A N Z E I G E

Frage zur Vollmacht

  • Hey!


    Kurze Frage:
    Übermorgen fahre ich Abschluss-Fahrt nach Hamburg. Bekanntlich bin ich noch keine 18 Jahre alt. Und dass auch noch als einziger männlicher Schüler, minderjährig :blabla:


    Ein Kumpel kam auf die Idee für das Wochenende die Vollmacht auf Ihn übertragen zu lassen. Meine Frage jetzt, benötige ich irgendein Formular dazu, oder reicht eine kleine schrifliche Erklärung?
    Gibt es sonst irgendwelche Bedingungen? Oder reicht wenn die Person für die Vollmacht über 18 ist?


    mFg

  • A N Z E I G E
  • Also, ich bin mir nicht sicher, aber meine schon mal gehört zu haben dass du eine Einverständniserklärung deiner Eltern erstmal brauchst. Damit ist die 18 jährige Person für dich verantworlich...aber wenn ihr weggeht darfst du dann zwar bis in die Puppen wegbleiben, nur du und dein Freund dürfen kein bisschen voll sein und er muss immer in deiner Nähe sein, also ihr dürft nicht getrennt weggehen, wenn die Polizei kommt und ihr missachtet einen von den beiden Punkten gibt es Ärger.


    Ich meine schonmal sowas in die Richtung gehört zu haben , ob das noch aktuell ist weiss ich nicht...vielleicht kann mich jemand verbessern:)

  • Eine Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nicht Rechtsgeschäfte zu tätigen die der Vollmachtsgeber nicht auch hätte tätigen können. D.h. nur weil du als 17-jähriger einen 18-jährigen bevollmächtigst, heißt doch nicht, dass der 18-jährige jetzt Geschäfte für dich tätigen kann, die du nicht tätigen könntest.


    Der Bevollmächtigte muss im Übrigen nicht grundsätzlich über 18 sein. Eher könntest du also Rechtsgeschäfte für deinen 18-jährigen Kumpel führen - also zum Beispiel einen wirksamen Vertrag schließen. Andersherum hingegen kann der 18-jährige auch dann nicht einen (größeren) wirksamen Vertrag für dich schließen, wenn du ihn bevollmächtigst. Im Vertrag wirkt immer deiner Minderjährigkeit.


    Ist also in deinem Fall eigentlich uninteressant und ich weiß auch nicht was du damit bezweckst. Was du bräuchtest für besondere Rechtsgeschäfte ist viel mehr eine Einverständniserklärung deiner Eltern. Du kannst dir von deinen Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen (keine besonderen Formerfordernisse), dass du im Rahmen dieser Klassenfahrt gewisse Rechtsgeschäfte wirksam tätigen darfst (was das ist, da kannst du dir ja Gedanken machen, an irgendwas hast du ja auch bei dieser Vollmachtsidee wohl gedacht). Diese Einverständniserklärung kannst du dann gegebenfalls vorzeigen, wenn es irgendwo Probleme gibt, wenn du z.B. etwas kaufen willst, o.ä. Das würde also evtl. Sinn ergeben.


    Aber diese Vollmachtsidee für deinen Kumpel erscheint mir wie gesagt etwas fragwürdig und zwecklos. Du kannst mir aber natürlich gerne erklären, was du damit bezweckst bzw. was du überhaupt erreichen willst. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnny Nitro:
    Also, ich bin mir nicht sicher, aber meine schon mal gehört zu haben dass du eine Einverständniserklärung deiner Eltern erstmal brauchst. Damit ist die 18 jährige Person für dich verantworlich...aber wenn ihr weggeht darfst du dann zwar bis in die Puppen wegbleiben, nur du und dein Freund dürfen kein bisschen voll sein und er muss immer in deiner Nähe sein, also ihr dürft nicht getrennt weggehen, wenn die Polizei kommt und ihr missachtet einen von den beiden Punkten gibt es Ärger.


    Ich meine schonmal sowas in die Richtung gehört zu haben , ob das noch aktuell ist weiss ich nicht...vielleicht kann mich jemand verbessern:)


    Gut das ist noch ein Thema das zu unterscheiden ist. Da geht es um das Jugendschutzgesetz. Nach Jugendschutzgesetz ist es seitens der Eltern möglich einen Personensorgeberechtigten zu ernennen. In Begleitung dieses Menschen ist es dann eben möglich länger in Gaststätten zu verbleiben. Ganz so einfach wie einige Diskotheken das teilweise handhaben ist das aber nicht. Es geht immer noch um Personensorge, also im Alltagssprachgebraucht letztlich Erziehung. Ein Diskobesuch mit dem volljährigen Kumpel ist aber im Normalfall eben kein klassischer Erziehungsfall. Bei einer ganzen Klassenfahrt ist es m.E. durchaus denkbar das so handzuhaben. Allerdings auch sicherlich alles andere als unproblematisch. Denn im Normalfall ist der Personensorgebeauftragte bei der Klassenfahrt der begleitende Lehrer und nicht irgendein Kumpel. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Personensorge in der Tat für den Zeitraum einer Klassenfahrt tatsächlich auf einen volljährigen Klassenkameraden übertragen werden kann.


    Also sagen wir mal so. Es ist immer noch fragwürdig ob das möglich ist. Aber es kann natürlich nicht Schaden theoretisch einen solchen Wisch dabei zu haben. Also wenn Eltern und der Kumpel dazu bereit sind - kann ja nicht schaden. Allerdings sollte da schon dem Kumpel klar sein, dass er damit eine rechtliche Verantwortung übernimmt ggü. den Eltern und den Eltern sollte auch klar sein, dass sie die Verantwortung eben entsprechend übertragen und evtl. damit auch den Lehrer ein Stück weit davon befreien. Wenn das alle Seiten dennoch wollen - okay, kann wie gesagt nicht schaden. Du solltest nur beachten, dass das nicht unbedingt gültig sein muss und du hast da sicherlich auch keinen Anspruch mit so einem Schrieb z.B. noch nach Mitternacht in ein Lokal zu kommen. Ich würde dich z.B. als Clubbesitzer sicherlich mit sowas nicht reinlassen und das ist auch legitim. Aber kann im Einzelfall sicherlich was nützen (manche handhaben es ja sogar extrem fragwürdig, indem sie eben für einen einzelnen Diskobesuch sowas zulassen).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    ...


    Danke erstmal für deine ausführliche Erklärung :)


    Das mit der Vollmacht war nur eine Idee, die jetzt sicherlich im Nachhinein etwas übertrieben ist, bzw. was ich sicherlich nicht benötigen werde. Die Sache mit der Einverständniserklärung ist dann schon eher was sinnvolles, auch wenn es, mir sicherlich bewusst, nicht unbedingt heißt dass ich in jeden Club nach Mitternacht reinkommen o.ä.


    Es war auf jeden Fall nicht geplant irgendwelche Geschäfte abzschließen, oder so an Alkohol o.ä. zu kommen ;)
    Es geht mir einfach darum, dass der Großteil der Leute mit denen ich ausgehen werde, schon volljährig ist und ich die Chance wahren will, doch noch überall mit hinzukommen...dass mein "Erziehungsberechtigter" voll zurechnungsfähig etc. sein muss war mir schon bewusst. Es gibt ja 3-4 etwas komische Leute bei uns die sich sicherlich die ganze Zeit als voll zurechnungsfähig bezeichen dürfen ;) Spaß beiseite -


    Fazit: Eine schriftliche Einverständniserklärung von meinen Eltern und der Person, die sich dazu bereiterklärt, reicht vollkommen aus. Ist, wie Jesse schon erwähnt hat, sicherlich nicht schlecht so etwas dabei zu haben, aber auch keine Garantie, alles Mögliche machen zu dürfen.
    Ich hoffe ich hab´s jetzt richtig verstanden, wenn nicht bitte um Verbesserung ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von eucherl:
    Fazit: Eine schriftliche Einverständniserklärung von meinen Eltern und der Person, die sich dazu bereiterklärt, reicht vollkommen aus. Ist, wie Jesse schon erwähnt hat, sicherlich nicht schlecht so etwas dabei zu haben, aber auch keine Garantie, alles Mögliche machen zu dürfen.
    Ich hoffe ich hab´s jetzt richtig verstanden, wenn nicht bitte um Verbesserung ^^


    im großen und ganzen auf jeden Fall. Eine kleine Anmerkung noch: Von der Person selbst brauchst du nix - die ist ja im Zweifelsfall dabei. Was du brauchst ist nur ein Zettel der Eltern wo drauf steht: "Wir übertragen hiermit die Personensorge für unseren Sohn für den Zeitraum von x.x. bis x.x. (Klassenfahrt in Hamburg) auf Thomas Mustermann." Meistens noch mit Kontaktdaten oder ähnlichem (Bei Schwierigkeiten oder Fragen erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer). Das kann wie gesagt wohl nicht schaden. (Einzige was es wie gesagt zu bedenken gibt ist, sollte was passieren, ist der Kumpel unter bestimmten Vorraussetzungen dafür verantwortlich und auch der Lehrer eben zu einem Stück weit von seiner Verantwortung befreit).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    im großen und ganzen auf jeden Fall. Eine kleine Anmerkung noch: Von der Person selbst brauchst du nix - die ist ja im Zweifelsfall dabei. Was du brauchst ist nur ein Zettel der Eltern wo drauf steht: "Wir übertragen hiermit die Personensorge für unseren Sohn für den Zeitraum von x.x. bis x.x. (Klassenfahrt in Hamburg) auf Thomas Mustermann." Meistens noch mit Kontaktdaten oder ähnlichem (Bei Schwierigkeiten oder Fragen erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer). Das kann wie gesagt wohl nicht schaden. (Einzige was es wie gesagt zu bedenken gibt ist, sollte was passieren, ist der Kumpel unter bestimmten Vorraussetzungen dafür verantwortlich und auch der Lehrer eben zu einem Stück weit von seiner Verantwortung befreit).


    Hab eine Vorlage gefunden, wird sogar kurz der Paragraph erwähnt ^^


    Falls was passiert, wovon ich nicht ausgehe, wird er sich schon im Klaren sein, dass er eine Teilschuld hat;)
    Aber ich bin ja brav :saint:
    Dankeschön!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!