A N Z E I G E

Der "allerlei Nachrichten aus Politik, Unternehmen, Finanzen"-Thread #2

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  • Zitat

    Original geschrieben von Damien_D:
    Da kam es mir (ich kann nicht in andere Menschen rein schauen) in dem Fall schon unfair vor, wenn ein gesundes Kind abgetrieben wird.


    Also entschuldige: Das Unglück Anderer in anderen Lebensumständen kann doch unmöglich ein Kriterium für die Verhaltensweisen Anderer sein. Wäre es denn "fairer" für die Kinderlosen, wenn ein Paar (oder eine Alleinerziehende) ein ungewolltes Kind groß zieht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Glorious Bobby:
    Richtig, darum geht es. Und gerade weil man dazwischen abwägen muss, ist die Diskussion so schwierig.


    Wie du schon schreibst, ist Abtreibung in Vergewaltigungsfällen erlaubt. Jetzt bring ich mal einen anderen nicht gerade seltenen Fall an: Frau wird ungewollt schwanger und wird daraufhin von ihrem Freund verlassen. Die Eltern verweigern auch die Unterstützung und ihre finanzielle Situation ist bescheiden. Sie ist auf ihre Arbeit angewiesen und selbst wenn man alle Sozialhilfen (Mutterschutz, Kindergeld) zusammennimmt, weiß sie nicht, wie sie dieser Verantwortung gewachsen sein soll. Sollte in einem solchen Fall Abtreibung erlaubt sein?


    Es ist natürlich ein grundsätzlich anderer Fall als es bei Vergewaltigungsopfern war. Das ist mir klar. Aber sollte bei solchen Fällen nicht auch eine Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert werden? Und soweit ich weiß, ist nach aktueller Gesetzeslage auch ein Schwangerschaftsabbruch in solchen Fällen möglich, wenn vorher eine ärztliche Konfliktberatung stattgefunden hat.


    Man muss zwischen einem generellen Erlaubtsein im Sinne, dass man es machen kann ohne staatliche Konsequenzen befürchten zu müssen, und einem juristischen Erlaubtsein im Sinne, dass die Rechtsordnung und das Wertesystem es erlaubt und damit gutheißt, unterscheiden. Gerade bei der Abtreibung ist das ein sehr kompliziertes System. In unserer Rechtsordnung ist die Abtreibung grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber darf das nicht erlauben. Das liegt eben daran, dass jeder das Recht auf Leben hat, auch ein noch ungeborener Mensch. Und dieses Recht muss der Staat schützen, auch gegenüber der eigenen Mutter.


    Es gibt dann erstmal die Möglichkeit, wenn jemand dieses Unrecht begeht, das zu rechtfertigen. D.h. es ist dann in diesem speziellen Fall doch rechtmäßig. Das klassische Beispiel ist die Notwehr. Wenn mich jemand töten will, dann ist es ausnahmsweise gerechtfertigt denjenigen zu töten, wenn es nicht anders geht. Und diese Rechtfertigung gilt bei der Abtreibung in Vergewaltigungsfällen und in Fällen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben der Mutter besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aber eine solche Rechtfertigung in anderen Fällen ausdrücklich verboten. Eine Abtreibung in allen anderen Fällen muss Unrecht bleiben. In anderen Fällen ist er nach Beratung zwar Unrecht, aber straflos. Das genaue einzigartige Konstrukt, das man dafür gewählt hat, dient lediglich dazu, eine Notwehr zu Gunsten des Kindes zu verhindern, die ansonsten die Konsequenz aus der gebotenen Einordnung als Unrecht wäre.



    Zitat

    Original geschrieben von B.J. Penn:
    Man muss sich nur mal anschauen, wie oft es passiert, das überforderte Eltern oder Lebenspartner ein Kind umbringen.


    Ähm ... extrem selten?!


    Aber ganz allgemein: Was ist das denn bitte für eine absurde und zynische Diskussion? Die Frage, wie viele vor oder nach der Geburt getötete Kinder, lieber nict gelebt hätten, stellt sich nicht. Selbst wenn 99% der korrekt im Jenseits durchgeführten Studie angeben, lieber nicht geboren worden zu sein, entbindet das niemand vom Schutz des 1%.
    Vor allem aber: Jeder hat das Recht auf Leben. Jedes Menschenleben ist per se und bedingslos aus der Würde des Menschen heraus lebenswert. Das ist das Menschenbild unseres Grundgesetzgebers, das ich persönlich auch teile. Auf keinem Fall aber steht es irgendjemand zu, darüber zu richten, ob das Leben eines anderen lebenswert ist oder nicht. Diese merkwürdige Diskussion basiert auf einem Menschenbild, das unserer Rechtsordnung und mir fremd ist.


    Und im Übrigen halte ich diese Diskussion auch ein Stück weit für feige, weil sie dazu dient, die schwierige Abwägungsfrage im Kern zu vermeiden und davon abzulenken. Ich erkläre das werdende Leben einfach für nicht lebenswert oder erkläre es einfach gleich distanzierend und menschenunwüdig zum Zellhaufen und nivelliere damit einfach die Tötung dieses Lebens von vorne herein. Wer so argumentiert, der sollte mal sein Argument dahingehend prüfen, ob das auch dann noch funktioniert, wenn die Abtreibung gegen den Willen der Mutter durchgeführt wird. Will man dieser Mutter, die (m.E. völlig zu Recht) empfindet, dass ihr Kind getötet wurde, sagen, dass das sowieso nur ein "Zellhaufen" war oder dass das sowieso nicht lebenswert gewesen wäre, weil sie sich das Kind finanziell eigentlich gar nicht leisten kann? Wenn das Argument tatsächlich valide ist, müsste es der Logik nach auch im Fall des Schwangerschaftsabbruchs gegen den Willen der Mutter funktionieren. Tut es das wirklich?


    Bei einer ehrlichen Diskussion kommt man um die Tötung des Nasciturus nicht herum. Die Frage ist: Akzeptieren wir als Gesellschaft, dass werdendes Leben getötet wird? Leben, das wir nach der Werteordnung, die wir uns demokratisch gegeben haben, schützen müssen. Oder nehmen wir als Gesellschaft werdenden Müttern die Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper und zwingen sie gegen ihren Willen ein Kind zu gebären? Ich glaube, wer da für sich egal in welche Richtung zu einem einfachen, moralisch einwandfreien Ergebnis kommt, belügt sich selbst. Und diese ganzen Diskussionen – seien es merkwürdige über Extremfälle wie Vergewaltigungen und totgeschüttelte Kinder oder zynische bis menschenverachtende darüber, ob das Leben eines anderen lebenswert ist oder nicht – dienen am Ende nur dazu, davon abzulenken.

  • Verschiedene Gesetze auf jeden Fall. Was ich definitiv weiß, ist dass das Atomschutzgesetz verbietet, das Schwangere höheren Strahlendosen ausgesetzt werden. Und da Frauen diese Bereiche im Allgemeinen betreten dürfen, kann es sich hierbei ja nur um den Schutz für das werdende Leben handeln.


    Ansonsten bin ich bei der Thematik schon recht nahe bei Jesse, der alles wirklich sehr gut dargestellt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:


    Ähm ... extrem selten?!


    Was ist für dich selten?


    Ich hab jetzt leider nur Zahlen aus einem 2012er Artikel gefunden, da war von 100 und 150 im Jahr die Rede, nur in Deutschland.


    Zum Rest sagt der Artikel: "Diese Zahlen decken sich mit der Rate in anderen westlichen Ländern, lediglich in den USA liegen die Zahlen um einiges höher"


    Sorry, das ist für mich nichtmehr selten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Damien_D:
    Verschiedene Gesetze auf jeden Fall. Was ich definitiv weiß, ist dass das Atomschutzgesetz verbietet, das Schwangere höheren Strahlendosen ausgesetzt werden. Und da Frauen diese Bereiche im Allgemeinen betreten dürfen, kann es sich hierbei ja nur um den Schutz für das werdende Leben handeln.


    Das sind doch aber einfach 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe (und übrigens erst Recht keine Werteordnung).


    Der Vergleich ist ähnlich sinnvoll wie ein Vergleich zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Kampfsport.

  • Zitat

    Original geschrieben von Saul Goodman:
    Welche Werteordnung ist das, die bei uns sagt, dass werdendes(!) Leben geschützt werden muss?


    Die wichtigste. Unser Grundgesetz, im Speziellen die Grundrechte. Die Grundrechte gelten für den Staat auch gegenüber dem Nasciturus, aus tatsächlichen Gründen sind nicht alle relevant, da er Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit noch nicht so gut gebrauchen kann. Aber schon beim Eigentumsrecht kommen wir langsam in den Bereich, nachdem ein Nasciturus z.B. bereits erben kann (§ 1923 Abs. 2 BGB). Explizit vom Bundesverfassungsgericht bisher anerkannt sind das Recht auf Leben und die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht lässt dabei lediglich offen, ob der Nasciturus dabei tatsächlich Grundrechtsträger gleich einem geborenen Menschen ist, was die juristische Lehre aber großteils so vertritt, da das Gericht sagt, dass bereits die sich aus den Grundrechten ergebende Werteordnung diesen staatlichen Schutz gebietet, unabhängig davon, ob der Nasciturus unmittelbar Grundrechtsträger ist oder nicht.


    "Die Schutzpflicht des Staates ist umfassend. Sie verbietet nicht nur - selbstverständlich - unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor diese Leben zu stellen" (BVerfGE 39, 1 [42])


    "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (...) Jedenfalls [nach der Nidation] handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.
    Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, daß die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet. Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht."
    (BVerfGE 88, 203 [251f])


    "Das ungeborene Leben ist ein Rechtsgut, das geborenem grundsätzlich gleich zu achten ist." (Bundestagsdrucksache 7/1981 neu, S. 5 [Beratungen über das Grundgesetz])



    Zitat

    Original geschrieben von BJ Penn:
    Was ist für dich selten?


    100 Kindstötungen pro Jahr (das umfasst übrigens Kinder bis 14 Jahre) bei 800.000 Neugeburten ist für mich selten. Aber es spielt einfach überhaupt keine Rolle. Es geht um 100.000 Abtreibungen, nicht um 100 Kindstötungen. Die Anzahl und Häufigkeit von Kindstötungen hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Es sei denn man will damit sagen, man solle 1000 Kinder im Mutterleib lieber präventiv töten, um eines davon vor einem Tötungsdelikt nach der Geburt zu schützen. Und das will ja wohl hoffentlich niemand sagen. Wenn wir uns dahingehend einig sind, dann haben Kindstötungen keine Relevanz für die Diskussion zum Thema Abtreibung, genauso wenig wie die Definition von selten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Das Bundesverfassungsgericht lässt dabei lediglich offen, ob der Nasciturus dabei tatsächlich Grundrechtsträger gleich einem geborenen Menschen ist, was die juristische Lehre aber großteils so vertritt


    Und wie steht "die juristische Lehre" dann zu §218a?


    Solange wir eine gesetzliche Straflosigkeit haben, Schwangerschaftsabbrüche nach den dort genannten Richtlinien durchzuführen, halte ich es für völlig irreführend, zu schreiben, dass "wir" nach unserer Werteordnung werdendes Leben schützen müssen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Saul Goodman:
    Und wie steht "die juristische Lehre" dann zu §218a?


    Kann man pauschal nicht sagen. Es gibt viele kritische Stimmen. §218a Abs. 1 StGB ist ein Fremdkörper. Ein Ausschluss auf Tatbestandsebene, der aber von der Wertigkeit noch unter der Rechtfertigung steht. Ich habe ja die Problematik kurz schon angesprochen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Schwangerschaftsabbruch im Regelfall als Unrecht eingeordnet werden muss. Der theoretische und normale Weg wäre der Ausschluss auf Schuldebene bzw. gleichwertig als persönlicher Strafausschließungsgrund. Also: Was du getan hast, ist Unrecht und wir missbilligen das, aber wir werfen es dir persönlich nicht vor und bestrafen dich nicht. Das Problem bei dieser eigentlich gebotenen Konstruktion ist einfach das Notwehrrecht. Wenn eine Tat nur entschuldigt oder straffrei ist, dann kann ein Dritter Notwehr üben. Das heißt, ich könnte also, um das Kind zu schützen, den Arzt gewaltsam daran hindern, den Abbruch vorzunehmen. Und das will natürlich niemand. Und deswegen gibt es dieses komische Konstrukt, das nicht so recht ins System passt. Auch auf juristischer Ebene ist die Problematik einfach nicht widerspruchsfrei zu lösen.


    Zitat

    Solange wir eine gesetzliche Straflosigkeit haben, Schwangerschaftsabbrüche nach den dort genannten Richtlinien durchzuführen, halte ich es für völlig irreführend, zu schreiben, dass "wir" nach unserer Werteordnung werdendes Leben schützen müssen.


    Ich halte das nicht für irreführend, sondern für essenziell. Wir müssen werdendes Leben schützen. Aber wir müssen auch die Mütter und deren körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper schützen. Da kollidieren zwei extrem hohe Rechtsgüter miteinander, wo der Versuch sie in Einklang zu bringen auch noch wenig Raum für Kompromiss zulässt.


    Es ist umso wichtiger das festzuhalten, wenn du schreibst, dass es deswegen irreführend wäre, weil Schwangerschaftsabbrüche straffrei wären. Für mich klingt das danach, dass ja der Schutz des werdenden Lebens dann doch gar nicht so wichtig und das mit der Schutzpflicht ja dann gar nicht so ernst gemeint sein könne. Aber das stimmt so nicht. Die Schutzpflicht ist wichtig. Der Trugschluss, den du da implizierst, der ist irreführend.


    Es gibt in unserer Rechtsordnung auch Fälle, in denen das Töten eines erwachsenen Menschen straffrei ist, wie z.B. bei der Notwehr. Aber daraus folgt nicht im geringsten, dass allgemein das Recht auf Leben deswegen vielleicht doch nicht so wichtig ist und dass der Staat es vielleicht doch nicht so gut schützen muss.


    Bei der Notwehr ist es ja sogar so, dass der Gesetzgeber sagt, in diesem Fall ist es gerechtfertigt, einen anderen Menschen zu töten. Ein Schwangerschaftsabbruch darf dagegen in der Regel gerade nicht gerechtfertigt sein. Denn der Staat muss das werdende Leben schützen. Er darf seine Tötung unter normalen Umständen nicht erlauben. Aber da ist dann eben auf der anderen Seite der extrem schwere Eingriff des Staates in die Grundrechte der Mutter, die man staatlich zwingen müsste gegen ihren Willen ein Kind zu gebären mit allen negativen Folgen für den eigenen Körper und Geist. Für den Staat und die Werteordnung ist das die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ich finde es wichtig, dass man sich dessen bewusst ist. Die juristische Lösung, eine Abtreibung als Unrecht zu werten, aber nicht zu bestrafen, mag die optimale sein. Jedenfalls haben wir bisher keine bessere gefunden. Aber eine wirklich zufriedenstellende Lösung kann es nicht geben.


    Und die juristische Seite ist ja auch nur ein Teil. Gesellschaftlich bleibt es auch schwer zu akzeptieren, dass in Deutschland jedes Jahr 100.000 Menschen vor der Geburt getötet werden bzw. mehr als jedem zehnten Kind sein Recht auf Leben verweigert wird. In einem Land wie Deutschland sind das für mich erschreckende Zahlen. Wir schauen herablassend auf Abtreibungsdebatten in den USA und tun so, als wären wir so viel fortschrittlicher und hätten das schon jahrzehntelang perfekt gelöst und als ob bei uns alles in Ordnung wäre. Aber wenn jedes Jahr 100.000 Kinder vor der Geburt getötet werden, dann ist da gesellschaftlich etwas gar nicht in Ordnung. In einem Land, in dem es eine sehr gute sexuelle Aufklärungsquote gibt, in dem es soziale Sicherungssysteme und praktisch keine absolute Armut gibt, in dem es eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz von Kindern gibt, in dem es Mutterschutz gibt und in dem es jedenfalls aus volkswirtschaftlicher Sicht zu wenig Kinder gibt. Das ist ein großes Problem. Und trotzdem gibt es bei uns keine Debatten. Dabei geht es nicht darum in erster Linie über die Strafbarkeit zu diskutieren. Aber wir sollten schon überlegen, wie es zu diesen ungeheuerlichen Zahlen an Schwangerschaftsabbrüchen kommen kann und wie wir sie reduzieren können.


    Auch um das Problembewusstsein zu schaffen, halte ich es da für wichtig, dass man nicht ausblendet, dass es um die Tötung menschlichen Lebens geht und dass wir dieses Leben eigentlich schützen müssen, anstatt so zu tun, als wäre Abtreibung ein ganz tolles Zeichen des emanzipatorischen Fortschritts und ein bei uns längst gelöstes Problem. Dabei ist das Problem eben allenfalls juristisch gelöst (und das recht notdürftig), während das riesige gesellschaftliche Problem gar nicht wahrgenommen, geschweige denn thematisiert wird.

  • Sebastian Kurz verkündet im Innenministerium in Berlin, dass er eine "Achse der Willigen" für einen härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik bilden will (u. A. Abweisung von Migranten an der Grenze). Unterstützung hat er von Seehofer und vom italienischen Innenminister.


    Merkel hat sich natürlich gegen Abweisungen an der Grenze ausgesprochen und deswegen konnte Seehofer seinen Masterplan (noch) nicht präsentieren. Könnte da eine größere Gefahr für Merkel entstehen?
    Sie wird es wieder mit ihrer berühmten Taktik des Aussitzens probieren und vielleicht hoffen, dass Deutschland ab Beginn der WM im Fußballrausch ist und das alles im Sande verläuft.


    Seehofer bzw. die CSU allgemein hat aber die Bayernwahl im Herbst im Nacken, und da ist die CSU nach einer aktuellen Umfrage weit von einer absoluten Merhheit entfernt und die AfD zweitstärkste Kraft.

  • Zitat

    Eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene sei sinnvoll, erklärt Kurz am Mittwoch. „Früher gab es in Europa enormen Widerstand gegen unsere Positionen, mittlerweile ist die Gruppe derer, die uns unterstützt, aber deutlich größer geworden.“


    Ja, AfD, Front National, Lega, FPÖ, Partij voor de Vrijheid, Fidesz haben alle mit rechtspopulistischer Hetze leider Stimmen gewonnen. Dass man sich jetzt in eine Reihe solcher Parteien einreihen möchte, spricht für sich. Zum Glück fährt die CSU mit diesem Kurs in Bayern gerade gegen die (Umfrage-)Wand.

  • Zitat

    Original geschrieben von Messerjongleur:
    Könnte da eine größere Gefahr für Merkel entstehen?
    Sie wird es wieder mit ihrer berühmten Taktik des Aussitzens probieren und vielleicht hoffen, dass Deutschland ab Beginn der WM im Fußballrausch ist und das alles im Sande verläuft.


    Nein, keine Gefahr. An ihr perlt alles ab und sie windet sich durch alle Probleme wie ein Aal. Das wird mit deiner genannten Taktik bis nach die Bayernwahl gezogen und dann kann Opa Horst wiedermal einknicken.

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