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BreakTheGame ist offline BreakTheGame
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Ihr studiert Jus hier ?
Ich bin Erasmus in Österreicht und ich will in Österreich bleiben oder in Deutschland gehen. Ich suche für ein Master Program in English oder ein Post Graduate Programe. Ich habe die Universität von Wien angefragen und die nur Program in English kostet 10 000 euros...
Ist alles hier so tauer ? In Frankreich soll ich am maximum 500 bezahlen ...
Gibt es billiges Universität ?

Old Post Posted: 28.03.2011, 22:10 Uhr
Beiträge: 152 | Wohnort: Österreich/Frankreich | Registriert seit: 18.03.2011 IP: Gespeichert | Posting ID: 4621160  
Toschie ist offline Toschie
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PUSH~!

Zitat:
Ich habe ein großes Problem aber stehe auch dazu, nur eine Frage.

Ich arbeite nebenbei in einem Supermarkt. Heute waren bei uns in der Gegend viele Kontrollen bezüglich Alkoholverkauf an Jugendliche. Leider bin ich auch durchgefallen, obwohl ich mir den Perso zeigen haben lasse aber war neben der Spur. Eins vorweg: mit der Strafe leben muss ich ganz klar, werde ich auch tun. Ich will mich da nicht herrausziehen, denn es war meine Dummheit.

Meine Frage ist nur, was für eine Strafe mich erwartet. Der Polizist und die Frau vom Jugendamt haben gesagt, das es ein Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro geben kann, prozentual gemessen an meinem Verdienst, der bei ca. 320 Euro im Monat liegt.
Gibt es dort sowas wie eine Verwarnung oder etwas? Kann mir wer weiterhelfen, der sich vielleicht damit auskennt?

Danke für eure Hilfe.

Old Post Posted: 28.03.2011, 22:21 Uhr
Beiträge: 106 | Wohnort: | Registriert seit: 14.09.2010 IP: Gespeichert | Posting ID: 4621195  
HEELZiggler ist online! HEELZiggler
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@Toschie

Der Bußgeldbescheid geht doch meines Wissens eh erstmal an den Geschäftsführer/Marktleiter des Marktes wo du arbeitest, am besten sprichste deshalb auch mit deinem Vorgesetzten ob er dir den Betrag direkt von deinem Lohn abzieht oder du es selbst einfach bezahlen tust oder vielleicht ist dein Chef ja so nett und übernimmt die Strafe sogar für dich.

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Stealing the Show - And Your Girlfriend!
Tag der Niedersachsen 2013

Old Post Posted: 28.03.2011, 22:32 Uhr
Beiträge: 11602 | Wohnort: Vienenburg | Registriert seit: 16.02.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 4621226  
Toschie ist offline Toschie
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Danke erst einmal für deine Antwort.

Also, ich habe schon mit meinem Chef gesprochen, welcher natürlich nicht begeistert war. Er hat mich aber nicht entlassen, da er sehr große Stücke auf mich hält, was mich auch sehr stolz macht, da es kein "Tante-Emma-Laden" ist, sondern ein Großkonzern.

Der Polizist und die Nette Frau vom Jugendamt meinten schon, dass ich die Strafe direkt bekomme, da ich ja aufgeklärt wurde, als ich anfing. Würde es auch nicht gerecht finden, wenn mein Chef bzw. meine Firma Bußgeld zahlen muss, da es, ich sehe es ja merklich ein, meine eigene Schuld war.

Meine Frage ist nun einfach, wie hoch dieses Bußgeld wird. Hab im Netz (ich liebe und arbeite in Niedersachsen) nur eine Spanne von 300 bis 3000 Euro gefunden. Der Beamte meinte, das dass Bußbald a) vom gehalt abhängt (ca. 320 Euronen) und b) in dem Ermessen der Beamten liegt. Nun war ich sofort einsichtig und alles, hab keine Spielchen gespielt und habe gesagt, dass es eiskalt mein Fehler war und ich dafür aufkommen werde (Nehme nun sogar freiwillig an einer Kassierschulung teil, um altes zu festigen und neues zu lernen!). Nun plagt mich aber der Gedanke an das Bußgeld, da ich nach meinem Abi mit meinen Jungs eine Woche nach Dänemark wollte, was natürlich auch Geld kostet.

Kennt sich niemand mit dem Thema aus und kann mit helfen, wie sowas berechnet wird (wegen Punkt a)?) Und kann man Bußgelder im Allgemeinen in Raten zahlen oder wird sowas sofort fällig?
Achja, wie man unschwer merkt, geht mir das Thema ganz schön an die Nieren, weil ich mich selber darüber Ärger und ich solche Fehler von mir nicht gewohnt bin, also bitte helft mir.

Hilfe

Old Post Posted: 28.03.2011, 22:57 Uhr
Beiträge: 106 | Wohnort: | Registriert seit: 14.09.2010 IP: Gespeichert | Posting ID: 4621318  
2. Vorsitzende ist offline 2. Vorsitzende
MoonModeratorin

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Du verdienst absolut wenig, dementsprechend wird die Strafe auch nur am untersten Rand angesiedelt werden. Zudem bist Du ja auch das erste Mal damit aufgefallen, so dass auch das eher dafür spricht, dass der Betrag gering ausfällt.
Wundert mich eh, dass nicht erstmal eine Verwarnung ausgesprochen wird. Hier gab es mehrere Aktionen mit Testkäufen,
und da haben die Ladenbesitzer/ verkäufer erst beim 2. Mal eine Strafe bekommen.

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Sollte man sich mal durchlesen: http://www.organspende-info.de/organspende/ausweis/
Was Sie schon immer über die Verwendung multipler Ausrufe- und Fragezeichen wissen wollten: http://www.sockenseite.de/usenet/ausruf.html

Old Post Posted: 29.03.2011, 06:47 Uhr
Beiträge: 15285 | Wohnort: Hannover | Registriert seit: 01.02.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 4622258  
Bekiffski ist offline Bekiffski
MoonSurfer 10000

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Mal eine Frage an die Rechtsabteilung hier bezüglich Cyberstalking. Wie gut sind meine Chancen wenn ich da jemanden zur Anzeige bringe? Ich bin hier gerade echt am Überlegen, rechtliche Schritte gegen jemanden einzuleiten, den ich zwar nicht kenne, aber der mir seit Monaten auf den Geist geht mit total wirren Botschaften sowie Sachen, die den Straftatbestand von Rufmord erfüllen. Ich habe keinen Bock dass solche Geschichten mich irgendwann mal einen Job kosten oder sowas...

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Sie müssen Ihren Kopf jetzt schon zum Denken benutzen, nicht nur als Hutständer. Wissen auch nur die Wenigsten.

Old Post Posted: 02.04.2011, 16:42 Uhr
Beiträge: 11675 | Wohnort: Regensburg/Landshut | Registriert seit: 20.01.2008 IP: Gespeichert | Posting ID: 4632295  
Fresh Prince ist offline Fresh Prince
MoonAdmin

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Den Straftatbestand "Rufmord" gibt es nicht. In Frage kommen aber Beleidigungstatbestände (i.A. meistens §§ 185, 186, 187 StGB - meistens entscheidend ist, ob die behauptete Ehrverletzung gelogen oder ob sie "nur" nicht erweislich wahr ist; zu beachten ist außerdem § 199).

Die Erfolgsaussicht hängt davon ab, was überhaupt vorgefallen ist und in welcher Form Nachweise diesbezüglich vorliegen (E-Mails, Forenpostings, Messenger Historys, Blogs, Social Networks etc.).

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IBK RobertS: Du bist der einzige Wrestlingfan, der mir je eine Niederlage im Schach zugefügt hat - "RobertS Besieger"

Old Post Posted: 02.04.2011, 17:32 Uhr
Beiträge: 26043 | Wohnort: Kiel/Flensburg | Registriert seit: 09.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 4632420  
Bekiffski ist offline Bekiffski
MoonSurfer 10000

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Danke schonmal. Ich schreib dir wegen letzteren Punktes des Boardklimas wegen nachher eine PM, weil das ja leider auch teils hier stattgefunden hat, hoffe du verstehst mich da.

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Old Post Posted: 02.04.2011, 17:53 Uhr
Beiträge: 11675 | Wohnort: Regensburg/Landshut | Registriert seit: 20.01.2008 IP: Gespeichert | Posting ID: 4632453  
TheGreatOne ist offline TheGreatOne
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Folgender Sachverhalt, ich bin seit ca. einem halben Jahr nicht mehr in meiner alten Firma beschäftigt und habe immernoch nicht meine "ausführliches" Arbeitszeugnis bekommen. Ich habe meinen Ex Chef schon 3 mal kontaktiert und habe ihn darauf hingewiesen! Die Konzernzentrale wo auch die Personalabteilung sitzt habe ich auch schon schriftlich kontaktiert. Bisher ohne Reaktion. Es kann doch nicht wahr sein, dass man solange auf eine Seite wartet, die sowieso nur aus Textbausteinen zusammen gesetzt ist! Welche Möglichkeiten bleiben mir nun noch? Schlimmstenfalls einklagen? Vielleicht weiss ja einer von unseren Rechtsexperten mehr

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Carsten Schaefer: "Ich sag´s mal knallhart : Du könntest Kinderschänder sein, Verbrecher oder Nazi und dich dazu bekennen.Aber man bekommt manchmal den Eindruck,nichts davon wäre so schlimm,wie zu sagen:"Ich bin ein Wrestlingfan!"
(C.Schäfer in einem Interview in der FHM)

Old Post Posted: 03.04.2011, 10:16 Uhr
Beiträge: 3229 | Wohnort: Deutschland,Berlin | Registriert seit: 01.04.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 4635402  
Childish Gambino ist offline Childish Gambino
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Hey, ich habe auch mal eine Frage.
Ich möchte demnächst eine Internetseite online stellen, in der alle Musik-Veröffentlichungen eines bestimmtes Genres enthalten sind, halt mit den Infos zu dem jeweiligen Tonträger. Wie sicher ist das, wenn ich die Cover mit dazunehme? Im Grunde sind die ja nämlich rechtlich geschützt - was kann mir das passieren? Klagt sowas überhaupt jemand an? Ich meine, ich verlinke dann auch zu Kaufportalen etc. und mache sogesehen ja sogar Werbung für den Künstler.
Mich würde mal interessieren, ob ich was zu befürchten habe und wenn ja, inwiefern. Wäre cool, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Gruß

--------------------
Last.fm

Old Post Posted: 03.04.2011, 22:01 Uhr
Beiträge: 9795 | Wohnort: | Registriert seit: 21.07.2004 IP: Gespeichert | Posting ID: 4637248  
SamoanDampframme ist offline SamoanDampframme
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Eine Person tritt einer schwangeren Frau mutwillig in den Bauch. Dadurch "stirbt" das Kind im Mutterleib. Ich weiß jetzt nicht genau ob das medizinisch möglich ist, nehmen wir jedoch erst einmal an, der noch Embryo wird einfach ausgeschieden und auch sonst hat die Frau keine Schmerzen oder sonstigen körperliche Folgen. Welchen Straftatbestand erfüllt der Täter damit und ist das Alter und somit die Lebensfähigkeit des Ungeborenen von Einfluss (jetzt mal sonstige Schäden durch eine mögliche OP oder so ausgenommen, es geht mir nur um das Kind).
Danke für die Hilfe

Old Post Posted: 04.04.2011, 15:12 Uhr
Beiträge: 758 | Wohnort: Frankenberg (Sachsen) | Registriert seit: 14.06.2009 IP: Gespeichert | Posting ID: 4641955  
Berlin Brawler ist offline Berlin Brawler
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So meine lieben Juristen:
Wenn der Vermieter (der sich den Mietern nicht mal namentlich vorstellt, also im Grunde unbekannt ist) unangekündigt eine Durchgangstür zum Hof einbauen lässt und den Mietern keine Schlüssel zur Verfügung stellt, ihnen so also den Zugang zum Hof (Fahrräder, Mülltonnen, Motorroller) und zu ihren Kellerräumen samt der dort eingelagerten Sachen (u.a. auch Heizmaterial bei einer Wohnung mit Kohleofen) versperrt, dann kann man doch Vermieter samt ausführenden Bauarbeitern wegen Nötigung anzeigen, oder?

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Nieder mit Cliff Barnes - Es lebe Ewing Oil

Old Post Posted: 04.04.2011, 16:36 Uhr
Beiträge: 46184 | Wohnort: Interaktiv Forum | Registriert seit: 15.11.2002 IP: Gespeichert | Posting ID: 4642123  
Walking Dead ist offline Walking Dead
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Zitat:
Original geschrieben von Berlin Brawler:
So meine lieben Juristen:
Wenn der Vermieter (der sich den Mietern nicht mal namentlich vorstellt, also im Grunde unbekannt ist) unangekündigt eine Durchgangstür zum Hof einbauen lässt und den Mietern keine Schlüssel zur Verfügung stellt, ihnen so also den Zugang zum Hof (Fahrräder, Mülltonnen, Motorroller) und zu ihren Kellerräumen samt der dort eingelagerten Sachen (u.a. auch Heizmaterial bei einer Wohnung mit Kohleofen) versperrt, dann kann man doch Vermieter samt ausführenden Bauarbeitern wegen Nötigung anzeigen, oder?



Ich bin kein Jurist, aber mich wundert da etwas:
Im Mietvertrag muss doch der Vermieter genannt sein - also unbekannt kann der ja gar nicht sein.
Selbst wenns eine wie auch immer geartete Gesellschaft sein sollte - die hätte ja dann wieder einen Geschäftsführer.

Und meinem Verständnis nach bezieht sich Nötigung auf das StGB, es geht aber wohl doch eher um die Nicht-zur Verfügung stellen von (Miet-)Vertraglich geregelten Dingen - also gehts wohl um Mietrecht -> erst mal Androhen die Miete zu kürzen.

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"Another good reason to not bank turns is you might die in the middle of the night and OH GOD WASTED ADVENTURES!"

Random Bruce Campbell Fact #403:
Death once had a near Bruce Campbell experience.

Old Post Posted: 04.04.2011, 17:06 Uhr
Beiträge: 9349 | Wohnort: Regensburg | Registriert seit: 14.06.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 4642173  
Berlin Brawler ist offline Berlin Brawler
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Zitat:
Original geschrieben von Walking Dead:
Ich bin kein Jurist, aber mich wundert da etwas:
Im Mietvertrag muss doch der Vermieter genannt sein - also unbekannt kann der ja gar nicht sein.
Selbst wenns eine wie auch immer geartete Gesellschaft sein sollte - die hätte ja dann wieder einen Geschäftsführer.

Und meinem Verständnis nach bezieht sich Nötigung auf das StGB, es geht aber wohl doch eher um die Nicht-zur Verfügung stellen von (Miet-)Vertraglich geregelten Dingen - also gehts wohl um Mietrecht -> erst mal Androhen die Miete zu kürzen.

Zum ersten, seit dem (10 Jahre) ist das Haus mindestens zwei oder dreimal verkauft worden und da das Mietkonto gleich blieb, hatte es der Vorbesitzer nicht für nötig gehalten die Verwaltungfunktion wahrzunehmen.
Nach dem letzten Verkauf hat sich bisher niemand bei uns gemeldet.

Zum zweiten:
Würde sich eher nicht lohnen, da es dem Vermieter es im besten Fall egal wäre (sind eh nur noch 3 von 16 oder mehr Wohneinheiten vermietet) oder er das wahrscheinlich als Grund für eine fristlose Kündigung samt des Rechtsstreites, den ich mir nicht antun will, nehmen würde. Und ein Schaden ist schnell angerichtet.

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Nieder mit Cliff Barnes - Es lebe Ewing Oil

Old Post Posted: 04.04.2011, 17:34 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von SamoanDampframme:
Eine Person tritt einer schwangeren Frau mutwillig in den Bauch. Dadurch "stirbt" das Kind im Mutterleib. Ich weiß jetzt nicht genau ob das medizinisch möglich ist, nehmen wir jedoch erst einmal an, der noch Embryo wird einfach ausgeschieden und auch sonst hat die Frau keine Schmerzen oder sonstigen körperliche Folgen. Welchen Straftatbestand erfüllt der Täter damit und ist das Alter und somit die Lebensfähigkeit des Ungeborenen von Einfluss (jetzt mal sonstige Schäden durch eine mögliche OP oder so ausgenommen, es geht mir nur um das Kind).
Danke für die Hilfe

Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB. Wohl ein besonders schwerer Fall nach § 218 II. Alter und Lebensfähigkeit spielen im Grunde keine Rolle, es sei denn, die Geburt hat bereits begonnen. Mit Einsetzen der Eröffnungswehen handelt es sich um einen Menschen im strafrechtlichen Sinne, von da an kommen auch Mord und Totschlag in Frage.

Old Post Posted: 04.04.2011, 19:37 Uhr
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Schönen guten Abend.

Wie sieht es denn aus, bei einem Verkehrunfall mit Todesfolge. Welche Strafen sind denn da zu erwarten?
Zugetragen soll es sich so haben, das ein Motorradfahrer beim Überholvorgang von einem Auto abgedrängt wurde, da der Fahrer des Autos nicht in den Rückspiegel schaute. Der Motorradfahrer ist daraufhin an ein Verkehrsschild geknallt und dabei ums leben zu kommen.

Danke für die Hilfe.

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"Ich habe gesehen, das die Mannschaft 90 Minuten auf dem Platz war"
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Wieviel sind denn 100g? :confused:

Old Post Posted: 04.04.2011, 22:19 Uhr
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Im Grunde kommt nur fahrlässige Tötung, § 222 StGB, in Betracht. Die wird auch recht unproblematisch vorliegen. D.h. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, je nach den Umständen des Einzelfalles (Grad der Unachtsamkeit, Täterpersönlichkeit, Vorstrafen etc.). Fahrlässige KöVe zwar auch erfüllt, aber tritt hinter die Tötung zurück. Mord, Totschlag und KöVe mit Todesfolge scheiden mangels Vorsatz sowieso aus.

Old Post Posted: 04.04.2011, 22:44 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Auerbachzieher:
Im Grunde kommt nur fahrlässige Tötung, § 222 StGB, in Betracht. Die wird auch recht unproblematisch vorliegen. D.h. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, je nach den Umständen des Einzelfalles (Grad der Unachtsamkeit, Täterpersönlichkeit, Vorstrafen etc.).



Ja, Vorsatz nehm ich auch erstmal nicht an. Unachtsamkeit hat er ja schon gestanden, er hat einfach nicht in den Spiegel geschaut, als er ausscherte und das ihn überholende Motorrad nicht gesehen.

Ich nehme mal an, der Versuch der ersten Hilfe und das Geständnis werden sich ebenfall nochmal mildernd auswirken. Reicht das schon für eine Bewährung?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn er das Geständnis was er bei der Polizei abgegeben hat widerruft weil es keine Zeugen gibt? Der Motorradfahrer kann sich ja nicht mehr verdeitigen.

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Wieviel sind denn 100g? :confused:

Old Post Posted: 05.04.2011, 02:05 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Auerbachzieher:
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB. Wohl ein besonders schwerer Fall nach § 218 II. Alter und Lebensfähigkeit spielen im Grunde keine Rolle, es sei denn, die Geburt hat bereits begonnen. Mit Einsetzen der Eröffnungswehen handelt es sich um einen Menschen im strafrechtlichen Sinne, von da an kommen auch Mord und Totschlag in Frage.



Danke

Old Post Posted: 05.04.2011, 16:15 Uhr
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hat sich erledigt

Beitrag editiert von CarlitoCool am 06.04.2011 um 15:47 Uhr

Old Post Posted: 06.04.2011, 12:48 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von v zum sick:
Hey, ich habe auch mal eine Frage.
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Mich würde mal interessieren, ob ich was zu befürchten habe und wenn ja, inwiefern. Wäre cool, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Gruß


Kann mir jemand weiterhelfen?

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Last.fm

Old Post Posted: 06.04.2011, 17:42 Uhr
Beiträge: 9795 | Wohnort: | Registriert seit: 21.07.2004 IP: Gespeichert | Posting ID: 4648280  
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Zitat:
Original geschrieben von Diro:
Ja, Vorsatz nehm ich auch erstmal nicht an. Unachtsamkeit hat er ja schon gestanden, er hat einfach nicht in den Spiegel geschaut, als er ausscherte und das ihn überholende Motorrad nicht gesehen.

Ich nehme mal an, der Versuch der ersten Hilfe und das Geständnis werden sich ebenfall nochmal mildernd auswirken. Reicht das schon für eine Bewährung?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn er das Geständnis was er bei der Polizei abgegeben hat widerruft weil es keine Zeugen gibt? Der Motorradfahrer kann sich ja nicht mehr verdeitigen.



Ob das schon für eine Bewährung reicht hängt natürlich auch vom Gericht und dem Vorsitzenden Richter ab, aber wenn der Beschuldigte noch versucht hat erste hilfe zu leisten, geständig ist und auch seinen fehler einsieht und auch nicht einschlägig Vorbestraft ist dann ist eine Bewährungsstrafe sehr warscheinlich, denn der jenige ist zudem auch schon genug gestraft da durch seine Unachtsamkeit ein Mensch zu Tode gekommen ist.

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Old Post Posted: 06.04.2011, 20:44 Uhr
Beiträge: 11602 | Wohnort: Vienenburg | Registriert seit: 16.02.2007 IP: Gespeichert | Posting ID: 4648796  
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Ich habe eine frage zum meinen Arbeitsvertrag:

Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 29.Mai befristet! Nun sehe ich hier den Vorläufigen Dienstplan für Mai, wonach ich am 31.Mai arbeiten soll!
Wie ist das nun? Ich habe mal gelesen, wenn mein Chef das OK für diesen Dienstplan gibt, und ich bis dahin noch keine Kündigung oder einen neuen Arbeitsvertrag bekommen habe, müsste ich ja dann eigentlich einen unbefristeten Vertrag haben!

Ist das soweit richtig??

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NIE MEHR 2.LIGA!!

FORZA SGE

Old Post Posted: 08.04.2011, 00:59 Uhr
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Diro ist offline Diro
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Soweit meine Chefin (bei uns im Betriebsrat) das immer gesagt hat, ist dies genau so. Wenn man bis zu Tag X befristet ist und anschliessend trotzdem eingesetzt wird, ohne eine neue Befristung zu erhalten, ist man, wenn du dort zur Arbeit antrittst automatisch unbefristet eingestellt.

Ich würde dir raten, Füße still halten, am 31.05 in Ruhe zur Arbeit zu kommen und wenn du den Tag absolviert hast, danach vielleicht mal den Chef zu fragen. Nach dem 31.05 bist du rechtlich wohl auf der sicheren Seite sollte er doch meinen das wäre ein Fehler.

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Wieviel sind denn 100g? :confused:

Old Post Posted: 08.04.2011, 11:09 Uhr
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Zitat:
Original geschrieben von Diro:
Soweit meine Chefin (bei uns im Betriebsrat) das immer gesagt hat, ist dies genau so. Wenn man bis zu Tag X befristet ist und anschliessend trotzdem eingesetzt wird, ohne eine neue Befristung zu erhalten, ist man, wenn du dort zur Arbeit antrittst automatisch unbefristet eingestellt.



Eine neue Befristung ist sowieso nicht möglich. Wenn du einmal befristet eingestellt wurdest und einen neuen befristeten Vertrag bekommst, ist dieser ungültig und wird automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Auch wenn da x-Jahre zwischen lagen: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur ein einziges Mal bei einem Arbeitgeber möglich [dieser kann aber auf eine Maximaldauer von insgesamt 2 Jahren verlängert werden]. Danach sind die Verträge unbefristet.

Ist vielleicht ganz interessant für die, denen das schonmal passiert ist. Problem ist dabei eben, dass das nicht alle wissen. Wer also einen neuen befristeten Vertrag bei einem Arbeitgeber unterzeichnet, statt seinen alten Vertrag nur zu verlängern - bzw. wenn die 2 Jahre rum sind - kann danach seinem Chef ruhig ins Gesicht sagen, dass dieser jetzt unbefristet gültig ist. Ist bestimmt witzig

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Old Post Posted: 08.04.2011, 12:26 Uhr
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