A N Z E I G E

Arbeitnehmer bei Zeitarbeit

  • A N Z E I G E
  • So - mal wieder als Ex-Mitarbeiter der Bundesagentur in Kraft treten.


    Weshalb Dein Kollege bei der Zeitarbeitsfirma aufgehört hat, ist belanglos, da er den Job für einen besseren Job geschmissen hat. Interessant ist also nur der Job, bei dem er in der Probezeit nen Freiflug bekommen hat.


    12 Wochen Sperrzeit gibt es für: Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht durch Arbeitsaufgabe oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten. (siehe auch §144 SGB III)


    Arbeitsaufgabe liegt ja beim letzten Arbeitsverhältnis nicht vor, da der AG ihm ja im Rahmen der Probezeit gekündigt hat. Bleibt also nur noch arbeitsvertragswidriges Verhalten. Dazu zählen eigentlich die Dinge, die bei einem Arbeitsverhältnis zur fristlosen Kündigung führen. Also z.B. sowas wie Straftaten am Arbeitsplatz.


    Es könnte ebenfalls zu solch einer Sperrzeit kommen, wenn Dein Kumpel vor Beginn wusste, dass ihn der neue AG nach 4 Monaten vor die Tür setzt.


    Sollte ihm ohne Angaben von Gründen gekündigt worden sein und dies dem Arbeitsamt im Rahmen der Arbeitsbescheinigung auch so mitgeteilt worden sein, dann spricht definitiv nicht für eine Sperrzeit.


    Dein Kumpel sollte der Sperrzeit schleunigst bei der Widerspruchstelle in der Arbeitsagentur widersprechen und ggf. vor dem Sozialgericht klagen.


    Zitat

    Original geschrieben von Cybermike:
    Mal ne' andere Frage, wie stehen die Chancen das die andere Firma ihn nach 6 Monaten wieder Kündigt?


    Wegen Chancen bekommt man keine Sperrzeit. Strittig kann es sein, wenn er vorab von der Beendigung nach 6 Monaten weiß. Aber wenn er nichts weiß? Er ist doch kein Hellseher!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hiro Nakamura:
    Was ist denn das für ne bekackte Leihfirma? Bei mir in der Leihfirma wird von keiner Seite in einem solchen Fall gekündigt, mein Chef setzt nen Auflösungsvertrag auf und gut ist.


    Das würde aber für den Arbeitnehmer aber keinen Unterschied machen. Einen Auflösungsvertrag unterzeichnen kommt in Sachen 3 Monate Sperrzeit einer Kündigung gleich. (Abgesehen davon, dass die Aufgabe der Zeitarbeitsstelle im hier diskutierten Fall sehr wahrscheinlich belanglos ist.)


    Für den Lebenslauf ist auf eigenen Wunsch die Firma zu verlassen sicherlich auch besser als im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Außer natürlich, im Zeugnis angegebener Grund für die Auflösung ist der Antritt einer neuen Stelle. Aber besser ein Aufhebungsvertrag als "im beidseitigem Einvernehmen" ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von Cybermike:
    Mal ne' andere Frage, wie stehen die Chancen das die andere Firma ihn nach 6 Monaten wieder Kündigt?


    Naja die Chancen kann man nicht in Prozent betiteln. Es kann ja alles mögliche passieren.
    Wenn er sich blöd anstellt und nix auf die Reihe kriegt oder wenn er grobe Schnitzer hinlegt dann kann man schon mal rausfliegen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Hiro Nakamura:
    Was ist denn das für ne bekackte Leihfirma? Bei mir in der Leihfirma wird von keiner Seite in einem solchen Fall gekündigt, mein Chef setzt nen Auflösungsvertrag auf und gut ist.


    Naja ein Auflösungsvertrag kommt ja rechtlich einer Kündigung von Ihm gleich.
    Das bringt also gar nix.


    Warum die ihn nicht gehen lassen wollen?
    Naja er ist ein guter Mann und sie wollen ihn halt weiterhin behalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hiro Nakamura:
    Na, dass das rechtlich keinen Unterschied macht, wusste ich auch net. Wieder mal was gelernt :)


    Naja, das ist so wie beim Heiraten: Man kann entweder die Frage stellen oder "Ja" sagen. Beides gleichzeitig sagen macht keinen Sinn. Und dennoch führt beides (abgesehen von "Nein") zum gleichen Ergebnis.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hiro Nakamura:
    Na, dass das rechtlich keinen Unterschied macht, wusste ich auch net. Wieder mal was gelernt :)


    Es macht bei diversen Rechtsfragen schon einen Unterschied. aber im Bezug auf ALG ist es egal ob man kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

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