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Jesse ist online! Jesse
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Ja, das ist durchaus im vergleichbaren Rahmen. Der Fall hier ist ja nicht ganz so dramatisch diesbzgl. da der Mieter ja von Anfang an von dem Gerüst weiß. Was sich auf jeden Fall empfiehlt ist den Vermieter eben dennoch auf die eingeschränkte Wohnqualität hizuweisen und dass sich die Arbeiten länger ziehen als vorher abgesprochen und auf Beseitigung zu bestehen. Dadurch dass du eine Mietminderung angedroht hast, geht eindeutig daraus hervor, dass du den Zustand so nicht akzeptierst und wenn 4 Wochen nach diesem Schreiben noch nichts passiert ist, dann halte ich eine Mietminderung ab sofort für durchaus angemessen. Du musst es dem Mieter nur auch mitteilen, da es rückwirkend nicht mehr geht. Was die Höhe betrifft, würde ich im Zweifelsfall eher niedriger ansätzen. Oftmals liest man pauschal bei einem Gerüst den Wert 15%. Der stammt aber aus einem Urteil vom AG Hamburg aus dem Jahr 96 in der ganze drei Balkone der Wohnung nicht mehr nutzbar waren und die Wohnung extrem abgedunkelt wurde. Wenn man also etwa gar keinen Balkon hat und die Wohnung auch nicht übermäßig abgedunkelt ist, sind diese 15% wohl zu hoch gegriffen. Im Schnitt wird sich's eher auf 10% belaufen, bei geringfügiger Beeinträchtigung auch mal nur 5%.

Old Post Posted: 16.06.2010, 18:14 Uhr
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Luzien LaCroiX ist offline Luzien LaCroiX
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Ok dann also hier;


Guten Tag zusammen,

Vorweg möchte ich darum bitten das hier nur Leute sich zu äußern die entweder Juristen sind oder auf dem Wege dazu ( Studium ). Wahlweise auch ab 10.000 geguckter Gerichtssendungen ;-)

Folgender Sachverhalt,

Ich habe zusammen mit meinem Bruder und zwei weiteren Verwandten ein Haus geerbt in welchem meine Oma wohnt ( diese habe ich allerdings noch nie gesehen ). Die Dame wohnt dort nun schon eine ganze Weile.

Ist es möglich Miete für Ihr wohnen einzuverlangen und wenn ja wie ? Geht dies nur mit zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Parteien oder reicht es wenn ein Formfreies Schreiben ala " hiermit verlangen wir für das Wohnen 500euro Miete pro Monat " aufgesetzt wird.

Wenn noch genauere Infos gebraucht werden so werde ich diese hier gerne nachreichen.

Greetz

Tom

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Old Post Posted: 24.06.2010, 17:59 Uhr
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Jesse ist online! Jesse
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Zitat:
Original geschrieben von Luzien LaCroiX:
Vorweg möchte ich darum bitten das hier nur Leute sich zu äußern die entweder Juristen sind oder auf dem Wege dazu ( Studium ). Wahlweise auch ab 10.000 geguckter Gerichtssendungen ;-)



Mmh... ich geh dann wieder...


Zitat:
Folgender Sachverhalt,

Ich habe zusammen mit meinem Bruder und zwei weiteren Verwandten ein Haus geerbt in welchem meine Oma wohnt ( diese habe ich allerdings noch nie gesehen ). Die Dame wohnt dort nun schon eine ganze Weile.

Ist es möglich Miete für Ihr wohnen einzuverlangen und wenn ja wie ? Geht dies nur mit zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Parteien oder reicht es wenn ein Formfreies Schreiben ala " hiermit verlangen wir für das Wohnen 500euro Miete pro Monat " aufgesetzt wird.

Wenn noch genauere Infos gebraucht werden so werde ich diese hier gerne nachreichen.



Kann man pauschal nicht beantworten. Prinzipiell kann das zunächst einmal alles sein: Ein Mietvertrag, ein Leihvertrag, ein dingliches Wohnrecht, ein testamentarisch verfügtes Wohnrecht, ein Schenkungsversprechen, etc.

Zunächst wäre also mal zu klären, was im Grundbuch steht. Ist da ein Wohnrecht vermerkt, dann ist die Wohnung dinglich belastet und die Oma gehört mehr oder minder zur Wohnung. Ist im Grundbuch nichts vermerkt, ist davon auszugehen, dass kein dingliches Wohnrecht besteht. Als nächstes wäre also ein etwaiges Testament dahingehend zu untersuchen. Ist testamentarisch nichts geregelt, ist auch darüber kein Wohnrecht zu konstruieren. Allerdings können sich aus dem letzten Willen des Verstorbenen noch Obliegenheiten für die Erben ergeben. Dann wäre im dritten Schritt zu untersuchen, welche Vereinbarung zwischen dem Verstorbenen und der Berechtigten geschlossen wurde. War es ein Mietvertrag, ist lediglich eine Mieterhöhung im gesetzlich legitmierten Umfang möglich, keine Steigerung auf eine ortsübliche Miete. Ist es ein Schenkungsversprechen (tendenziell wohl laut BGH in diesen Fällen eher nicht), ergibt sich daraus, dass das Nutzungsrecht fortbesteht. Lediglich, wenn es ein Leihvertrag war, genießt die Berechtigte keinen besonderen Schutz, insbesonderen keinen mietrechtlichen Schutz. Mangels eines Mietvertrages, kann hier nicht einfach eine Miete verlangt werden, vielmehr müsste der Leihvertrag gekündigt werden (was in diesem Fall relativ leicht möglich ist) und ein entsprechender Mietvertrag angeboten werden.

Aber mal was ganz was anderes: Das ist doch nicht dein Ernst? Du willst deiner eigenen Oma mal eben ein Schreiben schicken, dass sie dir zukünftig 500 EUR zahlen soll? Das absolut mindeste wäre ja wohl, die Dame zunächst zu kontaktieren. Wer weiß, ob sie sich von ihrer Rente überhaupt plötzlich eine so hohe Miete leisten kann? Und wenn nicht, setzt du sie einfach auf die Straße? Deine eigene Oma? Und selbst, wenn du sie nicht kennst. Das ist so oder so schäbig, selbst bei einer komplett fremden Frau. Und dann bei einem Haus, das du von jemanden geerbt hast (ich weiß nicht in welchem Verwandtschaftsverhältnis, derjenige zu dir und deiner Oma stand), dessen Willen es war, dass die Dame da wohnen kann. Da bekommst du etwas von ihm und willst nach seinem Tod seinen Willen missachten, um Profit daraus zu schlagen ohne sich überhaupt Gedanken über die Frau zu machen. Tut mir leid, aber ich finde, das ist das allerletzte.

Old Post Posted: 24.06.2010, 21:19 Uhr
Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 3942694  
Luzien LaCroiX ist offline Luzien LaCroiX
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Hi,

Danke schonmal für deine Antwort Wollen wir das kurz etwas auseinander pflücken, es besteht weder Wohnrecht noch sonst etwas. Dort hat vorher mein Dad mit meiner Oma gelebt, mein Dad ist gestorben und den Erben gehört nun das Haus wo die Oma drin lebt. Testamentarisch o.ä. ist auch nichts vermerkt. d.h. es besteht nicht einmal ein Mietvertrag, eben jene müsste aber erhoben werden.

Also würde ein Schriftstück die beendigung des Leihvertrages vorsehen und ein weiterer den Angebot eines Mietvertrages ? Bedarf dies eines Anwalts oder ist das Formfrei von mir zu erstellen bzw gibts da "Richtlinien" ?


Zu deinem letzten Absatz, ich habe hier ganz bewusst darauf verzichten wollten die ganze Geschichte in all seinen Facetten und Gegenbenheiten wiederzugeben. Zum einen weil 10.000 Satzzeichen dafür im Board nicht genügen und zum anderen weil das hier auch garnichts zur Sache tut. Einen solch sensibles Thema im Moonsault Forum zu behandeln liegt mir fern, mir gehts hier rein um den Juristischen Aspekt. Und mit solch vorschnellen äußerungen wie du sie oben geäßert hast, keine ahnung dein erster Abschnitt zeugt doch von Intelligenz, wieso dann solch vorschnelle Urteile mit behauptungen die du dort aufstellst. Vll ist manches ja längst geschehen von dem was du schreibst, vielleicht auch nicht. Darüber bin nur ich im bilde, dafür das du nichts weißt außer den 20 Zeilen die ich oben geschrieben habe lehnst du dich aber ganzschön aus dem Fenster.

Nichts desto trotz danke ich dir schonmal für deine Sachdienliche hilfe und würde mich freuen wenn du vielleicht auch eine Antwort auf die weiteren fragen hättest.

Greetz

Tom

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Old Post Posted: 24.06.2010, 22:18 Uhr
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Jesse ist online! Jesse
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Es geht mir nicht darum, dich zu verurteilen. Und vielleicht habe ich auch vorschnell geurteilt. Und sollte ich dir Unrecht getan haben, entschuldige ich mich auch in dem Umfang, wo das möglicherweise geschehen ist. Ich habe lediglich das beurteilt, was du geschrieben hast. Du hast gesagt, du hast die Frau noch nicht gesehen, entsprechend bin ich auch davon ausgegangen, dass das ganze nicht mit ihr abgesprochen ist. Und egal wie das Verhältnis zu ihr ist, halte ich das für unbedingt erforderlich, bevor man irgendwelche Forderungen stellt. Und wenn dein Vater mit ihr dort gewohnt hat, dann gehe ich davon aus, dass es auch sein Wunsch war, dass sie weiterhin dort wohnen kann. Und angesichts dessen, was du geschrieben hast, erscheint das eben unter einem sehr schlechten Licht.

Viellleicht hast du es entsprechend unglücklich formuliert. Und vielleicht gibt es wirklich Umstände, die dieses Vorgehen rechtfertigen. Ich für mich kann mir nur keine Umstände vorstellen, die es rechtfertigen würden (vielleicht gibt es sie ja dennoch). Ich habe selbstverständlich Verständnis dafür, dass du hier nichts näher dazu sagen willst (auch wenn es natürlich dadurch schwierig wird, es rechtlich zu beurteilen, da der nicht wiedergegebene Teil evtl. rechtlich relevante Umstände beinhaltet). Das ist auch deine Privatsache und geht keinen etwas an. Aber ich muss dich dann auch wiederum um Verständnis bitten, dass ich dir in dieser Sache nicht weiterhelfen möchte, solange ich subjektiv für mich den Eindruck habe, dass da etwas gemacht wird, was ich nicht vertreten kann. Ich habe die allgemeine Rechtslage erläutert. Ich kann dir noch den Hinweis geben, dass es durchaus noch ein paar Dinge zu beachten gilt. Mehr will ich aber an der Stelle nicht tun.

Old Post Posted: 24.06.2010, 23:27 Uhr
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Ein dickes an Jesse. Und das nicht unbedingt für die, gewohnt gute, rechtliche Hilfe.

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Und drückt sie rein.
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und alles können wir sein.

Old Post Posted: 24.06.2010, 23:47 Uhr
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Okay bevor das hier noch in einem Sympathiebash oder Moral / Ethik Battle ausartet, vll noch jemand anderes mit fundiertem Rechtswissen zur oben genannten Lage ?

ggf werd ich Morgen noch mehr zum Sachverhalt texten, erstmal ne Nacht drüber schlafen und abwägen ob nen Anruf beim Anwalt nicht doch hilfreicher ist ^^ ( allerdings dann wohl auch 40euro teuer ).

Beitrag editiert von Luzien LaCroiX am 25.06.2010 um 02:46 Uhr

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Old Post Posted: 25.06.2010, 02:31 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Luzien LaCroiX:
[...]
Ich habe zusammen mit meinem Bruder und zwei weiteren Verwandten ein Haus geerbt in welchem meine Oma wohnt ( diese habe ich allerdings noch nie gesehen ). Die Dame wohnt dort nun schon eine ganze Weile.

Ist es möglich Miete für Ihr wohnen einzuverlangen und wenn ja wie ? [...]



Mal ganz ab vom juristischen Part:

Wieviel Ehrgefühl und Anstand hast du eigentlich? Als ich DAS gelesen habe ist mir schlecht geworden. Würde meine Oma mir ihr Haus vererben/überschreiben dann mit lebenslangen Wohnrecht.



...und wenn dir das nicht passt solche Kommentare zu bekommen solltest du die Fragen anders stellen oder vorher mal nachdenken. Sorry, aber ich bin echt sauer wenn ich sowas höre.

Was ganz anderes: Wenn einer das Haus haben will muss er die anderen ausszahlen, ich freu mich schon darauf wie ihr euch zerfleischt und gegenseitig fertigmacht.

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Old Post Posted: 25.06.2010, 03:45 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Hank Smith:
Mal ganz ab vom juristischen Part:

Wieviel Ehrgefühl und Anstand hast du eigentlich? Als ich DAS gelesen habe ist mir schlecht geworden. Würde meine Oma mir ihr Haus vererben/überschreiben dann mit lebenslangen Wohnrecht.



Du machst hier ein ganz schön großes Fass auf.
Das sie ihm das Haus vererbt hat steht nirgends und von Verwandtschaft auf eine Beziehung zu schließen halte ich auch für überzogen, gerade wenn er sie noch nie in seinem Leben gesehen hat.

Vielleicht wärs in Zukunft nicht schlecht das sachlich zu formulieren, a la: Ich habe zusammen mit weiteren Personen ein Haus geerbt in dem schon seit einigen Jahren eine Person wohnt, die keine Miete zahlt.

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Zitat:
Original geschrieben von Wichard:
Du machst hier ein ganz schön großes Fass auf.



So gross finde ich dieses Fass nicht. Es geht um die Oma, die Teil der Blutverwandtschaft ist ohne die man selbst nicht auf dieser Welt wäre. Da er sonst keinen Kontakt zu dieser Person hat deute ich so, dass es auch keinen Grund für Streitigkeiten, Hass o.Ä gibt. Ich finde es gut, dass Jesse sich hier etwas bedeckt hält und ihm keine präzisen Anweisungen gibt.

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Old Post Posted: 25.06.2010, 08:08 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Wichard:
Du machst hier ein ganz schön großes Fass auf.
Das sie ihm das Haus vererbt hat steht nirgends und von Verwandtschaft auf eine Beziehung zu schließen halte ich auch für überzogen, gerade wenn er sie noch nie in seinem Leben gesehen hat.

Vielleicht wärs in Zukunft nicht schlecht das sachlich zu formulieren, a la: Ich habe zusammen mit weiteren Personen ein Haus geerbt in dem schon seit einigen Jahren eine Person wohnt, die keine Miete zahlt.



Bitte was?

Es geht um das Haus wo die Oma seit Jahren wohnt. Die gierigen Verwandschaft erbst das Haus und will der alten Dame Miete reindrücken. Ich mache hier also ein Fass auf?

Ich habe auch nicht gesagt das sie ihm das Haus vererbt hat, kann sie ja auch garnicht wenn sie noch lebt.

Sorry, aber aus der Zeit aus der ich komme, da hat man noch ein bischen mehr Respekt vor seinen Grosseltern, die haben immerhin aus Scheisse Gold gemacht, guck dir mal an wie wir heute Leben.

Meine Oma z.B. die hat erlebt wie mein Opa kurz nach seinem 23 Geburtstag gefallen ist. Die sass mit einem kleinen Baby alleine zuhause, und das in der fremde, von zuhause weit weg, knappe 200 Kilometer, was in den 40ern verdammt viel war. Sie hat das auch alles gehandelt und irgendwie hinbekommen, davor habe ich nunmal einen heiden Respekt.

Ausserdem sollte man nicht vergessen das die Frauen die heute 75-x sind unser Land aufgebaut haben.

Ich verstehe einfach nicnt wie man so sein kann, darübr nachzudenken einer alten frau einfach da Miete aufzwängen, für Wohnraum wo sie lange wohnt. Wenn du meinen Ärger darüber nicht verstehst, dann tust du mir leid.

Anstatt hier Gedanken über die Miete zu machen würde ich mal zu ihr hinfahren und mir die Mühe machen mich mit ihr zu treffen.

Mal davon abesehen gibt es das voll oft das Leute ein Haus mit einer Oma drinnen kaufen. Bekannte haben das auch, die haben auch vor 25 Jahren ihr Haus gelauft mit einer Oma drin. Die hat im hinteren teil des Hausen eine kleine Wohnung mit lebenslangen, freien Wohnrecht und sie haben ein Vorkaufsrecht auf diese Wohnung. Sowas ist gang und gebe und garnicht mal so selten.

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Gruss, Hank "Triple C" Smith

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Dennoch ist das hier der Thread für juristische Spitzfindigkeiten, nicht die grosse Ethikkommision des CyBoards

Keiner kennt die Umstände in der Familie, niemand weiss, warum er keinen Kontakt zur Oma hat.
Dennoch könnte ich es halbwegs nachvollziehen, denn ein Haus ist ja nicht nur eine potentielle Einkunftsquelle sondern auch etwas, wo man laufend investieren muss. Sicherlich eine Investition für die Zukunft, doch wenn die momentanen Bewohner etwas "zerstören" oder eher gesagt "abnutzen", sollte man dann selber auf den Kosten, die man evtl ja nicht direkt selber zahlen kann, sitzen bleiben?

Es ist ja schön, dass jeder zu seiner Familie eine supertolle Verbindung hat und sich soetwas nicht vorstellen kann.. doch ich denke, der User wird mit seinen 25 Jahren auch schon seine moralischen und ethischen Vorstellungen haben und hat hier ja nur nach einem rein fiktiven Umstand (sonst wäre es ja eine Rechtsberatung hier ) gefragt.

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www.das-Hamsterforum.de

Old Post Posted: 25.06.2010, 14:55 Uhr
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Hi Leute,

Genau sowas wollte ich eigentlich vermeiden, hätte ich mal das Wort Oma weggelassen und Person XY geschrieben, keinen hätte es interessiert ^^ Leider seht ihr die Sache etwas zu differenziert und ich kann es euch garnicht verübeln. Wenn ich sowas lesen würde, mir käme auch ein komischer Eindruck vor Augen. Da hätte ich vll bessere Infos geben sollen. Jedoch bin ich davon ausgegangen das man im Juristerei Thread antworten auf diese fragen bekommt und nicht persönlich beschimpft wird

Um nochmal zurück zum Thema zu kommen, die Dame in dem Haus legt keinerlei Wert darauf Kontakt mit uns zu pflegen, wir haben es bereits versucht aber wie auch oben erwähnt haben wir die Leute niemals kennengelernt. Als mein Bruder und ich geboren worden ist mein Daddy abgehauen und für ihn ebenso wie für seine Mutter ( also die Dame die nun noch im Haus lebt ) sind wir eine Zitat: " Bande von Bastarden die man vergasen sollte ".

Es wird jeglicher Kontakt abgeblockt o.ä. auch bekommen wir Drohbriefe teilweise von ihr oder in netter Form vom Anwalt bezüglich des Hauses oder unseres Vaters usw. Darüber hinaus wissen wir das die Dame sehr vermögend ist, wer hier also seine Phantasie hinsichtlich einer kleinen armen alten Trümmerfrau die von ihrer mikrigen Rente sich über die Runden bringt gegangen ist, den muss ich enttäuschen.

Vielmehr ist es so das sich dort zahlreiche bedienstete geleistet werden wie Gärtner und Zimmermädchen usw. dort hingehend sind noch sehr viel mehr böse Worte gefallen etc. woher wir das wissen ? Mein Bruder war einmal zur Beerdigung dort und wurde sprichwörtlich " vom Hof gejadt ".

Wie gesagt, manches oben hätte von mir vll besser Formuliert werden können / müssen , dennoch könnt ihr das sicherlich auch verstehen das man mit so ner story lieber nicht in allen facetten in ein Internetforum geht. Zumal das hier auch alles nichts zu suchen hätte wenn man sich nicht danke euch Moralaposteln dazu genötigt sehen würde um hier nicht wie der Geldgierige Enkel auszusehen , chuzpe !

Tom


btw suche ich nachwievor eine Antwort auf die frage(n):

Zitat:
Also würde ein Schriftstück die beendigung des Leihvertrages vorsehen und ein weiterer den Angebot eines Mietvertrages ? Bedarf dies eines Anwalts oder ist das Formfrei von mir zu erstellen bzw gibts da "Richtlinien" ?



Und ich möchte wirklich darum bitten das sich die etwaigen Antworten darum drehen und nichts anderes, merci



Zitat:
Original geschrieben von Euro Mask I:
Dennoch ist das hier der Thread für juristische Spitzfindigkeiten, nicht die grosse Ethikkommision des CyBoards

Keiner kennt die Umstände in der Familie, niemand weiss, warum er keinen Kontakt zur Oma hat.
Dennoch könnte ich es halbwegs nachvollziehen, denn ein Haus ist ja nicht nur eine potentielle Einkunftsquelle sondern auch etwas, wo man laufend investieren muss. Sicherlich eine Investition für die Zukunft, doch wenn die momentanen Bewohner etwas "zerstören" oder eher gesagt "abnutzen", sollte man dann selber auf den Kosten, die man evtl ja nicht direkt selber zahlen kann, sitzen bleiben?

Es ist ja schön, dass jeder zu seiner Familie eine supertolle Verbindung hat und sich soetwas nicht vorstellen kann.. doch ich denke, der User wird mit seinen 25 Jahren auch schon seine moralischen und ethischen Vorstellungen haben und hat hier ja nur nach einem rein fiktiven Umstand (sonst wäre es ja eine Rechtsberatung hier ) gefragt.




Danke danke danke *applaudier* dies sind noch weitere Argumente welche ebenfalls alle dort mit einspielen. Hätte eigentlich gedacht das dort auch die anderen von selbst drauf kommen statt direkt die betroffenen Karte auszuspielen. Aber okay wenn man keine berührungspunkte mit sowas hat ist es natürlich z.t. auch nicht ganz nachvollziehbar.

Beitrag editiert von Luzien LaCroiX am 25.06.2010 um 15:10 Uhr

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Old Post Posted: 25.06.2010, 15:04 Uhr
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Gewöhn dich dran, im CyBoard wird immer sehr schnell die Moralkeule geschwungen.

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!!!Vote for Steve Cale!!!

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Zitat:
Original geschrieben von Luzien LaCroiX:
Genau sowas wollte ich eigentlich vermeiden, hätte ich mal das Wort Oma weggelassen und Person XY geschrieben, keinen hätte es interessiert ^^ Leider seht ihr die Sache etwas zu differenziert und ich kann es euch garnicht verübeln. Wenn ich sowas lesen würde, mir käme auch ein komischer Eindruck vor Augen. Da hätte ich vll bessere Infos geben sollen. Jedoch bin ich davon ausgegangen das man im Juristerei Thread antworten auf diese fragen bekommt und nicht persönlich beschimpft wird

(...)

Wie gesagt, manches oben hätte von mir vll besser Formuliert werden können / müssen , dennoch könnt ihr das sicherlich auch verstehen das man mit so ner story lieber nicht in allen facetten in ein Internetforum geht. Zumal das hier auch alles nichts zu suchen hätte wenn man sich nicht danke euch Moralaposteln dazu genötigt sehen würde um hier nicht wie der Geldgierige Enkel auszusehen , chuzpe !



Person XY hätte übrigens an meiner Einschätzung nichts geändert, insoweit kann ich dich beruhigen.

Wenn du sagst, du willst mit so einer Geschichte nicht in allen Facetten in ein Internetforum gehen, dann solltest du es aber lieber gleich lassen. Nicht wegen des Eindrucks, den es suggeriert, sondern auch rein in Bezug auf eine juristische Einschätzung dessen. Jede Facette kann rechtlich bedeutsam sein und als Laie kann man auch nicht einschätzen, ob etwas rechtlich bedeutsam ist oder nicht. Mit einem stark verkürztem Sachverhalt, kann man maximal die allgemeine Rechtslage für eine Vielzahl von Fällen wiedergeben, was ich ja oben auch getan habe. Und insofern hat letztlich jeder Fakt, bei so einer Frage etwas zu suchen. Denn es macht schon einen Unterschied und kann zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Im übrigen bleibt auch nach dem Ausräumen der Bedenken in Bezug auf die Frau, der letzte Wille des Verstorbenen. Und wenn dieser wollte, dass die Frau da unentgeltlich weiter wohnen kann, dann ist das was, was ich als Erbe auch zu respektieren habe. Aber gut, das ganze ist sowieso etwas diffus und stellt sich aufgrund der neueren Schilderung schon allein die Frage, warum ihr das Haus bekommt, wenn das Verhältnis zum Verstorbenen so schlecht war. Gibt es überhaupt ein Testament, etc?

Gerade wenn der Sachverhalt komplizierter ist, würde ich sowieso (auch bei positiver Einstellung zum Sachverhalt - an dem es übrigens weiterhin mangelt ) zum Gang zum Anwalt raten. Es ist das Testament genau auszulegen, wenn eines vorhanden ist. Und es ist abzuklären, welche Art der Vereinbarung zwischen dem Verstorbenen und der Besitzerin getroffen wurde. Ich weiß auch nicht, inwiefern, das dann überhaupt möglich ist, wenn das Verhältnis so schlecht war. Jedenfalls sollte man hier schon anwaltlichen Rat einholen. Und man sollte sich natürlich auch fragen, inwiefern ein Mietverhältnis überhaupt gewünscht wird, wenn das Verhältnis so schlecht ist. Wenn die Dame wirklich wohlhabend ist, wäre ja evtl. auch eine Möglichkeit das Haus an sie zu verkaufen. So ein anteiliges Haus mit einer Mieterin, mit der man nicht spricht, ist in der Regel ja auch keine Optimalsituation. Aber wie gesagt: Geh zu einem Anwalt. Das bedarf alles einer genauen Prüfung. Und wenn die abgeschlossen ist, dann gibt es eben entsprechende Möglichkeiten. Beim Vorliegen eines bloßen Leihvertrages natürlich die meisten, auch solche die ich hier lieber nicht nennen will.

Old Post Posted: 25.06.2010, 16:21 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Steve Cale:
Gewöhn dich dran, im CyBoard wird immer sehr schnell die Moralkeule geschwungen.



Braucht man sich nicht wundern wenn man einen Ryan Feiern abzieht und nur die Hälfte der Geschichte erzählt.

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Old Post Posted: 25.06.2010, 17:09 Uhr
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Natürlich nicht, aber es gibt schon generell schon eine Tendenz des Keulenschwingens, das kann man eigentlich nicht verleugnen.

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Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung, wie lange ich auf im Restaurant mein Essen zu warten habe? Also kann ich, wenn mein Essen ein bestimmte Zeit nicht komt, den Rest bezahlen und gehen bzw. eine Entschädigung verlangen?

Old Post Posted: 25.06.2010, 19:04 Uhr
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Ich bräuchte eigentlichen keinen rechtlichen Rat, aber hat trotzdem irgendwie etwas damit zu tun:

Also, bei der Bahn gibt's ja die Spar-Preis-Tickets. Die sind ja eigentlich nur auf den gebuchten Zug bestimmt.

Ist es also nicht möglich, mit einem späteren Zug zufahren, wenn dieser a) die exakt gleiche Verbindung hat, b) ebenfalls die gleichen Zugtypen (ICE etc), eben nur die Zeit ist anders.

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Old Post Posted: 25.06.2010, 20:35 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Marcel Reif:
Ich bräuchte eigentlichen keinen rechtlichen Rat, aber hat trotzdem irgendwie etwas damit zu tun:

Also, bei der Bahn gibt's ja die Spar-Preis-Tickets. Die sind ja eigentlich nur auf den gebuchten Zug bestimmt.

Ist es also nicht möglich, mit einem späteren Zug zufahren, wenn dieser a) die exakt gleiche Verbindung hat, b) ebenfalls die gleichen Zugtypen (ICE etc), eben nur die Zeit ist anders.



Nein ist nicht möglich bzw. nur dann wenn du die Differenz zum Normalpreis (zuzüglich einer Gebühr) draufzahlst!

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Old Post Posted: 25.06.2010, 20:39 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von SamoanDampframme:
Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung, wie lange ich auf im Restaurant mein Essen zu warten habe? Also kann ich, wenn mein Essen ein bestimmte Zeit nicht komt, den Rest bezahlen und gehen bzw. eine Entschädigung verlangen?



Ja, natürlich, §7 Restaurantwartezeitengesetz, der besagt... ähm nein, natürlich gibt es da keine gesetzliche Regelung.

Es gibt das ein oder andere Urteil, in denen bestimmte Wartezeiten bewertet wurden, allerdings auch immer im Zusammenhang der Gesamtumstände. So musst du natürlich in einem Schnellrestaurant nicht ansatzweise so lange warten, wie bei einem Gourmetrestaurant mit 4-Gänge-Menü.

In jedem Falle solltest du zunächst einmal einen Mitarbeiter darauf hinweisen. Evtl. in Hinblick auf einen schuldrechtlichen Rücktritt, kann es auch gut sein, eine Frist zu setzen. Wenn du etwa nach 45 Minuten nachfragst und es heißt das Essen ist gleich da. Und dann 15 Minuten nochmal sagst: "Also wenn das Essen jetzt nicht in 15 Minuten da ist, können Sie's behalten", dann musst du das Essen danach nicht mehr annehmen, bzw. kannst gehen (eventuelle Getränke musst du natürlich bezahlen), wenn es noch später kommt.

Es kommt auch auf deine Umstände an. Hast du Mittagspause und musst zurück zum Arbeitsplatz oder hast einen Termin, musst du weniger lange warten, als wenn du am Abend beim Essen bist und sowieso den ganzen Abend da verbringen willst.

In Betracht kommt auch immer eine Minderung. Also, wenn du etwa zwar nicht weg musst, kannst du nach sehr langer Wartezeit weniger bezahlen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass du nicht ewig warten musst. Du kannst durchaus irgendwann gehen oder zumindest weniger bezahlen. Feste Grenzen kann man da aber nicht angeben. Es gibt durchaus Werte aus der Rechtssprechung, aber das sind natürlich immer Einzelfallentscheidungen. Ein paar zur allgemeinen Orientierung: Ein Gast durfte das Restaurant verlassen, nachdem er über 20 Minuten auf sein Getränk warten musste. Ein Gast im Zeitdruck durfte nach mehrmaliger Nachfrage das Restaurant verlassen, als er 30 Minuten sein Essen nicht bekam. Nach Wartezeiten von deutlich über einer Stunde (bis zu zwei) haben Gerichte einen Preisnachlass in der Größenordnung 20-30% gewährt. Es gab aber auch durchaus schon Fälle (mehrgängige Menüs) in denen Wartezeiten von 1 1/2 bis 2 Stunden noch als zumutbar beurteilt wurden. Aber das sind aber natürlich ob der niedrigen Beträge auch meistens Amtsgerichte, so dass man daraus keine einheitliche Rechtssprechung ablesen kann. Außerdem ist es sowieso immer Einzelfallabhängig. So im allgemeinen kann man die erträgliche Wartezeit bei Getränken bei 20 Minuten ansiedeln, die auf's Essen bei 30-45 Minuten. Je nach Restaurant auch mal mehr oder weniger (in einem Schnellrestaurant etwa bereits bei 20 Minuten, bei einem Gala-Dinner auch mal eine Stunde oder mehr).

Ob du gehen darfst oder nur weniger bezahlen, richtet sich auch verstärkt nach deinen persönlichen und anderen Umständen und inwiefern du die Mitarbeiter vorher darauf hingewiesen hast.


Da wir hier ja auch im allgemeinen juristischen Thread sind, vielleicht auch noch kurz im allgemeinen zu den Rechten des Gastes im Restaurant, nachdem da durchaus der ein oder andere Mythos verbreitet ist:


Zechprellerei

Wer ein Restaurant ohne zu bezahlen verlässt, macht sich nicht automatisch strafbar. Als mögliche Straftat in diesem Bezug kommt v.a. ein Betrug in Betracht. Der liegt in erster Linie dann vor, wenn ich bereits bei der Bestellung nicht vorhabe am Ende zu bezahlen. Dann täusche ich über meine Zahlungsbereitschaft und mache mich eines Betruges strafbar. Wenn ich zum Zeitpunkt der Bestellung noch zahlen will, bleibt nicht mehr viel Raum für einen Betrug. Er ist unter bestimmten Bedingungen noch als Forderungsbetrug möglich. Wenn ich z.B. vortäusche zum Rauchen hinauszugehen, um nicht bezahlen zu müssen (und auch gar nicht vorhabe jemals zu bezahlen), dann kann das noch ein Betrug sein. Einfach nicht zu bezahlen hingegen ist erstmal nicht strafbar. Ich erfülle damit einen zivilrechtlichen Anspruch nicht, aber das war's dann auch schon.

Wenn ich also die Rechnung gefordert habe und diese nach mehrmaliger Aufforderung nicht erhalte, darf ich in jedem Fall gehen. D.h. nicht das ich die Rechnung dann auch nicht irgendwann noch bezahlen muss, aber ich mache mich keinenfalls strafbar. Auch nicht strafbar mache ich mich dann, wenn ich einfach vergesse zu bezahlen.


Wenn der Gast dreimal zahlen will...

Auch der Mythos vom 3-maligen Nachfragen nach der Rechnung, nach dem man gehen kann, ist erstmal nur ein Mythos. Jedenfalls gibt es weder Gesetz noch Rechtssprechung, die das genau so vorsehen. Es ist sich keine ganz ungünstige Faustregel, aber mehr auch nicht. Weder kann man automatisch gehen, wenn man 3 mal gefragt hat, noch muss man 3 Mal fragen, um gehen zu dürfen. Man sollte einfach, wenn der Kellner nicht kommt, versuchen am Tresen zu bezahlen. Wenn das dann auch nicht klappt, kann man sicherlich gehen. Ich kann natürlich eine Anschrift hinterlassen, muss das aber auch nicht. Aber auch hier gilt natürlich allgemein: Auf keinen Fall mache ich mich in dieser Situation strafbar. Selbst wenn ich nach dem ersten Nachfragen gehe. Alles weitere ist rein für den zivilrechtlichen Aspekt relevant. Wobei auch da die negativen Konsequenzen sehr gering sind. Wenn ich am nächsten Tag wieder reingehe, um zu bezahlen, ist das völlig unproblematisch.


Den letzten beisst der Wirt

Nächster Mythos: Der letzte bezahlt die Zeche. Das ist komplett falsch. Bei einem Fremden, der nicht oder zu wenig bezahlt hat, kommt das natürlich überhaupt nicht in Frage. Aber auch wenn es jemand von meinem Tisch war, bin ich nicht verpflichtet, dessen Zeche zu übernehmen. Wenn man als mit Freunden unterwegs ist und einer ist früher gegangen und hat das Bezahlen vergessen, muss man das nicht übernehmen. Auch wenn man sich gut kennt, bildet man hier keine Schuldnergemeinschaft und jeder ist nur für seine eigene Zeche verantwortlich. Natürlich wird man in aller Regel die Zeche für den Kollegen vorstrecken, aber verpflichtet ist man hierzu nicht.


Versalzen, verbrannt, ungenießbar

Wenn das Essen nicht schmeckt, sollte man sofort reklamieren. Wer den Fraß runterwürgt und sich dann beschwert, hat kein Recht darauf weniger oder gar nicht zu bezahlen. Hingegen hat man natürlich durchaus den Anspruch eben ein Essen zu reklamieren, nachdem man es probiert hat. In diesem Fall hat man einen Anspruch darauf, dass der Mangel beseitigt wird (was meistens wohl nicht möglich ist, es sei denn das Gericht wäre unterwürzt; ein versalzenes Essen ist dagegen nicht zu retten) bzw. dass man das Gericht (man darf kein neues wählen, auch wenn das im Regelfall natürlich in der Praxis möglich ist) neu bekommt. Das muss auch einigermaßen zeitnah passieren. Genrell hat man Anspruch auf ein Gericht "mittlerer Art und Güte".


Ich kann jetzt doch nicht - muss ich meine Reservierung absagen?

Eine Reservierung in einem Restaurant, muss man rechtzeitig absagen. Tut man das nicht, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Nicht generell, aber dann wenn dem Wirt dadurch ein Schaden entstanden ist (unter Umständen auch selten dann, wenn er bei einem Tagesgericht entsprechend höhere Einkäufe tätigt). Das ist dann der Fall, wenn der Wirt aufgrund der Reservierung andere Gäste wegschicken muss, bzw. eine entsprechende Reservierung ablehnen muss. Also dann, wenn der Tisch aufgrund der Reservierung leer bleibt, obwohl ohne die Reservierung andere Gäste dagewesen wären. In diesem Fall muss man eine Ersatz leisten, der sich in der Höhe der durchschnittlich zu erwartenden Zeche bewegt. Müssen stadtbekannte Vielfraße weggeschickt werden und auch man selber lässt es gewöhnlich ordentlich krachen, kann es auch mal mehr als das sein. Das Nichteinhalten einer Reservierung kann auch dann noch schadensersatzpflichtig machen, wenn man vorher absagt. Hatte der Wirt vor der Absage noch Gelegenheit, den Tisch anders zu besetzen, was er in der Kürze der Zeit anderweitig nicht mehr schafft, nützt auch eine Absage nichts. Dennoch sollte das in den wenigsten Fällen eintreffen und man ist mit einer einigermaßen rechtzeitigen Absage auf der sicheren Seite.

Na dann, guten Appetit.

Beitrag editiert von Jesse am 25.06.2010 um 21:22 Uhr

Old Post Posted: 25.06.2010, 20:58 Uhr
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Danke für die sehr ausführliche Antwort!

Old Post Posted: 25.06.2010, 22:17 Uhr
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Da hat man jetzt fast den Eindruck, das wäre aus dem Lexikon der Rechtsirrtümer abgeschrieben...

--------------------
Genau nämlich.

Old Post Posted: 27.06.2010, 13:48 Uhr
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@Jesse
mal eine allgemein Frage zum Erbrecht. Der Fall mit der Oma und dem Haus... Werden Eltern in der Erbfolge nicht berücksichtigt? Hätte die Oma evtl Anspruch auf einen Teil des Wohnraums??

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Mache niemanden zu deiner Priorität,
für den du nur eine Alternative bist!

Old Post Posted: 27.06.2010, 14:03 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Stingray:
Da hat man jetzt fast den Eindruck, das wäre aus dem Lexikon der Rechtsirrtümer abgeschrieben...



Bis vor 10 Sekunden wusste ich gar nicht, dass es sowas gibt. Aber das ist ja praktisch. Wollte hier bei Gelegenheit öfter mal ein paar Mythen aufzählen. Aber gut, wenn das alles in Buchform im Handel ist, kann man's ja darüber erfahren.

Zitat:
Original geschrieben von Jess:
@Jesse
mal eine allgemein Frage zum Erbrecht. Der Fall mit der Oma und dem Haus... Werden Eltern in der Erbfolge nicht berücksichtigt? Hätte die Oma evtl Anspruch auf einen Teil des Wohnraums??



In der gesetzlichen Erbfolge sind die Verwandten in Ordnungen eingeteilt. Erbe wird ein Verwandter nur, wenn nicht mindestens ein Verwandter niedrigerer Ordnung da ist (§1930 BGB). Erben 1. Ordnung sind Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder (bzw. im weiteren Enkel und Urenkel). Erben 2. Ordnung sind dann die Eltern (im weiteren Geschwister und Neffen). 3. Ordnung: Großeltern (Onkel, Tanten, Cousins), 4. Ordnung Urgroßeltern. So lange jemand aus der ersten Ordnung da ist, gehen alle weiteren leer aus. Die Eltern erben nur dann, wenn der Erblasser keine Kinder hat.
Der Ehegatte steht ein bisschen außerhalb dieser Ordnung und es gibt da auch einige Besonderheiten (es gibt etwa die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs). Im allgemeinen kann man sagen, dass Ehegatten neben Verwandten erster Ordnung 1/4 erhalten, neben Verwandten zweiter und dritter Ordnung 1/2 (wobei bei verwandten dritter Ordnung, der Anteil, der an Abkömmlingen der Großeltern fallen würde, dem Ehegatten zugebilligt wird), neben weiteren Verwandter erbt er allein.

Old Post Posted: 27.06.2010, 14:55 Uhr
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