A N Z E I G E

Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten + Rechtsfragen aller Art

  • Habe bei eBay meine WWF Hasbro Sammlung zum Versteigern geboten.
    Heute habe ich eine der Figuren, für die ein Gebot von 1€ vorlag, vorzeitig beendet, da mir ein anderes eBay Mitglied, einen Vorschlag für eine "Sofort-Kaufen" Option machte. Habe dem zugestimmt und wie gesagt die Auktion beendet, und den Artikel zum Sofort-Kauf wieder eingestellt.
    Mich hat dann der Bieter, der auf die Figur schon geboten hat hatte benachrichtigt, dass er den Fall eBay vorlegen werde und mich verklagen wird.


    Was kann ich da jetzt erwarten?

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Brahma Bull :
    Habe bei eBay meine WWF Hasbro Sammlung zum Versteigern geboten.
    Heute habe ich eine der Figuren, für die ein Gebot von 1€ vorlag, vorzeitig beendet, da mir ein anderes eBay Mitglied, einen Vorschlag für eine "Sofort-Kaufen" Option machte. Habe dem zugestimmt und wie gesagt die Auktion beendet, und den Artikel zum Sofort-Kauf wieder eingestellt.
    Mich hat dann der Bieter, der auf die Figur schon geboten hat hatte benachrichtigt, dass er den Fall eBay vorlegen werde und mich verklagen wird.


    Was kann ich da jetzt erwarten?


    Mit Sicherheit wirst du deshalb nicht vor Gericht landen ;)


    Hast du dem Bieter, der nun sauer ist, den wahren Grund genannt, warum du die Auktion beendet hast?

  • Zitat

    Original geschrieben von il Mostro:
    Mit Sicherheit wirst du deshalb nicht vor Gericht landen ;)


    Hast du dem Bieter, der nun sauer ist, den wahren Grund genannt, warum du die Auktion beendet hast?


    Leider habe ich gesagt, dass ich ein gebündeltes Angebot, wo auch diese Figur dabei war, bekommen und angenommen habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brahma Bull :
    Leider habe ich gesagt, dass ich ein gebündeltes Angebot, wo auch diese Figur dabei war, bekommen und angenommen habe.


    Sowas sagt man doch nicht, da erfindet man eine Kellerüberflutung, bei der die Figuren kaputt gegangen sind :hase:


    Von eBay ist es definitiv nicht erlaubt, da du dich dazu verpflichtest, das Angebot über eBay zu beenden.
    Eventuell gibt es Konsequenzen durch eBay aber ich bezweifle mal stark an, dass er dich anzeigen wird ;)

  • Durch Beenden der Auktion kam ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Du bist also verpflichtet dem Käufer die Figur zu geben. Kannst du das nicht mehr, weil du die Figur bereits einem anderen gegeben hast, musst du stattdessen als Schadensersatz den Wert der Figur herausgeben. Ist die Figur 20 Euro wert, musst du ihm 19 Euro (bzw. 20 Euro im Gegenzug mit 1 Euro Kaufpreis) als Schadensersatz bezahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Durch Beenden der Auktion kam ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande.


    Das ist doch aber nur, wenn die "Auktion" auch ordnungsgemäß beendet wird der Fall.
    Hier wurde die Auktion ja abgebrochen (was seitens Ebay möglich, aber wohl nicht für diesen Fall vorgesehen ist).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    Durch Beenden der Auktion kam ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Du bist also verpflichtet dem Käufer die Figur zu geben. Kannst du das nicht mehr, weil du die Figur bereits einem anderen gegeben hast, musst du stattdessen als Schadensersatz den Wert der Figur herausgeben. Ist die Figur 20 Euro wert, musst du ihm 19 Euro (bzw. 20 Euro im Gegenzug mit 1 Euro Kaufpreis) als Schadensersatz bezahlen.


    Und wie wird der Wert der Figur bestimmt?
    Ich hab sie im Bündel für 5€ verkauft.

  • Zitat

    Original geschrieben von il Mostro:
    aber ich bezweifle mal stark an, dass er dich anzeigen wird


    Das scheidet allein deswegen aus, weil keine Straftat vorliegt. Die läge erst vor, wenn man, ich weiß nicht, eine Kellerüberflutung erfindet, bei der die Figur kaputt gegangen ist. ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Klabauter:
    Das ist doch aber nur, wenn die "Auktion" auch ordnungsgemäß beendet wird der Fall.


    Nein, wenn die Auktion vorzeitig beendet wird, kommt es darauf an, ob das berechtigt war. Ebay ist da großzügiger als das Gesetz. Wenn die Sache z.B. unverschuldet zerstört wird, kann man eine Auktion vorzeitig beenden. Insofern akzeptiert die Rechtsprechung einen Vorbehalt beim Auktionsangebot im Rahmen der Ebay-Bedingungen. Ein vorzeitiges Angebotsende ist aber auch laut Ebay nicht zulässig, wenn es nur darum geht, den Artikel anderweitig zu verkaufen oder weil einem der Preis nicht passt. In diesem Fall greift der Vorbehalt nicht und mit vorzeitigem Ende der Auktion kommt genauso wie beim regulären Ende der Auktion ein Kaufpreis mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zu Stande, der erfüllt werden muss. Übrigens selbst bei einem groben Missverhältnis. Hier geht es ja nur um eine billige Plastikfigur, in den wichtigen BGH-Entscheidungen ging es um ein Stromaggregat und einen Gebrauchtwagen im Wert von gut 8000 bzw. 5000 Euro, die wirksam für 1 Euro verkauft wurden durch einen Abbruch der Auktion.


    Zitat

    Original geschrieben von Brahma Bull:
    Und wie wird der Wert der Figur bestimmt?
    Ich hab sie im Bündel für 5€ verkauft.


    Da es sich bei deiner Figur, denke ich, nicht um eine besonders außergewöhnliche gehandelt hat, ist das jetzt nicht so schwierig. Dein tatsächlicher Verkauf allein spielt eine untergeordnete Rolle, da du sie ja auch unter Wert hättest verkaufen können. Aber die Figur wird ja sicherlich öfter mal auf Ebay angeboten, da schaut man sich halt einfach an, zu welchen Preisen die gleiche Figur in einem ähnlichen Zustand so verkauft wird.

  • Hätte auch nochmal eine Frage:
    Habe am 13.10. über die Homepage der Telekom Internet und Telefon zum 01.11. beantragt . Am 16.10. erhielt ich eine Auftragsbestätigung, in welchem der 25.11. als Bereitstellungstermin genannt wurde. Welches der Daten ist der Tag des Vertragsabschlusses?


    HIntergrund der Frage: Bin zum 01.11 in eine neue Wohnung gezogen (hierfür ist der Internet und Telefonvertrag auch gedacht). Heute bin ich eingezogen und habe nun leider jetzt erst festgestellt, dass neben der Telefondose keine Steckdose ist und die Verkabelung eines Routers hier sehr kompliziert wäre, jedoch aber möglich. Hätte ich das bereits vor Wochen gewusst, hätte ich mich wohl gegen die Telekom oder andere Internetanbieter über die Telefondose entschieden und hätte mich für Internet per Kabel (Unitymedia) entschieden , da die Antennendose deutlich praktischer liegen würde. Würde also der 01.11. bzw. sogar der 25.11. das Datum des Vertragsschlusses sein, könnte ich noch von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Mein Gefühl sagt mir aber, dass das Vertragsabschlussdatum wohl der 13. bzw. der 16.10. sein wird und ich hier wohl in den sauren Apfel beißen muss und kreativ werden muss, wie ich den Router am Besten verkabelt bekomme.

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von Sonnenwirt:
    Geh auf keinen Fall zu UM. Größter Scheissladen überhaupt. Hab noch nie einen Vertrag so sehr bereut, nicht mal im Fitnessstudio...


    Dies.
    Ich hatte noch nie so viele Probleme mit dem Internet wie bei Unitymedia.
    Dieses Jahr läuft es bisher zwar überraschend stabil, aber wenn doch mal etwas ist, brauchst nicht mit großem Support rechnen. Den Router anschreien bringt da genau soviel wie bei der Hotline anzurufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas Müller:
    Danke noch mal für die ausführliche Erläuterung, habs glaube ich erst mal einigermaßen verstanden. ^^


    Muss mich mal mit diesem Elster Programm auseinandersetzen. Irgendwann schon mal da angemeldet, aber nie weiter was gemacht...


    So, hab vor ein paar Woche mit ELSTER meine erste Steuererklärung (für 2016) abgegeben. Heute nun diese "Bescheiddaten" bekommen. Steht da jetzt irgendwo drauf ob bzw. was ich zurück bekomme? Ich finde da irgendwie nichts relevantes oder soll das nur noch mal als Zusammenfassung dienen? ^^

  • Mal ein paar Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit. Muß ich das (außer bei der Arbeitsagentur) noch irgendwo melden, wie z.B. Versicherungen etc.?


    Ich habe am 12.11. einen Tag nach Kenntnisnahme der Beendigung meines laufenden Arbeitsverhältnisses zum 30.11. (noch in der Probezeit, 2 Wochen Kündigungsfrist) einen Account beim Onlineportal der Arbeitsagentur erstellt und dort die Arbeitssuchendmeldung erstellt sowie meiner angegebenen Betreuerin eine Nachricht mit weiteren Details und ein paar Fragen geschickt. Darauf kam bisher keine Antwort.


    Diese Woche erhielt ich einen Brief mit einem Termin zum persönlichen Vorstellen bei der Betreuerin, am 05.12. Soweit ich weiß, muß dieser persönliche Termin zwecks Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag ohne Arbeit erfolgen, bei mir also am 01.12. Das habe ich in einer Email an die Betreuerin angesprochen und um einen früheren Termin gebeten bzw. nach anderweitigen Möglichkeiten gefragt, da ich naürlich keine Nachteile wegen einer "zu spät" erfolgten Arbeitslosmeldung in Kauf nehmen möchte. Wieder keine Antwort.


    Was kann ich da tun? Bzw. kann man mir für die Tage vom 01.12. bis 04.12. anteilig das ALG streichen, obwohl ich alles rehtzeitig gemeldet habe und der späte Termin nicht an mir liegt, sondern vom Amt ausgeht? :(

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