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daddycool58
MoonSurfer 1000

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Hab mal eine Frage,
gestern am Morgen wollte ich mit dem Zug an meine Hochschule fahren, leider war der fahrkartenautomat am Bahnhof defekt, ich hab meine Zielstadt angegeben und dann ging nixmehr, der Automat hat sich wohl aufgehängt.
Dacht ich mir, dass ich mir dann einfach im Zug mein Ticket holen werde, ich wusste nurnicht, dass der Zug ein IRE oder sowas war, aufjedenfall eins, in dem es keine Kartenautomaten gibt, da ich selten mit dem Zug fahre wusste ich das nicht und außerdem musste ich den Zug nehmen, weil ich sonst meine Vorlesungen verpasst hätte.
Außerdem wollte ich schlimmstenfalls beim umsteigen (am übernächsten Bahnhof, nach 14km ) einfach mein Ticket kaufen (wirklich ).
Aber natürlich wurde ausgerechnet an dem Tag kontrolliert (sonst nie eigentlich), naja wie dem auch sei, ich hab dem "netten" herren versucht meine Lage zu erklären, und bin sogar frewillig zu ihm hin und hab gesagt das ich kein Ticket habe wegen dem defekten Automaten, aber er war eines dieser typischen Bahnmitarbeiter wie man sie aus Berichten von der BILD-Zeitung kennt, wollte nicht mit sich reden lassen, war hochnäsig und arrogant und hat mir die 40€ Strafe verhängt, zusätzlich hat er von mir aber noch 19,50€ "für die Weiterfahrt" abkassiert.
Das kann aber nicht sein, da ich sonst für die gesamte Strecke nur 6,50€ zahle, allerdings hatte ich keine zeit zu diskutieren, da der Zug angekommen war und ich nur 2 Minuten zum umsteigen hatte, also hab ich ihm die 19,50€ gegeben.
Jetzt meine Frage:
Darf er von mir einfach so viel mehr für die Weiterfahrt nehmen? Hat er das recht dazu? Ist das so geregelt, dass man mehr zahlen muss, wenn man ohne Ticket erwischt wird (zusätzlich zu den 40€ Strafe), zumal ich ja gleich nachdem ich bemerkt habe dass im Zug kein Automat vorhanden ist zu dem Kontrolleur gegangen bin und ihm alles erklärt habe und damit gerechnet hab, einfach direkt bei ihm ein Ticket holen zu können.
19€ ist jetzt nicht die Welt, aber es geht mir einfach ums prinzip, ich will mich nicht verarschen lassen von irgendwelchen typen.
Die 40€ werd ich sowieso nicht zahlen, wie kann ich denn ein Schwarzfahrer sein, wenn ich aus freien Stücken zum Kontrolleur gehe und mir bei ihm ein Ticket kaufen will?
Hab immer gedacht die Medien übertreiben, wenn sie von bösen Bahnmitarbeitern schreiben, aber die hatten alle garnichtmal so unrecht....
-------------------- Shucky Ducky Quack Quack
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Posted: 14.10.2011, 01:30 Uhr |
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Beiträge: 3109 | Wohnort: Spaichingen, BW | Registriert seit: 22.04.2006
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Steven Baker
MoonSurfer 5000

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Zitat: Original geschrieben von daddycool58:
Hab mal eine Frage,
gestern am Morgen wollte ich mit dem Zug an meine Hochschule fahren, leider war der fahrkartenautomat am Bahnhof defekt, ich hab meine Zielstadt angegeben und dann ging nixmehr, der Automat hat sich wohl aufgehängt.
Dacht ich mir, dass ich mir dann einfach im Zug mein Ticket holen werde, ich wusste nurnicht, dass der Zug ein IRE oder sowas war, aufjedenfall eins, in dem es keine Kartenautomaten gibt, da ich selten mit dem Zug fahre wusste ich das nicht und außerdem musste ich den Zug nehmen, weil ich sonst meine Vorlesungen verpasst hätte.
Außerdem wollte ich schlimmstenfalls beim umsteigen (am übernächsten Bahnhof, nach 14km ) einfach mein Ticket kaufen (wirklich ).
Aber natürlich wurde ausgerechnet an dem Tag kontrolliert (sonst nie eigentlich), naja wie dem auch sei, ich hab dem "netten" herren versucht meine Lage zu erklären, und bin sogar frewillig zu ihm hin und hab gesagt das ich kein Ticket habe wegen dem defekten Automaten, aber er war eines dieser typischen Bahnmitarbeiter wie man sie aus Berichten von der BILD-Zeitung kennt, wollte nicht mit sich reden lassen, war hochnäsig und arrogant und hat mir die 40€ Strafe verhängt, zusätzlich hat er von mir aber noch 19,50€ "für die Weiterfahrt" abkassiert.
Das kann aber nicht sein, da ich sonst für die gesamte Strecke nur 6,50€ zahle, allerdings hatte ich keine zeit zu diskutieren, da der Zug angekommen war und ich nur 2 Minuten zum umsteigen hatte, also hab ich ihm die 19,50€ gegeben.
Jetzt meine Frage:
Darf er von mir einfach so viel mehr für die Weiterfahrt nehmen? Hat er das recht dazu? Ist das so geregelt, dass man mehr zahlen muss, wenn man ohne Ticket erwischt wird (zusätzlich zu den 40€ Strafe), zumal ich ja gleich nachdem ich bemerkt habe dass im Zug kein Automat vorhanden ist zu dem Kontrolleur gegangen bin und ihm alles erklärt habe und damit gerechnet hab, einfach direkt bei ihm ein Ticket holen zu können.
19€ ist jetzt nicht die Welt, aber es geht mir einfach ums prinzip, ich will mich nicht verarschen lassen von irgendwelchen typen.
Die 40€ werd ich sowieso nicht zahlen, wie kann ich denn ein Schwarzfahrer sein, wenn ich aus freien Stücken zum Kontrolleur gehe und mir bei ihm ein Ticket kaufen will?
Hab immer gedacht die Medien übertreiben, wenn sie von bösen Bahnmitarbeitern schreiben, aber die hatten alle garnichtmal so unrecht....
Und wieder mal zeigt sich, was für ein Sauhaufen die Bahn ist... mit welcher Begründung werden dir denn da 19,50€ abgenommen? ... Aber wie auch immer, den defekten Automaten kannst du reklamieren und von Seiten der DB wird dann überprüft, ob es zu jenem Zeitpunkt tatsächlich einen Ausfall gab. Wenn ja, erhältst du selbstverständlich keine Strafe. So zumindest die Theorie, d.h. so habe ich das mal von offizieller Seite zugetragen bekommen. Im Grunde müsstest du dann auch das bereits gezahlte Geld zurückerstattet bekommen.
-------------------- "Der große Sport fängt da an, wo er längst aufgehört hat, gesund zu sein." Bertolt Brecht
NOTHING can stop the Ginosaji !
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Posted: 14.10.2011, 05:49 Uhr |
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Beiträge: 7934 | Wohnort: Bodensee | Registriert seit: 17.08.2001
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Das Spiel
MoonSurfer 1000

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Zitat: Original geschrieben von Jesse:
Scheint ein beliebtes Thema zu sein - hatten wir hier entsprechend schon 2 Mal:
Siehe hier:
http://www.moonsault.de/forum/showt...508#post4163508
( http://www.moonsault.de/forum/showt...ahn#post4445291 )
So wirklich helfen wird ihm das sicherlich nicht, zumal die Fälle auch verschieden sind.
Zitat: Original geschrieben von daddycool58:
Hab mal eine Frage,
gestern am Morgen wollte ich mit dem Zug an meine Hochschule fahren, leider war der fahrkartenautomat am Bahnhof defekt, ich hab meine Zielstadt angegeben und dann ging nixmehr, der Automat hat sich wohl aufgehängt.
Dacht ich mir, dass ich mir dann einfach im Zug mein Ticket holen werde, ich wusste nurnicht, dass der Zug ein IRE oder sowas war, aufjedenfall eins, in dem es keine Kartenautomaten gibt, da ich selten mit dem Zug fahre wusste ich das nicht und außerdem musste ich den Zug nehmen, weil ich sonst meine Vorlesungen verpasst hätte.
Außerdem wollte ich schlimmstenfalls beim umsteigen (am übernächsten Bahnhof, nach 14km ) einfach mein Ticket kaufen (wirklich ).
Aber natürlich wurde ausgerechnet an dem Tag kontrolliert (sonst nie eigentlich), naja wie dem auch sei, ich hab dem "netten" herren versucht meine Lage zu erklären, und bin sogar frewillig zu ihm hin und hab gesagt das ich kein Ticket habe wegen dem defekten Automaten, aber er war eines dieser typischen Bahnmitarbeiter wie man sie aus Berichten von der BILD-Zeitung kennt, wollte nicht mit sich reden lassen, war hochnäsig und arrogant und hat mir die 40€ Strafe verhängt, zusätzlich hat er von mir aber noch 19,50€ "für die Weiterfahrt" abkassiert.
Das kann aber nicht sein, da ich sonst für die gesamte Strecke nur 6,50€ zahle, allerdings hatte ich keine zeit zu diskutieren, da der Zug angekommen war und ich nur 2 Minuten zum umsteigen hatte, also hab ich ihm die 19,50€ gegeben.
Jetzt meine Frage:
Darf er von mir einfach so viel mehr für die Weiterfahrt nehmen? Hat er das recht dazu? Ist das so geregelt, dass man mehr zahlen muss, wenn man ohne Ticket erwischt wird (zusätzlich zu den 40€ Strafe), zumal ich ja gleich nachdem ich bemerkt habe dass im Zug kein Automat vorhanden ist zu dem Kontrolleur gegangen bin und ihm alles erklärt habe und damit gerechnet hab, einfach direkt bei ihm ein Ticket holen zu können.
19€ ist jetzt nicht die Welt, aber es geht mir einfach ums prinzip, ich will mich nicht verarschen lassen von irgendwelchen typen.
Die 40€ werd ich sowieso nicht zahlen, wie kann ich denn ein Schwarzfahrer sein, wenn ich aus freien Stücken zum Kontrolleur gehe und mir bei ihm ein Ticket kaufen will?
Hab immer gedacht die Medien übertreiben, wenn sie von bösen Bahnmitarbeitern schreiben, aber die hatten alle garnichtmal so unrecht....
Die 19,50€ entbehren jeglicher Grundlage. Nach dem § 12 EVO musst du ENTWEDER 40€ Beförderungsgeld zahlen ODER den doppelten Preis der von dir zurückgelegten Strecke (wenn es mehr als 40€ sein sollte). Sonst zahlst du nichts!
Desweiteren hast du dich genau so verhalten wie es das Gesetz vorsieht. Aus § 12 EOV in Verbidnung mit § 9 Absatz 3 Buchstabe d EOV ergibt sich nämlich, dass du dich korrekt verhälst, wenn du unaufgefordert den Kontrolleur darüber informierst, dass du keine Karte lösen konntest, da der Automat defekt war. Du zahlst in deinem Fall also überhaupt nichts.
Selbst wenn der Fall anders wäre, zahlst du nichts, da so ziemlich von jedem Gericht eine Klage der Bahn auf das erhöhte Beförderungsgeld abgeschmettert wurde, da das Gesetz (also der § 12 EOV) als verfassungswidrig angesehen wird.
Daher würde ich mich unter Verweis auf das von mir Geschriebene weigern, die 40€ zu zahlen. Weiterhin würde ich die 19,50€ nach § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangen, jedoch zu verstehen geben, dass du gerne bereit bist, den normalen Fahrpreis für die tatsächlich zurückgelegte Strecke zu zahlen.
-------------------- "How typically, horribly, wonderfully German." The SUN
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Posted: 14.10.2011, 10:31 Uhr |
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Beiträge: 4041 | Wohnort: | Registriert seit: 06.12.2002
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daddycool58
MoonSurfer 1000

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Danke für die Hilfe 
Den defekten Automaten hab ich natürlich gleich im Zug gemeldet und der Kontrolleur meinte auch, dass ich das Geld vorerst nicht zahlen müsste und sie den Defekt prüfen würden, so richtig glauben tu ich das aber nicht, ich denke eher die werden sagen, dass alles in Ordnung war, ich kann ihnen leider schlecht das gegenteil beweisen, außer sie haben Kameras am Bahnhof installiert und sehen, wie ich den Automaten angebrüllt hab 
Bei den 40€ werde ich sowieso stur bleiben, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Die 19,50€ muss ich mal prüfen, könnte wirklich so sein, wie es Jack of Spades gesagt hat, da es ja ein anderer Zugtyp als sonst war.
-------------------- Shucky Ducky Quack Quack
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Posted: 14.10.2011, 11:59 Uhr |
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Beiträge: 3109 | Wohnort: Spaichingen, BW | Registriert seit: 22.04.2006
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B.J. Penn
MoonSurfer 10000

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Zitat: Original geschrieben von Das Spiel:
Desweiteren hast du dich genau so verhalten wie es das Gesetz vorsieht. Aus § 12 EOV in Verbidnung mit § 9 Absatz 3 Buchstabe d EOV ergibt sich nämlich, dass du dich korrekt verhälst, wenn du unaufgefordert den Kontrolleur darüber informierst, dass du keine Karte lösen konntest, da der Automat defekt war. Du zahlst in deinem Fall also überhaupt nichts.
Ich kam der Bahn, bzw dem RMV (lokaler Verkehrsbund) direkt als ich kontrolliert wurde schon damit, das der Automat kaputt war, was 4 Leute, die mit mir eingestiegen waren, auch bestätigt haben.
Er sagte dann ich solle mich direkt an den RMV wenden, Deren Aussage war, ich müsse dann halt einen anderen Automaten aufsuchen bzw früher kommen um rechtzeitig eine Karte ziehen zu können, an welchem Automaten auch immer.
Mir wäre der Aufwand dann auch zu groß gewesen. Ich habs bezahlt und hatte Ruhe. Nur die Mahngebühren mit denen sie mir kamen, hab ich nicht gezahlt.
-------------------- "The Prodigy" B.J. Penn
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Posted: 17.10.2011, 13:32 Uhr |
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Beiträge: 15646 | Wohnort: Oberursl / Taunus | Registriert seit: 09.10.2005
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Diro
MoonSurfer 5000

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Zitat: Original geschrieben von Schiggy:
Nö, halt dass man sich mündlich dazu äußern kann, oder schriftlich bis zum 28.10 (Möglichkeit hierfür war als Anlage dabei). Wenn dies nicht passiert, wird es wohl an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Wie schon gesagt wurde, ich würd auch mal zur nächsten Polizeistation und abklären was das soll. Eigentlich schicken die solche Sachen in Briefumschlägen per Nachnahme, also so, das du das direkt entgegen nehmen musst oder es ist halt verpackt. Wenn sie sich den Aufwand machen bei dir vorbei zu kommen und keiner war da, dann kommen die auch ein zweites mal und selbst dann würde das wohl in einem Briefumschlag liegen.
Anrufen sollte auch schon reichen, Anhand des Aktenzeichens sollte eine Aussage ob das Ding echt ist oder nicht möglich sein 
-------------------- "Sex vor dem Spiel? Das können meine Jungs halten wie sie wollen. Nur in der Halbzeit, da geht nichts"
"Ich habe gesehen, das die Mannschaft 90 Minuten auf dem Platz war"
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Wieviel sind denn 100g? :confused:
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Posted: 17.10.2011, 15:51 Uhr |
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Beiträge: 8290 | Wohnort: - | Einmal Löwe, immer Löwe | Registriert seit: 21.10.2009
| IP: Gespeichert | Posting ID: 5104507 |
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Jesse
MoonAdmin

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Und was ist mit der passenden Pfandmarke passiert? Du hast gesagt du hast sie abgegeben - aber normalerweise gibt man sie ja dann ab, wenn man die Jacke zurückbekommt.
Wenn die Jacke tatsächlich irrtümlich an einen anderen herausgegeben wurde, ist das natürlich ein Fehler seitens der Diskothek, für den sie auch haftet. Anders kann es aussehen, wenn du die Pfandmarke z.B. in der Disko auf den Boden wirfst. Das wäre dann eine eigene Fahrlässigkeit und die Diskothek kann nichts dafür, wenn sie die Jacke an jemand rausgibt, der sich mit dem richtigen Pfandabschnitt als Besitzer der Jacke ausweist (zumindest dann eben wenn der eigentliche Besitzer den Pfandabschnitt verliert oder wegwirft).
Wenn sie an jemand ohne den richtigen Abschnitt die Jacke ausgeben, ist das fahrlässig. Entsprechend hättest du auch einen vertraglichen Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn sie an jemand anderes herausgegeben wurde, besteht ja noch die Möglichkeit, dass derjenige die Verwechslung bemerkt, wenn er wieder nüchtern ist und die Jacke dann zurückgibt. Entsprechend würde ich da noch abwarten, ob sie nicht auf diesem Wege wieder auftaucht. Dem Betreiber würde ich das entsprechend mitteilen, dass er sich melden soll, wenn die Jacke wieder auftaucht. Taucht sie nicht wieder auf, muss er sofern ihn eben ein Verschulden trifft (wie gesagt, das mit dem Pfandabschnitt habe ich noch nicht ganz verstanden) Schadensersatz leisten.
-------------------- #ekelhaft
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Posted: 17.10.2011, 23:33 Uhr |
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Beiträge: 21643 | Wohnort: D-86316 Friedberg-Derching | Registriert seit: 01.04.2000
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Jesse
MoonAdmin

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Okay. Das ist dann natürlich der Fehler der Diskothek. Sollte die Jacke wirklich an einen Dritten ausgeben worden sein, dann ohne die richtige Marke und das ist auf jeden Fall fahrlässig. Wenn sie nicht an einen Dritten ausgegeben wurde, dann müsste sie noch da sein. Und auch wenn sie da dann verloren geht, ist das der Fehler der Diskothek.
Erstmal abwarten, ob die Jacke nicht wieder auftaucht. Wenn nicht, dann muss die Diskothek Schadensersatz leisten (also den Zeitwert der Jacke ersetzen).
Hättest du denn im Notfall einen Zeugen, der bestätigt, dass du die Marke abgegeben hast, aber die Jacke nicht gekriegt hast? Oder im Notfall zumindest jemand, der sich erinnert, dass du eine Jacke dabei hattest und ohne Jacke gegangen bist.
-------------------- #ekelhaft
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Posted: 18.10.2011, 02:16 Uhr |
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