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MrOddo ist online! MrOddo
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Zitat:
Original geschrieben von Josey:

Wir hatten jetzt überlegt entweder das Sparbuch aufzulösen oder zumindest ein Girokonto zusätzlich zu eröffnen von dem aus dann der "normale" Zahlungsverkehr laufen könnte und dort könnten die Spieler auch ihr Geld überweisen, was auch diverse Vorteile hätte. Nur soll das Konto natürlich nicht auf mich oder sonst irgendwen persönlich laufen, weil ja nicht immer die selbe Person für so ein Konto zuständig ist. Auf den Verein selbst soll es allerdings auch nicht laufen, weil der Gesamtverein damit nicht zu tun hat und das auch in Zukunft nicht haben soll.


Uli, bist du es?

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CSB2013:
Den frischen Prinzen diss ich aus Prinzip nicht
ersten ist der kleine Racker viel zu niedlich
und zweitens das CSB wie der Witze Thread - Behindertenwitze gibts nicht!

Old Post Posted: 21.05.2013, 17:43 Uhr
Beiträge: 2984 | Wohnort: Ist jedenfalls schön hier! | Registriert seit: 02.10.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 6455663  
Jesse ist online! Jesse
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Zitat:
Original geschrieben von Josey:
Ich hab da auch mal ne Frage. Und zwar verwalte ich zur Zeit für meine Fußballmannschaft die "Mannschaftskasse".
Bisher läuft es so, dass mir jeder Spieler das Geld einmal im Jahr oder monatlich oder wie es eben gerade passt gibt. Ein Sparbuch haben wir auch. Aber gerade wenn Feiern oder eine Abschlussfahrt oder sonst was größeres geplant ist was zumindest zum Teil aus dieser Kasse gezahlt werden soll muss letztlich immer mit Bargeld operiert werden bzw. einer (zur Zeit ich ) das Geld vorlegen und sich dann das ganze vom Sparbuch zurückholen. An sich klappt das ja soweit ganz gut aber es ist eben umständlich.

Wir hatten jetzt überlegt entweder das Sparbuch aufzulösen oder zumindest ein Girokonto zusätzlich zu eröffnen von dem aus dann der "normale" Zahlungsverkehr laufen könnte und dort könnten die Spieler auch ihr Geld überweisen, was auch diverse Vorteile hätte. Nur soll das Konto natürlich nicht auf mich oder sonst irgendwen persönlich laufen, weil ja nicht immer die selbe Person für so ein Konto zuständig ist. Auf den Verein selbst soll es allerdings auch nicht laufen, weil der Gesamtverein damit nicht zu tun hat und das auch in Zukunft nicht haben soll.

Gibt es da irgendeine Möglichkeit sowas zu realisieren? Das einzige was ich bisher gefunden habe ist ein Gemeinschaftskonto, wofür man letztlich aber auch wieder Personen angeben muss und die dann im Falle eines Wechsels oder sonstigen Dinge umständlich umgeschrieben werden müssten.

ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt, fürchte aber nicht ganz, also gerne nachfragen.




Ja, es ist möglich ein Konto auf die GbR zu eröffnen. Die Leute die die Mannschaftskasse verwalten bilden automatisch zu diesem Zweck eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die GbR ist eine rechtsfähige Gesellschaftsform und kann somit auch ein Konto haben. In diesem Fall haben dann die Vertretungsbefugten der Gesellschaft auch das Zugriffsrecht auf's Konto. Der Vorteil ist dabei, dass eben bei Wechseln der Leute nichts geändert werden muss und immer derjenige aufs Konto zugreifen kann, der eben im Rahmen der GbR dafür zuständig ist.

Das hat aber Nachteile. Standardmäßig ist ein Konto für eine GbR erstmal ein Geschäftskonto. Geschäftskonto sind in der Regel teurer als Privatkonten. Da müsste man also vorher mit der Bank sprechen, dass dieses GbR-Konto mehr oder minder bei diesem Zweck als Privatkonto geführt wird bzw. zumindest zu den entsprechenden Gebühren eines Privatkontos (bzw. sich eine Bank suchen, wo das möglich ist).

Weiterer Nachteil ist, dass das möglicherweise nicht ganz unkompliziert ist. Die GbR ist zwar erstmal rechtlich sehr praktisch ausgelegt und es braucht um eine GbR zu gründen und zu führen, keinerlei Formalitäten o.ä. (wie gesagt, ihr seid bereits auch ohne es zu Wissen eine GbR). Die Bank sieht das aber möglicherweise anders und wird voraussichtlich Formalitäten verlangen. Das könnte v.a. bedeuten, dass bei der Eröffnung ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden muss. Der müsste natürlich nicht allzu ausführlich sein und es reicht wenn er den Zweck der Gesellschaft und evtl. enthält wer berechtigt ist.

Und wenn sich dann was ändert, müsste das wohl - zumindest um einen unkomplizierten Verlauf sicherzustellen - schriftlich festgehalten werden. Der neu zuständige bräuchte halt einen Wisch wo draufsteht, XY ist jetzt Gesellschafter der GbR und darf Verfügungen auf das Konto tätigen.


Alternative wäre eben ein privates Gemeinschaftskonto. Das kann als Und-Konto oder als Oder-Konto geführt werden, je nachdem ob ein einzelner oder nur alle gemeinsam auf das Konto zugreifen dürfen (im Regelfall dürfte ein Oder-Konto die sinnvolle Variante sein). Der Nachteil ist dabei eben, dass wenn ein neuer dazu kommt oder ein alter weg kommt, dass bei der Bank geändert werden muss. (Für einmalige Verfügungen eines Dritten kann natürlich auch einfach eine Vollmacht erteilt werden.)


Die Konditionen sind bei der zweiten Variante regelmäßig besser. Aber man kann sicher auch bei der Bank günstige Konditionen für ein GbR-Konto für diesen Fall verhandeln. Aber auch da wird man der Praxis eben ein bisschen Papierkram machen müssen, sobald jemand dazu kommt oder wegfällt.


Eine dritte theoretische Möglichkeit wäre noch statt der GbR selbst einen Verein zu gründen. Der Vorteil dabei ist, dass die Verfügungsberechtigten ohnehin im Vereinsregister eingetragen sind. Bei Änderungen muss man dann aber natürlich das im Vereinsregister ändern lassen. Außerdem ist man bei der Gründung mit etwa 60 Euro dabei. Und das dürfte wohl für diesen Zweck nicht im Verhältnis stehen.


Das einfachste und günstigste dürfte ein privates Gemeinschaftskonto als Oder-Konto sein. Ein Konto auf die GbR ist möglich, regelmäßig aber zu schlechteren Konditionen und praktisch auch nicht mit wesentlich weniger Aufwand verbunden bei einer personellen Veränderung.

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#ekelhaft

Old Post Posted: 21.05.2013, 17:48 Uhr
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Griese ist online! Griese
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Verrückt, ich hab Jesse irgendwie das selbe gefragt..vorgestern oder so.

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#ekelhaft
Marc: "Dein bruder hat verloren. Aber die J. [Freundin von Marc] hat gesagt: der wo aussieht wie de Griese is sexy."
Whatever Griese does, it becomes cool. Even if it's retarded. - Andy B. Rocha

Old Post Posted: 21.05.2013, 20:20 Uhr
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Josey ist offline Josey
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort Jesse, mal sehen wie wir das letztlich lösen.

@Griese: Wie geht ihr das nun an? (gern auch per pm, das gehört ja nicht unbedingt hierher)

Old Post Posted: 22.05.2013, 07:47 Uhr
Beiträge: 5218 | Wohnort: Groß-Rohrheim | Registriert seit: 10.03.2001 IP: Gespeichert | Posting ID: 6456871  
MissKillALot ist offline MissKillALot
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Ich hätte mal ne Frage zum Mietrecht...

Bei uns wurde schon vor geraumer Zeit die Heizung abgeschaltet, als es mal ein paar Tage sommerliche Temperaturen hatte. Nun sind die aber ja wieder eingebrochen und in der Wohnen ist es arschkalt. Ich hatte bereits gelesen, dass eine Temperatur zwischen 20-22 Grad in der Wohnung gegeben sein muss. Das ist es aber nicht.

Von Seiten des Vermieters kommt nun der Einwand, wir sollten doch "schüren" (haben einen Holzofen in der Wohnung). Das ist aber unpraktisch, wenn ich z.B. vor der Arbeit duschen will. Außerdem ist der Ofen relativ klein dimensioniert, so dass er zwar im Wohnzimmer angenehme Temperaturen schafft, aber z.B. nicht im Bad oder Arbeitszimmer (wo ich mir im Moment die Finger abfriere).

Ist das rechtens, dass der Vermieter nur auf den Holzofen verweist, oder muss er die Heizung wieder einschalten?

Old Post Posted: 23.05.2013, 13:50 Uhr
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memphis ist online! memphis
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@Jesse

Ähm GbR hat doch aber auch gravierende Nachteile:

Aus Wikipedia:

Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch.[10] Im Außenverhältnis haftet demzufolge jeder Gesellschafter einzeln für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen. Im Innenverhältnis kann u.U. ein Regressanspruch gegen Mitgesellschafter bestehen, der aber im Außenverhältnis keine schuldbefreiende Wirkung entfaltet.[11]

Das könnte also sehr riskant werden?

Bsp.
Der "Verwalter" bestellt einfach im Namen der GbR eine Fahrzeug per Leasing für sich selbst.
Wenn der "Verwalter" aber nun kein Geld hat und auch nichts einzutreiben ist, sind doch bei einem Zahlungsrückstand die anderen Gesellschafter dran und das ganz mit ihrem jeweiligem Vermögen...
und das ganze ohne unbegrenzte Haftung...
und da die dadurch entstehende Forderung gegen den Verursacher nicht einzureiben wären...

Oder sehe ich das ganze verkehrt?

Old Post Posted: 23.05.2013, 14:26 Uhr
Beiträge: 139 | Wohnort: somewhere over the rainbow | Registriert seit: 23.10.2000 IP: Gespeichert | Posting ID: 6459356  
Jesse ist online! Jesse
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Zitat:
Original geschrieben von MissKillALot:
Ich hätte mal ne Frage zum Mietrecht...

Bei uns wurde schon vor geraumer Zeit die Heizung abgeschaltet, als es mal ein paar Tage sommerliche Temperaturen hatte. Nun sind die aber ja wieder eingebrochen und in der Wohnen ist es arschkalt. Ich hatte bereits gelesen, dass eine Temperatur zwischen 20-22 Grad in der Wohnung gegeben sein muss. Das ist es aber nicht.

Von Seiten des Vermieters kommt nun der Einwand, wir sollten doch "schüren" (haben einen Holzofen in der Wohnung). Das ist aber unpraktisch, wenn ich z.B. vor der Arbeit duschen will. Außerdem ist der Ofen relativ klein dimensioniert, so dass er zwar im Wohnzimmer angenehme Temperaturen schafft, aber z.B. nicht im Bad oder Arbeitszimmer (wo ich mir im Moment die Finger abfriere).

Ist das rechtens, dass der Vermieter nur auf den Holzofen verweist, oder muss er die Heizung wieder einschalten?




Also die Heizung muss auch außerhalb der Heizperiode zur Verfügung stehen, wenn es kalt wird. Entscheidend ist eben wirklich die Temperatur in der Wohnung. Wie hoch die jetzt genau sein muss, ist dann eine Detailfrage. Unter 18 Grad darf sie auf gar keinen Fall fallen.

Deine ganz konkrete Frage, kann ich jetzt leider nicht beantworten. Habe dazu auf die schnelle kein konkretes Urteil gefunden. Man könnte einerseits sagen, die Heizung ist nicht nötig, wenn die Temperatur eben auch mit einer anderen zur Verfügung stehenden Heizmethode sichergestellt werden kann. Andererseits kann man auch immer argumentieren, dass die Heizkosten ohnehin auf den Mieter umgelegt werden und damit der Vermieter ein nur sehr geringeres Interesse geltend machen kann, dass die Heizung ausbleibt.
Meine Vermutung: Es wird wohl auf die Dauer ankommen. Wenn es mal um einen Tag geht, dann wird man eher noch sagen können: Dafür braucht der Vermieter nicht extra die Heizung anstellen, wenn man die Temperatur auch mit dem Holzofen herkriegt. Bei einer Woche wird man eher sagen müssen, da muss auch die Zentralheizung als Teil der Mietsache in jedem Fall zur Verfügung stehen.

Im Zweifelsfall ginge es gerade bei einem kurzen Zeitraum ohnehin nur um eine sehr geringe Mietminderung, sodass es möglicherweise deshalb auch gar keine Rechtssprechung dazu gibt. Kann aber auch sein, dass es sie gibt und das sie anders ausfällt als mein spontanes Urteil.

Es ist auf jedenfall kein eindeutiger Fall und man kann es so oder so beurteilen. Wenn es um 1-2 Tage geht würde ich mich persönlich damit abfinden, wenn es um einen längeren Zeitraum geht, würde ich darauf drängen, dass die Heizung angestellt wird.

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#ekelhaft

Old Post Posted: 23.05.2013, 18:19 Uhr
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