MOONSAULT.de - Deutschlands größte Wrestling-Community: WWE, TNA, US-Indy, Europa & vieles mehr!
Zurück zur MOONSAULT.de Startseite Wrestling Newsboard mit News und Infos aus WWE, TNA, US-Indy und weiteren Ligen sowie Ergebnissen und Gerüchten CyBoard Wrestling Forum & Community Euro-Wrestling: Wrestling Eventkalender, Euro-Promotions (wXw, GSW, EWP, CWN, SWO, ACW, ...) und mehr. Die Wrestling Talk-Radios MoonTalk und CyLight Reel: Kostenlos als MP3-Download Aktuelle WWE, TNA, ECW, US-Indy & weitere Wrestling-Champions sowie umfangreiche Titelhistories MOONSAULT.de Archive: WrestleCrap, Biographien, Ergebnisse und vieles mehr

Benutzerdefiniert
In Partnerschaft mit Amazon.de Facebook Like Support MOONSAULT.de

MOONSAULT.de CyBoard Community - Deutschlands größtes Wrestling-Forum CyBoard > II. Community & Sport Foren > Free & Fun > Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten + Rechtsfragen aller Art

   WWE Live Tour 2013 in München

[ « » ] Insgesamt 98 Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 »  Archiv Vorheriges Thema   Nächstes Thema
Autor
Thema Neues Thema erstellen    Antworten
Hank Smith ist offline Hank Smith
Gesperrt

Standardicon Profil von Hank Smith anzeigen Hank Smith eine Private Nachricht schicken Besuche Hank Smith's Homepage! Füge Hank Smith zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Zitat:
Original geschrieben von Steve Cale:
Natürlich nicht, aber es gibt schon generell schon eine Tendenz des Keulenschwingens, das kann man eigentlich nicht verleugnen.



Vielleicht liegt es daran, das das Cyboard noch eines der wenigen qualitaiv hochwertigen Foren ist, indem sich noch nicht so viele Idioten breit gemacht haben das alle normalen Leute abgehauen sind. Da kann man allen Teammitgliedern nur danken für ihre Arbeit in den letzten 10 Jahren - hier komme ich noch gerne her. Wenn du da z.B. mal bei buffed.de im Forum unterwegs bist, dann willst du ab und zu nur noch kotzen.

--------------------
Gruss, Hank "Triple C" Smith

Bret Hart in der Calgary Sun am 11.05.2002: "Owen, I thought you'd like to know, you still make us laugh. Thanks."
eMail: webmaster@chosenboard.de // AIM: crazycchaos // ICQ: 86541363
Die Brüder - free legal mp3's // Das Board // Die Mission - Fahrkartensammler.de // AVEP-Cuxland.de // [url="http://www.youtube.com/profile?user=HankS

Old Post Posted: 30.06.2010, 16:02 Uhr
Beiträge: 13966 | Wohnort: Chaos City, USA | Registriert seit: 06.05.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3956408  
Technopapst ist offline Technopapst
Gesperrt

Standardicon Profil von Technopapst anzeigen Technopapst eine Private Nachricht schicken Füge Technopapst zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

+++

Beitrag editiert von Technopapst am 04.07.2010 um 20:53 Uhr

--------------------
Der letzte harte Mann des Westens.

Old Post Posted: 04.07.2010, 19:38 Uhr
Beiträge: 2062 | Wohnort: Kiel | Registriert seit: 03.03.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 3966092  
Raul Bobadilla ist offline Raul Bobadilla
MoonSurfer 1000

Standardicon Profil von Raul Bobadilla anzeigen Raul Bobadilla eine Private Nachricht schicken Füge Raul Bobadilla zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Du erwartest aber jetzt nicht ernsthaft, dass da jemand drauf antwortet und dir mit Rat und Tat zur Seite steht,oder?

Old Post Posted: 04.07.2010, 19:54 Uhr
Beiträge: 1027 | Wohnort: Düsseldorf | Registriert seit: 19.06.2010 IP: Gespeichert | Posting ID: 3966137  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Wenn die Vorwürfe so haltlos sind, wie du behauptest, dann brauchst du dir doch keine Sorgen machen. Dann kannst du doch gleich bei der Polizei Auskunft über die wahre Sachlage geben.


Darüber hinaus: Ich muss dich dringend bitten, hier nicht andere in irgendwelche Straftaten mit reinzuziehen. Du kannst doch nicht andere bitten, dass sie dir dabei noch helfen und sich am Ende sogar der Beihilfe schuldig machen. Ganz klar: Lese ich nochmal was von dir, was ansatzweise in eine illegale Richtung (Straftaten etc.) geht, bist du gesperrt.

Old Post Posted: 04.07.2010, 20:04 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3966166  
Technopapst ist offline Technopapst
Gesperrt

Standardicon Profil von Technopapst anzeigen Technopapst eine Private Nachricht schicken Füge Technopapst zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

+++

Beitrag editiert von Technopapst am 04.07.2010 um 20:54 Uhr

--------------------
Der letzte harte Mann des Westens.

Old Post Posted: 04.07.2010, 20:05 Uhr
Beiträge: 2062 | Wohnort: Kiel | Registriert seit: 03.03.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 3966168  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Sich ne neue Handynummer zulegen und sie den Ex-Freundinnen nicht geben, sollte reichen.

Aber nein, das ist nicht, okay. Du planst Straftaten und willst Rat dafür, wie du dich am besten nicht erwischen lässt. Such dir ein anderes Forum, o.ä., um danach zu fragen, hol dir Rechtsberatung bei einem Anwalt. Aber in diesem Forum, will ich von deinen Auslandsplänen nichts mehr lesen, insbesondere nichts in der Richtung, wie mache ich mich unsichtbar.

Old Post Posted: 04.07.2010, 20:09 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3966177  
Shazam! ist offline Shazam!
MoonSurfer 1000

Profil von Shazam! anzeigen Shazam! eine Private Nachricht schicken Füge Shazam! zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Eigentlich ne unwichtige Frage, aber etwas lässt mir seit einiger Zeit keine Ruhe:
Wie heißt in englischen/amerikanische Rechtssystem eine eingeschworene schriftliche Aussage? Irgendein männlicher Name kommt in dem Begriff vor wenn ich mich recht erinnere.

Old Post Posted: 10.07.2010, 23:18 Uhr
Beiträge: 3229 | Wohnort: Funky Town | Registriert seit: 14.06.2005 IP: Gespeichert | Posting ID: 3979590  
Daniel. ist offline Daniel.
MoonSurfer 20000

Profil von Daniel. anzeigen Daniel. eine Private Nachricht schicken Füge Daniel. zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Angenommem eine Person geht nach ner Hochzeitfeier mit nem Glas Bier raus.
Welche Todesstrafe blüht ihm und wann ist er kein Cyboard Admin mehr?

--------------------
www.das-Hamsterforum.de

Old Post Posted: 11.07.2010, 04:34 Uhr
Beiträge: 33208 | Wohnort: Dortmund, Europa | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3979735  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Zitat:
Original geschrieben von Euro Mask I:
Angenommem eine Person geht nach ner Hochzeitfeier mit nem Glas Bier raus.
Welche Todesstrafe blüht ihm und wann ist er kein Cyboard Admin mehr?



Naja, ich das ist mir etwas weit hergeholt. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass sowas in der Praxis vorkommt.

Kurioser Weise ist das aber wirklich juristisch ein interessanter Fall, der sich für eine zweistündige Strafrechtsklausur eignen würde.

Drei Straftaten kommen in Betracht: Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB) und Vollrausch (§323a StGB).

Vor man zu einem Ergebnis kommt, kann man da aber wunderbar zahlreiche Theorienstreits seitenweise diskutieren. V.a. interessant die Zueignungsabsicht. Hatte er überhaupt oder jedenfalls billigend in Kauf genommen, das Hotel dauerhaft zu enteignen? Und hatte er die Absicht (dolus directus ersten Grades) sich das Glas zumindest vorübergehend anzueignen? Oder war das Glas nur zwangsläufig um das Bier noch trinken zu können und auf das Glas selber kam es ihm gar nicht an. Das würde dann eher für dolus directus zweiten Grades sprechen. Kann man die Eigenschaft des Glases Bier zu transportieren als der Sache inne wohnenden Wert sehen. Denn für einen Diebstahl kommt es nach der Sachwerttheorie auch in Betracht, wenn man sich nicht die Sache selbst, sondern den ihr innewohnenden Wert aneignen will. Auch generell ist die Frage der Wegnahme von Behältnissen interessant. Jemand der eine Geldkassette klaut, die sich dann als leer herausstellt, begeht regelmäßig nur einen versuchten Diebstahl, da keine Eigennutzung vorliegt und damit keine Aneingungsabsicht. Das kann sich aber schon bereits dann ändern, wenn das Behältnis vom Täter als notwendiges Transportmittel angesehen wird. Wie soll man ein Bier nun anders transportieren? Ist es eine unvermeidliche, unerwünschte Nebenfolge? Wenn man letztlich die Zueignungsabsicht verneint, kommt noch eine Unterschlagung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht. Da sind wir dann aber im nächsten Problemfeld der wiederholten Zueignung. Kann jemand der im Vollrausch etwas klaut, später noch wegen Unterschlagung verurteilt werden, wenn er es dann wieder im nüchternen Zustand behält? (Bzw. bleibt es bei der Bestrafung wegen Vollrausch oder tritt dann die Unterschlagung wieder in den Vordergrund?) Wo nimmt man überhaupt die spätere Zueeignung zur Unterschlagung an, wenn man sie vorher während der Diebstahlshandlung verneint hat?

Die Frage klingt einfach, aber damit kann man einen Studenten im Grundstudium stundenlang beschäftigen. Je nachdem wie man die genauen Details des Sachverhaltes sind und wie man gewisse Streitfragen entscheidet, kommen letztlich alle 3 genannten Delikte alternativ in Betracht und sogar überhaupt keine Strafbarkeit. Tendenziell ist es wohl ein Diebstahl, wenn der Täter das Glas als notwendiges Transportmittel für sein Bier begreift und es sich entsprechend für die Zeit des Bierkonsums aneeignet und nicht beabsichtigt das Glas zu einem späteren Zeitpunkt zurückzugeben. Eine Unterschlagung alternativ bei Verneinung zu einem späteren Zeitpunkt kommt v.a. dann in Betracht, wenn er das Glas dann später im Hotel wegwirft oder in seinen Koffer packt (lässt er es im Hotel zurück wohl tendenziell eher nicht, wenn er dem Zimmermädchen sogar noch mitteilt, wo das Glas her ist, sicher nicht). Ein Vollrausch wäre ab 3,0 Promille im Zweifel anzunehmen, vorher evtl. auch bei besonderer Faktenlage. Ab 2,0 Promille ist im Regelfall von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.

Was das für dienstrechtliche Konsequenzen hätte, ist uninteressant, da ein Admin sowas nie tun würde.

Old Post Posted: 12.07.2010, 15:19 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3984376  
Fresh Prince ist offline Fresh Prince
MoonAdmin

Zwinkern Profil von Fresh Prince anzeigen Fresh Prince eine Private Nachricht schicken Besuche Fresh Prince's Homepage! Füge Fresh Prince zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Zudem wäre der Admin am nächsten Morgen im Zweifel mit den Kopfschmerzen, die er haben würde, ohnehin genug gestraft.

--------------------
IBK RobertS: Du bist der einzige Wrestlingfan, der mir je eine Niederlage im Schach zugefügt hat - "RobertS Besieger"

Old Post Posted: 12.07.2010, 15:42 Uhr
Beiträge: 26125 | Wohnort: Kiel/Flensburg | Registriert seit: 09.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3984432  
Cale ist offline Cale
MoonSurfer 10000

Standardicon Profil von Cale anzeigen Cale eine Private Nachricht schicken Füge Cale zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Stellen wir uns mal vor, dass jemand an einer Kreuzung wartet und schaut, weil er links abbiegen will. Als er am Abbiegen ist, kommt von der gegenüberliegenden Seite ein Motorrad und fährt ins Auto rein, da der Fahrer des PKWs ihn übersieht (Motorrad hatte Vorfahrt, aber man weiß nicht wie schnell dieser unterwegs war). Der Motorradfahrer stirbt. Was ist die Höchststrafe für den PKW Fahrer?

Müsste doch unter "fahrlässige Tötung" fallen oder?

--------------------
!!!Vote for Steve Cale!!!

My DJ Sets, Mashups & Quick Hitter

Techno, Minimal & Tech-House

Old Post Posted: 12.07.2010, 18:20 Uhr
Beiträge: 16256 | Wohnort: Hainburg | Verein: SGE | Registriert seit: 10.01.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 3984715  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Zitat:
Original geschrieben von Steve Cale:
Stellen wir uns mal vor, dass jemand an einer Kreuzung wartet und schaut, weil er links abbiegen will. Als er am Abbiegen ist, kommt von der gegenüberliegenden Seite ein Motorrad und fährt ins Auto rein, da der Fahrer des PKWs ihn übersieht (Motorrad hatte Vorfahrt, aber man weiß nicht wie schnell dieser unterwegs war). Der Motorradfahrer stirbt. Was ist die Höchststrafe für den PKW Fahrer?

Müsste doch unter "fahrlässige Tötung" fallen oder?



Das ganze wäre wohl eine fahrlässige Tötung (§222 StGB) in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c Abs. 1 Nr. 2a StGB)).

Die fahrlässige Tötung hat eine Strafrahmen bis zu fünf Jahren, ebenfalls die Gefährdung des Straßenverkehrs (wobei es hierbei auch bei einem geringfügigeren Verstoß einen Strafrahmen bis zu zwei Jahren gibt, §315c Abs. 3).

Die Höchststrafe wären als 5 Jahre Freiheitsstrafe. Wenn keine Vorstrafen (und keine großen Verkehrsverstöße in der Vergangenheit) vorliegen und es letztlich ein normaler Verkehrsunfall war, liegt die Strafe häufig noch innerhalb eines Bereichs in dem die Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, also bis zu 2 Jahre auf Bewährung. Zumal ja daneben noch zivilrechtlich hohe Geldforderungen auf den Verursacher zukommen (gem. §10, 12 StVG bis zu 600.000 EUR).

Voraussetzung insgesamt ist, dass der Verursacher sich nach dem Unfall ordnungsgemäß verhalten hat und Hilfe geleistet hat. Kommt eine Fahrerflucht dazu ist je nach Sachlage auch ein Totschlag durch Unterlassen oder eine Aussetzung mit Todesfolge denkbar (dann bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe).

Old Post Posted: 12.07.2010, 20:30 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3985105  
Cale ist offline Cale
MoonSurfer 10000

Standardicon Profil von Cale anzeigen Cale eine Private Nachricht schicken Füge Cale zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Soweit ich weiß ist er nicht geflohen, ob er geholfen hat im Schockzustand weiß ich nicht, aber wie immer: Dickes Danke

--------------------
!!!Vote for Steve Cale!!!

My DJ Sets, Mashups & Quick Hitter

Techno, Minimal & Tech-House

Old Post Posted: 12.07.2010, 20:32 Uhr
Beiträge: 16256 | Wohnort: Hainburg | Verein: SGE | Registriert seit: 10.01.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 3985122  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Zitat:
Original geschrieben von Steve Cale:
Soweit ich weiß ist er nicht geflohen, ob er geholfen hat im Schockzustand weiß ich nicht, aber wie immer: Dickes Danke



Die Taten die nach dem Unfall noch denkbar wären, sind allesamt Vorsatzdelikte. Um etwa einen Totschlag oder Mord zu begehen, müsste der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf nehmen (was aber bei Fahrerflucht häufig der Fall ist). Außerdem müsste die unterlassene Hilfeleistung die Heilungschancen auch mindern oder gefährden. Ist das Opfer sofort tot, kommt nur noch ein Versuch in Betracht. Zumindest um eine Strafbarkeit zu verhindern, reicht es in jedem Fall aus, den Notarzt zu verständigen.

Old Post Posted: 12.07.2010, 20:38 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3985161  
#SHOWOFF ist offline #SHOWOFF
MoonSurfer 10000

Standardicon Profil von #SHOWOFF anzeigen #SHOWOFF eine Private Nachricht schicken Füge #SHOWOFF zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Mir is heute auch was blödes passiert:
War mit meinem Auto( naja eher das von meinem Dad) auf den Weg zur Uni. Unmittelbar nachdem ich einen Radfahrer überholt habe bin ich( jetzt nicht lachen) mit meinem linken Aussenspiegel mit dem rechten Aussenspiegel des PKWs auf der Gegenseite kollidiert bzw. wir haben uns halt "berührt"! So weit so gut, aber jetzt kommts erst: Die blöde Tusse bleibt nicht stehn und fährt einfach weiter! Ich war natürlich erst etwas geschockt und hab jetzt auch keine Vollbremsung reingehaut um zum stehen zum kommen, aber schließlich bin ich nach 20 Meter doch rechts rangefahren, früher gings auch gar nicht weil rechts Autos parkten. Hab dann nochmal in den Rückspiegel geschaut aber der Pkw war nirgends.Bin da aber auch nur ganz kurz gestanden weils da auch ziemlich eng war und mitten auf der Straße wollt ich auch nicht nach meinem Spiegel schaun, also bin ich ein paar Meter weiter auf nen Parkplatz und hab schnell geschaut was mit meinem Spiegel ist. Ergebnis: Halb so schlimm, ich hab halt jetzt einen schwarzen Kratzer auf meinem weißen Spiegel. Unmittelbar danach dreh ich um und fahrr die " Unfallstraße" ein bisschen entlang und schau ob sie viellecht irgendwo am Straßenrand steht steht.Aber nichts! Nummerschild weiss ich natürlich auch nicht, ich bin mir nichtmal sicher welche Marke das war, glaube aber ein Audi.
Das Problem is ja dass ich glaube, dass ich die Hauptschuld habe, war einfach überflüssig von mir den Radfahrer da in den relativ engen Stück zu überholen! Ich hab jetzt Angst dass sich die Frau mein Kennzeichen gemerkt hat und jetzt die Polizei einschaltet und mir dann Unfallflucht in die Schuhe schiebt,Ich hoffe mal sie lässt die Sache auf sich beruhen, ich mein ihren Spiegel wirds wohl kaum schlechter gehn als meinen, wenn wär sie doch gleich stehn geblieben

--------------------
Never give up your dreams!Mia San Triple
Wir gewinn' Meisterschaft, wir gewinn' Championsleague, und Pokal auch...und Pokal auch...

Old Post Posted: 14.07.2010, 21:03 Uhr
Beiträge: 18217 | Wohnort: Bayern | Registriert seit: 28.02.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 3989026  
Der Regler ist offline Der Regler
MoonSurfer 10000

Profil von Der Regler anzeigen Der Regler eine Private Nachricht schicken Füge Der Regler zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Wie ist eigentlich die tatsächliche Sachlage, wenn ich durstig in den Supermarkt gehe um mir was zu trinken zu kaufen, ich aber an der langen Schlange nicht ewig warten will und deshalb schon mal die Flasche leermache, um - wenn ich drann bin - diese dann zu bezahlen.

Darf ich die Flasche überhaupt schon vor dem Bezahlen öffnen / leertrinken? Der Eigentum ist zu dem Zeitpunkt ja eigentlich noch nicht übergegangen. Oder kann ich gar wegen Diebstahl angezeigt werden, wenn mich ein Mitarbeiter beim trinken erwischt?
Bevor ich mal tatsächlich in die Situation komme - ist bei dem Wetter ja nicht einmal unwahrscheinlich - wollte ich mich mal vergewissern.

--------------------
"I survived the Apocalypse and all I got was this lousy Signature."

Dragons are no Match for F-22 Raptors

Old Post Posted: 14.07.2010, 22:27 Uhr
Beiträge: 15333 | Wohnort: Karlsruhe | Registriert seit: 19.02.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 3989165  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

@Louis Van Gaal:

Du solltest zu Polizei gehen und den Unfall melden. Muss ja nicht in allen Einzelheiten sein oder gar musst du eine Schuld zugeben (auch kannst du hier für's erste, wenn's dann keine weiteren Ermittlungen o.ä. gibt Fakten verschweigen, die für ein Fehlverhalten deinerseits sprechen). Einfach nur, dass es da eben den Kontakt mit den Spiegeln gegeben hat, dass du angehalten hast, aber der Unfallgegner nicht. Du musst auch keine Strafanzeige deswegen stellen. Einfach nur deine Unfallbeteiligung anzeigen, damit du eben in Bezug auf ein mögliches unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auf der sicheren Seite bist. Das ist das was §142 Abs. 3 StGB von dir verlangt und das solltest du auch tun. Dann kann dir da strafrechtlich nichts mehr passieren. Zumal die Chance, dass der Unfallgegner überhaupt zur Polizei gering ist, nachdem er sich ja durch das Entfernen vom Unfallort vielleicht strafbar gemacht hat.


@Sebulon:

Wenn man's ganz streng dogmatisch sieht, kann man darin vielleicht eine Sachbeschädigung sehen (keinesfalls einen Diebstahl). Aber das kannst du wirklich vergessen. Normalerweise kann man die schon leicht über eine mutmaßliche Einwilligung problemlos verneinen. Und selbst wenn man doch dazu kommt, dass das eine Sachbeschädigung war, würde diese keinenfalls strafrechtlich verfolgt. Im Regelfall wird auch der Supermarkt nichts dagegen haben. Also, wenn du die Flasche danach ordnungsgemäß bezahlst, ist das überhaupt kein Problem. Zivilrechtlich würde da sowieso nur ein Schadensersatzanspruch stehen, der im Regelfall nicht mal dem Verkaufspreis der Flasche, sondern lediglich dem Einkaufspreis entspricht. Spielt aber ja keine Rolle, da du die Flasche sowieso bezahlst. Also: Trink ruhig drauf los, da habe ich keinerlei Bedenken, auch wenn es natürlich rein juristisch betrachtet (je nach mutmaßlicher Einwilligung des Supermarkts) nicht rechtmäßig ist.

Old Post Posted: 15.07.2010, 00:14 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3989278  
Beast ist offline Beast
MoonSurfer 20000

Profil von Beast anzeigen Beast eine Private Nachricht schicken Füge Beast zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Ich habe derzeit keine Rechtsschutzversicherung, allerdings möchte ich ein Gehalt einklagen (1 Monat). Reicht es das Klageschreiben aufbauend auf ein übliches Format selbst zu verfassen und einzureichen + alleine zum ersten Gespräch mit Richter und Gegenseite zu gehen oder sollte ich dennoch einen Anwalt mir besorgen?
Was muss ich an Kosten einberechnen (ich denke der Richter sieht mich klar als Recht-habenden und wird direkt die Zahlung des Gehalts veranlassen)? Und kann der Verlierer des Prozesses die kosten aufgebrummt bekommen?

--------------------
SERIES.KILLER.AWARDS 2013, !!!!!!!!!!!!!!!!! VOTING 2013 GESTARTET MIT BEST DRAMA! !!!!!!!!!!!!!!!!!
+ Serien-Rankings und Maps
-------------------
What if a cat were allergic to cats?
-------------------
KBJ: TuT TuT TuT, Best Of Fritz von Thurn und Taxis - KBJ@Twitter

Old Post Posted: 15.07.2010, 00:39 Uhr
Beiträge: 34559 | Wohnort: Serieskiller & Kreuzbandjäger | Registriert seit: 16.07.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 3989290  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Grundsätzlich brauchst du, wenn die Forderung soweit klar ist, keinen Rechtsanwalt.

Aber du solltest dich vorher noch genauer über den richtigen Verfahrensweg erkundigen.

Zunächst mal ist zu beachten, ob du vorher nicht ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einleiten musst. Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und hängt vom Streitwert ab.

Dann ist der nächste Punkt, wenn du kein Schlichtungsverfahren brauchst, ob du wirklich den normalen Klageweg beschreitest. Eigentlich empfiehlt sich hier eher ein Mahnverfahren. Wenn es eine klare Geldforderung ist auf Zahlung eines Gehalts, dann ist es wahrscheinlich sinnvoll, erstmal eine arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zustellen zu lassen. Das ist schon mal kostengünstig (ca. 20 EUR). Wenn der Gegner dem Mahnbescheid dann nicht innerhalb der Frist widerspricht (hier abweichend eine Woche), hast du automatisch einen vollstreckbaren Titel. Wenn er widerspricht geht es dann auf dem normalen Klageweg weiter.

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist zwar seltener als das zivilrechtliche und es wird hier häufiger direkt geklagt. Das liegt aber hauptsächlich daran, dass die Anwaltskosten hier für's Mahnverfahren nicht erstattbar sind. Da du keinen Anwalt zu Rate ziehen willst, würde dieses wichtige Gegenargument gegen das Mahnverfahren entfallen.

Old Post Posted: 15.07.2010, 18:08 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3990172  
Beast ist offline Beast
MoonSurfer 20000

Profil von Beast anzeigen Beast eine Private Nachricht schicken Füge Beast zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Naja, die Firma ging insolvent und laut Schreiben des Insolvenzverwalters gingen alle Verträge und Gehälter auf den neuen Arbeitgeber über (gleicher Geschäftsführer etc. aber anderer Investor dahinter). Datiert war der 1.6., ich würde am 27.05. gekündigt und hatte 4 Wochen Kündigungsfrist. Das Gehalt für diese 4 Wochen will ich halt noch haben, da mir die neue Firma das Gehalt nicht auszahlen will (der Geschäftsführer würde meiner Mahnung eh widersprechen) und der Insolvenzverwalter mich nur zum Forderung-Stellen meiner Gläubiger-Ansprüche auf die vorherige Firma anschreibt + da aus derselben Situation bereits ein Arbeitskollege Klage eingereicht hat, bezweifel ich, dass Mahnen viel bringen würde.

Wie/wo kann ich mich denn über den Verfahrensweg gut erkundigen? Der Arbeitskollege hat das mit seinem Vater/Juristen so ausgearbeitet, dass er darauf aus ist bei einem Vergütungstermin direkt das Geld zu kriegen ohne groß Gerichtsverhandlungen durchführen zu müssen...

--------------------
SERIES.KILLER.AWARDS 2013, !!!!!!!!!!!!!!!!! VOTING 2013 GESTARTET MIT BEST DRAMA! !!!!!!!!!!!!!!!!!
+ Serien-Rankings und Maps
-------------------
What if a cat were allergic to cats?
-------------------
KBJ: TuT TuT TuT, Best Of Fritz von Thurn und Taxis - KBJ@Twitter

Old Post Posted: 15.07.2010, 19:58 Uhr
Beiträge: 34559 | Wohnort: Serieskiller & Kreuzbandjäger | Registriert seit: 16.07.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 3990340  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Wenn die Verträge auf die neue Firma übergehen, dann ja auch deiner und dann wäre das auch der richtige Gegner. Aber wenn die Rechtslage in diesem Fall doch etwas komplizierter ist und du auch überprüfen musst, was nun alles auf die neue Firma übergegangen ist und was nicht, dann würde ich natürlich doch den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen. Wenn deine Forderung nämlich doch nicht auf die neue Firma übergangen ist und du klagst gegen diese, dann ist das zum scheitern verurteilt. Und das sollte man entsprechend schon vorher überprüfen. Vielleicht kannst du es selber herausfinden, z.B. durch einen Blick ins Handelsregister, dann könntest du im Anschluss die weiteren Schritte überlegen. Aber letztlich würde ich schon zum Anwalt gehen, wenn nicht klar ist, an wen ich überhaupt meinen Anspruch richten muss.

Old Post Posted: 15.07.2010, 20:18 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3990381  
Beast ist offline Beast
MoonSurfer 20000

Profil von Beast anzeigen Beast eine Private Nachricht schicken Füge Beast zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

So ganz pi mal Daumen, mit welchen Kosten müsste ich da rechnen (Anwalt)?

--------------------
SERIES.KILLER.AWARDS 2013, !!!!!!!!!!!!!!!!! VOTING 2013 GESTARTET MIT BEST DRAMA! !!!!!!!!!!!!!!!!!
+ Serien-Rankings und Maps
-------------------
What if a cat were allergic to cats?
-------------------
KBJ: TuT TuT TuT, Best Of Fritz von Thurn und Taxis - KBJ@Twitter

Old Post Posted: 15.07.2010, 21:04 Uhr
Beiträge: 34559 | Wohnort: Serieskiller & Kreuzbandjäger | Registriert seit: 16.07.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 3990526  
Jesse ist offline Jesse
MoonAdmin

Standardicon Profil von Jesse anzeigen Jesse eine Private Nachricht schicken Besuche Jesse's Homepage! Füge Jesse zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Der gesetzliche Höchstbetrag ist 190 EUR (bzw. 240 nach Steuern und maximalen Auslagenzuschlag). Der Preis ist aber (abgesehen von diesem Höchstbetrag) frei festlegbar. Von daher kann man da nichts allgemeines sagen. Es gibt durchaus Anwälte die bieten Erstberatungen für 20-30 EUR an. Im Regefall sind es eher 70-100 EUR. Aber da rufst du am besten den Anwalt (bzw. mehrere Anwälte) an und erkundigst dich im Vorfeld, was er für eine Erstberatung verlangt.

Old Post Posted: 15.07.2010, 21:15 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3990540  
1900 ist offline 1900
MoonSurfer 10000

Standardicon Profil von 1900 anzeigen 1900 eine Private Nachricht schicken Füge 1900 zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Bin grad unterwegs, deshalb kann ich nur ungenaue Details berichten. Meine Mom hat mir eben eine SMS geschrieben, wir müssten 876 Euro Strafe zahlen, weil ich im November ein Foo Fighters Album gezogen hab (was in der Tat leider richtig ist) und die unsere IP haben. Kann man da trotzdem irgendwie gegen Vorgehen?

--------------------
'I am ashamed of what I did but I am not ashamed of what I've done to correct my mistakes. I am proud of who I am.' - Eddie Guerrero

Ballspochtbengels Niederrhein - Wer kann, der kann! - Forza Irriducibili!

Old Post Posted: 16.07.2010, 11:01 Uhr
Beiträge: 15736 | Wohnort: Brüggen | Registriert seit: 22.09.2002 IP: Gespeichert | Posting ID: 3991305  
lool ist offline lool
MoonSurfer 1000

Standardicon Profil von lool anzeigen lool eine Private Nachricht schicken Füge lool zu Deiner Buddy-Liste hinzu Diesen Beitrag einem Moderator melden     Support MOONSAULT.de  Beitrag bearbeiten/löschen Zitieren

Folgende Situation, die mich nicht persönlich betrifft, die ich aber irgendwie begleite:
Die mir bekannte Person hat im Juni nur die Nebenkosten (150,-) für seine Wohnung bezahlt, und im Juli noch gar keine Miete (gesamt 400,-), da es Probleme mit dem Gehalt, bzw. der Bank gibt. Die Mietzahlung ist für den 4. eines Monats vereinbart. Ein Mietvertrag liegt nicht vor, mehr eine mündliche Nutzungsvereinbarung (aber auch nichts schriftliches). Einen Mietvertrag will der Vermieter erst aushändigen, wenn er eine dauerhafte pünktliche Mietzahlung erhält.

Zum wiederholten Mal hat der Vermieter die Wohnung nun gesperrt (Schloss ausgewechselt), als die mir bekannte Person arbeiten war. Die Sperrung dauert noch an, bis das fehlende Geld (Grundmiete Juni + Gesamtmiete Juli) geflossen ist. Nun mal eine Frage hierzu: Wenn die Wohnung sowieso gesperrt wird, ist es doch eigentlich nicht von Nöten, dass die mir bekannte Person für die Sperrzeit der Wohnung die Grundmiete zahlt, oder? Sprich: die Wohnung ist gesperrt und trotzdem hinterher dafür zahlen?

Ein Wohnungswechsel ist natürlich geplant, wenn eine geeignete Wohnung gefunden wird. Und das sofort, da ja kein Mietvertrag existiert.

--------------------
Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch der entgegenkommende Zug sein!

Old Post Posted: 16.07.2010, 16:35 Uhr
Beiträge: 1186 | Wohnort: Magdeburg | Registriert seit: 25.02.2005 IP: Gespeichert | Posting ID: 3991860  
 Alle Zeitangaben in MEZ. Auf dem CyBoard ist es jetzt 05:26 Uhr. Neues Thema erstellen    Antworten
[ « » ] Insgesamt 98 Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 »  Archiv Vorheriges Thema   Nächstes Thema

MOONSAULT.de CyBoard Community - Deutschlands größtes Wrestling-Forum CyBoard > II. Community & Sport Foren > Free & Fun > Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten + Rechtsfragen aller Art

  


Druckbare Version zeigen | Dieses Thema abonnieren | MOONSAULT.de bei Facebook Follow MOONSAULT.de at Twitter WWE, TNA & Worldwide Wrestling-News per RSS-Feed

Gehe zu:

 

Forum Regeln:
Es ist Dir not erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist Dir not erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Dir not erlaubt, Deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML Code ist AUS
vB Code ist AN
Smilies sind AN
[IMG] Code ist AUS
 
   [ © 2000 - 2013 MOONSAULT.de | Impressum & Rechtshinweise | Team ]   

Die Administration: ChosenOne, CyBeN, Fresh Prince, Jesse, JOE, Kane, Poppy...in HD!, saito` & Stingray
- Kontaktformular: Mitteilung an alle CyBoard Administratoren -

vBulletin | Copyright © Jelsoft Enterprises Limited.
Diese Seite wurde in 0.10000896 Sekunden generiert (84.00% PHP - 16.00% MySQL - 18 queries)