A N Z E I G E

Der Thread für juristische Spitzfindigkeiten + Rechtsfragen aller Art

  • Ich mache mir des öfteren Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen in recht abwegigen aber durchaus denkbaren Situation. Um diese Dinge zu klären, habe ich diesen Thread eröffnet.


    Fangen wir mit einer recht einfachen Frage an:


    Was passiert, wenn Eltern sich weigern, ihrem Kind einen Vornamen zu geben? Dass das Kind trotzdem einen erhalten muss, ist klar, doch wer darf das in so einem Fall wann und nach welchen Kriterien festlegen?

  • A N Z E I G E
  • Lächerliche Ausgangsfrage für einen Juristen-Thread. Realitätsfern und unpraktikabel. Dabei ist die Grundidee nicht schlecht. Ein bisschen mehr Praxisnähe würde aber nicht schaden.


    Es gab auch schon weit mehr interessante Rechtsfälle aus der Praxis, die hier behandelt wurden. Á la ich hab dem Nachbarn die herüberhängenden Äste abgeschnitten, was nun ?


    Für mich ist obige Frage keine Juristenfrage, sondern eine Philosophenfrage. Und Philosophenfragen gehören bestenfalls in den Deluxe Talk. Dass ein Mensch einen Namen kriegt, ist doch wohl klar, meist gehts bei Einschaltung von Juristen darum, ob man Neugeborene Cola, BigMäc oder Federball nennen darf.


    Stingray, denk Dir eine Juristenfrage für diesen Thread aus und stell die obige Frage in einem Philosophenthread im Deluxe.


  • Wow! Wieso freundlich die Schulter antippen, wenn man mit dem Vorschlaghammer aufm Schädel hauen kann?

  • Den Ton ignorier ich mal. Du musst selber wissen, in welches Licht Du Dich stellen möchest.


    Inhaltlich: Was ist daran philosophisch? Es wird eine klare juristische Regelung für einen solchen Fall geben. Und die würde ich gerne wissen.


    Abgesehen davon ist die Vorstellung, dass mal zwei Menschen der Meinung sind, dass man Menschen nicht mit Namen etikettieren sollte gar nicht mal so realitätsfern.


    So einen Mist wie "Darf ich die Äste des Nachbarn abschneiden oder nicht" kann ohnehin jeder selbst googeln. Dazu gibt es hunderte aussagekräftiger Treffer. Wieso sollte man das hier auch nochmal durchkauen?

  • Wo soll es stehen, dass ein Mensch einen Namen bekommen muss ?


    Gerade deshalb ist es eine philosophische Frage für mich á la "Wer bin ich und wenn ja wie viele ?"


    Ich denke, die Frage, WIE man ein Baby nennen darf stellt sich juristisch VIEL öfter als die Frage "Muss ein Kind einen Namen haben ?" Von letzterem hab ich noch nie was gehört und hört sich für mich sehr konstruiert an. Von ersterem schon oft.

  • Zitat

    Original geschrieben von villager:
    Wo soll es stehen, dass ein Mensch einen Namen bekommen muss ?


    Du bist also tatsächlich der Meinung dass es in unserer Bürokratie anstandslos hingenommen werden würde, wenn man seinem Kind keinen Vornamen gäbe?
    Ich finde Stingrays Frage weder philosophisch noch realitätsfern. Ich bin mir sicher dass es hierzu eine Regelung gibt und fände es auch sehr interessant zu wissen welche. Keine Ahnung wo genau dein Problem liegt und warum du dich dermaßen echauffierst.

  • In Sachen Familiennamen gibt es eine eindeutige Regelung. Hier kann die Bestimmung einem Elternteil übertragen werden, das binnen eines Monats einen Namen auswählen muss. Tut es das nicht fristgemäß wird der Namen automatisch festgesetzt.


    Beim Vornamen ist das natürlich nicht so einfach. Die Wahl eines Namens für ein Kind ist Teil der elterlichen Sorge. Kommt es da zu Lasten des Kindes zu Versäumnissen, spricht man von einer Kindeswohlgefährdung. In der Weigerung einen Vornamen zu geben ist eine solche Kindeswohlgefährdung zu sehen. Die Rechtsfolgen sind da bewusst offen gestaltet. In §1666 BGB heißt es dazu: "... so hat das Vormundschaftsgericht (...) die zur Abwendung der Gefahr erfolichen Maßnahmen zu treffen."


    In der Praxis wird das Gericht die Entscheidung einer dritten Person (meist ein naher Verwandter) übertragen, in welchem juristischen Rahmen sei jetzt mal dahingestellt (Ergänzungspflegschaft, Vormundschaft, etc.). Ist das nicht möglich wird es wohl zum Jugendamt übergreifen.


    Ob das ganze nun wirklich so praxisfremd ist, wage ich übrigens zu bezweifeln. Es wird wohl wahrscheinlich nicht zum äußersten kommen, weil den Eltern vorher klargemacht wird, dass das Kind so oder so einen Namen bekommt und dass entsprechend mit der Sturheit nur Nachteile verbunden sind. Aber dass das im Ausgangspunkt mal vorkommt, wieso nicht? Vielleicht nicht in der Form "wir wollen nicht, dass unser Kind einen Namen trägt", aber durchaus in der Form "er heißt Bagdad und fertig, egal was das Gericht sagt".

  • Zitat

    Original geschrieben von Steven Baker:
    Du bist also tatsächlich der Meinung dass es in unserer Bürokratie anstandslos hingenommen werden würde, wenn man seinem Kind keinen Vornamen gäbe?


    Warum sollte man überhaupt auf den Gedanken kommen, einem (SEINEM) Kind keinen Vornamen geben zu wollen ?

  • A N Z E I G E
  • Zitat

    Original geschrieben von villager:
    Warum sollte man überhaupt auf den Gedanken kommen, einem (SEINEM) Kind keinen Vornamen geben zu wollen ?


    Warum kommt jemand auf die Idee, sein Kind Heavenly Hirani Tiger Lilly zu nennen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jesse:
    aber durchaus in der Form "er heißt Bagdad und fertig, egal was das Gericht sagt"


    So einen Fall gab es bei mir in der Ausbildung. Zwar nicht "Bagdad" sondern ein Mädchen was Mischa heißen sollte. Für die Behörden heist das Mädel nun "Sabrina" für alle anderen weiterhin "Mischa"

  • Es geht nicht um Aliens, das könnte das Hauptproblem für ihn sein... aber bald wird auch die Bild sicher über dieses Problem berichten :P
    Zur Frage: Sehr interessant und sicherlich ein Thread mit viel Potenzial, interessiert mich jedenfalls sehr!


    Ich erinner mich an eine Radiosendung auf 1Live damals wo das Thema "schräge Namen" thematisiert wurde und ein Elternpaar ihren Sohn" ATOMFRIED!!!" nennen und nicht von diesem abweichen wollte. Ist sicherlich echt was für Juristen ob man nun dem Kind keinen Namen gibt oder von der Gesetzgebung abweicht.

  • Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass das Auto eines Menschen, so wie sein Zuhause, ein Ort ist, an dem er kein öffentliches Ärgernis erregen kann. D.H. in meinem Heim darf ich z.B. Nackt sein, Sexorgien veranstalten usw, ohne das jemand mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen kann und in meinem Auto genau so.


    Ist das korrekt?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

A N Z E I G E