhängig davon fort.


    Der dritte und praxisrelevanteste Unterschied ist die Voraussetzung der sogenannten Schöpfungshöhe. Ein Urheberrecht entsteht automatisch dann, wenn ein Werk die Schöpfungshöhe erreicht. Ein Werk oder ein Teil eines Werkes muss für ich ein gewisses Maß an Individualität und Originalität haben. Bei ganzen Songs oder längeren Texten ist das beinahe immer erfüllt. Interessant wird es, wenn ich einen kleinen Teil eines Werkes kopiere. Also z.B. einen Satz aus einem Roman oder eine kurze Sequenz aus einem Song. Die erreichen für sich häufig nicht bereits die Schöpfungshöhe und sind deshalb auch nicht geschützt. Das ist genau der praxisrelevante Fall, in dem ein Leistungsschutzrecht greien kann, obwohl etwas urheberrechtlich für sich nicht geschützt ist. Das Leistungsschutzrecht kennt keine Schöpfunghöhe, denn es schützt ja nicht eine Schöpfung, sondern eine andere Leistung, wie eben z.B. die Tonträgerherstellung oder den Gesang. Wenn ich also einen kleinen einsekündigen Gesangsfetzen kopiere, dann brauche ich zwar keine Genehmigung vom Urheber, weil dieser Fetzen die Schöpfungshöhe nicht erreicht, aber ich brauche die Genehmigung der Plattenfirma und des Sängers, denn dieser Fetzen ist Teil des Tonträgers und er wurde vom Sänger gesungen.


    Und damit zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse. Das ist weder relevant für den Nutzer, der einen ganzen Artikel kopiert – das durfte er schon vorher nicht – noch für den Nutzer, der rechtskonform aus einem Artikel zitiert – sein Zitatrecht gilt ggü. dem Leistungsschutzrechtsinhaber genauso wie gegenüber dem Urheber. Es ist nur für den relevant, der ohne rechtskonform zu zitieren einen kleinen Teil eines Artikels kopiert, der für sich noch keine Schöpfungshöhe erreicht hat.



    Zitat

    Original geschrieben von SaHKu:
    Erst mal: Danke, Jesse. Wobei ursprünglich nach einer "Kurzzusammenfassung" gefragt wurde, aber gut. ^^


    Die kurze Zusammenfassung wäre: Wahrscheinlich nichts. Aber die ist halt sehr kurz und wird der Sache nicht gerecht und suggeriert, dass die Richtlinie dann wohl schon okay sei, was sie nicht ist. Und bei allem Weiteren ist es mit kurz leider nicht getan und ich kann nur mit möglichst verständlich dienen. ;)


    Zitat

    Defininiere "Verwertungsgesellschaften".


    Wenns das wäre, wärs ein viel geringeres Problem. Verwertungsgesellschaften zu definieren ist nicht weiter schwierig. Und mit der kleinen Auslegungsunsicherheit, ob da jetzt auch sehr kleine Verwertungsgesellschaften gemeint sind oder nicht, könnte man gut leben. Das Problem ist das da nicht Verwertungsgesellschaften steht, sondern Rechteinhaber. Die große Aufgabe ist: Definiere "Rechteinhaber". Und da sagt die Richtlinie absolut gar nichts dazu, wer das sein soll. Ich vermute, dass damit Verwertungsgesellschaften gemeint sind, weil man eben allgemein als Vorbild YouTube im Blick hatte. Alle können es nicht sein, weil das aus faktischen Gründen nicht funktioniert. Es können allenfalls alle sein, die ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen anzeigen. Aber wenn das gemeint sein sollte, dann wäre die Richtlinie systematisch völlig falsch konstruiert. Die systematische Auslegung schließt diese Auslegung aus. Denn um diese Rechteinhaber, die ihre Rechte erstmal anzeigen müssen, geht es dann erst im nächsten Abschnitt, beim nächsten Schritt.


    Zitat

    Im Endeffekt kann jeder kleine Provinz-Regisseur aus Hintertupfingen ein Copyright-Claim stecken bzw. sich als Rechteinhaber hinstellen. Wohin das dann führt, wissen wir alle (ich erinnere an das Schneegestöber-Rauschen auf Youtube, welches einer in die Content-ID eingetragen hatte); und das Gesetz ist so schwammig drumherum formuliert, dass eben doch "alle" damit gemeint sein könnten.



    Wie gesagt, da muss man jetzt wirklich sauber trennen. Was von den Unternehmen verlangt wird, sind 3 Schritte: 1. Sie brauchen eine Genehmigung von den Rechteinhabern. 2. Wenn sie keine Genehmigung haben, müssen sie zumindest nachweisen, dass sie sich um eine Genehmigung von den Rechteinhabern bemüht haben. 3. Wenn Rechteinhaber dem Unternehmen Rechte anzeigen und ausreichende Mitwirkung und Informationen bieten, muss dass Unternehmen alles, was ihm möglich und zumutbar ist tun, um eine Verletzung dieser angezeigten Rechte zu verhindern.
    Der Provinzregisseur, der zu YouTube geht und sagt, er hat hier einen Film gedreht, der sieht so und so aus, bitte sorgt dafür, dass den nicht irgendein User bei euch illegal hochlädt, das ist Schritt 3. Da haben wir erstmal noch gar kein Problem. Das ist sehr eindeutig. Was da in der Folge erst wieder problematisch ist, ist die Frage, was genau das Unternehmen tun muss und was individuell zumutbar ist. Aber das ist nicht das große Problem von Artikel 13. Denn da steht genug dazu drin, damit ein Gericht das im Einzelfall prüfen und entscheiden kann. Und in dem Beispiel ist das ohnehin der Status Quo jetzt.
    Das große juristische Problem ist noch davor, Schritt 1 und 2. Wer sind die Rechteinhaber? Der Provinz-Regisseur kanns nicht sein. Es könnte maximal der Provinz-Regisseur sein, sobald er sich an YouTube gewendet hat. Das wäre eine grundsätzliche gesetzliche Gestaltungsmöglichkeit und theoretisch eine Auslegungsmöglichkeit von Artikel 13. Dann müsste also YouTube sobald sich der Regisseur meldet, versuchen erstmal mit dem eine Lizenzvereinbarung zu machen; und wenn das nicht klappt, müssten sie seine Daten zu Content-ID hinzufügen, um einen illegalen Upload zu verhindern.
    Aber wie gesagt, wenn das gemeint sein sollte, ergibt die Formulierung und der Aufbau in Artikel absolut keinen Sinn. Dann würde da stehen: Wenn sich ein Rechteinhaber bei euch meldet müsst ihr 1. von ihm eine Genehmigung einholen, 2. das zumindest versuchen, 3. verhindern, dass sein Werk hochgeladen wird. Was da aber steht ist: Ihr müsst euch 1. von Rechteinhabern Genehmigungen holen,2. das zumindest versuchen und 3. bei denen, die sich bei euch melden, müsst ihr verhindern, dass das hochgeladen wird.
    Die Formulierung ist so oder so schlecht und entsprechend kann man auch nicht ausschließen, dass eventuell doch diese Variante gemeint ist. Aber dann müssten sie in der Hektik wirklich kurzzeitig sämtliches Wissen über die Formulierung von Gesetzen verloren haben und keinem ist dabei aufgefallen, dass man da einen schweren systematischen Fehler gemacht hat. Da halte ich es für deutlich plausibler, dass man einfach nicht zu Ende gedacht hat und sich keine Gedanken darüber gemacht hat, ob da klar hervorgeht, wen sie da als Rechteinhaber im Sinn gehabt haben.
    Aber das ist etwas, was sich hoffentlich spätestens im Parlament noch klären wird, wer da gemeint sein soll.


    Zitat

    Wie soll Youtube denn verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird? Sie haben ihren Content-ID Filter; was nichts anderes als ein Upload-Filter ist. Dessen Entwicklung Unsummen vernichtet hat, aber auch oftmals weit übers Ziel hinausschießt (siehe: Schneegestöber-Rauschen).


    Eben mit Content ID, wie vorher auch. Und die Richtlinie verlangt ja nicht, dass ein Upload unter allen Umständen verhindert wird, sondern nur "best efforts".


    Zitat

    Kennt einer von euch das Video "Star Wars Virales Marketing"? Im Endeffekt eine Szene aus "New Hope", von Schwaben synchronisiert...sowas wäre dann doch - wenn Artikel 13 so kommt - nicht mehr möglich.


    Das ist falsch. Die Frage ist doch erstmal darf ich sowas machen oder nicht? In dem Beispiel geht es darum, ob das eine Parodie ist oder nicht. Wenn es eine ist, brauche ich keine Genehmigung und ich darf das veröffentlichen, wenn nicht, brauche ich eine Genehmigung. Und daran ändert sich auch nix durch die neue Richtlinie. Wenn es illegal ist, meine Güte, dann ist es halt illegal. Dann kann ichs natürlich nicht hochladen. Aber das darf ich dann jetzt auch nicht. Und sobald ichs bei YouTube hochladen, habe ich jetzt genauso Content-ID. Außerdem steht das Ding seit Ewigkeiten illegal bei YouTube, das war dann jetzt 10 Jahre lang verboten und ist immer noch da. Und das wirds auch noch sein, wenn sich beim Urheberrecht etwas ändert. Jetzt nehmen wir aber mal den zweiten Fall an, das Ding wäre eine legale Parodie. Jetzt will ich das bei YouTube hochladen und Content-ID verhindert es. Da kann ich mich bei YouTube dann beschweren, aber wenn die nicht wollen, hab ich Pech gehabt. Nach Artikel 13 kann ich zu YouTube sagen: Das ist eine Parodie, ich verlange von euch, dass ich das hochladen darf. Und wenn sie sich weigern, kann ich sie sogar verklagen und den Upload erzwingen. Der legale Uploader ist also nach Artikel 13 rechtlich in einer besseren Position als bisher ohne. Das muss man schon auch sehen. Und der illegale Uploader wird jetzt schon an Content-ID scheitern oder nicht und der ist ohnehin nicht schützenswert.


    Ich verstehe, was du sagen willst. Und im Kern bin ich auch durchaus bei dir. Upload-Filter haben das Problem, dass sie legale kaum von illegalen Uploads unterscheiden können in solchen Fällen. Was man anerkennen muss, ist, dass der Gesetzgeber das durchaus gesehen hat und eben zum einen nochmal klargestellt hat, dass das natürlich alles weiter erlaubt sein soll und vor allem auch, dass das Unternehmen nicht nur dafür sorgen muss, dass Illegales nicht hochgeladen wird, sondern auch dafür, dass Legales auch in solchen Fällen hochgeladen werden kann und desweiteren, dass das von einem Mitarbeiter im Einzelfall geprüft werden muss. Juristisch ist das durchaus sauber geregelt und das beste, was man machen kann, wenn man grundsätzlich Upload-Filter begrüßt. In der Praxis aber hat man natürlich das Problem, dass YouTube im Zweifelsfall mehr Angst vor einer Klage des Filmverleihers wegen Rechteverletzung hat als vor einem User, der auf Upload klagt. Und gerade in Verbindung damit, dass man die Unternehmen erstmal in die Haftung nimmt, führt es dazu, dass im Zweifelsfall YouTube nicht zu Gunsten des Parodisten entscheiden wird. Das ist neben dem Missbrauchspotential das größte grundsätzliche Problem von Uploadfiltern. In Bezug auf YouTube und Content-ID ist es aber konkret eher ein Fortschritt. Das nivelliert natürlich nicht den negativen Effekt, dass man System wie Content-ID weiter fördert, aber es ist besser als nichts und unter den Voraussetzungen noch das beste, was man machen kann.
    Kritik an Upload-Filtern generell und an einem Gesetz, das diese mindestens gutheißt, völlig okay. Aber bitte, es muss doch nicht immer dieser Schwachsinn sein mit: Es wird keine Parodien mehr geben, es wird keine Memes mehr geben, es wird kein YouTube mehr geben, es wird kein Internet mehr geben. Es wird damit immer suggiert, dass da irgendwas verboten werden soll, was bisher erlaubt war. Und das stimmt halt einfach nicht. Was bisher verboten war, bleibt verboten und was bisher erlaubt war, bleibt auch erlaubt. Und bei YouTube im Speziellen bleibts einfach bei Content ID und das sogar noch mit einer Verbesserung für legale Nutzer. Ich verstehs, ich bin in der Sache dabei, aber das Operieren mit Fake News und hysterischen Horrorszenarien finde ich einfach nicht gut. Die Richtlinie ist problematisch genug und es gibt auch so genügend Kritikpunkte und Gründe sich dagegen einzusetzen.


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    Ähm, vielleicht leicht am Thema vorbei; aber habt ihr den ewig geführten Streit zwischen Youtube und unserer GEMA vergessen? Und da sagst du, für den Durchschnittsverbraucher ändere sich nichts?
    Die werden jetzt beispielsweise erst recht gierig, und sollte diese Richtlinie Gesetz werden, dann wird YT wieder von Stoppschildern regiert bzw. Musik wird es dann nicht mehr wirklich geben. Ist zwar ne Sache zwischen YT und dem Rechteverwerter (schnöder Mammon), aber zu sagen, dass sich für den Durchschnittsverbraucher nichts ändert, würde ich so nicht sagen.


    Das Gesetz ändert nichts an der Lizenzvereinbarung zwischen YouTube und GEMA. Die GEMA kann die Lizenzvereinbarung überhaupt nicht einseitig kündigen. YouTube umgekehrt hat in den nächsten Jahren mit dem Ausbau seiner Bezahlvarianten überhaupt kein Interesse Lizenzen zu verlieren. Das Szenario das YouTube in nächster Zeit auf Lizenzen verzichtet, halte ich nicht für realistisch. Die Frage war aber ja ohnehin, was sich für den User ändert, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Und da kann man mit Sicherheit sagen, dass sich zu dem Zeitpunkt diesbezüglich gar nichts ändert, weil da der aktuelle Lizenzvertrag zwischen YouTube und GEMA noch laufen wird. Abgesehen davon, dass es mit der Sache wenig zu tun hat, halte ich es ohnehin für müßig zum jetzigen Zeitpunkt über die Verhandlungsposition von YouTube und GEMA in einigen Jahren, wenn die Lizenzvereinbarung ausläuft zu spekulieren. Und da denke ich außerdem das Artikel 13 da weniger Einfluss auf die Verhandlungspositionen haben wird als der Ausbau von YouTubes Bezahlangeboten bis dahin. Abgesehen davon, dass ich eine verbesserte Position der Künstler gegenüber Google grundsätzlich als positiven Effekt bewerte. Aber das ist insgesamt wirklich etwas, was Artikel 13 nur am Rande betrifft. Und allgemein finde ich die Argumentation, dass Google eventuell keine Lizenzen mehr einholen könnte, wenn sie gesetzlich gerade dazu verpflichtet werden, sowieso etwas parodox.


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    Und das ist jetzt nur auf YT bezogen...wenn dann alle Betreiber mitziehen, bei denen man eigenen Content hochladen/zeigen kann...also nein: ich kann da nicht ruhig bleiben und denken "ach, das wird schon nicht so schlimm werden".


    Zwischen wird schon nicht so schlimm werden und Weltuntergang sind ja noch ein paar Stufen. ;) Und du musst auch nicht ruhig bleiben. Ganz im Gegenteil. Anders als bei vorherigen Internethysterien wie ACTA und Co. gibt es im Fall von Artikel 13 durchaus einige Berechtigung dafür. Mir wäre es lieber, es wäre sachlicher und informierter, aber grundsätzlich ist es eine sehr gute Sache, wenn es hier möglichst viel Widerstand in der Bevölkerung gibt.


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    Naja, man hat ja gesehen, was die DSGVO angerichtet hat....also auf den Partys, auf die ich gehe, werden überhaupt keine Bilder mehr gemacht, aus Angst vor der Abmahnindustrie bzw. den Auswirkungen der DSGVO...


    Wie gesagt, irrationalen Entscheidungen von eventuell Betroffenen sind nie auszuschließen. Aber gerade deshalb finde ich es wichtig, dass man bei sowas nicht hysterisch wird und bei den Fakten bleibt. Ob du ohne Genehmigung Fotos von anderen Personen auf einer Party veröffentlichen kannst, richtet sich nach §23 Kunsturhebergesetz, der seit 100 Jahren im Kern unverändert ist. Da hat sich durch die DSGVO nicht das geringste geändert. Natürlich kann es sein, dass genauso wie bei der DSGVO Webseiten auch nach der Urheberrechtsreform unnötigerweise ihren Betrieb einstellen. Aber daran kann man kein Gesetz bemessen und man kann nicht ein Gesetz deswegen nicht erlassen, weil eventuell Leute sich nicht informieren, falsches Zeug glauben und deswegen falsche Entscheidungen treffen.


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    Das würde mich auch interessieren; bzw. wie die Sachlage bei Foren generell ist. Wobei man davon ausgehen kann, dass es in die schlimmste Richtung geht, die man sich vorstellen kann.


    In Bezug auf Artikel 11 habe ichs ja bereits beantwortet. Artikel 13 ist für die meisten Foren nicht relevant, nachdem sie keine Online Content Sharing Service Provider im Sinne von Artikel 13 bzw. Art. 2 Abs. 5 sind. Es kann im Ausnahmefall ein Forum treffen, in dem z.B. überwiegend Kunstfotos gepostet werden. Das könnte dann unter Artikel 13 fallen (wenn sie nicht darlegen können, dass das Kerngeschäft die Diskussion über die Bilder ist und nicht die Bilder selbst). In Bezug auf die Lizenzbemühungen ist es schwer einzuschätzen, nachdem das ja ein Punkt ist, der schon für die klassischen großen Online Content Sharing Service Provider noch komplett unklar ist. In Bezug auf die Maßnahmen, die sie treffen müssen zur Upload-Verhinderung, kommt es individuell auf das Forum an. Bei einem kleineren oder mittelgroßen Forum wird man vielleicht eine regelmäßige Prüfung/Moderation des Forums fordern können. Beim CyBoard z.B., wenn wir betroffen wären, würde ich sagen, dass das, was wir hier an Moderation etc. machen, ausreichend wäre, selbst wenn wir hier im nennenswerten Umfang einen Upload urheberrechtlich geschützter Werke hätten. Muss man eben im Einzelfall schauen: Was ist das für ein Forum? Wie viel Umsatz ist da? Wie viele Mitarbeiter sind da? Welche technischen Möglichkeiten sind vorhanden? In welchem Ausmaß und in welcher Form werden da geschützte Werke hochgeladen, etc.?
    Das ist auch wirklich ein Teil der einigermaßen gut geregelt ist. Dass man eben nicht generelle Maßnahmen vorschreibt, die dann Google und Facebook genauso treffen wie ein kleines Unternehmen, sondern eben einfach sagt, ihr müsst halt das tun, was für euch verhältnismäßig ist, was ihr leisten könnt. Da hätte es durchaus deutlich schlechtere Varianten gegeben, nicht nur eventuell sogar eine generelle Pflicht zu Uploadfiltern für alle Betroffenen, sondern auch in den Stufen darunter noch andere allgemein genau vorgeschriebene Maßnahmen, die kleinere vielleicht dann gar nicht hätten leisten können. Zumindest die Gefahr hat man gebannt durch das Abstellen auf die Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit und den Grundsatz, dass sich die Maßnahmen individuell nach dem Einzelfall richten. Da ist es ausnahmsweise mal gut, dass man nicht genau präzisiert hat.

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