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Schiggy
Gesperrt

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So, ich habe da jetzt mal angerufen bei der Polizei. Ist also kein Fake, da ich zum Tatzeitpunkt miderjährig war, dürfen Sie es ohne Briefumschlag einwerfen.
Denen kam das aber gleich komisch vor, weil mein Nachname nicht ganz richtig angegeben wurde und das Geburtsdatum auch falsch war.
Die haben ein Foto von dem, der sich als mich ausgegeben hat und sie kommen Donnerstag vorbei. Auf jeden Fall trifft die Beschreibung schon mal nicht auf mich zu. dunkelblonde Haare, etwas länger die Haare.
Derjenige hatte die Schülerfahrkarte von meinem ehemals besten Freund, mit dem ich seit gut 3 Jahren im Streit bin, also auch das ist ausgeschlossen, dass ich auch nur in den Gedanken kommen würde, seine Fahrkarte anzufassen.
Bin auf Donnerstag gespannt, vielleicht erkenne ich den ja. Habe auf dem Zettel gelesen, dass es mit einer Strafe bis zu 1000€ geahndet werden kann, wenn man sich als jemand anderes ausgibt.
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Gebt uns unsere Heimat und die Liebe endlich wieder - VOLKSPARKSTADION!
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Posted: 18.10.2011, 09:33 Uhr |
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Beiträge: 3208 | Wohnort: SH | Verein: HSV | Registriert seit: 29.11.2009
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Der Regler
MoonSurfer 10000

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Aus steuerlicher Sicht:
I. Bei einem Wert von unter 400.000 € seid ihr eigentlich good to go. Denn das ist der Freibetrag für eine Schenkung von Eltern an ihre Kinder [Gilt für jeweils 10 Jahre, zu beachten, falls in den letzten Jahren bereits größere Summen geflossen sein sollten]. Der Punkt, warum ich das erwähne ist folgender: Wenn deine Eltern dir das Haus zu billig verkaufen - also deutlich unter Marktwert - vermutet das Finanzamt nämlich genau das: Eine gemischte Schenkung, war mitunter zur Schenkungssteuer führen könnte.
II. Eventuell gilt die Spekulationsfrist zu beachten. Dazu müsste man aber wissen, wie lange deine Eltern das Haus schon bewohnen und ob bereits in den letzten Jahren Immobilien veräußert wurden und ob Wohnungen im Haus eventuell vermietet wurden. Ggf. fallen beim Verkauf des Hauses dann nämlich Steuern an.
Ansonsten könnt ihr euch natürlich beliebig auf einen Betrag einigen. Deine Eltern sind nicht gezwungen es zu dem Preis zu verkaufen, das es wert ist. Wenn das Haus 300.000 € wert ist und ihr einigt euch auf 120.000 €, ist das euer gutes Recht. Wie gesagt, eventuell sieht das FA dann die restlichen 180.000 € als 'Geschenk' an, sollte der Freibetrag allerdings noch bestehen, gibt es da keine Probleme mit der Schenkungssteuer.
Wenn du später Miete von deinen Eltern verlangst, wird das Finanzamt ebenfalls darauf achten, ob die Miete ortsüblich ist oder wesentlich billiger. Sollte die Miete klar unter der ortsüblichen Miete liegen, wird dir das FA bei deiner Einkommensteuererklärung eventuell angesetzte Kosten wie Handwerkerleistungen etc. aus der Anlage V entsprechend kürzen. Wenn die Miete deiner Eltern also bspw. nur 50% der ortsüblichen Miete entspricht, wirst du auch nur 50% der Erhaltungskosten steuerlich absetzen können.
Beitrag editiert von Der Regler am 21.10.2011 um 09:34 Uhr
-------------------- "I survived the Apocalypse and all I got was this lousy Signature."
Dragons are no Match for F-22 Raptors
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Posted: 21.10.2011, 09:13 Uhr |
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CN Punk
MoonSurfer 100

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Eine Frage zum Mietrecht:
Folgende Situation:
Bis Dezember 2010 wohnte ich noch bei meiner Mutter in Hattersheim und bin kurzfristig nach Frankfurt gezogen.
Nun ziehe ich wieder zurück, weil meine Mutter nach Frankfurt zieht, und ziehe zum 1.11.2011 mit meinem Bruder zusammen, der immer noch in Hattersheim in derselben Wohnung wohnt, um eine Brüder-WG zu gründen.
Nun steht die Mietvertragsunterzeichnung an, der vorige Mietvertrag lief ja über meine Mutter, der neue Mietvertrag läuft auf meinen Bruder und mich. Im Mietvertrag, der uns vorab zur Ansicht übergeben wurde, ist etwas von einer Kaution die Rede.
In den Vorabinformationen über den gesamten Mietvertrag war jedoch von einer Übernahme des Mietvertrags ohne Kaution die Rede ( das werden wir dann bei der Unterzeichnung ansprechen)
Frage: Muss mein Bruder dafür, dass er in der Wohnung wohnen bleibt, Kaution bezahlen ?
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Posted: 21.10.2011, 09:24 Uhr |
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Beiträge: 194 | Wohnort: | Registriert seit: 11.04.2009
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Jesse
MoonAdmin

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Die Anfechtung greift ja gerade bei einem eigenen Irrtum. Wenn der Fehler beim Verkäufer liegt, dann ist das eher ein Sachmangel mit entsprechenden Rechten.
Entscheidend ist hier, ob eben die Beschreibung ausreichend war. Wenn das Produkt eindeutig beschrieben war, dann passt das erstmal. Wenn das also Edition XY ist und das geht aus der Beschreibung hervor, dann reicht das wirklich und dann ist es auch wirklich seine Sache, sich entsprechend darüber zu informieren. Wenn es nicht näher beschrieben war und es eine ungeschnitte und geschnitte Version gibt, ist es durchaus noch an dir, klarzustellen, um welche DVDs es sich handelt.
Ist nach Produktbeschreibung davon auszugehen, dass es sich um die ungeschnitte Version handelt, wäre das ein Sachmangel und der Käufer kann deswegen zurücktreten (eine Nachbesserung kommt nicht in Betracht, da es sich um eine gebrauchte Sache handelt (sogenannter Stückkauf)).
Ist das Produkt ausreichend beschrieben, dann liegt der Fehler bei ihm. Ob ein Film geschnitten oder ungeschnitten ist, ist m.E. durchaus eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Gerade bei Filmfans, kann das durchaus ein Grund sein, eine DVD zu kaufen oder nicht, bzw. ist man evtl. bereit für die ungekürzte Fassung mehr dafür auszugeben. Wenn er sich dann über diese Eigenschaft irrt, dann kann er anfechten. Dir daraus entstehende Kosten (Ebay-Gebühren, Portokosten, etc.) kannst du dir dann aber ersetzen lassen.
-------------------- #ekelhaft
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Posted: 27.10.2011, 20:11 Uhr |
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Beiträge: 21543 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000
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*Paul*
MoonSurfer 10000

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Auto gekauft, Fahrzeugbrief und schein "sollten" nach geschickt werden... |
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...diese sind aber seit Mittwoch nicht bei mir eingetroffen, mein 5 Tages kennzeichen ist gestern abgelaufen, die Papiere sind auch heute wieder nicht eingetroffen, ein neues 5 Tages kennzeichen würde wohl 120 Euro kosten, wer trägt die Kosten?
Das Autohaus meint es wurde am Donnerstag per Einschreiben verschickt, die "versuchen" der Sache gerade auf den grund zu gehen, auf meine frage ob Sie die kosten übernehmen würde, da es derren verschulden ist, meinte man zu mir das der chef erst nach 13 Uhr eintreffen würde, der Verkäufer könnte so eine entscheidung nicht treffen...ich hab spätschicht...wer trägt die kosten, ich wenn ich ein neues 5 Tages kennzeichen mache oder das Autohaus?
-------------------- I've missed more than 9000 shots in my career. I've lost almost 300 games. 26 times, I've been trusted to take the game winning shot and missed. I've failed over and over and over again in my life. And that is why I succeed.
Michael Jordan
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Posted: 31.10.2011, 09:00 Uhr |
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Beiträge: 11389 | Wohnort: NRW | Verein: Lakers/BVB | Registriert seit: 30.05.2001
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