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Sonnenwirt
MoonSurfer 10000

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Zitat: Original geschrieben von Sonnenwirt:
Mal ne Frage:
Ich hab ein Handyvertrag bei mobilcom-debitel im Netz von vodafone abgeschlossen und dazu das Galaxy S2. Jetzt isses so, dass bei mir daheim der Handyempfang regelmäßig für ein paar Minuten aussetzt. Ich merk dass vorallem daran, wenn ich im Whatsapp oder per SMS gerade chatte oder einfach ne SMS kriege, dass mich jemand vor 5 Minuten anrufen wollte und nicht auf die Mailbox gesprochen hat.
Das Handy war im November eingeschickt, auch mit dem Verweis darauf, dass ich mich über den Empfang beschwere und was da genau passiert. Gleichzeitig habe ich jetzt auch ein "Netztest" von mobilcom machen lassen, der aber 100% für meinen Wohnort ergab. Dennoch setzts regelmäßig aus. Gibts eine Möglichkeit da wieder aus dem Vertrag zu kommen? Der Netztest sagt, es ist alles ok, ich solls Handy überprüfen lassen. Das hat drei Wochen gedauert und nichts gebracht und ich wills nicht nochmal sinnlos einfach wegschicken. Das ganze nervt mich, ich würd am liebsten den Vertrag kündigen (läuft noch über n Jahr) und woanders hin wechseln!
Aus aktuellem Anlass....Jesse?
-------------------- D O R A
Unterschicht
Oberguru und neuerdings auch Hellseher
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Posted: 08.02.2012, 17:18 Uhr |
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Beiträge: 15768 | Wohnort: Offenbach | Registriert seit: 05.09.2001
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il Mostro
MoonSurfer 5000

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Zitat: Original geschrieben von Christian Heidel:
Naja, ab 10 € ists vorgeschrieben...
Ok. Aber angenommen, es geht tatsächlich jemand zum Fundbüro und sieht seinen 20 Euro Schein, er könnte ja nicht mal beweisen, dass es seiner ist, wenn er vorher nicht die Scheinnummer aufgeschrieben hat. Jesse? 
Und klar gibt es Leute, die auf 20 Euro angewiesen sind, aber wegen 20 Euro aufs Fundbüro.. naja, das ehrt dich natürlich Aber dass du dir Sorgen machst, du könntest Schwierigkeiten kriegen, wenn du die 20 Euro evtl. zu spät vorbei bringst... ich denke da ist es eher wahrscheinlich, dass du bei Abgabe das Bundesverdienstkreuz für deine Ehrlichkeit bekommst.
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Posted: 10.02.2012, 18:19 Uhr |
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Beiträge: 8669 | Wohnort: Nähe Mannheim | Registriert seit: 10.12.2003
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Diro
MoonSurfer 5000

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Mal ne Frage zur Rechtssprechung in Sachen Werbeware im Einzelhandel.
Bei uns ist es ja so, das jede Woche der Tip der Woche mit allerlei Werbepreisen zu den Leuten nach Hause flattert. So stand auch diese Woche drin, Welsfilet von 1,29 auf 0,99 pro 100g. Gültig vom 05.02.2012 - 11.02.2012
Jetzt ist uns aber gestern das Welsfilet alle gegangen, u.a. weil unser Lieferant nicht die Menge geliefert hat, die wir bestellt hatten. Welche Rechte hat denn jetzt der Kunde, der zu mir am Samstag morgen an die Theke kommt und Welsfilet unbedingt haben will.
MUSS ich ihm ein Ersatzprodukt anbieten, welches ich zum gleichen Preis verkaufen muss, was das Welsfilet hat, auch wenn es eigentlich viel teurer wäre?
MUSS ich dem Kunden das Welsfilet in der nächsten Woche ab 12.02.2012 dann als Ersatz zum gleichen Preis, also zum Werbepreis verkaufen?
Ich meine, es ist ja nicht direkt meine Schuld wenn ich zwar (vllt) genug bestelle, aber der Lieferant nicht genug auf Lager hat um mich mit ausreichend Fisch zu beliefern.
Und selbst wenn er genügend Fisch da hat, um meine geforderte Menge zu liefern, und diese reicht nicht und ist Samstag morgens alle, inwieweit bin ich den verpflichtet das Werbeangebot bis Samstag 22:00 auf Lager zu haben? Zumal wir hier ja nicht von irgend ner Kaffeemaschine reden, sondern von verderblicher und bei frischem Fisch fast schon schnell verderblicher Ware reden. Kann ja schlecht 20-30 kg bestellen nur um auch für den letzten Kunden bei besonders hohem Andrang am Samstag Abend noch den Werbefisch in der Theke zu haben und Montags schmeiß ich dann zwischen 10 - 20kg weg, weil dieser nicht gebraucht wurde..
Geht mir dabei auch gar nicht was das Unternehmen gern hätte, oder wie es die Sache handhabt, sondern von der Gesetzeslage würde mich das mal interessieren.
Danke schön 
-------------------- "Sex vor dem Spiel? Das können meine Jungs halten wie sie wollen. Nur in der Halbzeit, da geht nichts"
"Ich habe gesehen, das die Mannschaft 90 Minuten auf dem Platz war"
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Wieviel sind denn 100g? :confused:
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Posted: 11.02.2012, 14:41 Uhr |
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Beiträge: 8292 | Wohnort: - | Einmal Löwe, immer Löwe | Registriert seit: 21.10.2009
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Jesse
MoonAdmin

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Zitat: Original geschrieben von Christian Heidel:
Wie schnell muss ich etwas gefundenes im Fundbüro abgeben? Ich hab heute auf einem Parkplatz 20 € gefunden, bin aber erstmal heimgefahren, da ich keinerlei Ahnung hatte, wo sich das örtliche Fundbüro befindet. Bin ich gezwungen auf jeden Fall am Montag dort hinzufahren oder kann ich auch erst Mittwoch, wenn ich eigentlich in die Stadt will, da vorbeifahren? Montag und Dienstag habe ich eigentlich andere Pläne und die Fahrt zum entsprechenden Fundbüro ist rund 60 km lang.
Gibts also eine "Frist" in der ich den Gegenstand abgeben kann, oder muss das verpflichtend direkt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt geschehen?
Schnellstmöglich ("unverzüglich" heißt es im Gesetz) muss man einen Fund ANZEIGEN, wenn man nicht weiß, wer es verloren hat, bei der zuständigen Behörde (§ 965 BGB). Dazu muss man aber nicht persönlich vorstellig werden. Genauso gut kann man da einfach anrufen und den Fund so anzeigen.
Abgeben muss man grundsätzlich erstmal nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Verwahrung und die Ablieferung bei der Behörde. Verpflichtet ist man erstmal zu verwahren (§966 BGB). Alternativ dazu kann man auch stattdessen Abliefern (§967 BGB). Die Pflicht die Fundsache abzuliefern, besteht erst dann, wenn die Behörde genau das anordnet.
Ich würde hier nicht 60 km zum Fundbüro fahren. Das ergibt keinen Sinn. Die Fahrtkosten dafür, kannst du ja wieder als Aufwendungen vom Verlierer verlangen. Da verfährst du ja über die Hälfte des Wertes. Entsprechend wird auch die Behörde hier sagen: Behalte es bei dir, wir melden uns, wenn sich der Verlierer meldet.
Hinfahren und Abliefern wäre da Blödsinn.
-------------------- #ekelhaft
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Posted: 11.02.2012, 17:31 Uhr |
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Beiträge: 21644 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000
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Jesse
MoonAdmin

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Zitat: Original geschrieben von Diro:
Mal ne Frage zur Rechtssprechung in Sachen Werbeware im Einzelhandel.
Bei uns ist es ja so, das jede Woche der Tip der Woche mit allerlei Werbepreisen zu den Leuten nach Hause flattert. So stand auch diese Woche drin, Welsfilet von 1,29 auf 0,99 pro 100g. Gültig vom 05.02.2012 - 11.02.2012
Jetzt ist uns aber gestern das Welsfilet alle gegangen, u.a. weil unser Lieferant nicht die Menge geliefert hat, die wir bestellt hatten. Welche Rechte hat denn jetzt der Kunde, der zu mir am Samstag morgen an die Theke kommt und Welsfilet unbedingt haben will.
MUSS ich ihm ein Ersatzprodukt anbieten, welches ich zum gleichen Preis verkaufen muss, was das Welsfilet hat, auch wenn es eigentlich viel teurer wäre?
MUSS ich dem Kunden das Welsfilet in der nächsten Woche ab 12.02.2012 dann als Ersatz zum gleichen Preis, also zum Werbepreis verkaufen?
Ich meine, es ist ja nicht direkt meine Schuld wenn ich zwar (vllt) genug bestelle, aber der Lieferant nicht genug auf Lager hat um mich mit ausreichend Fisch zu beliefern.
Und selbst wenn er genügend Fisch da hat, um meine geforderte Menge zu liefern, und diese reicht nicht und ist Samstag morgens alle, inwieweit bin ich den verpflichtet das Werbeangebot bis Samstag 22:00 auf Lager zu haben? Zumal wir hier ja nicht von irgend ner Kaffeemaschine reden, sondern von verderblicher und bei frischem Fisch fast schon schnell verderblicher Ware reden. Kann ja schlecht 20-30 kg bestellen nur um auch für den letzten Kunden bei besonders hohem Andrang am Samstag Abend noch den Werbefisch in der Theke zu haben und Montags schmeiß ich dann zwischen 10 - 20kg weg, weil dieser nicht gebraucht wurde..
Geht mir dabei auch gar nicht was das Unternehmen gern hätte, oder wie es die Sache handhabt, sondern von der Gesetzeslage würde mich das mal interessieren.
Danke schön
Erstmal ist die Frage, inwieweit das Angebot für den Kunden ersichtlich beschränkt wurde ("so lange der Vorrat reicht"). Wenn das in irgendeiner Form geschehen ist, dann muss das Angebot jedenfalls nicht für den kompletten Zeitraum verfügbar sein.
Bei Fisch ist es natürlich so eine Sache: Da geht der Kunde eher davon aus, dass der Fisch während des Angebotszeitraums mehrfach neu geliefert wird und erwartet eher nicht 6 Tage alten Fisch.
Ob es die Schuld des Lieferanten ist, spielt keine Rolle. Das geht den Kunden nichts an. Wenn ich werbe, dann muss ich eben dafür sorge tragen, dass ich das Zeug auch bekomme.
Im Wesentlichen würden wir hier aber von einem Wettbewerbsverstoß reden. Aus einem solchen ergibt sich allein noch kein Anspruch des Kunden. D.h. eine solche Werbung kann wettbewerbswidrig sein (und von einem Konkurrenten z.B. abgemahnt werden), aber dennoch kein Anspruch für die Kunden entstehen.
Bei vorratsbeschränkten Angeboten gehen die Gerichte davon aus, dass die Produkte zumindest für einen gewissen Zeitraum vorrätig sein müssen, nicht aber für den kompletten Angebotszeitraum. Geht die Sache am letzten Angebotstag eines 6-tägigen Angebots aus, ist das normalerweise kein Problem.
Abseits von der rein rechtlichen Pflicht, macht man natürlich wirtschaftlich und was Kundenbindung betrifft nichts verkehrt, wenn man dem Kunden, wie du sagst, entweder einen Ersatz anbietet oder ihm anbietet, das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt noch zum Angebotspreis zu erhalten. Gerade wenn ich ja ohnehin vorhatte mehr anzubieten. Das würde ich persönlich also in jedem Fall tun. Eine rechtliche Pflicht dazu besteht in den meisten Fällen nicht.
-------------------- #ekelhaft
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Posted: 11.02.2012, 17:48 Uhr |
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Beiträge: 21644 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000
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Diro
MoonSurfer 5000

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Ja, was wir machen steht ja auf einen anderem Blatt, die Sache ist halt das heute einige Kunden kamen und meinten wir müssten die Ware noch da haben, schliesslich ist es erst Samstag und des ginge ja wohl gar nicht und er müsste die Ware jetzt nächste Woche für den Werbepreis bekommen, schließlich hätte er das Recht dazu etc...
Es war auch kein "solange der Vorrat reicht" Angebot, sondern halt reguläre Werbung, gültig von x bis y. Das die Ware mehrmals in der Woche nachgeliefert werden sollte, ist so auch vorgesehen, nur haben wir halt derzeit herbe Lieferanten Probleme und wenn die Fischer nicht auslaufen können und nichts fischen können, aufgrund der Wetterbedingungen oder aus anderweitigen Gründen kein Fisch bei uns im Laden ankommt, tut uns das natürlich auch leid, wir würden das Zeug ja auch gern verkaufen.
Mir ging es halt nur mal um die Rechtliche Seite, ob ich halt zu den Sachen gezwungen bin oder ob das reine Kulanz von uns ist.
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"Ich habe gesehen, das die Mannschaft 90 Minuten auf dem Platz war"
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Wieviel sind denn 100g? :confused:
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Posted: 11.02.2012, 23:20 Uhr |
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Beiträge: 8292 | Wohnort: - | Einmal Löwe, immer Löwe | Registriert seit: 21.10.2009
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TheGreatOne
MoonSurfer 1000

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Zitat: Original geschrieben von Der Regler:
Muss er nicht. Genau wie wenn jemand deine Ausfahrt blockiert kann er auch hier die Polizei rufen und diese dann den Abschleppwagen anordnen lassen [da er sich widerrechtlich auf meinem Grundstück befindet; sofern Rechtslage gegeben, die diese dann ja auch vor Ort klären kann].
Wenn jemand nicht meine Wohnung verlassen möchte, muss ich ja auch keinen Rausschmeißer anheuern und für diesen in Vorkasse treten, oder so -> Rechte werden verletzt, ergo wendet man sich an die Polizei
Von blockieren war keine Rede und wenn dann gilt es nur fur öffentliche Bereiche. Auf einem Privatgelände hat die Polizei sowieso nichts zu regeln und es ist in der Tat so das DU als Eigentümer auf auf einem Privatgelände in Vorleistung gehen musst.
Edit: Und nochmal zur Ausfahrt! Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Geht man von einer normalen Ausfahrt aus, ist die Straße sowie manchmal sogar die Ausfahrt an sich und der Bürgersteig öffentlich. Von daher trifft das hier nicht zu.
Beitrag editiert von TheGreatOne am 14.02.2012 um 16:20 Uhr
-------------------- Carsten Schaefer: "Ich sag´s mal knallhart : Du könntest Kinderschänder sein, Verbrecher oder Nazi und dich dazu bekennen.Aber man bekommt manchmal den Eindruck,nichts davon wäre so schlimm,wie zu sagen:"Ich bin ein Wrestlingfan!"
(C.Schäfer in einem Interview in der FHM)
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Posted: 12.02.2012, 19:19 Uhr |
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Der Regler
MoonSurfer 10000

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Zitat: Original geschrieben von TheGreatOne:
Auf einem Privatgelände hat die Polizei sowieso nichts zu regeln
Wenn sich jemand auf meinen Privatgelände aufhält, den ich nicht dort haben möchte und der sich weigert zu gehen, müsste ich also tatsächlich eine private Security anheuern, die den Kerl dann von meinem Privatgelände schleift, weil mir die Polizei sagen würde, sie hat darauf nichts zu regeln? Interessant 
Edit: Nur um nochmal die korrekte Antwort zu geben:
Wenn ich bei einem öffentlichen Bereich jemanden die Ausfahrt verstelle, kann der entweder die Polizei rufen um die Halterdaten des Fahrzeugs zu ermitteln oder direkt den Abschlepper. In beiden Fällen zahlt man allerdings erst einmal den Abschlepper selbst, nur kann man mit den Halterdaten natürlich leichter sein Geld einklagen.
Wenn jemand auf meinem Privatgelände parkt sind wir in einem ganz anderen Rechtsbereich, nämlich im Strafbereich. Das ist dann nämlich Hausfriedensbruch, da der auf meinem Privatgelände - sofern keine Anbindung an eine öffentliche Straße existiert - nichts verloren hat.
Beitrag editiert von Der Regler am 15.02.2012 um 19:17 Uhr
-------------------- "I survived the Apocalypse and all I got was this lousy Signature."
Dragons are no Match for F-22 Raptors
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Posted: 15.02.2012, 13:30 Uhr |
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