A N Z E I G E

Praktikumsnachweis für Studienplatz eine Woche zu spät abgegeben

  • Hi Leute,


    Ich habe folgendes Problem und wollte mich mal erkundigen ob sich mit der Sachlage jemand auskennt oder wie meine Chancen stehen.


    Ich habe mich in Bremen für einen Studiengang an der FH eingeschrieben für das die Vorraussetzung ein 3-monatiges Vorpraktikum war. Ich habe meinen Praktikumsvertrag bei der Bewerbung beigelegt doch hatte eine Frist bis zum 04.10.10 welche ich überlesen hatte bzw. wegen viel Stress in den letzten 1-2 Wochen auch nicht mehr wirklich in meinem Kopf war.


    Nun war ich schon bei den ersten Vorlesungen, habe schon an den ersten Terminen usw. teilgenommen das Praktikum absolviert usw. und bekomme heute einen Brief in dem steht, dass ich nun aus der Bewerberliste gestrichen wurde. Ich habe in meinem Widerspruch nun auch das Praktikumszeugnis direkt am Tag des Erhalts vom Brief eingereicht.


    Mit einem Anwalt habe ich mich schon unterhalten, rechtlich ist da nichts zu machen.


    Wie hoch stehen vllt. laut euren Erfahrungen die Chance, dass so einem Widerspruch stattgegeben wird, wenn alle Unterlagen sonst ordnungsgemäß abgegeben wurden, ich bisher an allen Vorlesungen teilgenommen habe und auf meinem Praktikumsnachweis steht, dass ich diesen erst am 08.10 erhalten habe?


    Drücken da die FH's im Regelfall ein Auge zu oder sind die da streng bürokratisch und die Chance steht gleich 0?


    Freue mich über jede Idee!


    Liebe Grüße,
    Platoon

  • A N Z E I G E
  • Ich helf dir jetzt zwar nicht aber eines muß ich mal loswerden


    Diese Fristsachen in Sachen Studium sind für mich ne absolute Sauerei . Die sind da pingelich bis aufs Letzte . Und sagen einfach : dann eben in einem halben Jahr oder schlimmer 1 Jahr nochmal . als ob es um die verpasste U-Bahn gehen würde , wo die nächste eh in 3 min gleich kommt


    Was ich da in meiner Studienzeit alles mitmachen musste und noch viel schlimmeres von Mitstudenten so erfahren habe :nene: Selbst wenn Sie Fehler machen und ihn zu spät erkennen kann das für den Bewerber ganz schlimm enden in manch prekären Fall.


    aber die antwort zu deiner Frage liegt da wirklich nur in den Händen des Schicksals ob Sie dir gnädig sind oder nicht :rolleyes: Widerspruch ist natürlich absolut richtig , und nun mal abwarten .



    P.S. ein Glück das ich den Scheiß hinter mir habe
    sowas wie Studienbüro will ich den Rest meines Lebens nicht mehr hören und erst Recht nicht mehr hingehen ;)

  • Wieso beschwert man sich hier über Fristen? Die gibt es überall, sei es bei Arbeitsverträgen, Mobilfunk-Verträgen usw. Wenn man diese Fristen versäumt, hat man eben "Pech gehabt". Das nun zu kritisieren ist doch sehr schwach. Warum setze ich Fristen? Damit ich planen kann!


    Wenn eine Uni die Frist setzt, dann ist das eben so und man muss sich daran halten. Der FC Bayern kann doch auch nicht am 15. September einen Spieler verpflichten und sagen "Mir doch egal ob die Transferliste seit dem 31.08. geschlossen ist".


    Beschwert ihr euch auch, wenn der Vermieter in den Mietvertrag schreibt, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende beträgt und er eure Kündigung 2 Tage vor Ende des Monats erhält und dann nicht anerkennen will?


    Aber gerade bei etwas so wichtigen Sachen wie einem Studium sollte auch vom Bewerber mehr Sorgfalt an den Tag gelegt werden.


    Mal nebenbei: Wusste die Firma, wo du das Praktikum gemacht hast, bis wann du das Schreiben brauchst? Bzw. bis wann ging dein Praktikum?

  • In Bremen kannst du dich grundsätzlich einklagen.


    Rede mal mit dem Asta.


    Meinst du mit FH die Hochschule am Neustadtwall?


    04.10. finde ich übrigends schon gnädig, zumal das Semester am 01.10. beginnt an den Hochschulen im Land Bremen.


    Eine andere Frage: Warum bist du denn schon zu Vorlesungen gegangen? Hattest du schon schriftlich das du angenommen warst?

  • 4.10. wars bei mir in Tübingen auch obwohl die Einschreibefrist eigentlich der 30.09. war, denke mal wenn der Rest passt und es nur noch darauf ankommt zur Einschreibung dann wird die eigentliche Frist halt noch etwas verlängert

  • Das nächste Mal bei so einer Panne direkt dort anrufen und nachfragen, ob die fraglichen/fehlenden Unterlagen denn nicht eingegangen sind...


    Und dann - freundlich wie man ist - sofort anbieten, dass man sich die Unterlagen nochmal besorgt und umgehend nochmals vorlegt. Das sollte in den meisten Fällen klappen. Denn in welcher Verwaltung ist noch nichts verloren gegangen? ;)

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