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villager
MoonSurfer 5000

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Lächerliche Ausgangsfrage für einen Juristen-Thread. Realitätsfern und unpraktikabel. Dabei ist die Grundidee nicht schlecht. Ein bisschen mehr Praxisnähe würde aber nicht schaden.
Es gab auch schon weit mehr interessante Rechtsfälle aus der Praxis, die hier behandelt wurden. Á la ich hab dem Nachbarn die herüberhängenden Äste abgeschnitten, was nun ?
Für mich ist obige Frage keine Juristenfrage, sondern eine Philosophenfrage. Und Philosophenfragen gehören bestenfalls in den Deluxe Talk. Dass ein Mensch einen Namen kriegt, ist doch wohl klar, meist gehts bei Einschaltung von Juristen darum, ob man Neugeborene Cola, BigMäc oder Federball nennen darf.
Stingray, denk Dir eine Juristenfrage für diesen Thread aus und stell die obige Frage in einem Philosophenthread im Deluxe.
-------------------- Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht. - Abraham Lincoln ***** Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. - Franz Kafka ***** Das höchste Gut ist wie das Wasser. Es nützt jedem, aber es streitet sich mit niemandem. - Laotse
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Posted: 05.03.2010, 18:44 Uhr |
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Beiträge: 8133 | Wohnort: | Registriert seit: 31.03.2000
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Andy B. Rocha
MoonSurfer 20000

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Zitat: Original geschrieben von villager:
Lächerliche Ausgangsfrage für einen Juristen-Thread. Realitätsfern und unpraktikabel. Dabei ist die Grundidee nicht schlecht. Ein bisschen mehr Praxisnähe würde aber nicht schaden.
Es gab auch schon weit mehr interessante Rechtsfälle aus der Praxis, die hier behandelt wurden. Á la ich hab dem Nachbarn die herüberhängenden Äste abgeschnitten, was nun ?
Für mich ist obige Frage keine Juristenfrage, sondern eine Philosophenfrage. Und Philosophenfragen gehören bestenfalls in den Deluxe Talk. Dass ein Mensch einen Namen kriegt, ist doch wohl klar, meist gehts bei Einschaltung von Juristen darum, ob man Neugeborene Cola, BigMäc oder Federball nennen darf.
Stingray, denk Dir eine Juristenfrage für diesen Thread aus und stell die obige Frage in einem Philosophenthread im Deluxe.
Wow! Wieso freundlich die Schulter antippen, wenn man mit dem Vorschlaghammer aufm Schädel hauen kann?
-------------------- “I find your lack of faith disturbing.”
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Posted: 05.03.2010, 19:09 Uhr |
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Beiträge: 29148 | Wohnort: Lahm ist nicht schwul! | Registriert seit: 22.05.2003
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Jesse
MoonAdmin

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In Sachen Familiennamen gibt es eine eindeutige Regelung. Hier kann die Bestimmung einem Elternteil übertragen werden, das binnen eines Monats einen Namen auswählen muss. Tut es das nicht fristgemäß wird der Namen automatisch festgesetzt.
Beim Vornamen ist das natürlich nicht so einfach. Die Wahl eines Namens für ein Kind ist Teil der elterlichen Sorge. Kommt es da zu Lasten des Kindes zu Versäumnissen, spricht man von einer Kindeswohlgefährdung. In der Weigerung einen Vornamen zu geben ist eine solche Kindeswohlgefährdung zu sehen. Die Rechtsfolgen sind da bewusst offen gestaltet. In §1666 BGB heißt es dazu: "... so hat das Vormundschaftsgericht (...) die zur Abwendung der Gefahr erfolichen Maßnahmen zu treffen."
In der Praxis wird das Gericht die Entscheidung einer dritten Person (meist ein naher Verwandter) übertragen, in welchem juristischen Rahmen sei jetzt mal dahingestellt (Ergänzungspflegschaft, Vormundschaft, etc.). Ist das nicht möglich wird es wohl zum Jugendamt übergreifen.
Ob das ganze nun wirklich so praxisfremd ist, wage ich übrigens zu bezweifeln. Es wird wohl wahrscheinlich nicht zum äußersten kommen, weil den Eltern vorher klargemacht wird, dass das Kind so oder so einen Namen bekommt und dass entsprechend mit der Sturheit nur Nachteile verbunden sind. Aber dass das im Ausgangspunkt mal vorkommt, wieso nicht? Vielleicht nicht in der Form "wir wollen nicht, dass unser Kind einen Namen trägt", aber durchaus in der Form "er heißt Bagdad und fertig, egal was das Gericht sagt".
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Posted: 05.03.2010, 19:47 Uhr |
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Beiträge: 21509 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000
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Taktlo$$
MoonSurfer 20000

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Zitat: Original geschrieben von ChickN-Stu:
Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass das Auto eines Menschen, so wie sein Zuhause, ein Ort ist, an dem er kein öffentliches Ärgernis erregen kann. D.H. in meinem Heim darf ich z.B. Nackt sein, Sexorgien veranstalten usw, ohne das jemand mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen kann und in meinem Auto genau so.
Ist das korrekt?
Heb ähnliches gehört, dass man zum Beispiel nicht nackt zum Auto gehen darf aber sobald man das Auto betritt darf man sich entkleiden! Wird beim Auto wohl stimmen und dann bestimmt auch im eigenen Haus. Bleibt nur die Frage ob deine Orgie vielleicht eine Ruhestörung ist. 
Zitat: Original geschrieben von Wilson:
Auch wenn ich durch den offtopic Einwurf jetzt etwas das Niveau des Threads senke, so muss ich doch, als alter MacGyver-Nerd, darauf hinweisen, dass er sehrwohl von seinen Eltern mit einem Vornamen gesegnet worden ist.
Angus 
Beitrag editiert von Taktlo$$ am 06.03.2010 um 13:22 Uhr
-------------------- Ein Hund der immer lächelt!
Mein Lets Play Kanal (Aktuelle Lets Plays: Biing!, NBA 2k13, MInecraft & Gothic 1)
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Posted: 06.03.2010, 13:09 Uhr |
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villager
MoonSurfer 5000

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Zitat: Original geschrieben von ChickN-Stu:
Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass das Auto eines Menschen, so wie sein Zuhause, ein Ort ist, an dem er kein öffentliches Ärgernis erregen kann. D.H. in meinem Heim darf ich z.B. Nackt sein, Sexorgien veranstalten usw, ohne das jemand mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen kann und in meinem Auto genau so.
Ist das korrekt?
Es gab mal nen Typen, der fuhr nackt mit seinem Auto rum. Ein LKW-Fahrer hat die Polizei alarmiert. Ist doch klar, bei sowas brauch ich keinen Juristen, der Typ hat einfach einen an der Klatsche. Also so einfach ist das nicht mit nackt im Auto.
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Posted: 08.03.2010, 17:55 Uhr |
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Das Spiel
MoonSurfer 1000

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Zitat: Original geschrieben von ChickN-Stu:
Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass das Auto eines Menschen, so wie sein Zuhause, ein Ort ist, an dem er kein öffentliches Ärgernis erregen kann. D.H. in meinem Heim darf ich z.B. Nackt sein, Sexorgien veranstalten usw, ohne das jemand mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen kann und in meinem Auto genau so.Ist das korrekt?
Ist doch Blödsinn. Den § 183a StGB kann man nur dann ausschließen, wenn es für niemanden, der sich im öffentlichen Raum bewegt, sichtbar wird. Wenn ich mich mit meinem Auto in die Fußgängerzone stelle und für Jedermann sichtbar meine Freundin besteige, dann ist natürlich der Tatbestand erfüllt. Gleiches gilt, wenn mein Wintergarten an eine öffentliche Straße grenzt und ich darin eine Sexparty feier.
-------------------- "How typically, horribly, wonderfully German." The SUN
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Posted: 08.03.2010, 18:23 Uhr |
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Hank Smith
Gesperrt

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Richtig, du kannst mit nackig in deinem Auto rumfahren, und rumstehen, solange man nur deinen Oberkörper sieht, steigst du aus oder hast Glastüren durch die man deinen Dödel sieht ist die Sache eine ganze andere. 
@villager: Das Ausgangsposting und die Frage die da drinnen steckt ist schon eine Interessante, grade weil man sich über diese andere Seite des Namensrechts kaum Gedanken macht. Und googeln kann man alles, dann kann man auch jedes Forum schliessen, aber wenn alle Foren schliessen, was soll man dann wo googeln?
Was ich dir raten kann google mal nach "Hohes Ross" - dann weisst du wenigstens worauf du sitzt. 
-------------------- Gruss, Hank "Triple C" Smith
Bret Hart in der Calgary Sun am 11.05.2002: "Owen, I thought you'd like to know, you still make us laugh. Thanks."
eMail: webmaster@chosenboard.de // AIM: crazycchaos // ICQ: 86541363
Die Brüder - free legal mp3's // Das Board // Die Mission - Fahrkartensammler.de // AVEP-Cuxland.de // [url="http://www.youtube.com/profile?user=HankS
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Posted: 08.03.2010, 23:00 Uhr |
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